Die gesundheitliche Regelversorgung behinderter Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen. Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?
Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 25 eine Gewährleistung des Zugangs zu gender-sensiblen Gesundheitsdiensten vor. Dazu gehören behindertengerechte Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette. CDU und CSU fordern ein eigenständiges Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Über Zuschüsse kann der barrierefreie Umbau von Arztpraxen vorangetrieben werden. Zudem wollen wir prüfen, ob die KV-Strukturfondsmittel gezielt für den barrierefreien (Um-)Bau von Arztpraxen eingesetzt werden können. In die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll der gleichberechtigte Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Gesundheitswesen aufgenommen werden. | |
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Unser Ziel ist es, ungleiche Gesundheitschancen bei Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung, Rehabilitation und Pflege zu erkennen und abzubauen. Dazu gehört auch, dass der spezifische Bedarf von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen ist und ein flächendeckendes Angebot an barrierefreien Arztpraxen zur Verfügung steht. Dass behinderte Frauen noch immer ganz oder teilweise auf gynäkologische Vorsorge und Versorgung verzichten, ist nicht hinnehmbar. Wir werden uns gegenüber der Ärzteschaft und den Krankenkassen dafür einsetzen, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten besser genutzt werden. | |
DIE LINKE fordert eine bundesrechtliche Klarstellung, dass die Versorgung mit barrierefreien Praxen sowie mit spezialisierten Behandlungseinrichtungen und –personal Teil der kassenärztlichen Bedarfsplanung zu sein hat. Bei der Neubesetzung oder Gründung von Praxen muss Barrierefreiheit mindestens für mobilitätseingeschränkte Menschen eine Selbstverständlichkeit sein. Die Vorhaltung von speziellen Behandlungseinrichtungen muss flächendeckend erfasst und bei der Vergabe eines kassenärztlichen Sitzes berücksichtigt werden. Bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat DIE LINKE die verpflichtende Einbeziehung von privaten Anbietern gefordert. Dies hätte auch Arztpraxen umfasst – leider wurden diese Vorschläge abgelehnt. | |
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf eine optimale Gesundheitsversorgung wie alle anderen Menschen. Die Verwirklichung dieses Rechts ist aber noch weit entfernt. Um sie zu erreichen, wollen wir eine Kombination aus rechtlichen Vorgaben und finanzieller Förderung einsetzen. Rechtliche Vorgaben sind zum Beispiel für die ärztliche Bedarfsplanung und der Zulassung anderer Leistungserbringer notwendig. Finanzielle Förderung soll es für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Praxen geben. | |
Wir Freie Demokraten wollen, dass die flächendeckende, ambulante ärztliche Versorgung wieder an Attraktivität gewinnt. Eine hervorragende Versorgung muss wohnortsnah erfolgen können und auf die realistischen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt werden. Dabei ist vor allem auch das Thema Barrierefreiheit ein sehr wichtiger Punkt. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |