Reform des Transsexuellengesetzes

Die Vorschriften des Transsexuellengesetzes beinhalten aus Sicht vieler Betroffener ein bevormundendes, diskriminierungsproduzierendes Verfahren. Inwieweit planen Sie das Transsexuellengesetz grundsätzlich zu reformieren und welche Änderungen erscheinen Ihnen hier notwendig?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDEine punktuelle Änderung des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes ist angesichts bestehenden dringenden Reformbedarfes bei weitem nicht ausreichend. Mehrere Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für
nicht anwendbar erklärt worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der 18. Wahlperiode für eine umfassende Reform ausgesprochen, dieses war mit der CDU/CSU- Fraktion aber nicht zu machen. Grundlage einer Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung.
Die LinkeAlle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Trans*Menschen (auch geflüchtete) Zugang zu allen transspezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen wir uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*Initiativen ein.
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für eine Fortentwicklung des Transsexuellengesetzes ein. Die Personenstands- und Namensänderung sind heute gutachterpflichtig und langwierig. Diese Verfahren halten wir für überflüssig. Die aktuelle Bundesregierung war hier vier Jahre lang untätig. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Personenstands- und Namensänderungen ohne diskriminierende Hürden erfolgen. Einen Zwang zu medizinischen Maßnahmen lehnen wir ab. Daneben treten wir aber dafür ein, dass Krankenkassen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.