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Alleinerziehende Mütter vor Armut schützen

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt, eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. Planen Sie, die Situation speziell für alleinerziehende Frauen zu verbessern und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen Familien mit Kindern ganz besonders unterstützen und fördern. Mit einer Politik für mehr Zeit, mehr Geld und guter Betreuung wollen wir Familien und auch Alleinerziehenden bessere Chancen bieten. Wir arbeiten daran, dass sie Familie und Beruf besser vereinbaren können. Mit einem deutlich höheren Kindergeld und höheren Kinderfreibeträgen wollen wir Familien besserstellen. Alleinerziehende profitieren gerade auch von der Erhöhung des Kindergeldes. Damit sie den Alltag mit Kindern und Beruf leichter meistern können, wollen wir den Ausbau der Kindertagesstätten weiter voranbringen. Darüber hinaus wird es auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter geben. Gerade für Alleinerziehende ist eine verlässliche Kinderbetreuung von herausragender Bedeutung und senkt das Armutsrisiko bereits deutlich. Wir werden sicherstellen, dass alleinerziehende Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet haben, eine regelmäßige Beratung über Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung erhalten.
SPDUns ist wichtig, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu ermöglichen: mit gleicher und gerechter Bezahlung für gleiche Arbeit, mit der Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe, mit guter und bedarfsgerechter Kinderbetreuung. Für Alleinerziehende wollen wir darüber hinaus gezielte Angebote der Arbeitsförderung. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf Familien und Alleinerziehende. Außerdem werden wir die Existenzsicherung Alleinerziehender und ihre Kinder mit den unterschiedlich zusammenwirkenden Instrumenten regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Die LinkeWir wollen Alleinerziehende – Ein-Eltern-Familien – stärken. Sie machen einen großen Anteil der Familien aus. Sie sind zugleich am
stärksten von Armut betroffen und werden vielfältig diskriminiert: beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Teilhabe am
öffentlichen Leben und Chancengerechtigkeit für Kinder in der Bildung. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

  • Den Bezug des Unterhaltsvorschusses wollen wir bis zum Abschluss der Schulbildung oder Ausbildung und mindestens bis zum
    18. Lebensjahr des Kindes ohne Einschränkungen ausweiten. Das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss
    angerechnet werden, statt wie jetzt zu 100 Prozent. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld dürfen nicht auf die SGB II-Leistungen
    angerechnet
    werden.

  • Der Bezug von Elterngeld, vor allem von Elterngeld Plus für Alleinerziehende, muss verbessert werden.

  • Alleinerziehende benötigen mehr Unterstützung, um ins Berufsleben zurückzukehren oder um eine Ausbildung abzuschließen.
    Entsprechende Förderung, Weiterbildungsangebote und Angebote zu sozialer Vernetzung wollen wir verbessern.

  • Kranksein ist für Eltern kleiner Kinder fast immer eine Belastung – für Alleinerziehende kann es schlicht eine Katastrophe sein.
    Langwierige Genehmigungsverfahren für eine Haushaltshilfe der Krankenkassen helfen hier kaum. Alleinerziehende brauchen
    schnelle und unbürokratische Hilfe.
Bündnis 90 / Die GrünenAlleinerziehende und Familien ohne Trauschein werden im Steuerrecht benachteiligt. Wir wollen mit unserem Familienbudget im Umfang von 12 Milliarden Euro Familien stärken und Kinderarmut bekämpfen. Ein Kindergeldbonus für Familien mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende garantiert, dass Kinder bekommen, was sie zum Leben brauchen. Unser Familienbudget enthält auch höhere Kinderregelsätze, die den tatsächlichen Bedarf decken. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden in eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zusammengefasst. Das fördert zukünftig alle Kinder gleich und entlastet Familien mit mittleren Einkommen. Wir wollen, dass das Recht auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den alten Stundenumfang ergänzt wird. Viel zu oft erweist sich die Arbeitszeitreduzierung als berufliche Sackgasse. Das wollen wir verhindern. Durch Wahlarbeitszeiten zwischen 30 und 40 Wochenstunden wollen wir Vollzeit neu definieren und zu einem flexiblen Arbeitszeitkorridor umgestalten.
FDPNeben den allen Familien zustehenden staatlichen Leistungen, existieren für Alleinerziehende spezielle Ansprüche wie etwa der Mehrbedarf im SGB II. Für uns Freie Demokraten hat jedoch Priorität, dass so viele Menschen wie möglich nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sind und stattdessen selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben gestalten können. Um die Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende zu verbessern, muss vor allem die Betreuung der Kinder gewährleistet werden und der quantitative Ausbau, vor allem in sogenannten Randzeiten und am Wochenende fortgesetzt werden, damit gerade alleinerziehende Mütter und Väter Beruf und Familie in Einklang bringen können.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen der Ehepartner*innen addiert, dann wird der Betrag halbiert und dieser Betrag wird als Grundlage für die Einkommensteuer genommen. Die berechnete Einkommensteuer wird am Ende wieder verdoppelt. So sparen Ehepartner Steuern. Aber: Das Ehegattensplitting wirkt sich häufig negativ auf die berufliche Situation der Frau aus, weil eine Entlastung durch Ehegattensplitting vor allem dann eintritt, wenn ein*e Partner*in weniger verdient. Dies ist häufig die Frau, die durch die Erziehung von Kindern zum Beispiel in Teilzeit arbeitet. Planen Sie, die Steuermodelle für Familien so neuzugestalten, dass sie einer Benachteiligung für den*die Ehepartner*in ausschließt?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen Familien stärker entlasten und unterstützen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde aber Familien spürbar belasten. Denn 90 % des gesamten Splittingeffekts entfällt auf Ehen, die Kinder haben. Außerdem entspricht das Ehegattensplitting dem besonderen Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz und ist die Kehrseite der finanziellen Einstandspflicht von Ehegatten füreinander im Unterhaltsrecht oder im Sozialrecht. Gem. §§ 9 Abs. 2 S. 1, 7 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch II wird etwa bei der Gewährung der Grundsicherung für Arbeitslose („Hartz IV“) das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt, ebenso beim BAföG (§ 11 Abs. 2). Daher lehnen wir die Abschaffung des Ehegattensplittings ab. Damit Kinder eine stärkere steuerliche Berücksichtigung finden, wollen wir jedoch den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben und das Kindergeld in einem ersten Schritt um 25 Euro je Kind und Monat erhöhen. Um die berufliche Situation der Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wollen wir die Rückkehr in berufliche Vollzeit-Arbeit erleichtern und in Betrieben ab einer bestimmten Größe auch einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Auch durch den Ausbau der Kinderbetreuung werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
SPDDie SPD will eine moderne Steuerpolitik, die Frauen nicht übervorteilt und vor allem Familien im Blick hat. Dafür führen wir den Familientarif ein. Alle heutigen Eheleute werden auch in Zukunft das Ehegattensplitting nutzen können. Für die Zukunft führen wir einen Familientarif mit Kinderbonus ein. Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende. Jedes Elternteil soll künftig 150 Euro pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Im Familientarif können Ehepartner Einkom- mensanteile von höchstens 20.000 Euro untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Wir wollen die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilen.
Die LinkeStatt Steuerbegünstigungsmodelle wie dem „Ehegattensplitting“ wollen wir die individuelle Besteuerung. Die staatliche Subventionierung eines überholten Alleinernährer- oder Zuverdienerinnen-Modells wollen wir beenden. Stattdessen sollen die tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden. Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen den Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern frei
übertragbar sein.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Auch wir sind der Ansicht, dass das Ehegattensplitting eine große Hürde für die Erwerbstätigkeit vor allem von Frauen ist und erhebliche Armutsrisiken in sich birgt. Darum werden wir zur individuellen Besteuerung übergehen und das Ehegattensplitting durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern ersetzen. Im Rahmen unseres Familienbudgets werden die steuerlichen Kinderfreibeträge in eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zusammengefasst. Das fördert zukünftig alle Kinder gleich und entlastet Familien mit mittleren Einkommen. Damit gehen wir die negativen Auswirkungen des Ehegattensplittings an. Eltern, die bereits verheiratet oder verpartnert sind, können zwischen dem alten Ehegattensplitting und dem neuen Familientarif plus Kindergrundsicherung wählen. So profitieren die meisten Familien deutlich und niemand wird schlechter gestellt.
FDPWir Freie Demokraten wollen einen fairen Tarif bei der Einkommensteuer. Dies umfasst eine Rechtsverschiebung des Steuertarifs und eine Abflachung des sog. Mittelstandsbauchs. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten und Familien und Alleinerziehende dadurch entlasten, dass wir die Kinderfreibeträge anheben und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar machen. Einseitige Modelle wie die Steuerklasse V wollen wir abschaffen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beitragen? Inwiefern werden Migrantinnen*organisationen Teil der Umsetzung sein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Schutz von Frauen vor Gewalt ist für uns ein wichtiges Ziel. Für den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt wurde mit der Reform des Sexualstrafrechts in dieser Legislaturperiode bereits viel erreicht. Endlich reicht es hier für die Strafbarkeit aus, gegen den erkennbaren Willen einer Person zu handeln. Auch das sogenannte „Grapschen“ sowie die Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe auf Frauen stattfinden („Antanzen“), steht nun unter Strafe.

Verletzliche Personengruppen brauchen einen höheren Schutz. Deswegen war es wichtig, dass Freier von Zwangsprostituierten endlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und die Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution verschärft wurden. Durch mehr Kontrolle, Beratung und Schutzvorschriften, vor allem das Verbot besonders frauenverachtender Praktiken, haben wir auch die Rahmenbedingungen und den Schutz für Frauen in der legalen Prostitution erhöht. Durch die Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber wird das Geschäft mit Ausbeutung und Menschenhandel für Kriminelle schwieriger und unattraktiver gemacht.

Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzuzeigen, hatte der Bund 2013 ein niederschwelliges Angebot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, mit dem betroffenen Frauen und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kostenlos eine Erstberatung gewährleistet wird. Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt weiter eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind hier Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung durch umfassende und koordinierte politische Maßnahmen wollen wir vorantreiben, Lücken im Hilfesystem schließen und den Schutz für Frauen und Kinder erhöhen.
SPDAufbauend auf der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ werden wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen. Wir brauchen zudem einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer und ihre Kinder. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen wir zudem ein Präventionsprogramm. Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen.
Die LinkeWir wollen ein Gesetz, in welchem der Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Migrationshintergrund, Beeinträchtigung oder nicht- und deren Kinder geregelt ist. Dieser muss zwingend so gestaltet sein, dass er unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen für die betroffenen Frauen gilt und keine Nachweispflichten enthält, die die Betroffenen zusätzlich belasten oder ihre Sicherheit gefährden. Wir wollen ein koordiniertes Gesamtkonzept mit konkreten Maßnahmen und ausreichend finanziellen Ressourcen. Partizipation von Migrantinnen*organisationen möchten wir dabei auf allen Ebenen ausdrücklich fördern und unterstützen. Wir wollen eine Monitoring-Stelle zur Istanbul-Konvention, die die unterschiedlichsten Akteure unterstützt.
Bündnis 90 / Die GrünenDas Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Grundlage dafür war die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“, die vor allem auf das Engagement der Frauenverbände und nicht zuletzt der Grünen zurückgeht. Nun geht es um eine effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Anforderung an ein Hilfetelefon für den niedrigschwelligen Kontakt für von Gewalt betroffene Frauen wurde bereits erfüllt. Es reicht aber nicht aus, wenn die Strukturen für die Betroffenen nicht ausgebaut werden. Dazu gehören eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann. Darüber hinaus fordern wir den Vorbehalt zur Istanbul-Konvention zurückzunehmen. Denn damit entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.
FDPDas Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention wurde mit der Zustimmung des Bundesrats am 7. Juli 2017 abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 1. Juni 2017 zugestimmt. Wir Freie Demokraten begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich. Die einzelnen Maßnahmen sehen für Opfer von Gewalt unter anderem eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen. Es ist für uns selbstverständlich, alle relevanten zivilgesellschaftlichen Gruppen, ausdrücklich auch Migrantinnenorganisationen, einzubeziehen, um Gewalt gegen Frauen wirksam entgegenzutreten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Reform des Transsexuellengesetzes

Die Vorschriften des Transsexuellengesetzes beinhalten aus Sicht vieler Betroffener ein bevormundendes, diskriminierungsproduzierendes Verfahren. Inwieweit planen Sie das Transsexuellengesetz grundsätzlich zu reformieren und welche Änderungen erscheinen Ihnen hier notwendig?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDEine punktuelle Änderung des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes ist angesichts bestehenden dringenden Reformbedarfes bei weitem nicht ausreichend. Mehrere Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für
nicht anwendbar erklärt worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der 18. Wahlperiode für eine umfassende Reform ausgesprochen, dieses war mit der CDU/CSU- Fraktion aber nicht zu machen. Grundlage einer Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung.
Die LinkeAlle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Trans*Menschen (auch geflüchtete) Zugang zu allen transspezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen wir uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*Initiativen ein.
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für eine Fortentwicklung des Transsexuellengesetzes ein. Die Personenstands- und Namensänderung sind heute gutachterpflichtig und langwierig. Diese Verfahren halten wir für überflüssig. Die aktuelle Bundesregierung war hier vier Jahre lang untätig. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Personenstands- und Namensänderungen ohne diskriminierende Hürden erfolgen. Einen Zwang zu medizinischen Maßnahmen lehnen wir ab. Daneben treten wir aber dafür ein, dass Krankenkassen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Formloses Verfahren für Namens- und Geschlechtseintragsänderungen

Trans* Menschen, die ihren Namen bzw. ihr Geschlecht ändern wollen, müssen heute ein kostspieliges gerichtliches Verfahren erdulden und bezahlen. Seit 2012 werden in etlichen Ländern Namens- und Geschlechtsänderungen in formlosen Verfahren selbstbestimmt am Standesamt auf Basis von Selbstauskunft geändert. Dies hat zu keinen gemeldeten Problemen geführt. Sind Sie bereit, ein solches Verfahren auch in Deutschland einzuführen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir wollen die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern, das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Bürokratische Hürden wollen wir insgesamt abbauen und Verfahrenskosten reduzieren (siehe Unser Regierungsprogramm für Deutschland, S.65)
Die LinkeJa, alle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. (weiteres s. 1.12)
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPAls Bestandteil der Gesetzesänderung im Transsexuellengesetz fordern wir Freie Demokraten, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgen kann.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Verzicht auf Geschlechtszuordnung oder Einführung eines dritten Geschlechts

Die Zuordnung des Geschlechts beim Standesamt stellt für trans* und inter* Menschen immer wieder ein Problem dar, da diese Geschlechtszuordnung häufig nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmt. Sind Sie bereit, hierbei und bei anderen staatlichen Formularen ein drittes Geschlecht zuzulassen oder gar auf die Eintragung des Geschlechts zu verzichten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen. Im Übrigen kann in Deutschland auf Verlangen bereits heute darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Abs. 2 PStG). Außerdem erfolgt auch im Geburtenregister keine Angabe des Geschlechts, wenn diese nicht eindeutig möglich ist (§ 22 Abs. 3 PStG).
SPDOb es bessere oder unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“ gibt, muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und einen Mehrwert in Bezug auf deren Selbstbestimmung im Vergleich zum rechtlichen Status quo bieten. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Einige Personen würden ein „drittes Geschlecht“ vorziehen. Andere wiederum fühlen sich beiden Geschlechtern zugehörig oder empfinden eine ganz eindeutige Geschlechtszugehörigkeit. Wir müssen hier eine breite gesellschaftliche Debatte ohne Diskriminierung und Vorurteile führen.
Die LinkeEs gibt im deutschen Recht bereits ein drittes Geschlecht. „ “( Kein Geschlechtseintrag), als Zwangseintrag bestimmt durch die Medizin bestimmt bei intersexuellen Kindern. DIE LINKE vertritt die Position, das „ “ Geschlechtseintrag sowie weiter im zivilgesellschlichen Prozess gemeinsam mit Betroffenenverbänden zu erarbeitenden Geschlechtseinträgen für alle Menschen möglich (vor allem freiwillig) sein sollte. Zu weitergehenden Vorstellungen, das Geschlecht vollständig aus dem Recht zu streichen hat sich DIE LINKE noch keine abschließende Meinung gebildet.
Bündnis 90 / Die GrünenWir plädieren für eine dritte Option im Personenstandsrecht. Wir wollen das Personenstandsgesetz so novellieren, dass alle Menschen durch die Schaffung einer weiteren Geschlechtskategorie die Möglichkeit erhalten, im Geburtenregister mit Wirkung für alle Folgedokumente und mit Wirkung einer rechtlichen Gleichbehandlung, dauerhaft weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht vornehmen zu müssen. Diese neue Geschlechtskategorie ist gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln.
FDPWir Freien Demokraten treten dafür ein, dass Transsexuellenrecht so zu erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung diskriminierungsfrei erfolgen kann. Der Zwang zur Eindeutigkeit der geschlechtlichen Zugehörigkeit passt nicht in eine moderne Gesellschaft der Vielfalt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist nicht bipolar. Wo die Eintragung eines Geschlechts unverzichtbar erscheint, muss sich diese Tatsache mindestens in einer ergänzenden eigenen Kategorie - Sie nennen es "drittes Geschlecht" - möglich sein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Offenbarungsverbot durchsetzen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Dies führt immer wieder dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren. Sind Sie bereit, den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen besser zu gewährleisten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch- wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir setzen uns für ein effektives Offenbarungsverbot ein und wollen das TSG sowie ggf. weitere Gesetze reformieren.
Die LinkeDas Offenbarungsverbot in § 5 Transsexuellengesetz ist aus Sicht der LINKEN für transgeschlechtliche Menschen von elementarer Bedeutung. Dies muss erhalten und ausgebaut werden. Wie dies jedoch geschehen soll, dazu haben wir uns erst in Ansätzen
Gedanken gemacht und regen an, dass bei einer gesetzlichen Neuregelung dies gemeinsam mit den Betroffenenverbänden juristisch ausgebaut und verankert wird.
Bündnis 90 / Die GrünenEin wesentlicher Schwerpunkt unseres Selbstbestimmungsgesetzes ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes. Das geltende Verbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Selbstbestimmungsgesetz sieht deshalb eine Pflicht zur unverzüglichen Anpassung amtlicher Dokumente und Register sowie zivilrechtlicher Verträge vor. Dazu statuiert es einen Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse aus früheren Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen mit ursprünglichem Datum. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verweigerungshaltung droht eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.
FDPWir Freie Demokraten sind für die Diskussion darüber, wie die Privatsphäre jedes Menschen besser geschützt und geachtet werden kann, offen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Geschlechtliche Identität als Asylgrund anerkennen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung. Sind Sie bereit, staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks (auch jenseits von sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“) als Asylgrund anzuerkennen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung in Anknüpfung an die geschlechtliche Identität etc. kann bereits nach geltendem Recht zur Flüchtlingsanerkennung führen (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 3b Absatz 1 Nummer 4 AsylG - Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe). Die geschlechtliche Identität ist überdies im Asylgesetz (§ 3b Absatz 1 Nummer 4 AsylG) als möglicher Anknüpfungspunkt für eine Verfolgungshandlung ausdrücklich genannt. Daher besteht hier aus Sicht von CDU und CSU kein Handlungsbedarf.
SPDUns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung Geflüchteter wichtig. Auch Schutzsuchende queere Menschen wollen wir schützen. Viele Frauen und Mädchen leiden in ihren Herkunftsländern unter sexualisierter Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung. Deshalb wollen wir geschlechtsspezifische Asylgründe besser anerkennen. Darüber hinaus gibt es keine explizite Position in unserem Programm in Bezug auf trans* Menschen.
Die LinkeJa, dies ist schon lange eine Forderung der LINKEN. Im Übrigen lehnt DIE LINKE das Konstrukt der sicheren Herkunfststaaten ab.
Bündnis 90 / Die GrünenDie rechtlichen Grundlagen für eine Anerkennung von verfolgten trans*Menschen als Flüchtlinge sind vorhanden, im Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dies von grüner Seite durchgesetzt. Problematisch sind aus unserer Sicht die mangelhafte Sensibilisierung und fehlende Schulungen der für die Asylverfahren zuständigen Verwaltung hinsichtlich der Verfolgungssituation von trans*Menschen in vielen Ländern. Hier muss es eine grundlegende Änderung geben, die Qualität der Verfahren muss verbessert werden. Dazu gehört auch die Einführung einer unabhängigen Rechtsberatung zu Beginn des Asylverfahrens.
FDPDas Menschenrecht auf Asyl ist für uns Freie Demokraten nicht verhandelbar. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte im Einzelfall nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Anonymisierte Bewerbungsverfahren

Der Name (ob etwa türkisch oder deutsch klingend) hat neben anderen Merkmalen nachweislich Auswirkung darauf, ob Bewerber*innen für ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Setzen Sie sich für die standardmäße Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAus Sicht der Union behebt eine anonymisierte Bewerbung nicht die Ursachen für Diskriminierung. Wir wollen, dass alle Menschen eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – und fördern ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen. Gleichzeitig begrüßen wir die Anstrengungen der Wirtschaft, wie beispielsweise die Initiative „Wir zusammen“, die sich für den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt engagiert.
SPDBei Bewerbungen kommt es – häufig auch unbewusst – zu Diskriminierungen, etwa aufgrund des Geschlechts, Aussehens, Alters oder eines Migrationshintergrundes. Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungen ein, um Fairness im Bewerbungsverfahren herzustellen.
In unserem Land haben rund 20 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. Wir wollen, dass sich der Anteil von Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten auch in der Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes niederschlägt. Zielvorgaben, Ausbildungskampagnen und faire Bewerbungsverfahren unterstützen diesen Prozess. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber unterschiedlichen Kulturen, die wir in allen gesellschaftlichen Bereichen umsetzen wollen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Dadurch kann verhindert
werden, dass Bewerberinnen und Bewerber allein aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens nicht zu Vorstellungsgesprächen
eingeladen werden.
Bündnis 90 / Die GrünenHerkunft, Hautfarbe, Behinderung, Alter, Religion, sexuelle Identität und Geschlecht dürfen bei Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen. Die Realität ist heute eine andere. Bestehende Strukturen sind verfestigt. Darum haben wir das Modelprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu anonymisierten Bewerbungsverfahren sehr begrüßt. Angesichts der positiven Ergebnisse des Projekts setzten wir uns dafür ein, dass das Verfahren im öffentlichen Dienst eine größere Verbreitung findet und auch in weiteren Unternehmen eingeführt wird.
FDPWir Freie Demokraten wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt voranbringen. Es bekämpft systematisch offene Diskriminierung und macht unbewusste Hemmnisse bewusst. So schafft es Selbstbestimmung und gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung. Anonymisierte Bewerbungsverfahren können grundsätzlich dazu beitragen, Vorurteile im ersten Schritt eines Bewerbungsprozesses zu verhindern. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Allerdings kann nicht jedes Unternehmen die Einführung eines anonymen Bewerbungsverfahrens einfach umsetzen. Insbesondere eine damit verursachte Verzögerung der betrieblichen Abläufe kann in Zeiten des Fachkräftemangels hinderlich sein. Wir wollen daher, dass es weiterhin die freiwillige Entscheidung der Unternehmen bleibt, sich für ein solches Bewerbungsverfahren zu entscheiden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Gender Pay Gap

In Deutschland wird die Arbeit von Frauen und Männern nicht gleichwertig bezahlt. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied lag 2014 im unbereinigten Gender Pay Gap, in dem typische „Frauenberufe“ mit „Männerberufen“ verglichen werden, bei 27%. In Berufen, die üblicherweise von Männern besetzt werden, bei 13%. Bereinigt liegt der Gender Pay Gap durchschnittlich bei ca. 2 – 7%. Wie planen Sie sich für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Deutschland einzusetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUFür die Union ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn verdienen sollen wie ihre männlichen Kollegen. Um dies zu unterstreichen, haben wir in der aktuellen Legislaturperiode das Entgelttransparenzgesetz eingeführt. Mit diesem wichtigen Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit und Gleichberechtigung schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten. Wir werden die Wirkung dieses Gesetzes überprüfen und gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weitere Schritte unternehmen.
SPDWir haben mit dem Transparenzgesetz der Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. In einem zweiten Schritt wollen wir dieses Gesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln. Wir werden dabei Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche verbessern und verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen.
Wir werden außerdem gemeinsam mit den Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten. Dort arbeiten vor allem Frauen. Dazu zählen die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung.
Die LinkeDIE LINKE hat ein Gesamtpaket zur Erreichung der Entgeltgleichheit erarbeitet. Wir wollen Minijobs sozialversichern und einen gesetzlich verbindlichen, flächendeckenden, armutsfesten Mindestlohn von 12 Euro einführen. Wir wollen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz, das ein Verbandsklagerecht und Lohnvergleichsverfahren wie eg-check enthält. Ein solches Gesetz greift für alle Betriebe, wenn Frauen am gleichen Arbeitsplatz in eine niedrigere Lohn- bzw. Gehaltsgruppe eingestuft werden, aber umfasst auch die Analyse bestehender Tarifverträge und die Entwicklung diskriminierungsfreier Eingruppierungsregelungen. Nicht zuletzt wollen wir die Aufwertung der „SAHGE-Berufe“ vorantreiben sowie das Ehegattensplitting und alle anderen Fehlreize abschaffen, die Frauen den Zugang zur Erwerbsarbeit erschweren.
Bündnis 90 / Die GrünenMehr Frauen denn je sind berufstätig. Aber viel zu oft arbeiten sie in Minijobs oder prekärer Beschäftigung. Und sie werden schlechter entlohnt als Männer. Wir wollen ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz, das auch für kleine Betriebe gilt und ein Verbandsklagerecht umfasst. 
Soziale Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, werden nicht angemessen bezahlt. Sie verdienen mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere durch einen Tarifvertrag „Soziale Dienste“, der dann für alle gelten soll und mit dafür sorgt, Berufe, die heute noch meist von Frauen ergriffen werden, beispielsweise in der Erziehung, in der Pflege oder im Gesundheitssystem aufzuwerten und besser zu bezahlen. So können Tarifverträge und Vereinbarungen auf Diskriminierung überprüft werden. Unser Ziel ist es, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und dafür zu sorgen, dass die Beiträge durch Steuern und Abgaben sowie soziale Leistungen so aufeinander abgestimmt werden, dass sich Erwerbsarbeit immer rechnet und die Belastung mit Steuern und Abgaben nicht sprunghaft steigt.
FDPEine Studie des IW Köln zeigte, dass sich nur etwa ein Drittel der Lohnlücke zwischen
Männern und Frauen mit statistisch messbaren, objektiven Unterschieden erklären lassen. Damit ist die Lohnlücke deutlich kleiner als in Ländern mit ausgeprägtem sozialstaatlichen und arbeitsrechtlichen Regelwerk. Wir Freie Demokraten fordern stattdessen eine Bekämpfung der Ursachen der Lohnunterschiede. Beim Vorankommen durch eigene Leistung darf das Geschlecht keine Rolle spielen. Es bedarf passender Rahmenbedingungen, die eine Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern herstellt. Ein flexibler Arbeitsmarkt mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und digitalen Arbeitsplätzen sorgt unter anderem dafür, dass Familie und Job leichter miteinander vereinbar sind. Frauen wollen wir stärker ermuntern, klassische Männerbranchen zu erobern. Ebenso andersherum.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Anerkennung für soziale Berufe

In Deutschland sind die sozialen Berufe (z.B. in der Pflege), die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, weiterhin von niedrigen Löhnen, schlechten Arbeitsbedingungen, begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten, unzureichender Ausbildung und wenig gesellschaftlicher Anerkennung gekennzeichnet. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Arbeitsbedingungen in den sozialen Berufen zu verbessern, etwa in dem Mindestgehälter gesteigert und Kurzzeitarbeit minimiert wird?

Antworten der Parteien
CDU / CSUWir wollen soziale Berufe attraktiver machen, denn sie leisten Tag für Tag einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Wie bereits bei der Altenpflege wollen wir das Schulgeld, z. B. für die Ausbildung von Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und weiteren Heilberufen, abschaffen. Nach der Modernisierung der Ausbildung in den Pflegeberufen, wollen wir die Arbeitsbedingungen sowohl in unseren Krankenhäusern als auch der Altenpflege weiter verbessern. Die bereits auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Personalausstattung werden wir daher entschlossen umsetzen.
SPDDer wachsende Bedarf an Arbeitskräften im Bereich der sozialen Berufe und deren enorme Bedeutung für die Gesellschaft lassen sich nur über gute Arbeitsbedingungen und attraktive Löhne decken. Die Aufwertung der Beschäftigung in diesem Bereich ist dringend notwendig. Diese sollte sich auch in einer verbesserten Bezahlung niederschlagen. Zentraler Ansatz für eine Aufwertung sozialer Dienstleistungen muss die Stärkung der Tarifbindung sein. Die Schaffung eines Tarifvertrags für den Sozialbereich ist hierbei ein wichtiger Ansatz.
Die LinkeTarifliche Bezahlung in der Pflege muss allgemeinverbindlich werden und der Pflegemindestlohn bundeseinheitlich unverzüglich auf 14.50 Euro steigen. DIE LINKE will unfreiwillige Teilzeit verhindern sowie ein Rückkehrecht in Vollzeit und unbefristete Arbeitsverhältnisse sichern. Verbindliche Personalschlüssel und Fachkraftquoten können die Arbeitsverdichtung, besonders in der Pflege, eindämmen. Für mehr Personal stünden jährlich sofort ca. 1,2 Milliarden Euro bereit, wenn der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt würde. Wir vertreten das Konzept einer Solidarischen Pflegeversicherung, in die alle auf
alle Einkommen einzahlen. Das sichert eine langfristige Finanzierung. Fort- und Weiterbildungen müssen gebührenfrei werden. In den Erziehungsberufen will DIE LINKE einen Einstieg des Bundes in die Regelfinanzierung der Kitas, für die Heilmittelberufe und Hebammen einen Anstieg der Honorierung und Gehälter erreichen.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen den sozialen Berufen endlich den Stellenwert geben, den sie verdienen. Für uns heißt das, insbesondere mehr Personal, eine bessere Bezahlung, mehr Mitsprache und Aufstiegsmöglichkeiten und Abschaffung von Schulgeld in der Ausbildung. Zudem werden wir dafür sorgen, dass sich die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verringert. 
Um Arbeitsbedingungen und Löhne flächendeckend zu verbessern, ist ein Tarifvertrag Soziales notwendig. Nur so kann eine flächendeckende Aufwertung der sozialen Berufe wirkungsvoll vorangebracht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass es schnellstmöglich zu einer Einigung von Gewerkschaften und Arbeitgebern kommt und diese dann branchenweit für verbindlich erklärt wird. Zudem fordern wir gesicherte Mitspracherechte für Pflegekräfte bei allen Entscheidungen, die sie betreffen.
FDPWir Freie Demokraten fordern mehr gesellschaftliche Wertschätzung und Würdigung sozialer Berufe wie zum Beispiel in der professionellen Pflege. Pflegende tragen große Verantwortung, sind fachlich qualifiziert und sind körperlich und psychisch stark gefordert. Das muss sich in der Vergütung ihrer Arbeit widerspiegeln. Zudem wollen wir familienfreundliche Arbeitszeitmodelle fördern.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Recht auf Rückkehr aus der Teilzeit

Wegen der Erziehung von Kindern, gehen Frauen in ihrem Beruf oftmals in Teilzeit. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmer*innen ein Recht einräumt, bei ihren Arbeitgeber*innen in eine Vollzeittätigkeit zurückzukehren. Planen Sie das Recht auf Rückkehr zur Vollzeitarbeit im Arbeitsrecht zu verankern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen gemeinsam mit den Sozialpartnern künftig in Betrieben ab einer bestimmten Größenordnung einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen, um so die Rückkehr in berufliche Vollzeit-Arbeit zu erleichtern.
SPDWir fordern einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und das Recht auf Rückkehr in vorherige Arbeitszeit. Wer jetzt schon in Teilzeit arbeitet, für den muss es zumindest einfacher werden, wieder in Vollzeit zu kommen. Es gibt Phasen im Leben, in denen viele Menschen weniger arbeiten möchten, um Arbeit und Familie unter einen Hut zu kriegen. Dafür gibt es seit 17 Jahren das Recht auf Teilzeitarbeit. Wer aber einmal in Teilzeit ist, kommt schlecht wieder raus. Wir wollen, dass die Menschen selbst bestimmen können, wie viele Stunden sie arbeiten können und wollen. Wer in Teilzeit geht, soll später auch wieder in die vorherige Arbeitszeit zurückgehen dürfen. Wir wollen die Teilzeitfalle abschaffen, niemand soll mehr in Teilzeit gefangen sein, obwohl er mehr arbeiten möchte.
Die LinkeDIE LINKE setzt sich dafür ein, dieses wichtige Recht endlich gesetzlich zu verankern. Dadurch kann verhindert werden, dass insbesondere Eltern, die vorübergehend in Teilzeit gehen, in der Teilzeitfalle mit all ihren Nachteilen landen. Obwohl es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ist die derzeitige Große Koalition untätig geblieben. CDU/CSU haben sich quergestellt, und die SPD hat klein beigegeben.
Bündnis 90 / Die GrünenJa, wir halten eine solche Befristungsmöglichkeit von Teilzeit für einen wichtigen Baustein, damit Arbeitszeiten flexibler an sich verändernde Lebensumstände angepasst werden können. Daher wollen wir den bestehenden Rechtsanspruch auf Teilzeit um eine Befristungsmöglichkeit ergänzen. Mit einer solchen Befristung von Teilzeit könnten Beschäftigte sich darauf verlassen, auf eine Vollzeittätigkeit bzw. den früheren Stundenumfang zurückkehren zu können. Mit dem Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang wird die Formel „Einmal Teilzeit, immer Teilzeit“ der Vergangenheit angehören. Das halten wir für einen wichtigen Baustein um mehr Beweglichkeit für Frauen und Männer zu erreichen – und damit zu mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt. Außerdem sollen alle ArbeitnehmerInnen im Rahmen einer flexiblen Vollzeit in dem Korridor von 30 bis 40 Stunden festlegen können, wie ihre individuelle Vollzeit aussieht.
FDPFür uns Freie Demokraten ist es die Aufgabe von Arbeitgebern und Gewerkschaften den Arbeitsalltag zu regeln. Ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit hat immer zwei Seiten: Für die einen bedeutet sie mehr Planungssicherheit, für die Ersatzarbeitskraft hingegen erhöht sie die Unsicherheit. Befristete Beschäftigungen würden dadurch zwangsläufig steigen. Deshalb muss der Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten bei der Förderung der Vollzeiterwerbstätigkeit Vorrang haben.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, gelangen sie seltener in Führungspositionen, andere Gründe dafür sind die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen, wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können, dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können etc. Was planen Sie, um Frauen dabei zu stärken, in Führungspositionen zu gelangen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUUnter der Regierungsverantwortung der Union wurden die Frauenquote für Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst und das Entgelt- transparenz-Gesetz verabschiedet. Wir setzen uns weiter für die berufliche Gleichstellung und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. In der neuen Legislaturperiode werden wir die Gleichstellung in Führungspositionen im öffentlichen Dienst entschieden vorantreiben. Wir wollen im öffentlichen Dienst bis spätestens 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen auf allen Ebenen abschließend verwirklichen.
SPDMit der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst zählt bei der Besetzung von Top-Jobs nunmehr die Qualifikation – und nicht das Geschlecht. Unser Ziel: Führungsgremien sollen in Zukunft paritätisch besetzt sein. Dafür benötigen wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für Wirtschaft, Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem Öffentlichen Dienst kommt eine Vorbildfunktion zu. Wir werden die Frauenquote steigern und ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen. Mit einem Gleichstellungsgesetz wollen wir die Berufs- und Aufstiegschancen von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern.
Die LinkeDie vielfältigen Strukturen, die Frauen in der Arbeitswelt zurückhalten, müssen auf vielen Ebenen angegangen werden. Bis die Gleichstellung erreicht ist, brauchen wir die 50 %-Frauenquote für alle Führungspositionen. Außerdem: Führung in Teilzeit, Familienförderung statt Ehegattensplitting, eine gute soziale Infrastruktur (insbesondere für Kinder und Pflegebedürftige) und eine faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen in den Führungsgremien endlich Gleichberechtigung schaffen. Diese sind in Deutschland weitgehend Männerrunden. Daran ändert das bisherige Quotengesetz für die Aufsichtsräte nur wenig: Es gilt für ganze 101 Unternehmen. Wir wollen das ändern, mit einer 50 Prozent-Frauenquote für die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Die Potentiale und Qualifikationen von Frauen zu verpassen, kann sich dieses Land nicht weiter leisten. Darum wollen wir Maßnahmen für Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Denn nur so zieht Geschlechtergerechtigkeit in die Führungsetagen ein.
FDPWir Freie Demokraten wollen mehr Frauen in Führungsverantwortung, sowohl in der Wirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst. Frauen sind in der Leitung von Unternehmen und anderen Führungspositionen sehr erfolgreich und gemischte Teams arbeiten produktiver und erfolgreicher. Wir erwarten daher von Unternehmen in Deutschland eine deutliche Verbesserung des Frauenanteils in Führungspositionen und werden uns dafür auch im Öffentlichen Dienst einsetzen. Eine gesetzliche Quote lehnen wir jedoch ab: So werden Frauen zu Platzhaltern degradiert und nicht entsprechend ihrer Leistungen gewürdigt. Wir setzen vielmehr auf Anreize für die Unternehmen, verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im IT-Bereich, im Ingenieurswesen, Baugewerbe oder bei den Historiker*innen, ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen sowie Messen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen. Wie planen Sie, Frauen in männer-dominierten Berufen zu stärken und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen weiter gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft dafür werben, dass junge Frauen naturwissenschaftlich-technische Studiengänge und Berufe ergreifen. Hierzu wollen wir ihnen verstärkt Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten aufzeigen und sie noch besser in diese Richtung beraten und unterstützen. Auch wollen wir bereits im Schulalter – insbesondere bei Mädchen – das Interesse und die Bereitschaft für das Unternehmertum wecken. Darüber hinaus wollen wir vermehrt Frauen für die Wissenschaft gewinnen und junge Nachwuchswissenschaftlerinnen fördern. In diesem Sinne wollen wir Stipendien unter der Berücksichtigung von Mutterschutz und Erziehungszeiten ausbauen. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern, verstärkte Kooperationen von Hochschulen mit kommunalen Einrichtungen bei der Kinderbetreuung anstreben und verbesserte Karrierechancen ermöglichen.
SPDWir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINTBerufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt.
Die LinkeUm Frauen den gleichen Zugang zu männerdominierten Bereichen zu eröffnen, müssen Stereotype, die den Geschlechtern bestimmte Eigenschaften und Rollen zuweisen, abgebaut werden. Dazu braucht es von Anfang an eine geschlechtersensible Pädagogik. Wir fördern Initiativen, die junge Frauen für „Männerberufe“ begeistern. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen in diesen Männerdomänen so gestaltet werden, dass Frauen dort auch sie selbst sein können.
Bündnis 90 / Die GrünenUnser Ziel ist eine Gesellschaft, in der nicht soziale Herkunft, Geschlecht, ethnische Wurzeln oder körperliche Voraussetzungen über die Zukunft von Menschen entscheiden, sondern deren Wünsche und Talente. Junge Frauen ergreifen überdurchschnittlich häufig Ausbildungsberufe, die gar nicht unbedingt ihren Interessen entsprechen. Viele der bei jungen Frauen vermeintlich beliebten Ausbildungsberufe werden von den Befragten nicht als Wunschberuf bezeichnet. Bei der Wahl der Berufe spielt auch die Erreichbarkeit eine Rolle. Eine frühzeitige, interessenbezogene Vorbereitung auf die Arbeitswelt bereits an den allgemeinbildendenden Schulen und eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei kritischer Reflexion der bestehenden stereotypen Berufs- und Rollenbildern ist daher eine wichtige Aufgabe. Auch sollten bei der Berufsorientierung die späteren Verdienst-, Karriere-, und Entwicklungschancen klar kommuniziert und die junge Frauen ermutigt werden, ihren eigenen Weg (auch in männerdominierten Berufen) zu gehen. Auch müssen sich Betriebe verstärkt für die Gewinnung von Frauen engagieren und ihr Einstellungsverhalten selbstkritisch hinterfragen.
FDPWir Freie Demokraten fordern einen flexiblen Arbeitsmarkt, der Männern wie Frauen faire Chancen bietet. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass das größte Hindernis für „Frauen im Chefsessel“ Pausen im Arbeitsleben oder phasenweise Teilzeit darstellen. Um diese Hürden zu überwinden, setzen wir uns für flexible Arbeitszeitmodelle und digitale Arbeitsplätze ein. So wird zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten möglich, so dass Familie und Job leichter vereinbar sind. Ferner wollen wir Frauen noch stärker ermuntern, klassische Männerbranchen zu erobern, deren Jobs meist besser bezahlt sind als diejenigen, die viele Frauen traditionell ergreifen. So kann die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern verkleinert werden. Genauso müssen gesellschaftliche Hemmnisse abgebaut werden, wenn Männer vermeintliche Frauenberufe ergreifen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Schutz vor sexueller Belästigung im Beruf

Unter anderem in pflegenden Berufen, wie dem der*des Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in sind Frauen häufig Opfer von sexuellen Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen. Was planen Sie gegen sexuelle Belästigungen im Beruf zu tun?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU haben das Sexualstrafrecht umfassend reformiert. Opfer von sexueller Gewalt müssen nach einem Übergriff nicht mehr belegen, dass sie sich hinreichend gewehrt haben. Vielmehr gilt, was bei anderen Delikten längst selbstverständlich ist: Wer sich über den erkennbaren Willen einer anderen Person hinwegsetzt, macht sich strafbar. Mit einem ausdrücklichen Verbot der sexuellen Belästigung stellen wir außerdem unmissverständlich klar: Das Recht auf körperliche und sexuelle Integrität gilt – selbstverständlich auch im Beruf.
SPDWir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt – unter anderem mit einem dritten Aktionsplan der Bundesregierung. Die Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern. Das wird es Beschäftigten leichter machen, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren.
Die LinkeDas AGG vermittelt keinen ausreichenden Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz. Entschädigungen brauchen eine abschreckende Wirkung. Insbesondere Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat brauchen eine Anlaufstelle für ihre Beschwerden. Hierfür könnte bei der Antidiskrimnierungsstelle des Bundes eine Ombudsstelle geschaffen werden. Wir werden die Prozessstandschaft erweitern und eine echte Verbandsklage ermöglichen.
Bündnis 90 / Die GrünenSexistische Bemerkungen, „Witze", anzügliche Sprüche oder Übergriffe schränken Frauen ein und grenzen sie aus. Das ist weder in der Arbeitswelt, noch in der Politik oder im Alltag akzeptabel. Notwendig sind deshalb vor allem eine Verlängerung der Geltendmachungsfristen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – die bisherigen zwei Monate sind viel zu kurz. Darüber hinaus müssen ein Verbandsklagerecht eingeführt, der Schutzbereich bei sexuellen Belästigungen erweitert, die Beschwerdemöglichkeiten gestärkt und die Beweislast erleichtert werden.
FDPFür uns Freie Demokraten ist der Schutz von Frauen gegen sexuelle Belästigung ein wichtiges Thema. Die bestehenden Rechte zum Schutz der Betroffenen sind bislang jedoch nicht ausreichend bekannt. Dies bestätigt eine repräsentative Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums Duisburg zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Hier ist mehr Aufklärungsarbeit dringend erforderlich, sowohl im Hinblick auf die Pflichten der Arbeitgeber als auch die Rechte der Betroffenen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ausübung von Berufen in der Kirche

In einigen Kirchen unterschiedlicher Denominationen und Konfessionen sind Frauen immer noch von der Ausübung bestimmter Tätigkeiten ausgeschlossen, können z.B. nicht Pfarrerin werden oder in Führungspositionen gelangen. Handelt es sich aus Ihrer Sicht hierbei um Diskriminierung? Wenn ja, was planen sie dagegen zu unternehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNach unserem Grundgesetz verleiht jede Religionsgemeinschaft „ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde“ (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung). Damit können die Religionsgemeinschaften „innerhalb der Schranken des für alle geltendes Gesetzes“ selbstständig ihre Angelegenheiten ordnen und regeln. Dies gilt insbesondere für die Besetzung von kirchlichen Ämtern. Inwiefern Religionsgemeinschaften den Zugang zu bestimmten Ämtern auch für Frauen öffnen wollen, obliegt der Entscheidung der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Dieses grundgesetzlich verankerte Recht stellen CDU und CSU nicht in Frage.
SPDZu dieser Frage hat die SPD bisher keine abschließende Positionierung. Nach aktueller Rechtslage sind die Ausnahmen vom Antidiskriminierungsgesetz für berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wegen des in Art. 140 GG i.V.m. Art. 136, 137, 138 und 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung garantierten sog. kirchlichen Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich erlaubt. Ob diese Ausnahmeregelung Bestand hat, ist gerade Gegenstand in zwei Verfahren vor dem EuGH, dessen Entscheidung abzuwarten bleibt. Bei einer Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG, die die SPD befürwortet, werden ferner die Ergebnisse des Evaluationsberichts zum AGG zu berücksichtigen sein, in denen eine differenzierende Lösung vorgeschlagen wird: Danach könnten entsprechende Anforderungen im verkündungsnahen Bereich gerechtfertigt sein, für Ärzt*innen, Krankenschwestern und Erzieher*innen z.B. sollten die allgemeinen Regeln hingegen auch dann gelten, wenn sie Beschäftigte von Caritas oder Diakonie sind.
Die LinkeWir würden es befürworten, wenn in allen Bereichen die gleichen Chancen für die verschiedenen Geschlechter bestehen. Deshalb unterstützen wir diejenigen in der Kirche, die sich für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung einsetzen.
Bündnis 90 / Die GrünenFür uns als Bürgerrechtspartei spielt das Grundrecht der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle, denn es gestattet Religionsgemeinschaften, im Bereich der Verkündigung vom Diskriminierungsverbot abzuweichen. Dieses sog. religiöse Selbstbestimmungsrecht steht nicht zur staatlichen Disposition. In Einrichtungen des Sozial- und Wohlfahrtsbereichs, die von den Kirchen und ihren diakonischen und karitativen Verbänden getragen werden, gestaltet sich dies jedoch anders (siehe Antwort auf Frage 2.9. Kirchenklausel).
FDPFür uns Freie Demokraten ist die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit ein hohes Gut. Das Selbstbestimmungsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfasst auch das Recht, bestimmte berufliche Anforderungen eigenständig festzulegen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert (Art.140 GG i.v.m. Art.137 Abs.3 Weimarer Reichverfassung). Für die Sonderrechte außerhalb des Verkündungsbereiches setzen wir Freie Demokraten auf den Dialog mit Kirchen, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Beteiligten, mit dem Ziel, dass die Interessen der Beschäftigten hinreichend berücksichtigt werden. Hierbei sind insbesondere die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Weiterbildung und Qualifizierung für ältere Migrantinnen*

Nicht zuletzt durch die Digitalisierung werden viele Migrantinnen* auf dem Arbeitsmarkt abgehängt. Älteren Migrantinnen* fehlt der Zugang zur Weiterbildung und die damit zusammenhängende Qualifizierung. Bei dem ohnehin schon geringen Angebot der Weiterbildung wird der Bedarf von älteren Frauen* und alleinerziehenden Müttern* mit Migrationsgeschichte nicht bedacht. Planen Sie Qualifizierungsangebote im Bereich der Digitalisierung auszubauen, die sich speziell auch an ältere Migrantinnen* richten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDas Thema Bildung bzw. Weiterbildung für ältere Menschen wird in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen. Für ältere Menschen können beispielsweise modulare Weiterbildungsmöglichkeiten hilfreich sein, um sich Stück für Stück heranzuarbeiten. Durch digitale Medien können zudem Weiterbildungsangebote realisiert werden (e-Learning), die einen niedrigschwelligen Zugang, z. B. von zu Hause, bieten. Zudem gibt es bereits heute bewährte Programm- und Unterstützungsangebote, die sich auch direkt an ältere Menschen richten. Neben der Bildungsprämie bietet beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit das erfolgreiche Programm zur Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) an. Diese wollen wir fortsetzen.
SPDDie Weiterbildungsbeteiligung ist bei Geringqualifizierten noch vergleichsweise gering. Deswegen haben wir mit der Einführung der Weiterbildungsprämie Anreize gesetzt, um die Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten zu erhöhen. Diesen Weg wollen wir weitergehen und zur Stärkung der Motivation und des Durchhaltevermögens für die berufliche Nachqualifizierung die Weiterbildungsprämie erhöhen. Um die Weiterbildungsbeteiligung weiter zu stärken, werden wir ein Recht auf Weiterbildung und das Arbeitslosengeld Q einführen. Wir werden die BA zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln. Sie soll als zentrale Anlaufstelle Informationen über Weiterbildungsangebote dezentral gebündelt zur Verfügung stellen und zugleich Qualifizierungsbedarf in Regionen erkennen.
Die LinkeQualifizierungsangebote im Bereich der Digitalisierung gibt es auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In der Zuständigkeit des Bundes liegen vor allem die Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Hier muss es gezielte Angebote für die Betroffenen entsprechend ihrer besonderen Lebenslage und Bedürfnisse geben. Ältere Mütter bzw. Frauen mit eigener Migrationsgeschichte stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Zielgruppe dar, für die verstärkt spezifische Angebote entwickelt und angeboten werden sollten.
Bündnis 90 / Die GrünenLebenslanges Lernen ist in dynamischen Gesellschaften, wie der unsrigen, unerlässlich. Aber: Gutverdienende und Hochqualifizierte haben öfter Zugang zu betrieblichen Bildungsangeboten oder können die Kosten leichter selbst tragen. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Geringqualifizierte, Frauen in typischen „Frauenberufen“, Menschen mit Einwanderungsgeschichte bleiben hingegen oft vom lebenslangen Lernen ausgeschlossen. Die grüne BildungsZeit Plus will Hürden abbauen, damit sich auch Menschen, die weniger verdienen, Weiterbildung leisten können. Sie unterstützt Erwachsene mit einem auf die jeweilige Einkommenssituation zugeschnittenen Mix aus Darlehen und Zuschuss. Damit sollen sowohl die Kosten der Weiterbildung finanziert als auch der Lebensunterhalt gesichert beziehungsweise Einkommensverluste gemildert werden.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Migrationshintergrund ein. Die arbeitsmarktpolitische Integration ist dabei unmittelbar mit der beruflichen Qualifizierung verbunden. Wir unterstützen zudem individuelle Anstrengungen zur Bildung in jedem Alter, zum Beispiel durch privates Bildungssparen. Arbeitssuchenden mit Migrationshintergrund stehen alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Verfügung, darunter fallen auch Qualifizierungsangebote im Bereich der Digitalisierung. Wir brauchen das Versprechen an alle Bürgerinnen und Bürger, beim digitalen Wandel mithalten zu können. Deshalb muss auch die Arbeitsmarktpolitik die Weiterbildung von Beschäftigten gerade hier stärker unterstützen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Stärkung von Frauen mit Fluchterfahrung

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Was planen Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen zu tun? Inwieweit sind diese Maßnahmen abhängig von der Bleibeperspektive der Frauen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen. Andererseits gilt für uns auch, dass wir unsere Maßnahmen vorrangig auf wirklich Schutzbedürftige konzentrieren. Daher sind für uns Maßnahmen tatsächlich abhängig von der Bleibeperspektive.
SPDWir wollen die Integrationskurse noch besser auf Zielgruppen ausrichten und damit Frauen und Mütter aus Einwanderungsfamilien erreichen. Denn sie sind entscheidend für die gelingende Integration der ganzen Familie. Insgesamt ist die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ein Marathon und kein Sprint. Ein zentrales Anliegen ist für uns die dauerhafte Öffnung der Ausbildungsförderung für alle Geflüchteten in Ausbildung. Auch die Betriebe – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – müssen besser unterstützt werden. Des Weiteren sollen Integrationskurse im Rahmen verfügbarer Plätze allen AsylbewerberInnen und Geduldeten offenstehen, auch jenen mit unklarer Bleibeperspektive. Wir setzen uns ein für zielgruppenspezifische Angebote unter anderem zur Frauenförderung. Sprachförderung wollen wir besser mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Maßnahmen zur Berufsorientierung, Ausbildung und der Beschäftigung in Betrieben verbinden – insbesondere für Frauen und Mütter aus Zuwanderungsfamilien.
Die LinkeAuf diese komplexe Frage gibt es keine einfache Antwort, zumal die konkreten Lebenssituationen der geflüchteten Frauen zum Teil sehr unterschiedlich sind. Erforderlich ist aber eine umfassende Strategie zur Stärkung geflüchteter Frauen, die an unterschiedlichen Stellen wirksam werden muss: Angefangen von einem aktiven und frühen Einbezug in Sprach- und Integrationskurse (mit Kinderbetreuung), begleitet von einem niedrigschwelligen Angebot für geflüchtete Frauen, über gezielte Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zu Förderprogrammen der Arbeitsagentur. Erforderlich ist auch ein Wandel tradierter geschlechtsspezifischer Rollenverständnisse, Anstöße hierzu können beispielsweise in Integrations- bzw. Orientierungskursen erfolgen. Die Selbstorganisierung geflüchteter Frauen muss gefördert, entsprechende Freiräume müssen ermöglicht werden.
Bündnis 90 / Die GrünenDie unter Rot-Grün eingeführten niedrigschwelligen Integrationskurse für Frauen sind hier besonders wichtig, weil damit Menschen erfolgreich adressiert werden können, die durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden. Immerhin waren 2015 und 2016 mehr als ein Drittel aller Geflüchteten Frauen, bei den drei Hauptherkunftsländern (Syrien, Afghanistan und dem Irak) lag die Quote bei 32%-39%. Die Nachfrage liegt regelmäßig deutlich über den zur Verfügung stehenden Kursplätzen. Das hängt damit zusammen, dass ausgerechnet diese Kurse seit über zehn Jahren regelrecht kaputtgespart worden sind (vgl. BT-Drs. 18/4056). Die Programmevaluation des BAMF von Ende 2016 zeigt sinnvolle Schritte zur Weiterentwicklung dieser Kurse. Das unterstützen wir. Zudem wollen wir die Maßnahmen zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt ausweiten.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns generell für eine Ausdehnung der Schulpflicht für unter 25-jährige Flüchtlinge bis zu einem Ausbildungsabschluss ein, um fehlende Qualifikation nachzuholen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Zudem brauchen wir ein Programm speziell für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, um ihnen eigenständige Teilhabe zu ermöglichen, tradierte Rollenmuster zu überwinden und Hartz-IV-Bezug in Familien mit nur einem gering qualifizierten Alleinverdiener zu vermeiden. In unserem Bundestagswahlprogramm haben wir festgehalten, dass die Schulpflicht bereits in den Landeseinrichtungen gelten soll, also unabhängig von der Bleibeperspektive angeboten wird. Das Förderprogramm für die Integration von Frauen in Arbeit soll ab Zuteilung an die Kommunen verfügbar sein. Bereits in den Landeseinrichtungen sind Sprachkurse vorgesehen. Damit diese auch für Frauen nutzbar sind, ist für Kinderbetreuung zu sorgen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kopftuch bei privaten Arbeitgeber*innen

Der Europäische Gerichtshof hat im März dieses Jahres unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen über die Rechtslage aufzuklären? Planen Sie konkrete Maßnahmen, um kopftuchtragende Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern oder um ihre Diskriminierung abzubauen? Wenn ja, welche?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, denn sie hat für Rechtssicherheit gesorgt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vorschreiben, sich gegenüber den Kunden politisch, philosophisch oder weltanschaulich bzw. religiös neutral zu verhalten. Unter den genannten Bedingungen bleibt es den entsprechenden Arbeitgebern selbst überlassen, ob und wie stark sie von der Regelung Gebrauch machen. Wichtig dabei ist, dass die Regeln allgemein formuliert sind und somit nicht nur bestimmte Symbole oder Religionen betreffen. Gemeinsam mit der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzen wir uns gegen jede Form der Diskriminierung ein.
SPDWir gehen davon aus, dass sich Arbeitgeber*innen an Recht und Gesetz halten. Daher sehen wir keine besonderen Hinweispflichten seitens des Bundes, diese über die Rechtslage aufzuklären. Auftretende Verunsicherungen von Arbeitgeber*innen durch eine Berichterstattung zur Rechtsprechung werden durch die vorhandenen Informationsstrukturen von Arbeitgeberverbänden, Handelskammern etc. sicherlich beseitigt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bietet vielfältige Informationen und Beratung an, an die sich von Diskriminierung betroffene oder potentiell betroffene Frauen wenden können. Wir werden das AGG weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die ADS und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeFrauen müssen Zugang zu gesellschaftlichen Positionen haben, ohne dass ihnen Lebensformen aufgedrängt werden. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu wären eine Einschränkung ihrer Entfaltungsmöglichkeiten. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung, wie sie sich kleiden, nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben. Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. Wir sind gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung und lehnen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Die wirksame Bekämpfung entsprechender Diskriminierungen ist eine zentrale staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einer solidarischen Einwanderungsgesellschaft, die an vielen Orten geleistet werden muss. Neben steter Aufklärungsmaßnahmen braucht es dafür unter anderem wirksamer Antidiskriminierungsstellen und ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Bündnis 90 / Die GrünenAlle Menschen müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen – seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch oder alevitisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet eindeutig Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung. Eine Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches – außer der vom Europäischen Gerichtshof eng definierten Situationen – stellt daher einen klaren Verstoß gegen das AGG dar. Um das Gesetz wirkungsvoller zu machen, wollen wir den Rechtsschutz für Betroffene stärken.
FDPWir Freie Demokraten wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt voranbringen, das auch die heute vielfach unbeachtete Dimension der Religion berücksichtigt. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich jedoch nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Mehrfachdiskriminierung von Migrantinnen* auf dem Arbeitsmarkt

Migrantinnen* erfahren auf dem Arbeitsmarkt Mehrfachdiskriminierungen: Sie werden nicht nur durch den Gender Pay Gap sondern auch anhand ihrer Herkunft benachteiligt. Bei geflüchteten Frauen* wird die Situation häufig noch durch die unklare Bleibeperspektiven verschlimmert. Wie haben Sie vor, diese Mehrfachdiskriminierungen am Arbeitsplatz und vor allem bei der Arbeitssuche zu bekämpfen? II) Welche Maßnahmen planen Sie gegen das daraus resultierende höhere Risiko von Altersarmut?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU setzen sich gemäß Artikel 3 Grundgesetz gegen jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiösen oder politischen Anschauung ein. Aus diesem Grund ist unsere nachhaltige Rentenpolitik grundsätzlich auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden. Seit einem Vierteljahrhundert hat es für die Rentnerinnen und Rentner keine vergleichbar positive Entwicklung gegeben. Diese Entwicklung wollen wir durch ein klares Konzept fortführen und verstetigen. Für CDU und CSU steht eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge (z. B. Riester-Renten) ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung.

Wir wollen unser Altersvorsorgesystem mit seinen drei Säulen unter Einbeziehung der Grundsicherung im Alter zukunftsfest aufstellen. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Insbesondere bei Geflüchteten haben Bund, Länder und Kommunen in den letzten Jahren vielfältige Anstrengungen unternommen, diese auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und so zur Integration beizutragen.
SPDFür geflüchtete Frauen wurde die Maßnahme „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge (PerF-W)“ gestartet. Sie benötigen im Sinne von Empowerment Hilfe zur Selbsthilfe, Zugang zu Informationen, die Stärkung ihrer Ressourcen und eine ihren Potenzialen entsprechende Unterstützung bei der Integration. PerF-W greift alle diese Aspekte auf, um den Integrationsprozess dieser Frauen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt frühzeitig zu unterstützen. Vom neuen „Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männer“ (Auskunftsanspruch, betriebliche Verfahren, Entgeltbericht) profitieren auch Migrantinnen, da so ein Beitrag für faire und transparente Vergütungsstrukturen sowie direkte und indirekte Verbesserung der Einkommensperspektiven von Frauen wird.
Die LinkeMigrantinnen und geflüchtete Frauen sind mehrfach benachteiligt und benötigen eine besondere Aufmerksamkeit, Unterstützung und gezielte Förderung. Einen selektiven Zugang zu Integrations- und Arbeitsfördermaßnahmen nach „Bleibeperspektive“ lehnen wir ab. Wir setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren, für ein großzügiges Bleiberecht und für eine gute aufenthaltsrechtliche Absicherung von Migrant*innen ein. Unsere allgemeinen sozialpolitischen Vorschläge zu den Themen Arbeit, soziale Absicherung und Rente und zur Bekämpfung prekärer Beschäftigungsverhältnisse nutzen Migrantinnen und geflüchteten Frauen in besonderer Weise, denn sowohl Frauen als auch Eingewanderte sind überdurchschnittlich häufig in unsicheren und schlecht abgesicherten Jobs vertreten – mit entsprechenden Folgen für die Alterssicherung.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Mehrfachdiskriminierung rückt zunehmend im Fokus einer modernen Antidiskriminierungspolitik und stellt sie vor neue Herausforderungen. Da Benachteiligung aus einem Grund oft mit einer Diskriminierung aus anderem Grund oder Gründen zusammenhängt, ist es unerlässlich, komplexe Sachverhalte und strukturelle Ursachen im Blick zu haben. Deshalb fordern wir, neben einer grundlegenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Mehrfachdiskriminierung bei der Entwicklung von Programmen zur Unterstützung von benachteiligten Menschen in den Vordergrund zu stellen.
FDPWir Freie Demokraten wollen nicht nur Diskriminierungen verhindern, sondern auch
eine vielfältige Gesellschaft und Arbeitswelt fördern, in der tatsächlich jeder und jede eine reale Chance auf individuellen Aufstieg und Selbstentfaltung hat. Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung prägen die Persönlichkeit eines Menschen. Für Liberale ist es normal, verschieden zu sein. Liberale Politik schützt in besonderem Umfang vielfältige Lebensformen und Lebensentwürfe. Für die Bekämpfung von Altersarmut sind die erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entscheidend. Hierfür setzen wir uns ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.