Finanzierung des Aufbaus und der Entwicklung von Beratungsstrukturen

Qualifizierte Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für Betroffene brauchen eine sichere Basis. Hier stehen der Bund, die Länder und die Kommunen in der Verantwortung. Denkbar ist die Berücksichtigung qualifizierter Antidiskriminierungsberatung im Rahmen eines/ des Demokratiefördergesetzes, die Erweiterung des Programmteils B des Bundesprogramms Demokratie leben! um eine entsprechende vierte Beratungssäule und/oder die Entwicklung eines eigenständigen Bundesprogrammes bzw. Aktionsplanes. Inwiefern und in welcher Form planen Sie, den Aufbau und die Entwicklung von Beratungsstrukturen mit Schwerpunkt Antidiskriminierung zu unterstützen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDSozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen seit über 150 Jahren auf allen staatlichen Ebenen für Toleranz und gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir die Mittel im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr als verdreifacht. Diesen Weg der Vorbeugung führen wir fort. Darum werden wir die Strukturen der Präventionsarbeit mit einem Gesetz zur Demokratieförderung langfristig sichern. Wir würdigen das große Engagement vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen, die sich für neu Hinzugezogene einsetzen und die sich gegen Diskriminierung stemmen.
Die LinkeEs besteht ein dringender Bedarf für wohnortnahe Beratungsstrukturen. In den Ländern setzen sich die Fraktionen der Partei DIE LINKE hierfür ein.
Bündnis 90 / Die GrünenDie wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. In der Praxis gibt es sie aber bundesweit nicht. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der Beratungsangebote ein, sodass alle von der Diskriminierung Betroffenen einen leichten Zugang dazu finden. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
FDPAus Sicht von uns Freien Demokraten hat sich Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Beratungsstelle etabliert. Eine zusätzliche Beratungsstruktur auf Bundesebene ist aus unserer Sicht derzeit nicht erforderlich. Darüber hinaus obliegt es den Ländern und Kommunen, ihrerseits Beratungsstellen vor Ort einzurichten. An dieser Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern wollen wir festhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.