Bleiberecht für Angehörige von Geflüchteten

Aus Deutschland werden derzeit Menschen abgeschoben, die als Kinder von Geflüchteten hier geboren wurden. Auch Angehörige von Geflüchteten, deren Asylgründe nicht anerkannt wurden, werden abgeschoben, obwohl Deutschland ihr Lebensmittelpunkt ist und der Ort, an dem ihre Familie lebt. Dadurch werden Familien auseinandergerissen. Befürworten Sie die Abschaffung des Duldungsstatus beziehungsweise die Einführung eines Bleiberechts/ einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis I) für Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren wurden und II) für Angehörige von Geflüchteten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUKinder teilen grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern. Bereits nach geltender Rechtslage haben die Kinder von anerkannten Flüchtlingen einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. §§ 27, 32, 33 AufenthG). Sind die Eltern nur geduldet und demzufolge vollziehbar ausreisepflichtig, gilt dies grundsätzlich auch für deren Kinder. Ausnahmen für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sieht bereits das geltende Recht vor (vgl. § 25a Aufenthaltsgesetz).
Eine Abschaffung der Duldung als Rechtsinstitut befürworten CDU und CSU nicht. Eine Duldung ist dann zu erteilen, wenn der Asylantrag abgelehnt worden ist, aber eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Dass die Zahl dieser Fälle zu minimieren ist, versteht sich von selbst.
SPDWir haben ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete geschaffen und damit die langjährige Praxis der Kettenduldung eingedämmt. Diese Menschen haben nun endlich eine Perspektive in Deutschland. Zudem haben wir die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden geschaffen und mit der sogenannten 3+2- Regelung geduldeten Azubis den Aufenthalt für die Ausbildung und anschließende 2 jährige Jobsuche gesichert. Wir prüfen, inwieweit diese Regelung auch auf aktiv Studierende anwendbar ist. Wir werden beobachten, wie sich die Neuregelungen bewähren. Darüber hinaus fördern wir die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen. Für diese Kinder haben wir die Optionspflicht abgeschafft. Außerdem: Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, so dass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.
Die LinkeDIE LINKE setzt sich seit langem für eine großzügige Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ein und hat stets die weitest gehenden Forderungen aller Parteien vertreten (vgl. z.B. BT-Drs. 17/1557). Wir argumentieren dabei menschenrechtlich und aus der Perspektive der Betroffenen, viele Vorschläge folgen hingegen einem ökonomischen Auswahlprinzip, wonach nur bleiben darf, wer den Staat nichts kostet – das lehnen wir ab. Als erste Partei haben wir uns im Bundestag zudem für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung eingesetzt, ohne Stichtage. Die Mitte 2015 in Kraft getretene Vorschrift enthält zu hohe Anforderungen, wie erste Zahlen zur Anwendungspraxis zeigen. Eine neue Bleiberechtsregelung ist deshalb weiter erforderlich, für Familien mit Kindern müssen selbstverständlich kürzere Aufenthaltszeiten gelten. Wer hier geboren und Teil der Gesellschaft geworden ist, soll nicht abgeschoben werden dürfen.
Bündnis 90 / Die GrünenFamilientrennungen im Rahmen von Abschiebungen wollen wir verhindern. Wir setzen uns für eine realitätstaugliche Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ein. Viele Menschen leben hier seit Jahren mit einer Duldung, viele haben Familie gegründet. Wir werden für diese Menschen endlich eine sichere Perspektive schaffen. Bestehende Bleiberechtsregelungen müssen realitätstauglich gestaltet und angewendet werden. Die Ausschlussgründe müssen enger gefasst werden. Zählen muss das aktuelle Verhalten. Jahrelange Benachteiligungen bei Integrationsmaßnahmen und erteilte Arbeitsverbote dürfen sich nicht negativ auswirken. Wir wollen die Voraufenthaltszeiten für ein Bleiberecht verkürzen und auch die Altersgrenze für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende auf 27 Jahre heraufsetzen.
FDPZiel muss es sein, gut Integrierten eine verlässliche Bleibeperspektive zu eröffnen, dafür aber Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.