Kopftuch in Bundesbehörden

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch (das Gesicht ist nicht bedeckt) der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAus unserer Sicht verbietet sich im öffentlichen Dienst das Tragen des Kopftuchs. Insbesondere in der Justiz muss die Neutralität des Gerichts schon in der Kleidung zum Ausdruck kommen, was auch andere offen sichtbare religiös motivierte Kleidungsstücke ausschließt.
SPDDas für den Bundesdienst geltende Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung erscheint ausreichend.
Die LinkeWir treten für die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen unabhängig ihrer weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung schützen. Zugleich schließt das Menschenrecht auf freie Religionsausübung das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE spricht sich deshalb grundsätzlich gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt die Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Zugleich muss aber auch die Neutralität staatlich Beschäftigter im direkten Umgang mit den Bürger*innen gewährleistet sein. Ein Gesetz, das den Zugang zum Öffentlichen Dienst für Frauen mit Kopftuch pauschal erschwert oder verbietet, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar.
Bündnis 90 / Die GrünenNein, denn das Recht zum Tragen eines Kopftuchs ist von der Religionsausübungsfreiheit gedeckt.
FDPDas Tragen des Kopftuchs ist eine individuelle Entscheidung und darf nicht von religiösen Autoritäten vorgeschrieben werden, es entspricht der Ausübung der Religionsfreiheit. Wir folgen der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es kein pauschales beziehungsweise vorsorgliches Verbot zum Tragen von Kopftüchern geben darf. Gleichzeitig muss die weltanschauliche Neutralität des Staates gewahrt bleiben. Das Prinzip der Selbstbestimmung ist ein zentraler Wert einer offenen Gesellschaft. Im öffentlichen Dienst muss der Staat dafür Sorge tragen, dass das Tragen eines Kopftuches keinesfalls Einfluss auf die Eignung einer Person bei der Berufsausübung hat.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.