Beweislasterleichterung

Betroffene müssen eine Diskriminierung vor Gericht durch Indizien glaubhaft machen, nicht beweisen. Diese Beweislasterleichterung ist zentral für die Wirksamkeit des AGG. Gleichzeitig sind die der Reichweite der Beweislasterleichterung und die Anforderungen an die Indizien umstritten. Inwiefern sehen Sie einen Handlungsbedarf bezüglich der Beweislastregelung? Wie wollen Sie eine wirksame Regelung sicherstellen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDEine abschließende Positionierung der SPD zu dieser Fragestellung liegt bisher nicht vor. Wir sprechen uns allerdings für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen
AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung werden neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen. Da die Durchsetzungsfähigkeit des AGG aus Sicht der SPD gestärkt werden muss, sind dabei auch die aktuellen Beweislastregelungen zu prüfen.
Die LinkeIm Rahmen der Überarbeitung des AGG wird zu evaluieren sein, ob die bisherige Beweislastregelung den Ansprüchen des AGG gerecht wird und ob und wie Anpassungen vorgenommen werden sollen.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen im Dialog mit Antidiskriminierungsverbänden, die praktische Erfahrung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gesammelt haben, weiteren Reformbedarf ausloten. Dies betrifft vor allem die Stärkung des Rechtsschutzes zugunsten diskriminierter Personen, wozu die Regelungen zu Beweislasterleichterung gehören.
FDPInnerhalb des Rechtssystems sind die heute bestehenden Beweiserleichterungen des AGG bereits sehr weitgehend. Im Rahmen einer Überprüfung des AGG sollte der Aspekt der Beweiserleichterungen auch untersucht werden. Bei allen Beweislastregelungen muss im Blick behalten werden, dass es sich um Ausnahmevorschriften handelt, die nicht zum Regelfall werden sollten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.