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Ausweitung des Mandats der ADS

Das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Unterstützung von Betroffenen ist aktuell auf allgemeine Auskünfte zum AGG und das Ersuchen von Stellungnahmen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung begrenzt. In anderen europäischen Ländern bieten vergleichbare Stellen Ratsuchenden auch eine explizite Rechtsberatung an und führen Klagen mit übergeordneter juristischer oder gesellschaftlicher Bedeutung. Wie bewerten Sie die Handlungsmöglichkeiten der ADS und wie stehen Sie zu der Forderung das Mandat der ADS im Sinne von Betroffenen zu erweitern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Anzahl der Klagen, die einen Verstoß gegen das AGG geltend machen, ist viel geringer als erwartet. Dies liegt auch an der guten Beratung der Antidiskriminierungsstelle. Sie trägt offenbar viel zur Aufklärung bei, ob es sich um einen ein Diskriminierungsfall im Sinne des AGG handelt oder nicht. Eine Ausweitung des Mandates der ADS lehnen CDU und CSU insoweit ab.
SPDDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen Ausbau der Kapazitäten der ADS ein, ein Beratungsangebot begrüßen wir.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen dafür sorge tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig finanziell und institutionell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden und beispielsweise öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen entgegenzutreten und vorzubeugen. Daher setzen wir uns seit Jahren für die Erhöhung des Budgets der ADS ein. Was ihre Handlungsmöglichkeiten betrifft, wollen wir zusammen mit Antidiskriminierungsverbänden und der ADS prüfen, inwiefern die Erweiterung ihres Mandats den diskriminierenden Menschen zugutekommen könnte.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine Änderungen beim Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Antidiskriminierungsstelle.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Finanzielle Ausstattung der ADS

Die ADS soll als zentrale Anlaufstelle Betroffene mit konkreten Anliegen unterstützen, thematische Forschung initiieren, die Öffentlichkeit informieren und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten. Dafür stehen ihr circa 3,6 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bezüglich der finanziellen Ausstattung der staatlichen Antidiskriminierungsstruktur auf den hinteren Plätzen. Wie bewerten Sie die finanzielle Ausstattung der ADS und werden Sie sich für eine Aufstockung des Etats einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie CDU und CSU sind der Auffassung, dass die Antidiskriminierungsstelle mit dem ihr zur Verfügung stehenden Etat ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.
SPDWir setzen uns für ein gerechtes Miteinander in einer offenen und inklusiven Gesellschaft ein. Darin hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wichtige Aufgaben. Sie informiert die Öffentlichkeit, berät und unterstützt Betroffene, kann Beratungen durch andere Stellen vermitteln, trifft Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch. Sie hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit u.a. Nichtregierungsorganisationen in geeigneter Form einzubeziehen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausreichend finanziell ausstatten.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen Ausbau der Kapazitäten der ADS ein, ein Beratungsangebot begrüßen wir.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen dafür sorge tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig finanziell und institutionell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden und beispielsweise öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen entgegenzutreten und vorzubeugen. Daher setzen wir uns seit Jahren für die Erhöhung des Budgets der ADS ein. Was ihre Handlungsmöglichkeiten betrifft, wollen wir zusammen mit Antidiskriminierungsverbänden und der ADS prüfen, inwiefern die Erweiterung ihres Mandats den diskriminierenden Menschen zugutekommen könnte.
FDPWir Freie Demokraten werden den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2018 sorgfältig prüfen und dafür Sorge tragen, dass die ADS ihren gesetzlichen Auftrag gut erfüllen kann.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ernennung der Leitung der ADS

Aufgrund der Unabhängigkeit der ADS kommt der Leitung eine besondere Bedeutung bezüglich der Programmatik und inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle zu. Aktuell wird die Leitung auf Vorschlag der Bundesregierung durch den*die Bundesministerin des BMSFSJ ernannt. Im Sinne eines demokratischen und transparenten Besetzungsverfahrens wäre eine Ernennung durch den Bundestag wünschenswert. Inwiefern unterstützen Sie die Forderung nach einer Ernennung der Leitung der ADS durch den Bundestag?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAn dem Besetzungsverfahren der Antidiskriminierungsstelle halten wir fest. Die Leitung wird von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister des BMFSFJ auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Es handelt sich dabei um ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, welches an die Legislaturperiode des Bundestages gekoppelt ist, im Normalfall also vier Jahre dauert. Das Amtsverhältnis wird durch einen Vertrag zwischen der Leitung und dem BMFSFJ geregelt und bedarf der Zustimmung der Bundesregierung. Insoweit befinden CDU und CSU das demokratische Verfahren als gewahrt.
SPDWir schätzen die Arbeit der Leiterin der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. Deshalb sehen wir aktuell keinen Anlass, das vom Gesetz vorgesehene Besetzungsverfahren für die Stelle zu verändern.
Die LinkeZunächst steht für die Fraktion DIE LINKE die Überarbeitung des AGG im Vordergrund.
Bündnis 90 / Die GrünenDie bisherigen Erfahrungen mit der Ernennung der Leitung der ADS haben gezeigt, dass das bestehende Verfahren je nach politischem Willen diametral unterschiedlich ausfallen kann. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass sich auch die künftige Leitung der ADS durch eine große Expertise im Bereich der Antidiskriminierungspolitik sowie durch absolute Unabhängigkeit auszeichnet.
FDPWir Freie Demokraten planen aktuell keine Veränderungen an der bestehenden Ernennungspraxis bei der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.