Unsere Gesellschaft ist vielfältig, viele Menschen vereinen in ihrer eigenen Identität mehrere Kulturen, Sprachen und Länder, weil bspw. sie selbst oder Familienangehörige nach Deutschland eingewandert sind. Befürworten Sie, dass Menschen in Deutschland auch weiterhin mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen?
![]() | Die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft muss grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Sie soll insbesondere bei Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft durch hier geborene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr über viele Generationen weitervererbt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir bei Bürgern, die nicht aus der Europäischen Union stammen, einen Generationenschnitt einführen. Dieser Schnitt soll nach der Generation der in Deutschland geborenen Kinder erfolgen, die durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Hierzu streben wir den raschen Abschluss von Vereinbarungen mit den hauptbetroffenen Staaten an. |
![]() | Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ist eine wesentliche Voraussetzung für Integration. Daher setzen wir uns auch weiterhin für die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen ein. Wir haben die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern abgeschafft. Wir stehen weiterhin zu dem Prinzip der Mehrstaatigkeit. |
![]() | Ja, wir wollen das Staatsangehörigkeitsrecht generell vereinfachen und Einbürgerungen erleichtern. Dazu zählt die Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. Wer in Deutschland geboren ist, soll die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sehen wir einen dreijährigen legalen Aufenthalt als einzige Voraussetzung vor. |
![]() | Ja. Wir wollen die willkürliche Regelung, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen, gänzlich abschaffen und das Verbot der Mehrstaatigkeit aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz streichen. |
![]() | Wir Freie Demokraten wollen, dass Deutschland ein Einwanderungsgesetz und ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht aus einem Guss bekommt. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll grundsätzlich möglich sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft soll nicht bei Annahme einer weiteren eines anderen Staates aberkannt werden, sondern nur auf Antrag des Betroffenen. Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln und etwa Eigentum in ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll wie bisher auch durch Geburt in Deutschland erworben werden können, allerdings bis maximal durch die Enkel der Ersteingebürgerten. Dies schafft auch Kohärenz zur Regelung bei Auswanderern. |
![]() | Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |