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Aufnahme angemessener Vorkehrungen in das AGG

Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht unter angemessenen Vorkehrungen „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“. Werden Sie sich dafür einsetzen, eine Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen auch in das AGG aufzunehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDBei einer Reform des AGG wird es für uns darauf ankommen, für die Privatwirtschaft verbindliche Regelungen für angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu schaffen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich umzusetzen erfordert, Behindertenpolitik als Querschnittsthema auszugestalten. Ziele der Fraktion DIE LINKE bleiben: volle soziale Teilhabe, Inklusion und umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderungen. Jederzeit und überall. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und andere Menschenrechtsverträge bleiben dabei unsere Basis.
Bündnis 90 / Die GrünenFür uns stellt die Verweigerung angemessener Vorkehrungen eine Diskriminierung dar. Deshalb fordern wir, die Verweigerung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen.
FDPNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz. Die Bekämpfung der Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist ein gesellschaftspolitisches Ziel von uns Freien Demokraten. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Immer mehr Vorschriften zu erlassen heißt nicht, dass die Praxis nachher auch besser funktioniert. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Fristverlängerung im AGG

Die Beratungspraxis zeigt: eine zweimonatige Frist zur Anmeldung der Ansprüche ist zu kurz. Betroffene brauchen mehr Zeit, um ihre Erwartungen und Ziele zu klären, alle notwendigen Informationen zusammen zu tragen, vermittelnde Konfliktlösungen zu suchen und eine angemessene rechtliche Vertretung zu finden. Nach Abwägung auch der Interessen der potentiell beklagten Seite und dem Blick auf vergleichbare Regelungen in anderen Rechtsbereichen erscheint eine Ausweitung der Frist auf 6 Monate angemessen. Inwiefern unterstützen Sie eine Ausweitung der Frist zur Anmeldung der Ansprüche nach § 15 und § 21 auf 6 Monate?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDWir sprechen uns für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung werden neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen. Im Evaluationsbericht wird eine entsprechende Verlängerung der Frist empfohlen, die wir begrüßen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE fordert eine Weiterentwicklung des AGG, eine Evaluierung und entsprechende Anpassung der Fristen ist dabei vorzunehmen.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Beratungspraxis zeigt, dass die Fristen sowohl in Bezug auf Arbeits- als auch auf Zivilrecht in keiner Weise mit der Lebensrealität der betroffenen Gruppen übereinstimmen, denn es braucht oft Zeit bis Betroffene nach der Aufdeckung der Ungleichbehandlung sich zum Handeln durchringen. Außerdem blockiert die zur Fristwahrung nötige frühzeitige schriftliche Geltendmachung des Anspruchs eine einvernehmliche Lösung. Um die Durchsetzung der Ansprüche durch eine zu kurze Geltendmachungsfrist nicht unverhältnismäßig zu beschränken sowie einen Dialog zu ermöglichen, der zu nachhaltigen Veränderungen sowie zu einem befriedigenden Ausgleich führen kann, müssen die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG auf 6 Monate verlängert werden.
FDPAus unserer Sicht gewährleistet die aktuelle Frist einen angemessenen Interessenausgleich. Zu berücksichtigen ist, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden herrschen soll. Das gilt ganz besonders, wenn das Rechtsverhältnis noch andauert. Zudem ist die Beendigung der Benachteiligung in einigen Fällen, zum Beispiel bei Einstellungen oder Wohnungsvergaben, mit zunehmendem Zeitablauf nur noch schwer zu erreichen. Die Fristen sind auch im Vergleich zu anderen Fristen nicht unangemessen kurz, zum Beispiel doppelt so lange wie die Widerspruchsfrist gegen staatliche Verwaltungsakte.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beweislasterleichterung

Betroffene müssen eine Diskriminierung vor Gericht durch Indizien glaubhaft machen, nicht beweisen. Diese Beweislasterleichterung ist zentral für die Wirksamkeit des AGG. Gleichzeitig sind die der Reichweite der Beweislasterleichterung und die Anforderungen an die Indizien umstritten. Inwiefern sehen Sie einen Handlungsbedarf bezüglich der Beweislastregelung? Wie wollen Sie eine wirksame Regelung sicherstellen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDEine abschließende Positionierung der SPD zu dieser Fragestellung liegt bisher nicht vor. Wir sprechen uns allerdings für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen
AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung werden neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen. Da die Durchsetzungsfähigkeit des AGG aus Sicht der SPD gestärkt werden muss, sind dabei auch die aktuellen Beweislastregelungen zu prüfen.
Die LinkeIm Rahmen der Überarbeitung des AGG wird zu evaluieren sein, ob die bisherige Beweislastregelung den Ansprüchen des AGG gerecht wird und ob und wie Anpassungen vorgenommen werden sollen.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen im Dialog mit Antidiskriminierungsverbänden, die praktische Erfahrung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gesammelt haben, weiteren Reformbedarf ausloten. Dies betrifft vor allem die Stärkung des Rechtsschutzes zugunsten diskriminierter Personen, wozu die Regelungen zu Beweislasterleichterung gehören.
FDPInnerhalb des Rechtssystems sind die heute bestehenden Beweiserleichterungen des AGG bereits sehr weitgehend. Im Rahmen einer Überprüfung des AGG sollte der Aspekt der Beweiserleichterungen auch untersucht werden. Bei allen Beweislastregelungen muss im Blick behalten werden, dass es sich um Ausnahmevorschriften handelt, die nicht zum Regelfall werden sollten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht

Das AGG ist aktuell nur anwendbar, wenn Betroffene selbst Klage führen. Die Praxis zeigt: die damit einhergehende emotionale, finanzielle und zeitliche Belastung können oder wollen viele Betroffene nicht tragen, obwohl sie sich eine Veränderung wünschen. Dies gilt insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen, etwa Geflüchtete oder Schwangere, und in zentralen Lebensbereichen, wie etwa beim Zugang zu Wohnen oder Arbeit. Die Prozessstandschaft (das Abtreten individueller Rechtsansprüche an einen klageführenden Verband) und das Verbandsklagerecht (ein Verband führt Klage unabhängig von konkret Betroffenen) sind Möglichkeiten, das Gleichbehandlungsgebot einzufordern und Betroffene zugleich entscheidend zu entlasten. Aus dem Umwelt-, Verbraucherschutz- sowie Behindertenrecht liegen Erfahrungen mit diesen Instrumenten vor. Inwiefern planen Sie, die Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht in das AGG aufzunehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie deutsche Rechtsordnung geht grundsätzlich vom Individualrechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes aus. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es dort, wo die Rechtsdurchsetzung aus faktischen Gründen nicht einer Einzelperson zugeordnet werden kann, wie beispielsweise im Natur- und Umweltschutzrecht; die Natur selbst kann nicht klagen. Darüber hinausgehende Ausnahmen wie in § 15 Behindertengleichstellungsgesetz oder das Klagerecht von Verbraucherschutzverbänden nach dem Unterlassungsklagengesetz sollten als systemfremd Ausnahmen bleiben. Finanzielle Hürden können durch das System der Prozesskostenhilfe ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist eine gewillkürte Prozessstandschaft bereits nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. CDU und CSU planen deshalb nicht, ein Verbandsklagerecht oder eine eigens geregelte Prozessstandschaft in das AGG aufzunehmen.
SPDDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln und wollen ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE spricht sich für ein Verbandsklagerecht aus.
Bündnis 90 / Die GrünenDiskriminierung ist nicht nur ein individuelles Problem, vielmehr gibt es in unserer Gesellschaft strukturelle Diskriminierung. Es ist klar, dass Opfer von Diskriminierung hohe emotionale Hürden überspringen müssen, bevor sie etwa ihre Arbeitgeber verklagen. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, fehlende Rechtsberatung oder die Prozesskosten sind nur einige der Gründe. Häufig fehlen aber schlicht die Daten und die Kenntnisse, um eine Diskriminierung im Sinne des AGG mit Indizien untermauern zu können. Deswegen ist es notwendig, dass auch die Antidiskriminierungsverbände grundsätzlich in die Lage versetzt werden, ohne die Verletzung eigener Rechte darlegen zu müssen, Klage zu erheben auf Feststellung, dass gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wurde. Soweit eine betroffene Person selbst Klage erheben kann oder hätte erheben können, soll nach unserem Vorschlag die Verbandsklage nur zulässig sein, wenn der Antidiskriminierungsverband geltend macht, dass es sich bei der Maßnahme um einen Fall von allgemeiner Bedeutung handelt. Dies soll insbesondere der Fall sein, wenn eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle vorliegt.
FDPWir sehen für die Aufnahme der von Ihnen vorgeschlagenen Instrumente ins AGG keinen Bedarf. Das zivilrechtliche Rechtssystem beruht auf der Individualklage. Gerade bei sehr persönlichen Fallkonstellationen, in denen es um Diskriminierung geht, ist es sachgerecht, dass der Betroffene auch selbst über eine Klage und in einem Rechtsstreit über die Prozesshandlungen maßgeblich mitentscheidet. Dies wäre insbesondere bei Einführung eines Verbandsklagerechts, aber auch bei der Prozessstandschaft, nicht mehr gegeben. Die bei Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG typische individuelle Betroffenheit aufgrund einer konkreten Lebenssituation besteht zudem bei umweltrechtlichen oder verbraucherschutzrechtlichen Verbandsklagen nicht.
Zudem können sich Betroffene anwaltlich vertreten lassen und Prozesskostenhilfe beantragen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Konkretisierung bzw. Erweiterung der Rechtsansprüche und Sanktionen im AGG

Die europäischen Vorgaben für das AGG formulieren, dass Sanktionen wirksam und abschreckend sein sollen. Sie sollen Beklagte von zukünftigen Verstößen abhalten und Dritte zu einem rechtskonformen Verhalten motivieren. Das AGG nimmt die Regelungen der Rechtsansprüche im AGG ist bezüglich der abschreckenden Wirkung unbestimmt. In der Rechtsprechung wird dieser Aspekt regelmäßig zu wenig beachtet. Inwiefern planen Sie eine Konkretisierung bzw. Erweiterung der Rechtsansprüche und Sanktionen im Sinne einer abschreckenden Wirkung?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU sehen keinen Bedarf für eine Konkretisierung und Erweiterung der Rechtsansprüche.
SPDDie Durchsetzungsfähigkeit des AGG soll aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gestärkt werden. Daher wollen wir härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das AGG verankern sowie Wiederherstellungs- und Schadenersatzansprüche bei ungerechtfertigten Diskriminierungen im Sozialrecht.
Die LinkeEine Erweiterung ist im Rahmen der Überarbeitung des AGG zu prüfen.
Bündnis 90 / Die GrünenDie EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sehen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot vor: „Die Sanktionen, die auch Schadenersatzleistungen an die Opfer umfassen können, müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Ob die Regelungen des AGG dieser Vorgaben genügend Rechnung tragen und ob für die Gewährleistung eines wirksamen Schutzes vor Benachteiligungen zusätzlicher Regelungsbedarf besteht, soll nach unserem Vorschlag von einer unabhängigen Stelle evaluiert werden.
FDPDie bestehenden Regelungen des AGG setzen die zugrunde liegende Richtlinie unserer Auffassung nach hinreichend um.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Abschaffung von § 19 Abs. 3

Das AGG formuliert in § 19 Abs. 3 eine Ausnahme von Gleichbehandlungsgebot für die Vermietung von Wohnraum, wenn dadurch sozial stabile Bewohner- und Siedlungsstrukturen geschaffen würden. Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf positive Maßnahmen zum Abbau bestehender Diskriminierung, die bereits an anderer Stelle im AGG ausreichend geregelt sind. In der Praxis ist das genaue Gegenteil zu beobachten. Der Absatz zu stabilen Wohnstrukturen wird von Vermieter*innen als Erlaubnis für Diskriminierungen missverstanden und benachteiligt Menschen vor allem aufgrund ihrer Herkunft, Sprache und/oder Religion statt ihnen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Inwiefern teilen Sie diese Einschätzung zu § 19 Abs. 3 AGG? Befürworten Sie eine Streichung?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU halten an der Regelung des § 19 Abs. 3 AGG fest. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung stabiler und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse. Im Übrigen gibt der Wortlaut der Vorschrift Ihre Einschätzung nicht wieder, dass diese sich ausschließlich auf positive Maßnahmen im Sinne des § 5 AGG bezieht.
SPDDie Zulässigkeit von Quotenvorgaben zugunsten bzw. zulasten bestimmter ethnischer Bevölkerungsgruppen bei der Vermietung von Wohnraum durch Großvermieter wie etwa städtische Wohnungsbaugenossenschaften wird in der wissenschaftlichen Diskussion sehr kritisch gesehen. Diskriminierungen von Menschen mit ausländischem Namen bei der Wohnungssuche verstoßen aus Sicht der SPD gegen das AGG. Eine kritische Überprüfung
des § 19 Abs. 3 AGG im Rahmen der Weiterentwicklung des AGG, die die SPD anstrebt, ist daher erforderlich.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE sieht diese Ausnahmeregelung als problematisch an. Ihre Streichung oder Änderung ist im Rahmen der Überarbeitung des AGG zu prüfen.
Bündnis 90 / Die Grünen§ 19 Abs. 3 verstößt gegen die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG und die Genderrichtlinie 2004/113/EG, weil diese Richtlinien solche Einschränkungen nicht zulassen. Zudem hat diese Regelung dazu geführt, dass beim Abschluss von Mietverträgen vermehrt Ungleichbehandlungen aus rassistischen Gründen festgestellt wurden. Deshalb wollen wir den Paragraphen ersatzlos streichen.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine diesbezüglichen Änderungen am AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ausweitung des Mandats der ADS

Das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Unterstützung von Betroffenen ist aktuell auf allgemeine Auskünfte zum AGG und das Ersuchen von Stellungnahmen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung begrenzt. In anderen europäischen Ländern bieten vergleichbare Stellen Ratsuchenden auch eine explizite Rechtsberatung an und führen Klagen mit übergeordneter juristischer oder gesellschaftlicher Bedeutung. Wie bewerten Sie die Handlungsmöglichkeiten der ADS und wie stehen Sie zu der Forderung das Mandat der ADS im Sinne von Betroffenen zu erweitern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Anzahl der Klagen, die einen Verstoß gegen das AGG geltend machen, ist viel geringer als erwartet. Dies liegt auch an der guten Beratung der Antidiskriminierungsstelle. Sie trägt offenbar viel zur Aufklärung bei, ob es sich um einen ein Diskriminierungsfall im Sinne des AGG handelt oder nicht. Eine Ausweitung des Mandates der ADS lehnen CDU und CSU insoweit ab.
SPDDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen Ausbau der Kapazitäten der ADS ein, ein Beratungsangebot begrüßen wir.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen dafür sorge tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig finanziell und institutionell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden und beispielsweise öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen entgegenzutreten und vorzubeugen. Daher setzen wir uns seit Jahren für die Erhöhung des Budgets der ADS ein. Was ihre Handlungsmöglichkeiten betrifft, wollen wir zusammen mit Antidiskriminierungsverbänden und der ADS prüfen, inwiefern die Erweiterung ihres Mandats den diskriminierenden Menschen zugutekommen könnte.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine Änderungen beim Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Antidiskriminierungsstelle.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Finanzielle Ausstattung der ADS

Die ADS soll als zentrale Anlaufstelle Betroffene mit konkreten Anliegen unterstützen, thematische Forschung initiieren, die Öffentlichkeit informieren und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten. Dafür stehen ihr circa 3,6 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bezüglich der finanziellen Ausstattung der staatlichen Antidiskriminierungsstruktur auf den hinteren Plätzen. Wie bewerten Sie die finanzielle Ausstattung der ADS und werden Sie sich für eine Aufstockung des Etats einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie CDU und CSU sind der Auffassung, dass die Antidiskriminierungsstelle mit dem ihr zur Verfügung stehenden Etat ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.
SPDWir setzen uns für ein gerechtes Miteinander in einer offenen und inklusiven Gesellschaft ein. Darin hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wichtige Aufgaben. Sie informiert die Öffentlichkeit, berät und unterstützt Betroffene, kann Beratungen durch andere Stellen vermitteln, trifft Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch. Sie hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit u.a. Nichtregierungsorganisationen in geeigneter Form einzubeziehen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausreichend finanziell ausstatten.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen Ausbau der Kapazitäten der ADS ein, ein Beratungsangebot begrüßen wir.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen dafür sorge tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig finanziell und institutionell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden und beispielsweise öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen entgegenzutreten und vorzubeugen. Daher setzen wir uns seit Jahren für die Erhöhung des Budgets der ADS ein. Was ihre Handlungsmöglichkeiten betrifft, wollen wir zusammen mit Antidiskriminierungsverbänden und der ADS prüfen, inwiefern die Erweiterung ihres Mandats den diskriminierenden Menschen zugutekommen könnte.
FDPWir Freie Demokraten werden den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2018 sorgfältig prüfen und dafür Sorge tragen, dass die ADS ihren gesetzlichen Auftrag gut erfüllen kann.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ernennung der Leitung der ADS

Aufgrund der Unabhängigkeit der ADS kommt der Leitung eine besondere Bedeutung bezüglich der Programmatik und inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle zu. Aktuell wird die Leitung auf Vorschlag der Bundesregierung durch den*die Bundesministerin des BMSFSJ ernannt. Im Sinne eines demokratischen und transparenten Besetzungsverfahrens wäre eine Ernennung durch den Bundestag wünschenswert. Inwiefern unterstützen Sie die Forderung nach einer Ernennung der Leitung der ADS durch den Bundestag?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAn dem Besetzungsverfahren der Antidiskriminierungsstelle halten wir fest. Die Leitung wird von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister des BMFSFJ auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Es handelt sich dabei um ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, welches an die Legislaturperiode des Bundestages gekoppelt ist, im Normalfall also vier Jahre dauert. Das Amtsverhältnis wird durch einen Vertrag zwischen der Leitung und dem BMFSFJ geregelt und bedarf der Zustimmung der Bundesregierung. Insoweit befinden CDU und CSU das demokratische Verfahren als gewahrt.
SPDWir schätzen die Arbeit der Leiterin der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. Deshalb sehen wir aktuell keinen Anlass, das vom Gesetz vorgesehene Besetzungsverfahren für die Stelle zu verändern.
Die LinkeZunächst steht für die Fraktion DIE LINKE die Überarbeitung des AGG im Vordergrund.
Bündnis 90 / Die GrünenDie bisherigen Erfahrungen mit der Ernennung der Leitung der ADS haben gezeigt, dass das bestehende Verfahren je nach politischem Willen diametral unterschiedlich ausfallen kann. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass sich auch die künftige Leitung der ADS durch eine große Expertise im Bereich der Antidiskriminierungspolitik sowie durch absolute Unabhängigkeit auszeichnet.
FDPWir Freie Demokraten planen aktuell keine Veränderungen an der bestehenden Ernennungspraxis bei der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen

Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen einen einfachen Zugang zu qualifizierter Unterstützung. Wer sein*ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen möchte, sollte das nicht allein machen müssen. Wohnortnahe, niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsangebote für alle Diskriminierungsmerkmale sind eine wichtige Säule einer effektiven Antidiskriminierungspolitik und werden von Sachverständigen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren seit Längerem eingefordert. Welche Bedeutung haben wohnortnahe und niedrig-schwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen in Ihrem Verständnis von Antidiskriminierungspolitik? Wie bewerten Sie den aktuellen Stand bzw. welche Bedarfe sehen Sie?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDFür die Bereitstellung von wohnortnahen, niedrigschwelligen Anlauf- und Beratungsangeboten sind in erster Linie Kommunen zuständig. Diese müssen für solche wichtigen Aufgaben ausreichend von den Ländern ausgestattet werden.
Der Bund muss wiederum dafür sorgen, dass die Länder und Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können. Die SPD will daher Kommunen auch weiterhin finanziell entlasten. Finanziell handlungsfähige Kommunen sind die Grundlage für gelingendes diskriminierungsfreies Zusammenlaben vor Ort. Die SPD hat die Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode wirksam entlastet und wieder handlungsfähiger gemacht. Daran werden wir anknüpfen.
Die LinkeEs besteht ein dringender Bedarf für wohnortnahe Beratungsstrukturen. In den Ländern setzen sich die Fraktionen der Partei DIE LINKE hierfür ein.
Bündnis 90 / Die GrünenDie wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. In der Praxis gibt es sie aber bundesweit nicht. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der Beratungsangebote ein, sodass alle von der Diskriminierung Betroffenen einen leichten Zugang dazu finden. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
FDPDie Errichtung von geeigneten Beratungsstrukturen vor Ort liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Daran wollen wir Freie Demokraten festhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Finanzierung des Aufbaus und der Entwicklung von Beratungsstrukturen

Qualifizierte Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für Betroffene brauchen eine sichere Basis. Hier stehen der Bund, die Länder und die Kommunen in der Verantwortung. Denkbar ist die Berücksichtigung qualifizierter Antidiskriminierungsberatung im Rahmen eines/ des Demokratiefördergesetzes, die Erweiterung des Programmteils B des Bundesprogramms Demokratie leben! um eine entsprechende vierte Beratungssäule und/oder die Entwicklung eines eigenständigen Bundesprogrammes bzw. Aktionsplanes. Inwiefern und in welcher Form planen Sie, den Aufbau und die Entwicklung von Beratungsstrukturen mit Schwerpunkt Antidiskriminierung zu unterstützen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDSozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen seit über 150 Jahren auf allen staatlichen Ebenen für Toleranz und gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir die Mittel im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr als verdreifacht. Diesen Weg der Vorbeugung führen wir fort. Darum werden wir die Strukturen der Präventionsarbeit mit einem Gesetz zur Demokratieförderung langfristig sichern. Wir würdigen das große Engagement vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen, die sich für neu Hinzugezogene einsetzen und die sich gegen Diskriminierung stemmen.
Die LinkeEs besteht ein dringender Bedarf für wohnortnahe Beratungsstrukturen. In den Ländern setzen sich die Fraktionen der Partei DIE LINKE hierfür ein.
Bündnis 90 / Die GrünenDie wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. In der Praxis gibt es sie aber bundesweit nicht. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der Beratungsangebote ein, sodass alle von der Diskriminierung Betroffenen einen leichten Zugang dazu finden. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
FDPAus Sicht von uns Freien Demokraten hat sich Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Beratungsstelle etabliert. Eine zusätzliche Beratungsstruktur auf Bundesebene ist aus unserer Sicht derzeit nicht erforderlich. Darüber hinaus obliegt es den Ländern und Kommunen, ihrerseits Beratungsstellen vor Ort einzurichten. An dieser Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern wollen wir festhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Institutionelle Förderung von Verbänden der Antidiskriminierungsarbeit

Antidiskriminierungspolitik spielt in Deutschland leider auch im europäischen Vergleich bisher eine untergeordnete Rolle, was sich etwa in der Tatsache ausdrückt, dass Organisationen, welche die Interessen von Betroffenengruppen vertreten oder sich ansonsten gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen, ihre Arbeit im Rahmen prekär finanzierter Modellprojekte leisten müssen und keine Regelförderungen erhalten. Setzen Sie sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur institutionellen Förderung von Organisationen durch den Bund ein, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDWir werden mit einem Gesetz zur Demokratieförderung und Extremismusprävention die Strukturen der Präventionsarbeit langfristig sichern. (siehe auch Antwort zu Frage 7.2 Finanzierung des Aufbaus und der Entwicklung von Beratungsstrukturen).
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE fordert mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit bei der Förderung. Hierfür fordern wir die Einrichtung einer Bundesstiftung, von der Initiativen und Projekte gegen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dauerhaft gefördert werden können. In diese Stiftung sollen wichtige zivilgesellschaftliche Träger in diesem Bereich auch institutionell, etwa im Rahmen eines Beirates, einbezogen sein. Diese Forderung ist für uns zentral in den Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Antidiskriminierungsverbände leisten eine hervorragende Arbeit zugunsten von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Nur mit einem bundesweiten, dezentralen und vom Staat unabhängigen Beratungsnetzwerk kann die Antidiskriminierungspolitik praktisch funktionieren und können Benachteiligungen wirkungsvoll bekämpft werden. Die Unterstützung dieser Arbeit einschließlich institutioneller Förderung muss deshalb langfristig gesichert werden. Hier stehen der Bund, die Länder und die Kommunen in der Verantwortung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, eine angemessene Förderung erhalten.
FDPDie Schaffung einer allgemeinen (bundes-)gesetzlichen Grundlage zur institutionellen Regelförderung von Organisationen, die Antidiskriminierungsarbeit betreiben, lehnen wir Freie Demokraten ab. In dem speziellen Bereich der Antidiskriminierungsarbeit wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung, insbesondere zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie, wollen wir hingegen die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Die Bekämpfung und der Abbau von Diskriminierungen sind uns Freien Demokraten wichtig. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in unserer Gesellschaft, in der Toleranz und Akzeptanz nach wie vor und immer wieder gestärkt werden müssen. Deswegen fordern wir eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Nach aktueller Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU unterstützen den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Frauen in deutschen Behinderteneinrichtungen sind häufiger sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt als nichtbehinderte Frauen. Erschreckend ist, dass diese Gewalterfahrungen an Orten des Schutzes geschehen und sich die Frauen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Der Zugang zu Hilfe und Unterstützung ist dadurch erschwert. Betroffene müssen die Möglichkeit besitzen, schnell und einfach an qualifizierte Hilfsangebote zu kommen. Wir setzten uns daher für transparente Beratungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein. Gerade in Notsituationen müssen die Zugangsbarrieren zu Unterstützung und Hilfe so gering wie möglich gestaltet sein. Notwendig sind barrierefreie Anlaufstellen zur Präventionsberatung und für den Notfall. Auch flächendeckende Nottelefone für Frauen mit Behinderung sind von großem Nutzen.

Im Juli 2016 hatte der Bundestag eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach werden Menschen mit Behinderungen im Sexualstrafrecht umfassend geschützt und der sexuelle Missbrauch von Menschen mit einer schweren Behinderung wird als Verbrechen eingestuft.
SPDWir sind besorgt über Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wollen wir Konzepte entwickeln, die Übergriffen und Gewalt Einhalt gebieten. Außerdem wollen wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranbringen. Das inklusive Leben muss von Anfang an gelernt werden und erlebbar sein; von der Kita über die Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zu weiteren Bildungseinrichtungen. Deshalb wollen wir auch die dafür notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen verbessern. Wir wollen, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu Teilhabeleistungen bekommen. (siehe auch Antwort zu Frage 7.1 Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen)
Die LinkeAlle Menschen sind - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Beeinträchtigung oder nicht - vor Gewalt zu schützen. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz muss allen Betroffenen ausreichend zur Verfügung stehen. Vor allem Frauen mit Beeinträchtigungen sind am häufigsten von Gewalt betroffen. Wir wollen, dass das gesamte Schutz- und Hilfesystem barrierefrei ist und dauerhaft, bundesweit und verbindlich sichergestellt ist. Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch ohne Nachweispflichten auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bundesweit einheitlich regelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser, die Bestandteil der Schutzpflicht ist, darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir wollen, dass sie unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung ausgestaltet ist.
Bündnis 90 / Die GrünenStudien zeigen, dass Frauen mit Behinderungen in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen sind. Wir fordern, Frauen und Mädchen mit Behinderungen systematisch und präventiv vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen und dabei auch geflüchtete Frauen und Mädchen zu berücksichtigen. Dafür könnte unter anderem eine unabhängige Stelle zuständig sein, die Einrichtungen und Programme, die für behinderte Menschen bestimmt sind, zur Verhinderung von Gewalt und Missbrauch überwacht (auch Artikel 16 Absatz 3 der Behindertenrechtskonvention sieht eine solche Stelle vor). In Einrichtungen wie Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen wäre ein unabhängiger Beschwerdemechanismus, der in Fällen von Gewalt greift, sinnvoll. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, umfassende und wirksame Konzepte für einen besseren Gewaltschutz zu entwickeln und umzusetzen.
FDPWir Freie Demokraten messen Frauenhäusern und Beratungsstellen für von Gewalt betroffenen eine hohe Bedeutung bei. Die Finanzierung ist jedoch Länderssache, deshalb setzen wir uns in den Ländern jeweils für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Öffentlichkeitsarbeit und Entscheidungsfindung innerhalb der Partei

Als Partei wollen Sie gemeinsam mit und für die Bürger*innen in Deutschland Politik machen. Ein bewusster und diskriminierungssensibler Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt stellt Fragen bezüglich der Zugänge und Beteiligung verschiedener Menschen und Personengruppen: dabei geht es um den Zugang zu Informationen und Veranstaltungen, die Beteiligung und Artikulationsmöglichkeit innerhalb der Partei und die Repräsentation bezüglich der politischen Mandate und hauptamtlichen Stellen. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungen und Abläufen und in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen – unter besonderer Beachtung von Zuschreibungen und Zugehörigkeiten bezüglich Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Identität, Religion – sicher?

Antworten der Parteien
CDU / CSUUnsere Amts-, Funktions- und Mandatsträgerschaft soll die Vielfalt unserer Gesellschaft so gut wie möglich abbilden. Deshalb wollen wir auch für die Besetzung von Ämtern und Funktionen in der Partei sowie für Kandidatenaufstellungen zu öffentlichen Wahlen mehr Junge, mehr Frauen, mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte und mehr ältere Menschen nach ihrer beruflichen Phase gewinnen sowie eine größere Vielfalt an Berufen erreichen.
SPDDie SPD hat seit 1988 eine Geschlechterquote. Frauen und Männer müssen je zu mindestens 40% in allen Ämtern und Mandaten vertreten sein. Veranstaltungen sind grundsätzlich barrierefrei. Bei Publikationen, Internetseiten streben wir Barrierefreiheit an (z.B. Wahlprogramm in leichter Sprache). Die Arbeitsgemeinschaften für Personengruppen bzw. am Thema Interessierte (u.a. für Frauen die ASF, AG Selbst aktiv, SPDqueer, AG Migration und Vielfalt) haben Antragsrecht und nehmen Einfluss auf die Meinungsbildung. Die SPD hat sich das Ziel gesetzt, dass in Führungsgremien mehr Mitglieder über eine Migrationsgeschichte verfügen und eine Verantwortliche für die interkulturelle Öffnung benannt. Über die Besetzung hauptamtlicher Stellen können wir als Tendenzbetrieb im Einzelnen leider keine Auskunft geben.
Die LinkeDie Satzung der LINKEN macht da keinerlei Unterschiede. Jede und jeder kann Mitglied in unserer Partei werden, kann an Wahlen teilnehmen und sich wählen lassen - für innerparteiliche Ämter und Funktionen ebenso, wie für eine Kandidatur als Abgeordnete oder Abgeordneter. In den Parteistrukturen gibt es u.a. eine Bundesarbeitsgemeinschaft Queer, eine BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik, eine AG Ethnische Minderheiten, eine AG Christinnen und Christen oder auch die AG Ethnische Minderheiten. Die Satzung sieht zwingend vor, dass mindestens 50% aller Ämter und Wahlfunktionen durch Frauen besetzt werden. Sehr viele unserer Mandatsträgerinnen und –träger haben einen Migrationshintergrund. Unsere Websites und die Facebookauftritte sind barrierefrei. Alle Bundesparteitage werden durch einen Gebärdendolmetscher synchron übersetzt.
Bündnis 90 / Die GrünenBei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich Menschen, dies sich gegen Diskriminierung bezüglich Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung engagieren, jeweils in Bundesarbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaften sind in der Satzung verankert und haben zudem ein eigenes Budget für ihre Arbeit. Im grünen Frauenstatut ist festgelegt, dass mindestens die Hälfte aller Ämter und Mandate Frauen zusteht. Die Bundespartei wie Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind als Arbeitgeber der „Charta der Vielfalt“ beigetreten.
FDPWir Freie Demokraten sind eine sehr vielfältige Partei, was sich auch in unser Organisations- und Satzungsstruktur widerspiegelt. Beispielsweise haben bei einem Bundesparteitag neben den stimmberechtigten Delegierten auch Mitglieder unserer Vorfeldorganisationen wie die Jungen Liberalen, die Liberalen Frauen, die Liberalen Hochschulgruppen, die Liberalen Senioren oder auch die Liberalen Schwulen und Lesben ein Rederecht. Bei der Öffentlichkeitsarbeit setzen wir neben digitaler Kommunikation mit Internet und Social Media auf lokale Anlaufstellen. Diese Parteibüros, wie beispielsweise der Freiaum der Bundesgeschäftsstelle, sind Anlaufstelle für den direkten Kontakt zu Mitarbeitern oder Abgeordneten. In der Regel sind diese auch barrierefrei zugänglich. Das Wahlprogramm wird neben der Volltextversion zudem als Kurzfassung, in verschiedenen Sprachen und in Gebärdensprache bereitgestellt.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Antidiskriminierungskommission als Kontrollorgan beim Bundestag

Die ungewollte Fortschreibung rassistischer Stereotype in Gesetzen und Verordnungen könnte von einer Antidiskriminierungskommission für das Erlassen neuer Gesetze verhindert werden. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, hierfür am Deutschen Bundestag eine Antidiskriminierungskommission, die mit Vertreter*innen gesellschaftlicher Minderheiten besetzt ist, als Kontrollorgan einzurichten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie CDU und CSU sehen keine Notwendigkeit für den Einsatz einer Antidiskriminierungskommission beim Deutschen Bundestag. Bei gesetzlichen Vorhaben werden die entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen regelmäßig über Anhörungen oder andere Formen der Beteiligung in den Entscheidungsprozess einbezogen.
SPDDie SPD-Bundestagsfraktion hat hierzu noch keine Positionierung erarbeitet.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE im Bundestag schlägt in ihrem Votum zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses die Einrichtung einer "Enquetekommission Rassismus" im nächsten Bundestag vor, die effektive Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus erarbeiten soll. Unweigerlich müssen dabei auch rassistische Auswirkungen von Gesetzen in den Blick geraten, wie beispielsweise die Durchführung von anlasslosen Personenkontrollen der Polizei gegen Personen, die ihrem Äußeren nach einen Migrationshintergrund haben.
Bündnis 90 / Die GrünenWir setzen uns dafür ein, dass rassistische Stereotype in Gesetzen und Verordnungen keinen Platz haben. Eine entsprechende Überprüfung des Bundesrechts befürworten wir, ein ständiges „Kontrollorgan“ des Bundestags sehen wir aus parlamentsrechtlichen Gründen eher skeptisch.
FDPWir Freie Demokraten planen mit Verweis auf die bestehende,
unabhängige Antidiskrimierungsstelle des Bundes derzeit nicht,
eine Antidiskriminierungskommission beim Deutschen Bundestag einzurichten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Leitkultur

Eine Einschränkung der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit ist nach dem Grundgesetz nur bei der Kollision mit gleichwertigen individuellen Grundrechten anderer oder Gemeinschaftsinteressen mit Verfassungsrang möglich. Es gibt Bestrebungen, andere Werte (Stichwort Leitkultur) als verbindlich vorzuschreiben und sie zum Integrationsmaßstab zu erheben. Sind Sie der Meinung dass wir in Deutschland eine Leitkultur brauchen? Wenn ja, wie sollen die Inhalte angemessen detailliert und nachvollziehbar festgelegt werden, wer soll die Definitionshoheit besitzen und wie soll diese Leitkultur durchgesetzt werden? Welche Folgen soll eine Nicht-Befolgung dieser Leitkultur haben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDeutschland ist heute ein modernes Land mit einer starken und unverwechselbaren Identität. Vielleicht noch stärker als zuvor. Wir haben unsere kulturellen Wurzeln bewahrt und unseren Zusammenhalt gestärkt. Bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland und bei unzähligen Gelegenheiten seither haben Millionen Menschen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Es ist ein fröhliches, ungezwungenes und selbstbewusstes Bekenntnis zu einem Deutschland, auf das wir stolz sein können. Ein patriotisches Bekenntnis, das niemanden ausschließt und sich gegen niemanden richtet. In Deutschland darf kein Platz für Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Ausländerhass, Intoleranz oder Diskriminierung sein.

  • Wir erwarten von allen Menschen in Deutschland, ganz gleich, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, die Achtung des Grundgesetzes und der Gesetze. Hiervon wird es auch künftig keine Ausnahmen geben.

  • Wer unsere demokratische Grundordnung bekämpft, das Existenzrecht Israels ablehnt, den inneren Frieden gefährdet oder gegen Recht und Gesetz verstößt, muss mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaates rechnen.
Darüber hinaus ist jedes Land angewiesen auf ein einigendes Band in Form von innerem Zusammenhalt und Identität. Dies ist unsere freiheitliche Leitkultur, die wir bewahren und stärken: Für die Gegenwart und für die Zukunft. Die Leitkultur ist eine ungeschriebene Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben in Deutschland. Deshalb treten Staat, Politik und Gesellschaft für sie ein und fördern sie:

  • Zu unserem Land gehören alte und neue Deutsche, Menschen mit und ohne deutschen Pass, mit und ohne Migrationshintergrund. Die große Mehrheit ebenso wie ethnische und gesellschaftliche Minderheiten. Wir schließen niemanden aus und bitten alle, an einer guten Zukunft Deutschlands mitzuwirken.

  • Es ist in beiderseitigem Interesse, dass Integration stattfindet und gelingt. So werden wir das Entstehen von Parallelgesellschaften und von Multi-Kulti verhindern.

  • Die deutsche Sprache ist ein besonders wichtiger Teil unserer Identität und Leitkultur. Wir wollen sie künftig noch stärker fördern und wertschätzen, als Amtssprache, als Kultursprache und als Umgangssprache, in der Familie, in der Schule und im Alltag, auf allen Ebenen. Dabei haben wir durch frühkindliche Sprachförderung, durch Sprach- und Integrationskurse in den vergangenen Jahren bereits große Fortschritte gemacht.

  • Wir streben an, dass Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben wollen, Deutsch lernen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und an gesellschaftlicher Teilhabe zu verbessern. Weil wir ein weltoffenes Land mit starker internationaler Verflechtung sind, wollen wir umgekehrt auch das Erlernen von Fremdsprachen stärker unterstützen.

  • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen.

  • Unsere Geschichte mit all ihren Höhen und Tiefen ist unser gemeinsames unverwechselbares Erbe. Wir wollen sie allen vermitteln, die dauerhaft in Deutschland leben, nicht nur im Schulunterricht. Jeder, der neu zu uns kommt, soll sich damit vertraut machen.

  • Unsere Dialekte, Traditionen und Gebräuche, so regional unterschiedlich sie sind, geben Deutschland ein sympathisches Gesicht und die Kontinuität der Überlieferung. Deshalb verdienen sie staatliche Unterstützung auf allen Ebenen. Ideell und materiell.

  • Regionale und lokale Identität sind auf Öffentlichkeit angewiesen. Deshalb unterstützen wir eine starke und vitale regionale Medienlandschaft.

  • Ehrenamtliches Engagement, die Bereitschaft, sich für Andere und für die Gemeinschaft einzusetzen, sind in Deutschland besonders ausgeprägt. Sie sind vielleicht der wertvollste und wichtigste Teil unserer Leitkultur. Dies wollen wir auch jenen vermitteln, die nicht damit aufgewachsen sind. Deshalb sollte jeder Jugendliche, der dies möchte, die Gelegenheit zu einem Freiwilligendienst haben.

  • Die Bereitschaft zu persönlicher Leistung, zu Teamwork und zu Solidarität hat unser Land stark gemacht, nicht nur wirtschaftlich. Deshalb gehört unsere Arbeits- und Verantwortungskultur ebenfalls untrennbar dazu.
Das, was unser Land ausmacht, wollen wir mit allen gemeinsam mit Leben füllen – vor allem mit den jungen Menschen, denn sie sind unsere Zukunft. Eine so verstandene Leitkultur ist mit der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit nicht nur vereinbar, sondern umgekehrt sind die grundgesetzlichen Freiheiten integraler Bestandteil dieser Leitkultur.
SPDDie deutsche Leitkultur ergibt sich aus unserem Grundgesetz und beinhaltet Freiheit, Gerechtigkeit und ein gutes Miteinander. (Zitat Martin Schulz)
Die LinkeDIE LINKE sieht im Grundgesetz der Bundesrepublik den wichtigsten Leitfaden für das Zusammenleben von Menschen in diesem Land. In unserer Verfassungsordnung wird des Individuum als Träger von Rechten und Pflichten seinen Mitmenschen und der Gesellschaft gegenüber. Daran sind Gesetzgebung und -vollzug gebunden. Welchen eigenen kulturellen Traditionen sich die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sehen, ist dagegen zweitrangig. Die Formulierung einer Leitkultur ist hingegen immer auf den (vorurteilsbeladenen) Ausschluss bestimmter Traditionen gerichtet und letztlich diskriminierend. Diesen Ansatz lehnen wir daher ab.
Bündnis 90 / Die GrünenAuch in einer Gesellschaft der Vielfalt sind Toleranz, Respekt und Akzeptanz keine Selbstläufer. Gerade eine Gesellschaft, die wie die unsere auf Individualität und Heterogenität aufbaut, braucht ein einigendes Band aus gemeinsamen Werten und Regeln des Zusammenlebens. Für uns sind dies, die zentralen Grundwerte der deutschen und europäischen Verfassungstradition: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter sowie ein selbstbestimmtes Leben für alle. Wer die Freiheit anderer einschränkt, verstößt gegen diese Werte. Wir wenden uns aber gegen „Leitkultur“-Debatten, die ausgrenzen und spalten. Unsere Gesellschaft ist freiheitlich und pluralistisch, gerade darin liegt ihr zivilisatorisch-kultureller Fortschritt.
FDPWir Freie Demokraten sehen die Debatte um eine neue Leitkultur sehr kritisch und lehnen diese ab. Nach unserer Auffassung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Leitkultur genug, denn es ist offen für jeden Einzelnen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Gesamtgesellschaftlicher Dialog zu Religiöser Vielfalt

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten), sondern auch in anderen Bereichen zeigen, auf der Bundesebene sowie im gesamtgesellschaftlichen Dialog. Werden Sie auf der Bundesebene Konzepte unterstützen, die in die Landesebene hineinwirken und dazu führen, dass Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder die bereits etablierter (religiöser) Gruppen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUStaat und Religion sind aus guten Gründen getrennt. Glaube, Kirchen und Religionsgemeinschaften haben aber ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Hierzu bekennen sich CDU und CSU. Die Religionsfreiheit gilt für alle Menschen in Deutschland. Sie können sich frei entfalten und ihren Glauben leben, soweit und solange dies mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Wir wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann. Religionsgemeinschaften können auf Antrag die gleichen Rechte wie (religiöse) Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten oder selbst eine solche werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
SPDDas Grundgesetz enthält in Artikel 4 das Grundrecht der Glaubensfreiheit und regelt in Art. 140 das Verhältnis von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Staat. Die authentische Interpretation wird in Konfliktfällen durch die Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit gewährleistet. Wir unterstützen die organisatorische Entwicklung von religiösen/muslimischen Gemeinden und Organisationen, wenn sie sich in Deutschland nach deutschem Recht gründen und wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung achten. Erfüllen sie die Voraussetzungen, dann stehen ihnen auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen.
Die LinkeDIE LINKE tritt für eine rechtliche Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Dies schließt auch den Zugang zur Förderung von karitativen und Bildungseinrichtungen ein. Alle Religionsgemeinschaften sollten die Möglichkeit erhalten, einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht in Schulen als Wahlfach anbieten zu können. Religionsgemeinschaften sollten die Beiträge ihrer Mitglieder selbst eintreiben können. Verpflichtend sollte lediglich ein Ethikunterricht sein, in dem Kinder und Jugendliche die unterschiedlichen Bekenntnisse kennenlernen und vor dem Hintergrund ihrer weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründe gemeinsam ethische Fragen diskutieren können.
Bündnis 90 / Die GrünenDer Anspruch aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Gleichberechtigung ist aus unserer Sicht nicht nur legitim, sondern verfassungsrechtlich geboten und gesellschaftspolitisch erwünscht. Unser politisches Ziel ist die rechtliche Anerkennung und Integration des Islams in das deutsche Religionsverfassungsrecht. Ebenso wollen wir unter anderem Konzepte zur kultursensiblen und pluralistischen Fortentwicklung der Wohlfahrtspflege unterstützen, und wir treten für eine Besetzung der Rundfunk- und Fernsehräte ein, in der sich die heutige gesellschaftliche, religiöse und weltanschauliche Pluralität Deutschlands widerspiegelt.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften durch den Staat ein. Die entscheidende Frage muss sein, ob das Menschen- und Gesellschaftsbild der jeweiligen Religionsgemeinschaft die Werteordnung der Verfassung achtet. Die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates ist in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religionsgemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Verständnis einer offenen, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernden Neutralität

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUStaat und Religion sind aus guten Gründen getrennt. Glaube, Kirchen und Religionsgemeinschaften haben aber ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Hierzu bekennen sich CDU und CSU. Die Religionsfreiheit gilt für alle Menschen in Deutschland. Sie können sich frei entfalten und ihren Glauben leben, soweit und solange dies mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Wir wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann. Religionsgemeinschaften können auf Antrag die gleichen Rechte wie (religiöse) Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten oder selbst eine solche werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
SPDDie SPD führt in ihrem Grundsatzprogramm aus: „Wir bekennen uns zum jüdisch-christlichen und humanistischen Erbe Europas und zur Toleranz in Fragen des Glaubens. Wir verteidigen die Freiheit des Denkens, des Gewissens, des Glaubens und der Verkündigung. Grundlage und Maßstab dafür ist unsere Verfassung. Für uns ist das Wirken der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch nichts zu ersetzen, insbesondere wo sie zur Verantwortung für die Mitmenschen und das Gemeinwohl ermutigen und Tugenden und Werte vermitteln, von denen die Demokratie lebt.“
Die LinkeWeltanschauliche Neutralität und die in Deutschland noch nicht vollständig vollzogene institutionelle Trennung von Staat und Kirche schließen nicht aus, dass der Staat zugleich der Diskriminierung religiöser Bekenntnisse entgegentritt. Wir wenden uns daher gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung in der Öffentlichkeit oder Bauverbote von Sakralbauten. Nur als weltanschaulich neutraler Staat, der keine Religionsgemeinschaft privilegiert, kann der Staat zugleich glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Hierfür werden wir gemäß unsers Wahlprogramms werben.
Bündnis 90 / Die GrünenNeutralität und Trennung von Religion, Weltanschauung und Staat bedeuten für uns kein Kooperationsverbot. Grüne Religionspolitik möchte das in Deutschland historisch gewachsene kooperative Modell weiterentwickeln. Angesichts der gewachsenen Vielfalt darf der Staat als Modell für Kooperationspartner nicht nur die beiden großen christlichen Kirchen im Blick haben. Wir treten deshalb für Reformen ein, die der gewachsenen Vielfalt, der Individualisierung und Pluralisierung der religiösen und weltanschaulichen Realität in Deutschland gerecht werden, z.B. durch Erweiterung der öffentlichen Gedenk- und Trauerkultur über die christlichen Kirchen hinaus oder durch die Öffnung der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen für andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften durch den Staat ein. Die entscheidende Frage muss sein, ob das Menschen- und Gesellschaftsbild der jeweiligen Religionsgemeinschaft die Werteordnung der Verfassung achtet. Die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates ist in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religionsgemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Befürwortung einer Überarbeitung der Presseratsrichtlinie hinsichtlich der Nennung der ethnischen Herkunft von Personen

Am 22.03.2017 änderte der Presserat die Richtlinie 12.1 zur Kriminalitätsberichterstattung. Befürworten Sie eine Rücknahme dieser Änderung bzw. die Ergänzung der Richtlinie um ein Antidiskriminierungsgebot, etwa eine Formulierung wie: „Die Erwähnung der Zugehörigkeit von Personen zur Gruppe der Rom*nja oder Sinti erfolgt nur bei inhaltlicher Relevanz für den Bericht und mit Einverständnis der betroffenen Personen. Eine inhaltliche Relevanz stellt bspw. die Thematisierung der Diskriminierung oder einer Zwangslage der Betroffenen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Rom*nja oder Sinti dar“?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Deutsche Presserat wurde 1956 gegründet, um ein geplantes Bundespressegesetz zu verhindern. Er ist damit quasi eine institutionelle Selbstkontrolle der Presse und insoweit unabhängig. Die CDU und CSU unterstützen und befürworten diese Unabhängigkeit und sehen deshalb davon ab, zu Entscheidungen des Presserates Stellung zu nehmen bzw. inhaltliche Vorgaben zu machen.
SPDDer Pressekodex ist eine seit Jahrzehnten gut funktionierende Selbstregulierung/Selbst- Kontrolle der Print- und Onlinemedien. Die Überarbeitung des Art. 12.1 hat das grundlegende Diskriminierungsverbot in Art. 12 unverändert gelassen. Mittels Praxis- Leitsätzen werden den Redaktionen nun Abwägungsbeispiele aufgezeigt, wann ein begründeter Sachzusammenhang vorliegen kann, der eine Nennung der Ethnie, Religion, Nationalität rechtfertigten kann. Jede Redaktion bleibt aber zur Einzelfall-Entscheidung verpflichtet. Die Weiterentwicklung des Pressekodex obliegt nicht der Politik. Wir werden aber gerade die Veränderung in Art. 12.1 Pressekodex in ihrer Wirkung genau verfolgen. Eine Absenkung des Diskriminierungsschutzes lehnen wir ab.
Die LinkeDie Richtlinie sollte unseres Erachtens schärfer gegen eine Erwähnung jeglicher ethnischer Gruppenzugehörigkeit gefasst sein. Schon die Regelbeispiele der Richtlinie zeigen, dass sie derzeit ohne größere Hindernisse bei fast jedem Ereignis so ausgelegt werden kann, dass eine Verbindung der Tat zur ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit des mutmaßlichen Täters/der mutmaßlichen Täterin im Bericht nahegelegt werden kann. Gerade in Bezug auf Roma und Sinti zeigt die Erfahrung, dass Journalist/innen häufig auf Formulierungen ausweichen, die bei den Leser/innen gleichwohl die "richtige" Assoziation auslösen. Ob die namentliche Erwähnung einer Gruppe für das von uns in Gänze unterstützte Anliegen zielführend ist, bedarf aus unserer Sicht weiterer Diskussion.
Bündnis 90 / Die GrünenRoma und Sinti sind seit Jahrhunderten in vielen Ländern Europas ganz besonders rassistischen Anfeindungen und Ausgrenzungen ausgesetzt – auch bei uns in Deutschland. Auf deutscher wie europäischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Situation der Roma nachhaltig zu verbessern. Die seit März dieses Jahres geltende Richtlinie 12.1 zur Kriminalitätsberichterstattung versucht das öffentliche Interesse an der Berichterstattung einerseits und den Diskriminierungsschutz andererseits im Einklang zu bringen. Sollte sich herausstellen, dass in der Praxis das nicht gelingt, müsste die Richtlinie nachbearbeitet werde. Allerdings sprechen wir uns dafür aus, dass in solchen Richtlinien ein generelles Verbot diskriminierender Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens sowie Schutz aller Minderheiten verankert ist, ohne einzelne Gruppen besonders hervorzuheben.
FDPWir Freie Demokraten befürworten ausdrücklich, dass sich die deutschen Print- und Onlinemedien mit Ziffer 12 des Pressekodexes zum Diskriminierungsverbot bekennen. Der Presserat hat die Änderung der Richtlinie 12.1 zur Kriminalitätsberichterstattung vom 22.03.2017 durch so genannte Praxis-Leitsätze präzisiert. Diese präzisierte Selbstbindung der Presse halten wir für geeignet, um den Schutz bestimmter Gruppen vor diskriminierenden Verallgemeinerungen sicherzustellen. Darüber hinausgehenden Rücknahme- bzw Ergänzugsbedarf der Richtlinie sehen wir nicht.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Enquete-Kommission zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet auch einen Umbau von Institutionen insbesondere im medizinisch / psycho-sozialen Behandlungs- und Betreuungsbereich. Dies erfordert eine gesamtgesellschaftliche Diskussion unter Beteiligung der Betroffenen. Sind Sie bereit zu diesem Zweck eine Enquete-Kommission einzusetzen, die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt?

Antworten der Parteien
CDU / CSUUm eine umfassende inklusive Gesellschaft zu verwirklichen, steht für CDU und CSU an oberster Stelle. Falls für den Umbau im medizinisch-psycho-sozialen Bereich eine Enquete- Kommission benötigt wird, so sind wir offen für deren Einsetzung. Was den dortigen Einbezug von Betroffenen angeht, so lautet für die CDU und CSU der Grundsatz, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache bei allen Entscheidungen gewährleistet sein muss.
SPDSeit vielen Jahren wird in Praxis und Politik die Notwendigkeit diskutiert, die psychiatrische Versorgung in Deutschland menschenrechtsbasiert weiterzuentwickeln. Die zuständigen Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion haben sich eingängig mit diesem Thema beschäftigt und den Austausch mit Fachwelt und Betroffenen gesucht. Die SPD- Bundestagsfraktion wird ausgehend der Ergebnisse dieses Austausches die Einrichtung einer Enquete-Kommission für die kommende Legislatur sorgfältig prüfen.
Die LinkeDIE LINKE fordert schon seit März 2009 einen Aktionsplan des Bundes zur Umsetzung der UN-BRK in allen Lebensbereichen mit verbindlichen Zeitplänen sowie mit entsprechenden Zuweisungen ausreichender finanzieller, struktureller und personeller Mittel. Dies hat es bisher nicht gegeben. Pseudobeteiligungen und Kostenvorbehalte lehnt DIE LINKE ab. Es werden Beteiligungsstandards/-kriterien benötigt.
Bündnis 90 / Die GrünenAuch wir halten einen Umbau des derzeitigen Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderungen für notwendig. Die Leistungen müssen sich an ihren Bedürfnissen und Wünschen orientieren und, wo irgend möglich, dort erbracht werden, wo sie leben. Wir stehen einer entsprechenden Enquete-Kommission offen gegenüber, finden jedoch, dass es beim Thema Inklusive Unterstützungssysteme eher ein Umsetzungs- als ein Erkenntnisproblem gibt. Daher muss für uns sichergestellt sein, dass eine Enquete-Kommission nicht zum Vorwand genommen wird, den notwendigen Wandel zu bremsen.
FDPWir Freie Demokraten fordern die konsequente Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Um dies endlich zu erreichen, werden noch viele Schritte nötig sein, die im Einzelfall mit allen Beteiligten zu bestimmen sind.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.