Diskriminierungsschutz anhand der Religion

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um Diskriminierungen anhand der Religion zu begegnen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUArtikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
SPDWir wollen eine offene Gesellschaft, Toleranz und Vielfalt festigen. Dazu wollen wir insbesondere den interreligiösen Dialog und das Wissen über Religionen und Kulturen fördern. Ein aufgeklärtes Wissen über die eigene und andere Religionen beugt Diskriminierungen aufgrund der Religion vor. Wir wollen allen Kindern Religions- und Ethikunterricht ermöglichen. Selbstverständlich muss sein, dass dabei unsere freiheitliche demokratische Grundordnung die Basis ist. Die SPD steht für religiöse und weltanschauliche Vielfalt, für soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. In den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften arbeiten viele für ein solidarisches Miteinander. Sie sind wichtige Partner für uns auf dem Weg zu einer besseren Gesellschaft und im Diskurs ethischer Fragen.
Die LinkeAngaben zur Religion sollten im Verkehr mit den Behörden nicht erhoben werden, solange kein unmittelbarer Sachbezug zum Vorgang besteht (bspw. Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkennt ist). Jüdische und muslimische Feiertage sollen als staatlich geschützte Feiertage anerkannt werden. Für Menschen, die aufgrund der Nicht- Befolgung bestimmter religiöser Gebote (Ablegen religiös motivierter Kleidung etc.), des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft oder eines Konfessionswechsels Diskriminierung, Ausgrenzung oder gar Gewalt erfahren, wollen wir Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung schaffen.
Bündnis 90 / Die GrünenAntidiskriminierungspolitik hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Daher haben wir zum 10. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Maßnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, den Diskriminierungsschutz zu stärken. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 18/9055. Zudem versuchen wir auch mit weiteren parlamentarischen Initiativen, wie z.B. der Reform des Behindertengleichstellungsrechts, dem grünen Entgeltgleichheitsgesetz, dem Einwanderungsgesetz, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie mit Initiativen gegen Hate Speech und Hasskriminalität die Rechte von vulnerablen Gruppen zu stärken.
FDPWir Freie Demokraten vertrauen auf den Diskriminierungsschutz, den Art. 4 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereitstellen. Im Einzelfall formen unabhängige Gerichte diesen Schutz aus. Wir setzen uns darüber hinaus für die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung von Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Denn zur Freiheit des Einzelnen gehört die Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens, die viele Menschen in ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung finden. Jeder soll seine Religion ausüben oder seiner atheistischen oder agnostischen Überzeugung folgen können. Deshalb lehnen wir auch beispielsweise ein generelles Verbot der freiwilligen Verschleierung ab, soweit dies nicht, etwa in öffentlichen Einrichtungen, im Einzelfall zur Identifizierung der Personalien oder nach dem Versammlungsrecht notwendig ist. Wir achten darauf, dass unser Staat seine religiös-weltanschauliche Neutralität wahrt.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.