Die Notwendigkeit, für verschiedene Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren und vielfältige Erfahrungshintergründe gleichwertig in einer Institution zu repräsentieren sind Herausforderungen, denen sich auch die Justiz stellen muss. Aktuell ist das noch nicht flächendeckend der Fall und kann in Verfahren zu Einseitigkeiten und einer Reproduktion von Diskriminierung führen. Gleichzeitig gibt es Ansätze, etwa im Bereich der Strafjustiz, die Diversitykompetenz und fachliche Auseinandersetzung etwa mit Rassismus zu stärken und entsprechende Inhalte in den Aus- und Fortbildungsstrukturen zu verankern. Inwiefern und wie planen Sie, Diversitymanagement als Organisationsentwicklungsstrategie und die fachliche Auseinandersetzung mit den im AGG genannten Merkmalsbereichen im Bereich der Justiz zu befördern?
![]() | Die Vielfalt der Gesellschaft muss sich in der Justiz ebenso widerspiegeln wie im Umgang der Justiz mit allen Verfahrensbeteiligten. Die Richterschaft, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Justizbehörden sowie die Anwaltschaft stehen in der Verantwortung, vorurteilsfrei und wertschätzend mit den vielfältigen Parteien zu kommunizieren, um Beschwerde- und Gerichtsverfahren fair und angemessen führen zu können. Inwieweit es zu einer Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei Strafverfolgungsbehörden und Richterschaft kommen kann, wie es im Rahmen der Diskussionen zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages mehrfach als notwendige Begleitmaßnahme betont wurde, etwa im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen, wollen CDU und CSU prüfen. |
![]() | Organisationsentwicklung und fachliche Auseinandersetzung innerhalb der Justizbehörden betreffen in erster Linie die jeweils betroffenen Organisationen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und fördert deshalb Maßnahmen, die Behörden oder Unternehmen ergreifen, mit denen sie sich zu einer Organisationskultur der Vielfalt und einem Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen bekennen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterzeichnete 2013 bzw. 2014 zum Beispiel die "Charta der Vielfalt", genau wie bereits einige Justizverwaltungen auf Landesebene. |
![]() | Die Fraktion DIE LINKE begrüßt ausdrücklich Schulungen und Fortbildungen, die dazu dienen, tradierte Vorurteile in der Justiz und auch bei den Polizeibehörden abzubauen. Dass dies dringend notwendig ist, zeigen auch die bisherigen Ergebnisse der NSU Untersuchungsausschüsse. In den Ländern, welche für den Bereich zuständig sind, wirkt DIE LINKE ebenfalls auf einen Ausbau dieser Angebote hin. |
![]() | Wir wollen die Verringerung von Disparität zwischen Frauen und Männern in der Justiz und eine stärkere Abbildung der gesellschaftlichen Pluralität fördern. Bei der Besetzung der Bundesgerichte wollen wir durch eine quotierte Kandidatenliste und mehr Transparenz die Chancengleichheit von Richterinnen und Richtern erhöhen. Gemeinsam mit den für Justiz zuständigen Ländern wollen wir die Fortbildungsstruktur für Gerichte und Staatsanwaltschaften weiterentwickeln. Dazu wollen wir besondere Eingangsvoraussetzungen zum Richteramt oder Richterqualifikationen vor allem für sensible Bereiche wie im Familien- oder Strafrecht prüfen. |
![]() | Die Organisation der Justiz einschließlich der Aus- und Fortbildung der bei der Justiz beschäftigten Personen fällt in den originären Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Bundestagswahlprogramm der Freien Demokraten enthält aus diesem Grund hierzu keine Festlegungen. In den drei Ländern, in denen die Freien Demokraten mitregieren, haben sich die Koalitionspartner jeweils zur Stärkung von Vielfalt und Akzeptanz - auch im öffentlichen Dienst - verpflichtet. So sieht der rheinland-pfälzische Koalitionsvertrag vor, dass alle Menschen in Rheinland- Pfalz selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können, unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, Herkunft, Beeinträchtigung oder religiöser und weltanschaulicher Überzeugung. Die Initiativen „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen - Akzeptanz für queere Lebensweisen“ und die „Strategie Vielfalt“ sollen unter Beteiligung der Interessengruppen auf Basis der Zielvereinbarung mit QueerNet Rheinland-Pfalz weiter entwickelt werden. Zur Verstärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz in Rheinland-Pfalz soll ein/e ehrenamtliche/r Beauftragte/r für Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTIQ) auf Ebene der Landesverwaltung/Fachabteilung eingeführt werden. Die Landesantidiskriminierungsstelle soll weiter entwickelt werden, indem die Aufklärungs-, Informations- und Beratungsangebote der Landesantidiskriminierungsstelle ausgebaut werden. Die Landesregierung möchte die „Strategie Vielfalt“ auf Basis ihres Leitbilds weiterentwickeln. Der Koalitionvertrag von Schleswig-Holstein sieht die Stärkung von Diversity im gesamten öffentlichen Dienst vor, das Diversity-Management soll gestärkt und die Aufgaben der verschiedenen Beauftragten sollen nach Möglichkeit gebündelt beziehungsweise abgestimmt werden. In Nordrhein-Westfalen schließlich sieht der Koalitionsvertrag die Gründung einer „Allianz für Vielfalt und Chancengerechtigkeit“ vor. Dabei soll „Vielfalt“ Menschen jeden Geschlechts, Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund, LSBTTI, Menschen jedweden Alters oder Religion erfassen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen beim Diversity Management und bei der Einführung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik im Wege von best-practice-Dialogen unterstützt werden. Das heutige Beauftragtenwesen innerhalb der Landesregierung soll zu einem ganzheitlichen Diversity-Management zusammengeführt werden. |
![]() | Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |