Diskriminierungsschutz anhand der sexuellen Orientierung

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um Diskriminierungen anhand der sexuellen Orientierung zu begegnen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUArtikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
SPDWir haben erreicht, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird. Außerdem hat die SPD darauf hingewirkt, dass nach § 175 StGB Verurteilte rehabilitiert und entschädigt werden. An diese Erfolge wollen wir auch in Zukunft anknüpfen.
Um die Situation von gleichgeschlechtlichen Lebenspaaren weiter zu verbessern, wollen wir sowohl Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Forschung als auch rechtliche Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Präventive Maßnahmen haben für uns einen wichtigen Stellenwert: So werden im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neun Projekte zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie sowie ein Verband gefördert. Diese Arbeit wollen wir weiter fördern.
Die LinkeBegutachtungspflicht, Therapiezwang und das gerichtliche Verfahren müssen abgeschafft werden, wenn es darum geht, Vornamen und Personenstand zu ändern. Stattdessen muss dieses Verfahren in einen Verwaltungsakt überführt und auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt werden. Die Regelungen des Transsexuellengesetzes sollen in die entsprechenden Fachgesetze überführt werden. Wir wenden uns gegen zwangsweise chirurgische Eingriffe zur Festlegung der Geschlechtsidentität bei Kindern. Menschen, denen durch geschlechtsangleichende Operationen Leid angetan wurde, wollen wir entschädigen. Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität wollen wir in den Katalog des Art. 3 GG und in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufnehmen.
Bündnis 90 / Die GrünenAntidiskriminierungspolitik hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Daher haben wir zum 10. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Maßnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, den Diskriminierungsschutz zu stärken. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 18/9055. Zudem versuchen wir auch mit weiteren parlamentarischen Initiativen, wie z.B. der Reform des Behindertengleichstellungsrechts, dem grünen Entgeltgleichheitsgesetz, dem Einwanderungsgesetz, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie mit Initiativen gegen Hate Speech und Hasskriminalität die Rechte von vulnerablen Gruppen zu stärken.
FDPWir wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt und so offene Diskriminierung bekämpfen und Hemmnisse bewusst machen. Das schafft Selbstbestimmung und gleiche Chancen. Hierzu gehört zum Beispiel die Umstrukturierung der Frauenbeauftragten in einen breiteren Ansatz. Zur Förderung des Konzeptes in der Privatwirtschaft wollen wir Best-Practice-Dialoge initiieren/unterstützen. Wir wollen rechtliche Diskriminierungen wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung beseitigen und zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo-/bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz erneuern. Die Kassen sollen die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Wir fordern eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die europäische Grundrechtecharta.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.