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Mehrfache Staatsbürgerschaften

Unsere Gesellschaft ist vielfältig, viele Menschen vereinen in ihrer eigenen Identität mehrere Kulturen, Sprachen und Länder, weil bspw. sie selbst oder Familienangehörige nach Deutschland eingewandert sind. Befürworten Sie, dass Menschen in Deutschland auch weiterhin mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft muss grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Sie soll insbesondere bei Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft durch hier geborene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr über viele Generationen weitervererbt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir bei Bürgern, die nicht aus der Europäischen Union stammen, einen Generationenschnitt einführen. Dieser Schnitt soll nach der Generation der in Deutschland geborenen Kinder erfolgen, die durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Hierzu streben wir den raschen Abschluss von Vereinbarungen mit den hauptbetroffenen Staaten an.
SPDEin modernes Staatsangehörigkeitsrecht ist eine wesentliche Voraussetzung für Integration. Daher setzen wir uns auch weiterhin für die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen ein. Wir haben die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern abgeschafft. Wir stehen weiterhin zu dem Prinzip der Mehrstaatigkeit.
Die LinkeJa, wir wollen das Staatsangehörigkeitsrecht generell vereinfachen und Einbürgerungen erleichtern. Dazu zählt die Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. Wer in Deutschland geboren ist, soll die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sehen wir einen dreijährigen legalen Aufenthalt als einzige Voraussetzung vor.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Wir wollen die willkürliche Regelung, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen, gänzlich abschaffen und das Verbot der Mehrstaatigkeit aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz streichen.
FDPWir Freie Demokraten wollen, dass Deutschland ein Einwanderungsgesetz und ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht aus einem Guss bekommt. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll grundsätzlich möglich sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft soll nicht bei Annahme einer weiteren eines anderen Staates aberkannt werden, sondern nur auf Antrag des Betroffenen. Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln und etwa Eigentum in ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll wie bisher auch durch Geburt in Deutschland erworben werden können, allerdings bis maximal durch die Enkel der Ersteingebürgerten. Dies schafft auch Kohärenz zur Regelung bei Auswanderern.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen*

Auf Bundes-, Landes-, Kommunal- und europäischer Ebene können uneingeschränkt nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen. Seit 1992 dürfen Bürgerinnen* mit EU-Staatsangehörigkeit an Kommunalwahlen teilnehmen. Für sog. „Drittstaatenausländer“ gilt dies jedoch nicht: Sie dürfen weder wählen, noch sich zur Wahl stellen lassen; ganz ungeachtet dessen, wie lange sie schon in Deutschland aufhalten, wieviel Steuern sie gezahlt haben, noch wie aktiv sie sich im gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Zusammenleben engagieren. Werden Sie im Grundgesetz die Grundlagen für ein Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen* verankern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNein. Wir freuen uns, wenn Menschen in Deutschland ihre Heimat und ihre Zukunft sehen, wenn sie die vollen Bürgerrechte und -pflichten und damit Verantwortung für unser Land übernehmen wollen. Die Einbürgerung steht für uns vor allem für die volle politische Teilhabe, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Wir wollen, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch die Einbürgerung auf allen Ebenen politisch mitbestimmen können. Die Einbürgerung kann aber nur am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. CDU und CSU lehnen ein Wahlrecht für Ausländer ab. Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Ausnahmen kann es höchstens auf kommunaler Ebene für EU-Bürger geben.
SPDWir setzen uns seit langem ein für die Ausweitung des Wahlrechts auf dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.
Die LinkeWir wollen das Wahlrecht auf allen staatlichen Ebenen für alle Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben. Dafür wird das Grundgesetz geändert werden müssen. Die Einführung eines Kommunalwahlrechts als ersten Schritt in diese Richtung unterstützen wir. Wir halten es allerdings für strittig, dass hierfür das Grundgesetz geändert werden muss. Das Kommunalwahlrecht ist bereits für EU-Bürgerinnen und -Bürger geöffnet, der Ausschluss aller nicht-EU-Staatsangehörigen stellt demgegenüber eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Einwander*innen sollen unseres Erachtens möglichst schnell und möglichst gleichberechtigt am wirtschaftlichen, am kulturellen, am gesellschaftlichen und am politischen Leben teilhaben können. Wir halten es daher für sinnvoll, dass auch Staatsangehörige eines Landes außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland an kommunalen Wahlen teilnehmen können.
FDPWir Freie Demokraten sind gegen ein Kommunalrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Neben rechtlichen Bedenken einer Öffnung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger sehen wir auch aufgrund der gegenwärtigen politischen Lage keine Akzeptanz einer solchen Maßnahme. Wir fordern, dass zunächst durch ein Einwanderungsgesetz die Kontrolle und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden muss. Staatsangehörigkeit und Wahlrecht sind eng mit einer erfolgreichen Integration verbunden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Wahlrecht für Menschen mit vollumfänglicher Betreuung

Von den Bundestags- und Europawahlen in Deutschland sind zurzeit ca. 85.000 Menschen ausgeschlossen, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung bestellt worden ist oder die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in der Forensik untergebracht sind. Planen Sie auch diesen Menschen die Teilnahme an bundesweiten Wahlen zu ermöglichen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen ein modernes Betreuungsrecht, das zu einer assistierten Entscheidungsfindung verhilft. In dem Zusammenhang ist auch der bisherige Ausschluss dieser Menschen vom Wahlrecht zu überprüfen.
SPDDie Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung wollen wir abschaffen.
Die LinkeWir haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um diesbezüglich die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umzusetzen und auch gesetzlich Betreuten das volle Wahlrecht zuzugestehen. Leider hat die Koalition diesen Entwurf immer wieder von der Tagesordnung genommen, so dass er nicht abschließend beraten werden konnte. Wir werden uns dennoch weiterhin für das volle Wahlrecht für diese Gruppe einsetzen.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Wir haben schon 2013 und erneut im Juni 2017 einen konkreten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses in den Bundestag eingebracht, den die Regierungsfraktionen Union und SPD abgelehnt haben. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass niemand wegen seiner Behinderung von Wahlen ausgeschlossen wird.
FDPDie Wahl ermöglicht dem Bürger eine Teilhabe an der entscheidenden politischen Willensbekundung in einer Demokratie. Dazu sollte man die Tragweite und Relevanz einer Entscheidung grundsätzlich überblicken, politische Prozesse und Meinungen beurteilen und sich eine eigene Meinung bilden können. Aus diesem Grund beschränkt der Gesetzgeber nur bei sehr wenigen Personengruppen das Wahlrecht. Wir denken, es gibt sehr gute Gründe warum Personen nach § 13 Abs. 2 und 3 Bundeswahlgesetz von Wahlen ausgeschlossen sind. Allerdings ist zu überlegen, ob nicht ein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Abs. 2 explizit durch den Richter, der auch den Umfang der Betreuung zu klären hat, ausgesprochen werden sollte.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Wahlrecht für Minderjährige

Die U18-Wahl gibt es seit 1996 und sie erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Zur Bundestagswahl 2013 waren knapp 200.000 Kinder und Jugendliche wählen. Diese drücken hiermit einen starken Wunsch zur Partizipation aus und wollen, dass ihre Stimme ernstgenommen und berücksichtigt wird. Planen Sie die Einführung eines Stimmrechts für Unter-18-Jährige bei Bundestagswahlen? Über welchen Weg nehmen Sie bis dahin die politischen Stimmen von Kindern und Jugendlichen wahr?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU begrüßen die zunehmende Beliebtheit der U18-Wahl und das politische Interesse von Kindern und Jugendlichen. Die Altersgrenze von 18 Jahren für die Bundestagswahl wollen wir jedoch beibehalten, da dann der für die Teilnahme an der Wahl erforderliche Grad an Reife vorausgesetzt werden kann. Jugendliche unter 18 Jahren sind beispielsweise nur bedingt geschäftsfähig und strafrechtlich verantwortlich. Bei diesen Regelungen wird jeweils Rücksicht auf die noch nicht abgeschlossene geistige Entwicklung von Jugendlichen genommen. Daher wäre es ein Widerspruch, wenn Jugendliche mit 16 Jahren politisch entscheidungsfähig wären, aber nur bedingt privatrechtliche Verpflichtungen eingehen könnten und für verursachte Schäden haften müssten. Mit einer Entkoppelung der Altersgrenzen für Volljährigkeit und Wahlfähigkeit bestünde die Gefahr, dass die Politik zu einem Lebensbereich nachrangiger Bedeutung abgewertet wird.
SPDEine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre stärkt unsere Demokratie. Mitglied der SPD kann man schon ab vollendetem 14. Lebensjahr werden. Das Petitionsrecht beim Deutschen Bundestag werden wir weiterentwickeln u. a. durch bessere Einbindung von Kindern und Jugendlichen.
Die LinkeWir wollen das Wahlrecht für alle Menschen ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Mit der Linksjugend[solid] hat DIE LINKE einen parteinahen Jugendverband, in dem sich junge Menschen ab 14 Jahren engagieren können. Hier können sie auch ihre Anliegen gegenüber der Partei formulieren und über Delegierte zu Parteitagen Einfluss nehmen. Wichtig sind für uns auch demokratische Mitbestimmungsstrukturen in Schulen, Betrieben und Universitäten, in denen junge Menschen ihre Interessen wahrnehmen und durchsetzen können. Diese wollen wir stärken.
Bündnis 90 / Die GrünenIhre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen können Jugendliche am besten dann äußern, wenn sie mitbestimmen. Kinder- und Jugendbeteiligung soll deshalb an allen Orten des Aufwachsens möglich sein. Wir setzen uns dafür ein, das Wahlalter bei allen Wahlen auf 16 Jahre abzusenken. Wir wollen die Institutionalisierung von politischen Jugendgremien und deren Finanzierung vorantreiben. Das Recht auf frühe Mitbestimmung und die entsprechende demokratische Bildung motiviert junge Menschen, sich in die Gesellschaft einzubringen. Wer früh lernt, wählen zu gehen, setzt dies auch später fort und motiviert andere, auch zu wählen.
FDPDie Rechte und Pflichte von jungen Menschen sollten stets Hand in Hand gehen. Es erscheint widersprüchlich, wenn junge Menschen mit 16 noch keine Verträge alleine abschließen dürfen, aber das Wahlrecht haben. Auch finden wir, dass jeder, der wählen kann, sich auch selbst zur Wahl stellen können soll – bei einer Herabsenkung des Wahlalters wäre das aber nicht mehr der Fall, denn nur Erwachsene können gewählt werden. Wir wollen stattdessen unabhängige Landesjugendparlamente nach schottischem Vorbild. Dabei wird der Großteil der Jugendlichen von allen Jugendlichen in den Ländern direkt gewählt. Zudem entsenden auch die organisierten Jugendverbände Kinder und Jugendliche als ihre Vertreter. Das so gebildete Jugendparlament muss dann über alle Anträge und Gesetze im Landtag informiert werden und kann dazu Stellung beziehen. Es erhält zudem genügend Mittel, um selbst auf politische Themen und Standpunkte der Jugendlichen aufmerksam zu machen. Zusätzlich wollen wir, dass auf kommunaler Ebene Jugendbeteiligung, beispielsweise in Form von Kinder- und Jugendräten, verpflichtend wird.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Sozialrechtliche Gleichstellung für alle Unionsbürger*innen

Mit dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden Unionsbürger*innen im Vergleich zu Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Sozialrecht noch stärker benachteiligt. Die Tendenz zur Nichtgewährung von Leistungen war zuvor bereits durch die EuGH-Urteile „Dano“ und „Alimanovic“ verstärkt worden. Werden Sie sich für die sozialrechtliche Gleichstellung und besonders die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für alle Unionsbürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten (unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes), einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDas Recht eines jeden Bürgers der Europäischen Union (EU), den Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen, gehört zu den großen Errungenschaften der EU. Jeder Missbrauch durch Einwanderung in unsere Sozialsysteme gefährdet jedoch die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Für die Union gilt: Wer nie in Deutschland gearbeitet hat und somit nicht in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in Deutschland bestätigt.
SPDDas Existenzminimum für Unionsbürger*innen ist gewährleistet. Wir streiten im Sinne der
Menschen in der ganzen EU dafür, dass sich die Lage in Europa verbessert. Wir wollen ein
Europa, das seine Politik an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet, soziale
Mindeststandards sichert und Lohn- und Sozialdumping wirksam unterbindet. Auch auf
europäischer Ebene wollen wir den Grundsatz verankern, dass es in allen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union wirksame soziale Grundsicherungssysteme geben muss. Wir
werden daher Initiativen und Programme zum Aufbau sozialer Grundsicherung unterstützen. Wir stehen uneingeschränkt zur europäischen Freizügigkeit.
Die LinkeJa. DIE LINKE ist gegen den Ausschluss von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus der Grundsicherung. Wir setzen uns für eine bedarfsdeckende, armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung ein, in die alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einbezogen werden, insbesondere auch hier lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Asylsuchende. Diese Mindestsicherung soll 1.050 Euro netto monatlich betragen.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Freiheit, Grenzen zu überschreiten, ist ein zentraler europäischer Wert, sie fördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit und stärkt europäische Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Pluralismus. Wir sprechen uns dafür aus, Unionsbürger*innen nach drei Monaten Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren, wenn diese bereits eine Verbindung zum hiesigen Arbeitsmarkt aufgebaut haben und aktiv nach Arbeit suchen. Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung und sonstige Maßnahmen zur Integration sollen von Anfang an zur Verfügung stehen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sollen aber auch von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht oder nicht mehr nach Arbeit suchen oder ihre Arbeitsuche keine Aussicht auf Erfolg hat.
FDPDie Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den zentralen Errungenschaften der Europäischen Union. Dies wollen wir Freien Demokraten ohne Wenn und Aber verteidigen. Denn wir wollen gleichberechtigte Chancen auf Arbeit und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger in der Union. Gleichzeitig wollen wir aber keine Transfer-Union. Sozialpolitik ist und bleibt richtigerweise Aufgabe der Mitgliedstaaten. Eine Zuwanderung in einen anderen Mitgliedstaat, um höhere Sozialleistungen zu erhalten, ist nicht Gegenstand der Freizügigkeit und nicht Gegenstand der Europäischen Verträge. Dies muss auch in der Praxis durchgesetzt werden, denn ansonsten würde die Freizügigkeit selbst politisch diskreditiert – unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Missbrauchsfälle.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Partizipations- und Integrationsgesetz

Die Möglichkeit, sich am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und diese zu nutzen, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und macht Engagement und Verantwortungsübernahme erst möglich. Werden Sie sich für ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz einsetzen? Wenn ja, was sollen die zentralen Inhalte sein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir unseren zentralen Leitsatz des Förderns und Forderns – auch für Flüchtlinge – rechtlich verbindlich gemacht, den Integrationsprozess weiter beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut. So starten zum Beispiel die Integrationskurse nun schneller als bisher und es gibt zusätzliche Unterrichtsstunden für die Vermittlung von unseren Werten. Gleichzeitig haben wir die Alphabetisierungskurse überarbeitet. Ein Bundespartizipationsgesetz, welches die anteilsmäßige Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung oder in Gremien erzwingen soll, lehnen wir hingegen ab.
SPDAls Einwanderungsland wollen wir, dass alle Menschen durch gute Integration am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, das Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb erleichtert und Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abbaut. Schutzsuchende mit Bleibeperspektive wollen wir unterstützen, sich rasch in Arbeitswelt und Gesellschaft zu integrieren. Weitere Maßnahmen werden dabei u.a. sein: Öffnung der Integrationskurse für alle Asylsuchenden und Geduldeten; Verbinden von berufsbezogener Sprachförderung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen; Kitabesuch für alle Kinder; verbesserte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie ein dauerhaftes Bleiberecht für Ausländer, die hier erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben.
Die LinkeWir stehen der Idee eines Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes aufgeschlossen gegenüber. DIE LINKE hat ein solches Gesetz bereits 2010 in Berlin in der damaligen Koalition mit der SPD eingeführt. Dort vorgesehene Maßnahmen können aber auch einzeln umgesetzt werden. Dazu gehören für uns das aktive und passive Wahlrecht für alle Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, Maßnahmen zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung, dauerhafte Unterstützung der Selbstorganisation von Migrant/innen. Zentral ist für uns, ein solches Paket von Maßnahmen und Gesetzen
gemeinsam mit den migrantischen Selbstorganisationen zu entwickeln.
Bündnis 90 / Die GrünenWer Teil dieser Gesellschaft werden soll braucht Rechte und Zugänge. Wer Teil dieser Gesellschaft sein will, braucht Sprache und Motivation. Grüne Politik fördert Teilhabe, unterstützt die Ankommenden und die hier Lebenden. Es macht daher Sinn, die geltenden migrations-, flüchtlings- integrations- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen nicht nur zu liberalisieren und zu entbürokratisieren, sondern diese auch besser aufeinander abzustimmen. So wollen wir z. B. nicht nur Sprach- und Integrationskurse für Geflüchtete vom ersten Tag an, sondern werden auch Einbürgerungen erleichtern und beschleunigen. So soll, wer in Deutschland geboren wird, auch einen deutschen Pass erhalten.
FDPWir Freie Demokraten wollen Talente von Zuwanderern fördern, ihre Potenziale und Visionen für den Arbeitsmarkt nutzbar machen und starke Personen für eine aktive Mitarbeit in Gesellschaft und Ehrenamt gewinnen. Wir Freien Demokraten fordern daher ein neues modulares Integrationsprogramm, das die individuelle Förderung entsprechend persönlicher Bedürfnisse in unterschiedlichen Stufen ermöglicht.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Alleinerziehende Mütter vor Armut schützen

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt, eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. Planen Sie, die Situation speziell für alleinerziehende Frauen zu verbessern und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen Familien mit Kindern ganz besonders unterstützen und fördern. Mit einer Politik für mehr Zeit, mehr Geld und guter Betreuung wollen wir Familien und auch Alleinerziehenden bessere Chancen bieten. Wir arbeiten daran, dass sie Familie und Beruf besser vereinbaren können. Mit einem deutlich höheren Kindergeld und höheren Kinderfreibeträgen wollen wir Familien besserstellen. Alleinerziehende profitieren gerade auch von der Erhöhung des Kindergeldes. Damit sie den Alltag mit Kindern und Beruf leichter meistern können, wollen wir den Ausbau der Kindertagesstätten weiter voranbringen. Darüber hinaus wird es auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter geben. Gerade für Alleinerziehende ist eine verlässliche Kinderbetreuung von herausragender Bedeutung und senkt das Armutsrisiko bereits deutlich. Wir werden sicherstellen, dass alleinerziehende Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet haben, eine regelmäßige Beratung über Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung erhalten.
SPDUns ist wichtig, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu ermöglichen: mit gleicher und gerechter Bezahlung für gleiche Arbeit, mit der Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe, mit guter und bedarfsgerechter Kinderbetreuung. Für Alleinerziehende wollen wir darüber hinaus gezielte Angebote der Arbeitsförderung. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf Familien und Alleinerziehende. Außerdem werden wir die Existenzsicherung Alleinerziehender und ihre Kinder mit den unterschiedlich zusammenwirkenden Instrumenten regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Die LinkeWir wollen Alleinerziehende – Ein-Eltern-Familien – stärken. Sie machen einen großen Anteil der Familien aus. Sie sind zugleich am
stärksten von Armut betroffen und werden vielfältig diskriminiert: beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Teilhabe am
öffentlichen Leben und Chancengerechtigkeit für Kinder in der Bildung. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

  • Den Bezug des Unterhaltsvorschusses wollen wir bis zum Abschluss der Schulbildung oder Ausbildung und mindestens bis zum
    18. Lebensjahr des Kindes ohne Einschränkungen ausweiten. Das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss
    angerechnet werden, statt wie jetzt zu 100 Prozent. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld dürfen nicht auf die SGB II-Leistungen
    angerechnet
    werden.

  • Der Bezug von Elterngeld, vor allem von Elterngeld Plus für Alleinerziehende, muss verbessert werden.

  • Alleinerziehende benötigen mehr Unterstützung, um ins Berufsleben zurückzukehren oder um eine Ausbildung abzuschließen.
    Entsprechende Förderung, Weiterbildungsangebote und Angebote zu sozialer Vernetzung wollen wir verbessern.

  • Kranksein ist für Eltern kleiner Kinder fast immer eine Belastung – für Alleinerziehende kann es schlicht eine Katastrophe sein.
    Langwierige Genehmigungsverfahren für eine Haushaltshilfe der Krankenkassen helfen hier kaum. Alleinerziehende brauchen
    schnelle und unbürokratische Hilfe.
Bündnis 90 / Die GrünenAlleinerziehende und Familien ohne Trauschein werden im Steuerrecht benachteiligt. Wir wollen mit unserem Familienbudget im Umfang von 12 Milliarden Euro Familien stärken und Kinderarmut bekämpfen. Ein Kindergeldbonus für Familien mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende garantiert, dass Kinder bekommen, was sie zum Leben brauchen. Unser Familienbudget enthält auch höhere Kinderregelsätze, die den tatsächlichen Bedarf decken. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden in eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zusammengefasst. Das fördert zukünftig alle Kinder gleich und entlastet Familien mit mittleren Einkommen. Wir wollen, dass das Recht auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den alten Stundenumfang ergänzt wird. Viel zu oft erweist sich die Arbeitszeitreduzierung als berufliche Sackgasse. Das wollen wir verhindern. Durch Wahlarbeitszeiten zwischen 30 und 40 Wochenstunden wollen wir Vollzeit neu definieren und zu einem flexiblen Arbeitszeitkorridor umgestalten.
FDPNeben den allen Familien zustehenden staatlichen Leistungen, existieren für Alleinerziehende spezielle Ansprüche wie etwa der Mehrbedarf im SGB II. Für uns Freie Demokraten hat jedoch Priorität, dass so viele Menschen wie möglich nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sind und stattdessen selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben gestalten können. Um die Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende zu verbessern, muss vor allem die Betreuung der Kinder gewährleistet werden und der quantitative Ausbau, vor allem in sogenannten Randzeiten und am Wochenende fortgesetzt werden, damit gerade alleinerziehende Mütter und Väter Beruf und Familie in Einklang bringen können.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen der Ehepartner*innen addiert, dann wird der Betrag halbiert und dieser Betrag wird als Grundlage für die Einkommensteuer genommen. Die berechnete Einkommensteuer wird am Ende wieder verdoppelt. So sparen Ehepartner Steuern. Aber: Das Ehegattensplitting wirkt sich häufig negativ auf die berufliche Situation der Frau aus, weil eine Entlastung durch Ehegattensplitting vor allem dann eintritt, wenn ein*e Partner*in weniger verdient. Dies ist häufig die Frau, die durch die Erziehung von Kindern zum Beispiel in Teilzeit arbeitet. Planen Sie, die Steuermodelle für Familien so neuzugestalten, dass sie einer Benachteiligung für den*die Ehepartner*in ausschließt?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen Familien stärker entlasten und unterstützen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde aber Familien spürbar belasten. Denn 90 % des gesamten Splittingeffekts entfällt auf Ehen, die Kinder haben. Außerdem entspricht das Ehegattensplitting dem besonderen Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz und ist die Kehrseite der finanziellen Einstandspflicht von Ehegatten füreinander im Unterhaltsrecht oder im Sozialrecht. Gem. §§ 9 Abs. 2 S. 1, 7 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch II wird etwa bei der Gewährung der Grundsicherung für Arbeitslose („Hartz IV“) das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt, ebenso beim BAföG (§ 11 Abs. 2). Daher lehnen wir die Abschaffung des Ehegattensplittings ab. Damit Kinder eine stärkere steuerliche Berücksichtigung finden, wollen wir jedoch den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben und das Kindergeld in einem ersten Schritt um 25 Euro je Kind und Monat erhöhen. Um die berufliche Situation der Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wollen wir die Rückkehr in berufliche Vollzeit-Arbeit erleichtern und in Betrieben ab einer bestimmten Größe auch einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Auch durch den Ausbau der Kinderbetreuung werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
SPDDie SPD will eine moderne Steuerpolitik, die Frauen nicht übervorteilt und vor allem Familien im Blick hat. Dafür führen wir den Familientarif ein. Alle heutigen Eheleute werden auch in Zukunft das Ehegattensplitting nutzen können. Für die Zukunft führen wir einen Familientarif mit Kinderbonus ein. Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende. Jedes Elternteil soll künftig 150 Euro pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Im Familientarif können Ehepartner Einkom- mensanteile von höchstens 20.000 Euro untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Wir wollen die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilen.
Die LinkeStatt Steuerbegünstigungsmodelle wie dem „Ehegattensplitting“ wollen wir die individuelle Besteuerung. Die staatliche Subventionierung eines überholten Alleinernährer- oder Zuverdienerinnen-Modells wollen wir beenden. Stattdessen sollen die tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden. Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen den Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern frei
übertragbar sein.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Auch wir sind der Ansicht, dass das Ehegattensplitting eine große Hürde für die Erwerbstätigkeit vor allem von Frauen ist und erhebliche Armutsrisiken in sich birgt. Darum werden wir zur individuellen Besteuerung übergehen und das Ehegattensplitting durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern ersetzen. Im Rahmen unseres Familienbudgets werden die steuerlichen Kinderfreibeträge in eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zusammengefasst. Das fördert zukünftig alle Kinder gleich und entlastet Familien mit mittleren Einkommen. Damit gehen wir die negativen Auswirkungen des Ehegattensplittings an. Eltern, die bereits verheiratet oder verpartnert sind, können zwischen dem alten Ehegattensplitting und dem neuen Familientarif plus Kindergrundsicherung wählen. So profitieren die meisten Familien deutlich und niemand wird schlechter gestellt.
FDPWir Freie Demokraten wollen einen fairen Tarif bei der Einkommensteuer. Dies umfasst eine Rechtsverschiebung des Steuertarifs und eine Abflachung des sog. Mittelstandsbauchs. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten und Familien und Alleinerziehende dadurch entlasten, dass wir die Kinderfreibeträge anheben und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar machen. Einseitige Modelle wie die Steuerklasse V wollen wir abschaffen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Gemeinsame Adoption und Ehe für Alle

Vor 23 Jahren wurde der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches, der gleichgeschlechtliche Handlungen verbot, aufgehoben, was es homosexuellen Paaren ermöglichte, ohne gesetzliche Verbote oder Strafen mit ihren Partner*innen zusammen zu leben. Doch trotz allem sind homosexuelle Paare nicht in jeder Hinsicht gleichgestellt, denn ihnen wird unter anderem die Adoption von Kindern verwehrt. Wird es unter Ihrer Regierung die Gleichstellung der Partnerschaft homosexueller Paare in allen Belangen (z.B. Ehe oder Adoption) geben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat am 30. Juni 2017 entschieden, dass künftig in Deutschland die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare offensteht. Dies umfasst auch das gemeinsame Adoptionsrecht und andere damit zusammenhängende Gesetze. Die CDU und CSU erkennen diese Mehrheitsentscheidung – vorbehaltlich einer etwaigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung über die Vereinbarkeit des § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB-neu mit dem Grundgesetz - an. CDU und CSU bekennen sich zum besonderen staatlichen Schutz der Ehe, weil die Werte, auf denen sie beruht, besonders wertvoll sind – Verantwortung füreinander, Beständigkeit, Treue, Verlässlichkeit und vieles mehr. Unabhängig von der Entscheidung, dass die Ehe nun auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll, ist es für uns ein gutes Zeichen, dass sich diese Werte offensichtlich einer großen Beliebtheit und Wertschätzung erfreuen.
SPDDie SPD freut sich, dass sie ihr Wahlversprechen von 2013 noch in dieser Legislaturperiode hat einlösen können. Wir haben uns mit der Öffnung der Ehe durchgesetzt. Endlich können alle, die sich versprechen in guten wie in schlechten Tagen füreinander da zu sein, heiraten. Egal ob es sich dabei um ein hetero- oder gleichgeschlechtliches Paar handelt.
Die LinkeJa, DIE LINKE streitet für die vollständige Gleichstellung, wir treten für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule sowie für trans- und intergeschlechtliche Menschen ein, inklusive aller Rechte, auch dem Adoptionsrecht. Hierzu habe wir in den vergangenen und derzeitigen Legislaturperiode/n Anträge bzw. Gesetzentwürfe eingebracht.
Bündnis 90 / Die GrünenWir haben es geschafft! Nach fast 30 Jahren harten Kampfes für die Ehe für alle hat der Bundestag endlich sein Ja-Wort gegeben. Ja zu gleichen Rechten für alle, die sich lieben. Ja zur Vielfalt in unserem Land, die Lesben und Schwule genauso einschließt wie Heterosexuelle. Ja zum Respekt für alle Menschen unabhängig vor deren sexueller Orientierung.
Der grüne Parteitagsbeschluss, dass es keinen Koalitionsvertrag ohne die Ehe für alle geben werde, hat den Stein ins Rollen gebracht. Am Ende hat sich Angela Merkel auf diesen Druck hin bewegt und die Abstimmung in ihrer Fraktion als Gewissensentscheidung freigegeben. Und das Gewissen der Abgeordnete hat richtig entschieden. Beschlossen wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der 2015 von der grünen Familienministerin von Rheinland-Pfalz initiiert wurde. Deutschland schließt sich damit den 22 Staaten an, die die Ehe bereits geöffnet haben.
FDPDer Bundestag hat nach jahrelangem Ringen die „Ehe für alle“ beschlossen. Für uns Freie Demokraten ist dies ein richtiger Schritt zu mehr Freiheit und Toleranz in unserer Gesellschaft. Wir Freie Demokraten wollen das Prinzip „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte“ für alle Paare umsetzen – einschließlich vollem Adoptionsrecht und freiem Zugang zur Reproduktionsmedizin.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Aufnahme der sexuellen Orientierung ins Grundgesetz

In Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) werden verschiedene Merkmale grundrechtlich verankert, anhand derer Menschen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen. Die sexuelle Orientierung ist hierbei nicht explizit genannt. Befürworten Sie die Aufnahme der sexuellen Orientierung in den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 3 GG?

Antworten der Parteien
CDU / CSUWir sind der Meinung, dass der angestrebte Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bereits rechtlich verwirklicht ist. Das Grundgesetz und das einfache Recht wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität bereits. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Schutz in den letzten Jahren auch konsequent ausgebaut. Für Verfassungsänderungen muss ein strenges Prüfraster zugrunde gelegt werden, nach dem zu fragen ist, ob ausreichende Gründe bestehen, den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes als „Herzkammer“ der Verfassung anzutasten. In diesem Fall ist der angestrebte Schutz durch Artikel 3 Absatz 1 GG bereits gewährleistet. In seiner verfassungsgerichtlichen Ausgestaltung deckt sich der Schutzbereich des Artikels 3 Absatz 1 GG mittlerweile mit dem des Absatzes 3 GG. Eine ausdrückliche Nennung der sexuellen Orientierung wäre deshalb nicht erforderlich. Im Übrigen haben bloße Orientierungen keinen Verfassungsrang.
SPDWir setzen uns für die Aufnahme der sexuellen Identität als Antidiskriminierungsmerkmal in Art. 3 Abs. 3 GG ein.
Die LinkeJa, DIE LINKE tritt für die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ ins GG Artikel 3. Abs. 3 ein (Hiermit ist auch die sexuelle Orientierung sowie die geschlechtliche Orientierung und Identität gemeint. Es handelt sich beim Begriff „sexuelle Identität“ mittlerweile um eine geprägten Rechtsbegriff). Auch hierzu haben wir in der Vergangenheit einen Gesetzentwurf eingebracht.
Bündnis 90 / Die GrünenWir treten dafür ein, das besondere Gleichheitsgebot des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu ergänzen. Bereits bei der Verfassungsreform 1994 nach der Deutschen Einheit hatten wir uns für die Aufnahme der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz stark gemacht. Das hat in der Verfassungskommission von Bund und Ländern seinerzeit eine einfache, jedoch nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit gefunden. In der nächsten Legislaturperiode muss das endlich geschehen.
FDPWir fordern die Anpassung des in Art. 3 Abs. 3 GG geregelten Kataloges zur Antidiskriminierung an die europäische Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beitragen? Inwiefern werden Migrantinnen*organisationen Teil der Umsetzung sein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Schutz von Frauen vor Gewalt ist für uns ein wichtiges Ziel. Für den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt wurde mit der Reform des Sexualstrafrechts in dieser Legislaturperiode bereits viel erreicht. Endlich reicht es hier für die Strafbarkeit aus, gegen den erkennbaren Willen einer Person zu handeln. Auch das sogenannte „Grapschen“ sowie die Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe auf Frauen stattfinden („Antanzen“), steht nun unter Strafe.

Verletzliche Personengruppen brauchen einen höheren Schutz. Deswegen war es wichtig, dass Freier von Zwangsprostituierten endlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und die Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution verschärft wurden. Durch mehr Kontrolle, Beratung und Schutzvorschriften, vor allem das Verbot besonders frauenverachtender Praktiken, haben wir auch die Rahmenbedingungen und den Schutz für Frauen in der legalen Prostitution erhöht. Durch die Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber wird das Geschäft mit Ausbeutung und Menschenhandel für Kriminelle schwieriger und unattraktiver gemacht.

Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzuzeigen, hatte der Bund 2013 ein niederschwelliges Angebot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, mit dem betroffenen Frauen und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kostenlos eine Erstberatung gewährleistet wird. Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt weiter eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind hier Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung durch umfassende und koordinierte politische Maßnahmen wollen wir vorantreiben, Lücken im Hilfesystem schließen und den Schutz für Frauen und Kinder erhöhen.
SPDAufbauend auf der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ werden wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen. Wir brauchen zudem einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer und ihre Kinder. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen wir zudem ein Präventionsprogramm. Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen.
Die LinkeWir wollen ein Gesetz, in welchem der Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Migrationshintergrund, Beeinträchtigung oder nicht- und deren Kinder geregelt ist. Dieser muss zwingend so gestaltet sein, dass er unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen für die betroffenen Frauen gilt und keine Nachweispflichten enthält, die die Betroffenen zusätzlich belasten oder ihre Sicherheit gefährden. Wir wollen ein koordiniertes Gesamtkonzept mit konkreten Maßnahmen und ausreichend finanziellen Ressourcen. Partizipation von Migrantinnen*organisationen möchten wir dabei auf allen Ebenen ausdrücklich fördern und unterstützen. Wir wollen eine Monitoring-Stelle zur Istanbul-Konvention, die die unterschiedlichsten Akteure unterstützt.
Bündnis 90 / Die GrünenDas Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Grundlage dafür war die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“, die vor allem auf das Engagement der Frauenverbände und nicht zuletzt der Grünen zurückgeht. Nun geht es um eine effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Anforderung an ein Hilfetelefon für den niedrigschwelligen Kontakt für von Gewalt betroffene Frauen wurde bereits erfüllt. Es reicht aber nicht aus, wenn die Strukturen für die Betroffenen nicht ausgebaut werden. Dazu gehören eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann. Darüber hinaus fordern wir den Vorbehalt zur Istanbul-Konvention zurückzunehmen. Denn damit entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.
FDPDas Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention wurde mit der Zustimmung des Bundesrats am 7. Juli 2017 abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 1. Juni 2017 zugestimmt. Wir Freie Demokraten begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich. Die einzelnen Maßnahmen sehen für Opfer von Gewalt unter anderem eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen. Es ist für uns selbstverständlich, alle relevanten zivilgesellschaftlichen Gruppen, ausdrücklich auch Migrantinnenorganisationen, einzubeziehen, um Gewalt gegen Frauen wirksam entgegenzutreten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Reform des Transsexuellengesetzes

Die Vorschriften des Transsexuellengesetzes beinhalten aus Sicht vieler Betroffener ein bevormundendes, diskriminierungsproduzierendes Verfahren. Inwieweit planen Sie das Transsexuellengesetz grundsätzlich zu reformieren und welche Änderungen erscheinen Ihnen hier notwendig?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDEine punktuelle Änderung des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes ist angesichts bestehenden dringenden Reformbedarfes bei weitem nicht ausreichend. Mehrere Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für
nicht anwendbar erklärt worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der 18. Wahlperiode für eine umfassende Reform ausgesprochen, dieses war mit der CDU/CSU- Fraktion aber nicht zu machen. Grundlage einer Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung.
Die LinkeAlle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Trans*Menschen (auch geflüchtete) Zugang zu allen transspezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen wir uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*Initiativen ein.
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für eine Fortentwicklung des Transsexuellengesetzes ein. Die Personenstands- und Namensänderung sind heute gutachterpflichtig und langwierig. Diese Verfahren halten wir für überflüssig. Die aktuelle Bundesregierung war hier vier Jahre lang untätig. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Personenstands- und Namensänderungen ohne diskriminierende Hürden erfolgen. Einen Zwang zu medizinischen Maßnahmen lehnen wir ab. Daneben treten wir aber dafür ein, dass Krankenkassen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Formloses Verfahren für Namens- und Geschlechtseintragsänderungen

Trans* Menschen, die ihren Namen bzw. ihr Geschlecht ändern wollen, müssen heute ein kostspieliges gerichtliches Verfahren erdulden und bezahlen. Seit 2012 werden in etlichen Ländern Namens- und Geschlechtsänderungen in formlosen Verfahren selbstbestimmt am Standesamt auf Basis von Selbstauskunft geändert. Dies hat zu keinen gemeldeten Problemen geführt. Sind Sie bereit, ein solches Verfahren auch in Deutschland einzuführen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir wollen die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern, das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Bürokratische Hürden wollen wir insgesamt abbauen und Verfahrenskosten reduzieren (siehe Unser Regierungsprogramm für Deutschland, S.65)
Die LinkeJa, alle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. (weiteres s. 1.12)
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPAls Bestandteil der Gesetzesänderung im Transsexuellengesetz fordern wir Freie Demokraten, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgen kann.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Verzicht auf Geschlechtszuordnung oder Einführung eines dritten Geschlechts

Die Zuordnung des Geschlechts beim Standesamt stellt für trans* und inter* Menschen immer wieder ein Problem dar, da diese Geschlechtszuordnung häufig nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmt. Sind Sie bereit, hierbei und bei anderen staatlichen Formularen ein drittes Geschlecht zuzulassen oder gar auf die Eintragung des Geschlechts zu verzichten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen. Im Übrigen kann in Deutschland auf Verlangen bereits heute darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Abs. 2 PStG). Außerdem erfolgt auch im Geburtenregister keine Angabe des Geschlechts, wenn diese nicht eindeutig möglich ist (§ 22 Abs. 3 PStG).
SPDOb es bessere oder unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“ gibt, muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und einen Mehrwert in Bezug auf deren Selbstbestimmung im Vergleich zum rechtlichen Status quo bieten. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Einige Personen würden ein „drittes Geschlecht“ vorziehen. Andere wiederum fühlen sich beiden Geschlechtern zugehörig oder empfinden eine ganz eindeutige Geschlechtszugehörigkeit. Wir müssen hier eine breite gesellschaftliche Debatte ohne Diskriminierung und Vorurteile führen.
Die LinkeEs gibt im deutschen Recht bereits ein drittes Geschlecht. „ “( Kein Geschlechtseintrag), als Zwangseintrag bestimmt durch die Medizin bestimmt bei intersexuellen Kindern. DIE LINKE vertritt die Position, das „ “ Geschlechtseintrag sowie weiter im zivilgesellschlichen Prozess gemeinsam mit Betroffenenverbänden zu erarbeitenden Geschlechtseinträgen für alle Menschen möglich (vor allem freiwillig) sein sollte. Zu weitergehenden Vorstellungen, das Geschlecht vollständig aus dem Recht zu streichen hat sich DIE LINKE noch keine abschließende Meinung gebildet.
Bündnis 90 / Die GrünenWir plädieren für eine dritte Option im Personenstandsrecht. Wir wollen das Personenstandsgesetz so novellieren, dass alle Menschen durch die Schaffung einer weiteren Geschlechtskategorie die Möglichkeit erhalten, im Geburtenregister mit Wirkung für alle Folgedokumente und mit Wirkung einer rechtlichen Gleichbehandlung, dauerhaft weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht vornehmen zu müssen. Diese neue Geschlechtskategorie ist gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln.
FDPWir Freien Demokraten treten dafür ein, dass Transsexuellenrecht so zu erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung diskriminierungsfrei erfolgen kann. Der Zwang zur Eindeutigkeit der geschlechtlichen Zugehörigkeit passt nicht in eine moderne Gesellschaft der Vielfalt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist nicht bipolar. Wo die Eintragung eines Geschlechts unverzichtbar erscheint, muss sich diese Tatsache mindestens in einer ergänzenden eigenen Kategorie - Sie nennen es "drittes Geschlecht" - möglich sein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Offenbarungsverbot durchsetzen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Dies führt immer wieder dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren. Sind Sie bereit, den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen besser zu gewährleisten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch- wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir setzen uns für ein effektives Offenbarungsverbot ein und wollen das TSG sowie ggf. weitere Gesetze reformieren.
Die LinkeDas Offenbarungsverbot in § 5 Transsexuellengesetz ist aus Sicht der LINKEN für transgeschlechtliche Menschen von elementarer Bedeutung. Dies muss erhalten und ausgebaut werden. Wie dies jedoch geschehen soll, dazu haben wir uns erst in Ansätzen
Gedanken gemacht und regen an, dass bei einer gesetzlichen Neuregelung dies gemeinsam mit den Betroffenenverbänden juristisch ausgebaut und verankert wird.
Bündnis 90 / Die GrünenEin wesentlicher Schwerpunkt unseres Selbstbestimmungsgesetzes ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes. Das geltende Verbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Selbstbestimmungsgesetz sieht deshalb eine Pflicht zur unverzüglichen Anpassung amtlicher Dokumente und Register sowie zivilrechtlicher Verträge vor. Dazu statuiert es einen Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse aus früheren Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen mit ursprünglichem Datum. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verweigerungshaltung droht eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.
FDPWir Freie Demokraten sind für die Diskussion darüber, wie die Privatsphäre jedes Menschen besser geschützt und geachtet werden kann, offen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Geschlechtliche Identität als Asylgrund anerkennen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung. Sind Sie bereit, staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks (auch jenseits von sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“) als Asylgrund anzuerkennen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung in Anknüpfung an die geschlechtliche Identität etc. kann bereits nach geltendem Recht zur Flüchtlingsanerkennung führen (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 3b Absatz 1 Nummer 4 AsylG - Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe). Die geschlechtliche Identität ist überdies im Asylgesetz (§ 3b Absatz 1 Nummer 4 AsylG) als möglicher Anknüpfungspunkt für eine Verfolgungshandlung ausdrücklich genannt. Daher besteht hier aus Sicht von CDU und CSU kein Handlungsbedarf.
SPDUns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung Geflüchteter wichtig. Auch Schutzsuchende queere Menschen wollen wir schützen. Viele Frauen und Mädchen leiden in ihren Herkunftsländern unter sexualisierter Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung. Deshalb wollen wir geschlechtsspezifische Asylgründe besser anerkennen. Darüber hinaus gibt es keine explizite Position in unserem Programm in Bezug auf trans* Menschen.
Die LinkeJa, dies ist schon lange eine Forderung der LINKEN. Im Übrigen lehnt DIE LINKE das Konstrukt der sicheren Herkunfststaaten ab.
Bündnis 90 / Die GrünenDie rechtlichen Grundlagen für eine Anerkennung von verfolgten trans*Menschen als Flüchtlinge sind vorhanden, im Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dies von grüner Seite durchgesetzt. Problematisch sind aus unserer Sicht die mangelhafte Sensibilisierung und fehlende Schulungen der für die Asylverfahren zuständigen Verwaltung hinsichtlich der Verfolgungssituation von trans*Menschen in vielen Ländern. Hier muss es eine grundlegende Änderung geben, die Qualität der Verfahren muss verbessert werden. Dazu gehört auch die Einführung einer unabhängigen Rechtsberatung zu Beginn des Asylverfahrens.
FDPDas Menschenrecht auf Asyl ist für uns Freie Demokraten nicht verhandelbar. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte im Einzelfall nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Westbalkanstaaten nicht mehr als sichere Herkunftsstaaten einstufen

2014 und 2015 wurden die Westbalkanstaaten (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo) als „sicher“ eingestuft. Dies hat weitreichende Konsequenzen insbesondere für Rom*nja, die derzeit in Deutschland Asyl suchen sowie Menschen, die bereits seit Jahren in Deutschland leben. Werden Sie sich für die Abschaffung der Einstufung der Westbalkanstaaten als „sichere Herkunftsstaaten“ einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNein. Das Instrument der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich bewährt. Bei Abschaffung dieser Einstufung bestünde die Gefahr, dass die Zahl unbegründeter Asylanträge aus diesen Staaten erneut stark ansteigt.
Im Übrigen ist klarzustellen, dass auch bei sicheren Herkunftsstaaten der Asylanspruch nicht ausgeschlossen ist, sondern ein beschleunigtes Verfahren erfolgt. Wer im Einzelfall konkret vorbringt, aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt zu werden, dessen Antrag wird weiterhin geprüft. Ist dieser Nachweis erfolgreich, kann er seinen Anspruch auf Asyl abweichend von der Regelvermutung geltend machen.
SPDDie Westbalkanstaaten wurden vom Bundestag aufgrund der Koalitionsvereinbarung von 2013 als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Diesem haben wir unter Bedenken, aber aufgrund sehr geringer Anerkennungs- und Schutzquoten von unter einem Prozent zugestimmt. Wichtig ist, dass auch mit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat Asylbewerber ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen. Sie nunmehr geltende Regelvermutung, dass es grds. keine Verfolgung in diesen Ländern gibt, kann selbstverständlich entkräftet werden. Zudem haben wir eine sehr erfolgreiche Regelung für den Arbeitsmarktzugang eingesetzt. Bei allem werden wir die Situation in den Westbalkanstaaten weiterhin intensiv beobachten.
Die LinkeDIE LINKE hat als einzige politische Kraft im Bundestag und im Bundesrat der Einstufung der Westbalkanstaaten als vermeintlich sichere Herkunftsstaaten konsequent widersprochen und auf die besondere Diskriminierung der Roma hingewiesen (vgl. BT-Drs. 18/1616 und 18/6190). Wir sind grundsätzlich gegen das Konzept sicherer Herkunftsstaaten, weil es das individuelle Asylgrundrecht in der Praxis unzulässig verengt. Im Gesetzgebungsverfahren hat die LINKE vergeblich auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung hingewiesen, die Situation in den jeweiligen Ländern umfassend und sorgfältig zu prüfen - das ist nicht geschehen. Weitere Gesetzesverschärfungen, die an die Herkunft aus sicheren Herkunftsstaaten anknüpfen, lehnen wir ab, etwa die dauerhafte Unterbringung in Aufnahmelagern, das Arbeitsverbot, beschleunigte Asylverfahren und die Verweigerung des Zugangs zu Integrationskursen.
Bündnis 90 / Die GrünenWir halten die Ausweitung der angeblich „sicheren Herkunftsstaaten" für falsch. Mit der Bestimmung „sicherer Herkunftsstaaten“ gehen für die Betroffenen erhebliche Beschränkungen von Verfahrensrechten, sozialen und wirtschaftlichen Rechten einher. Wir lehnen das Konzept „sichere Herkunftsstaaten“ deshalb ab. Unsichere Staaten lassen sich nicht per Gesetz für „sicher“ erklären. Gerade für Minderheiten wie Rom*nja, LGBTIQ* aber auch Frauen, Oppositionelle, Journalist*innen oder die Verteidiger*innen von Menschenrechten sind viele Ländern oft nicht sicher.
FDPWir Freie Demokraten sind gegen die Aufhebung der Westbalkanländer als sichere Herkunftsländer. Wir lehnen die ungesteuerte Einwanderung ab und fordern ein vernünftiges Einwanderungsrecht, das nach Möglichkeit in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst wird. Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte bleibt dabei unantastbar. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Anerkennung kumulativer Diskriminierung und Verfolgung als Asylgrund

2011 wurde durch die Übernahme der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU in § 3 des Asylgesetzes ein neuer Verfolgungsbegriff etabliert. Werden Sie sich für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie einsetzen, welche auch die Anerkennung kumulativer Diskriminierung und Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure als Fluchtgrund bei Anträgen auf Asyl vorsieht?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Richtlinie 2011/95/EU ist bereits vollständig umgesetzt, die entsprechende Regelung ist im Asylgesetz (§ 3a Absatz 1 Nummer 2 AsylG - „... Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen ...“) enthalten. Der Schutz vor Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ist in § 3c Nr. 3 AsylG festgeschrieben. Daher besteht auch hier aus Sicht von CDU und CSU kein Handlungsbedarf.
SPDNicht nur die Qualifikationsrichtlinie wird derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der Weiterentwicklung des GEAS diskutiert. Dies warten wir ab. Wir wollen das gemeinsam beschlossene europäische Asylsystem so weiter entwickeln, dass es den aktuellen Anforderungen gerecht wird. Die aktuelle Debatte um die Weiterentwicklung des GEAS unterstützen wir.
Die LinkeJa, das tun wir. DIE LINKE hat diese Forderung wiederholt in den Bundestag durch Anträge eingebracht (vgl. BT-Drs. 18/1616 und 18/6190). In mehreren Kleinen Anfragen haben wir die Bundesregierung mit dieser Thematik konfrontiert und auf eine entsprechende Prüfpraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gedrängt (vgl. z.B.: BT-Drs. 18/2471, Fragen 19 ff). Die Abgeordnete Ulla Jelpke hat als Rednerin für DIE LINKE im Bundestag ausdrücklich auf die flüchtlingspolitische Relevanz einer Mehrfachdiskriminierung infolge der EU-Asylrichtlinien hingewiesen und überdies an die historische Verantwortung Deutschlands für die Roma und Sinti angesichts der Verbrechen des Faschismus erinnert (vgl. Plenarprotokoll 18/40, S. 3492).
Bündnis 90 / Die GrünenDie Qualifikationsrichtlinie ist in Deutschland umgesetzt worden, der entsprechende Passus findet sich in § 3a AsylG. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von kumulativer Diskriminierung sind somit gegeben. Aus unserer Sicht ist es vielmehr notwendig die zuständigen Entscheider*innen im Asylverfahren entsprechend zu schulen und fortzubilden, dass sie vorgetragene Sachverhalte entsprechend beurteilen können. Grundlegend handelt es sich hierbei um ein weiteres Qualitätsproblem im Asylverfahren, es ist dringend notwendig, dass in allen Asylverfahren – insbesondere auch von Rom*nja – qualitative und unvoreingenommene Anhörungen durchgeführt werden.
FDPWir Freie Demokraten arbeiten für eine gesamteuropäische Antwort auf die Herausforderungen des Flüchtlingszuzugs. Dazu gehören gemeinsame europäische Standards, wie sie in der Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU) und der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) festgelegt sind und in allen Mitgliedsstaaten umzusetzen sind.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Bleiberecht für Angehörige von Geflüchteten

Aus Deutschland werden derzeit Menschen abgeschoben, die als Kinder von Geflüchteten hier geboren wurden. Auch Angehörige von Geflüchteten, deren Asylgründe nicht anerkannt wurden, werden abgeschoben, obwohl Deutschland ihr Lebensmittelpunkt ist und der Ort, an dem ihre Familie lebt. Dadurch werden Familien auseinandergerissen. Befürworten Sie die Abschaffung des Duldungsstatus beziehungsweise die Einführung eines Bleiberechts/ einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis I) für Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren wurden und II) für Angehörige von Geflüchteten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUKinder teilen grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern. Bereits nach geltender Rechtslage haben die Kinder von anerkannten Flüchtlingen einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. §§ 27, 32, 33 AufenthG). Sind die Eltern nur geduldet und demzufolge vollziehbar ausreisepflichtig, gilt dies grundsätzlich auch für deren Kinder. Ausnahmen für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sieht bereits das geltende Recht vor (vgl. § 25a Aufenthaltsgesetz).
Eine Abschaffung der Duldung als Rechtsinstitut befürworten CDU und CSU nicht. Eine Duldung ist dann zu erteilen, wenn der Asylantrag abgelehnt worden ist, aber eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Dass die Zahl dieser Fälle zu minimieren ist, versteht sich von selbst.
SPDWir haben ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete geschaffen und damit die langjährige Praxis der Kettenduldung eingedämmt. Diese Menschen haben nun endlich eine Perspektive in Deutschland. Zudem haben wir die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden geschaffen und mit der sogenannten 3+2- Regelung geduldeten Azubis den Aufenthalt für die Ausbildung und anschließende 2 jährige Jobsuche gesichert. Wir prüfen, inwieweit diese Regelung auch auf aktiv Studierende anwendbar ist. Wir werden beobachten, wie sich die Neuregelungen bewähren. Darüber hinaus fördern wir die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen. Für diese Kinder haben wir die Optionspflicht abgeschafft. Außerdem: Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, so dass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.
Die LinkeDIE LINKE setzt sich seit langem für eine großzügige Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ein und hat stets die weitest gehenden Forderungen aller Parteien vertreten (vgl. z.B. BT-Drs. 17/1557). Wir argumentieren dabei menschenrechtlich und aus der Perspektive der Betroffenen, viele Vorschläge folgen hingegen einem ökonomischen Auswahlprinzip, wonach nur bleiben darf, wer den Staat nichts kostet – das lehnen wir ab. Als erste Partei haben wir uns im Bundestag zudem für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung eingesetzt, ohne Stichtage. Die Mitte 2015 in Kraft getretene Vorschrift enthält zu hohe Anforderungen, wie erste Zahlen zur Anwendungspraxis zeigen. Eine neue Bleiberechtsregelung ist deshalb weiter erforderlich, für Familien mit Kindern müssen selbstverständlich kürzere Aufenthaltszeiten gelten. Wer hier geboren und Teil der Gesellschaft geworden ist, soll nicht abgeschoben werden dürfen.
Bündnis 90 / Die GrünenFamilientrennungen im Rahmen von Abschiebungen wollen wir verhindern. Wir setzen uns für eine realitätstaugliche Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ein. Viele Menschen leben hier seit Jahren mit einer Duldung, viele haben Familie gegründet. Wir werden für diese Menschen endlich eine sichere Perspektive schaffen. Bestehende Bleiberechtsregelungen müssen realitätstauglich gestaltet und angewendet werden. Die Ausschlussgründe müssen enger gefasst werden. Zählen muss das aktuelle Verhalten. Jahrelange Benachteiligungen bei Integrationsmaßnahmen und erteilte Arbeitsverbote dürfen sich nicht negativ auswirken. Wir wollen die Voraufenthaltszeiten für ein Bleiberecht verkürzen und auch die Altersgrenze für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende auf 27 Jahre heraufsetzen.
FDPZiel muss es sein, gut Integrierten eine verlässliche Bleibeperspektive zu eröffnen, dafür aber Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kontingentlösung für Rom*nja aus den Westbalkanstaaten

Die Kontingentlösung für Jüd*innen aus der ehemaligen Sowjetunion beinhaltet ein Einwanderungs- und Bleiberecht ohne zahlenmäßige Obergrenze. Wird sich Ihre Partei für eine solche Kontingentlösung für Rom*nja aus den Westbalkanstaaten einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUEine solche Regelung müsste auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erfolgen (§ 23 Absatz 2 AufenthG). CDU und CSU sehen hier kein besonderes Interesse, so dass wir uns nicht für eine Lösung einsetzen werden, Personengruppen aus den Westbalkanstaaten zu privilegieren.
SPDZwar eröffnet das Aufenthaltsgesetz den obersten Landesbehörden bzw. dem BMI die Möglichkeit anzuordnen, dass für bestimmte Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Aus historischer Verantwortung und weiterer dortiger Verfolgung ist dies geschehen bezüglich der Jüdinnen und Juden aus den ehemaligen Sowjetrepubliken. Diese müssen Deutschkenntnisse, Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde sowie eine positive Integrationsprognose nachweisen. Auch gegenüber den Roma tragen wir eine historische Verantwortung, jedoch sind viele Balkanstaaten bereits Mitglied der EU oder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Eine Vergleichbarkeit sehen wir daher aktuell nicht.
Die LinkeDIE LINKE hat sich bereits im Jahr 2010 für ein Bleiberecht für Roma aus dem Kosovo in historischer Verantwortung eingesetzt (vgl. BT-Drs. 17/784). Wir erinnerten dabei an die Ermordung von 500.000 Sinti und Roma durch Nazi-Deutschland und an die Aufnahme von über 200.000 jüdischen Menschen und ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion. Dieser Antrag wurde leider von keiner anderen Partei im Bundestag unterstützt. Seitdem haben sich die Chancen auf eine Realisierung einer solchen Kontingent-Regelung weiter verschlechtert. DIE LINKE kämpft deshalb aktuell vor allem dafür, die jüngsten Asylrechtsverschärfungen wieder zurückzunehmen und die Politik der Abschreckung, die vor allem Roma trifft, zu beenden. Die systematische Diskriminierung und Ausgrenzung der Roma muss zur Gewährung von Flüchtlingsschutz führen.
Bündnis 90 / Die GrünenRom*nja werden in vielen europäischen Ländern diskriminiert und ausgegrenzt. Wir haben in zahlreichen Anfragen und Anträgen deutlich gemacht, dass wir uns damit niemals abfinden werden. Die Ausweitung der Liste der so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ halten wir für falsch. Einen eigenen Einwanderungskanal für Rom*nja halten wir aber nicht für zielführend. Zumal wir den Zuzug – auch von niedrig-qualifizierten - Arbeitssuchenden aus dem Westbalkan deutlich erleichtert haben. Sinnvoll wäre es jedoch, wenn das in 1.18 [Anerkennung von kumulativer Diskriminierung und Verfolgung als Asylgrund] erwähnte Institut der kumulativen Diskriminierung vor dem Hintergrund auch und gerade der Verfolgung Diskriminierung und Ausgrenzung von Rom*nja stärker in Anwendung zu bringen.
FDPWir planen keine Sonderlösung für Geflüchtete aus den Westbalkanstaaten. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.