NETZWERK ARTIKEL 3

Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat sich Ende 1996 als Nachfolger des „Initiativkreises Gleichstellung Behinderter“ gegründet, der wesentlich am Zustandekommen des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen im Grundgesetz mitgewirkt hat. Es ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat. In der Gründungsphase arbeitete das Netzwerk in Form eines ISL-Projektes. Am 19. September 1998 hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 als eingetragener Verein gegründet.

Aus der Arbeit des Netzwerkes

Das NETZWERK gibt einen regelmäßigen Informationsdienst (B&M, „Behinderung & Menschenrecht“) in Schwarzschrift heraus und veranstaltet Fachtagungen für seine Mitglieder bzw. Interessierte. Im Rahmen der AKTION GRUNDGESETZ hat das NETZWERK ein Info-Center zur Gleichstellung eingerichtet, das eine Gleichstellungsbibliothek enthält. Außerdem werden in Form von INFO-BOOKLETS Fachinformationen zur Gleichstellung herausgegeben.

Ziele und Aufgaben

Vernetzung: überparteiliche, verbands- und behinderungsübergreifende Vernetzung aller Einzelpersonen, Projekte und Organisationen, die sich für Gleichstellung und die Umsetzung des Artikel 3 GG und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einsetzen.

Beschwerdestelle: Dokumentation und Weiterleitung von Diskriminierungstatbeständen, Erarbeitung von regelmäßigen Berichten zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen.

Gesetzesvorbereitung: Sammlung und Koordinierung konkreter Vorschläge zur Schaffung von kommunalen, landes- und bundesweiten Regelungen zur Gleichstellung für behinderte Menschen. Die Anliegen behinderter Frauen finden darin besondere Beachtung.

Website: www.nw3.de