Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht unter angemessenen Vorkehrungen „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“. Werden Sie sich dafür einsetzen, eine Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen auch in das AGG aufzunehmen?
Dank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist. |
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Bei einer Reform des AGG wird es für uns darauf ankommen, für die Privatwirtschaft verbindliche Regelungen für angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu schaffen. | |
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich umzusetzen erfordert, Behindertenpolitik als Querschnittsthema auszugestalten. Ziele der Fraktion DIE LINKE bleiben: volle soziale Teilhabe, Inklusion und umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderungen. Jederzeit und überall. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und andere Menschenrechtsverträge bleiben dabei unsere Basis. | |
Für uns stellt die Verweigerung angemessener Vorkehrungen eine Diskriminierung dar. Deshalb fordern wir, die Verweigerung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen. | |
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz. Die Bekämpfung der Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist ein gesellschaftspolitisches Ziel von uns Freien Demokraten. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Immer mehr Vorschriften zu erlassen heißt nicht, dass die Praxis nachher auch besser funktioniert. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |