Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen*

Auf Bundes-, Landes-, Kommunal- und europäischer Ebene können uneingeschränkt nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen. Seit 1992 dürfen Bürgerinnen* mit EU-Staatsangehörigkeit an Kommunalwahlen teilnehmen. Für sog. „Drittstaatenausländer“ gilt dies jedoch nicht: Sie dürfen weder wählen, noch sich zur Wahl stellen lassen; ganz ungeachtet dessen, wie lange sie schon in Deutschland aufhalten, wieviel Steuern sie gezahlt haben, noch wie aktiv sie sich im gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Zusammenleben engagieren. Werden Sie im Grundgesetz die Grundlagen für ein Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen* verankern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNein. Wir freuen uns, wenn Menschen in Deutschland ihre Heimat und ihre Zukunft sehen, wenn sie die vollen Bürgerrechte und -pflichten und damit Verantwortung für unser Land übernehmen wollen. Die Einbürgerung steht für uns vor allem für die volle politische Teilhabe, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Wir wollen, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch die Einbürgerung auf allen Ebenen politisch mitbestimmen können. Die Einbürgerung kann aber nur am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. CDU und CSU lehnen ein Wahlrecht für Ausländer ab. Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Ausnahmen kann es höchstens auf kommunaler Ebene für EU-Bürger geben.
SPDWir setzen uns seit langem ein für die Ausweitung des Wahlrechts auf dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.
Die LinkeWir wollen das Wahlrecht auf allen staatlichen Ebenen für alle Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben. Dafür wird das Grundgesetz geändert werden müssen. Die Einführung eines Kommunalwahlrechts als ersten Schritt in diese Richtung unterstützen wir. Wir halten es allerdings für strittig, dass hierfür das Grundgesetz geändert werden muss. Das Kommunalwahlrecht ist bereits für EU-Bürgerinnen und -Bürger geöffnet, der Ausschluss aller nicht-EU-Staatsangehörigen stellt demgegenüber eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Einwander*innen sollen unseres Erachtens möglichst schnell und möglichst gleichberechtigt am wirtschaftlichen, am kulturellen, am gesellschaftlichen und am politischen Leben teilhaben können. Wir halten es daher für sinnvoll, dass auch Staatsangehörige eines Landes außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland an kommunalen Wahlen teilnehmen können.
FDPWir Freie Demokraten sind gegen ein Kommunalrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Neben rechtlichen Bedenken einer Öffnung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger sehen wir auch aufgrund der gegenwärtigen politischen Lage keine Akzeptanz einer solchen Maßnahme. Wir fordern, dass zunächst durch ein Einwanderungsgesetz die Kontrolle und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden muss. Staatsangehörigkeit und Wahlrecht sind eng mit einer erfolgreichen Integration verbunden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.