alle Antworten

Mehrfache Staatsbürgerschaften

Unsere Gesellschaft ist vielfältig, viele Menschen vereinen in ihrer eigenen Identität mehrere Kulturen, Sprachen und Länder, weil bspw. sie selbst oder Familienangehörige nach Deutschland eingewandert sind. Befürworten Sie, dass Menschen in Deutschland auch weiterhin mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft muss grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Sie soll insbesondere bei Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft durch hier geborene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr über viele Generationen weitervererbt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir bei Bürgern, die nicht aus der Europäischen Union stammen, einen Generationenschnitt einführen. Dieser Schnitt soll nach der Generation der in Deutschland geborenen Kinder erfolgen, die durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Hierzu streben wir den raschen Abschluss von Vereinbarungen mit den hauptbetroffenen Staaten an.
SPDEin modernes Staatsangehörigkeitsrecht ist eine wesentliche Voraussetzung für Integration. Daher setzen wir uns auch weiterhin für die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen ein. Wir haben die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern abgeschafft. Wir stehen weiterhin zu dem Prinzip der Mehrstaatigkeit.
Die LinkeJa, wir wollen das Staatsangehörigkeitsrecht generell vereinfachen und Einbürgerungen erleichtern. Dazu zählt die Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. Wer in Deutschland geboren ist, soll die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sehen wir einen dreijährigen legalen Aufenthalt als einzige Voraussetzung vor.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Wir wollen die willkürliche Regelung, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen, gänzlich abschaffen und das Verbot der Mehrstaatigkeit aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz streichen.
FDPWir Freie Demokraten wollen, dass Deutschland ein Einwanderungsgesetz und ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht aus einem Guss bekommt. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll grundsätzlich möglich sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft soll nicht bei Annahme einer weiteren eines anderen Staates aberkannt werden, sondern nur auf Antrag des Betroffenen. Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln und etwa Eigentum in ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll wie bisher auch durch Geburt in Deutschland erworben werden können, allerdings bis maximal durch die Enkel der Ersteingebürgerten. Dies schafft auch Kohärenz zur Regelung bei Auswanderern.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen*

Auf Bundes-, Landes-, Kommunal- und europäischer Ebene können uneingeschränkt nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen. Seit 1992 dürfen Bürgerinnen* mit EU-Staatsangehörigkeit an Kommunalwahlen teilnehmen. Für sog. „Drittstaatenausländer“ gilt dies jedoch nicht: Sie dürfen weder wählen, noch sich zur Wahl stellen lassen; ganz ungeachtet dessen, wie lange sie schon in Deutschland aufhalten, wieviel Steuern sie gezahlt haben, noch wie aktiv sie sich im gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Zusammenleben engagieren. Werden Sie im Grundgesetz die Grundlagen für ein Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen* verankern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNein. Wir freuen uns, wenn Menschen in Deutschland ihre Heimat und ihre Zukunft sehen, wenn sie die vollen Bürgerrechte und -pflichten und damit Verantwortung für unser Land übernehmen wollen. Die Einbürgerung steht für uns vor allem für die volle politische Teilhabe, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Wir wollen, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch die Einbürgerung auf allen Ebenen politisch mitbestimmen können. Die Einbürgerung kann aber nur am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. CDU und CSU lehnen ein Wahlrecht für Ausländer ab. Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Ausnahmen kann es höchstens auf kommunaler Ebene für EU-Bürger geben.
SPDWir setzen uns seit langem ein für die Ausweitung des Wahlrechts auf dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.
Die LinkeWir wollen das Wahlrecht auf allen staatlichen Ebenen für alle Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben. Dafür wird das Grundgesetz geändert werden müssen. Die Einführung eines Kommunalwahlrechts als ersten Schritt in diese Richtung unterstützen wir. Wir halten es allerdings für strittig, dass hierfür das Grundgesetz geändert werden muss. Das Kommunalwahlrecht ist bereits für EU-Bürgerinnen und -Bürger geöffnet, der Ausschluss aller nicht-EU-Staatsangehörigen stellt demgegenüber eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Einwander*innen sollen unseres Erachtens möglichst schnell und möglichst gleichberechtigt am wirtschaftlichen, am kulturellen, am gesellschaftlichen und am politischen Leben teilhaben können. Wir halten es daher für sinnvoll, dass auch Staatsangehörige eines Landes außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland an kommunalen Wahlen teilnehmen können.
FDPWir Freie Demokraten sind gegen ein Kommunalrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Neben rechtlichen Bedenken einer Öffnung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger sehen wir auch aufgrund der gegenwärtigen politischen Lage keine Akzeptanz einer solchen Maßnahme. Wir fordern, dass zunächst durch ein Einwanderungsgesetz die Kontrolle und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden muss. Staatsangehörigkeit und Wahlrecht sind eng mit einer erfolgreichen Integration verbunden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Sozialrechtliche Gleichstellung für alle Unionsbürger*innen

Mit dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden Unionsbürger*innen im Vergleich zu Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Sozialrecht noch stärker benachteiligt. Die Tendenz zur Nichtgewährung von Leistungen war zuvor bereits durch die EuGH-Urteile „Dano“ und „Alimanovic“ verstärkt worden. Werden Sie sich für die sozialrechtliche Gleichstellung und besonders die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für alle Unionsbürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten (unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes), einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDas Recht eines jeden Bürgers der Europäischen Union (EU), den Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen, gehört zu den großen Errungenschaften der EU. Jeder Missbrauch durch Einwanderung in unsere Sozialsysteme gefährdet jedoch die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Für die Union gilt: Wer nie in Deutschland gearbeitet hat und somit nicht in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in Deutschland bestätigt.
SPDDas Existenzminimum für Unionsbürger*innen ist gewährleistet. Wir streiten im Sinne der
Menschen in der ganzen EU dafür, dass sich die Lage in Europa verbessert. Wir wollen ein
Europa, das seine Politik an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet, soziale
Mindeststandards sichert und Lohn- und Sozialdumping wirksam unterbindet. Auch auf
europäischer Ebene wollen wir den Grundsatz verankern, dass es in allen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union wirksame soziale Grundsicherungssysteme geben muss. Wir
werden daher Initiativen und Programme zum Aufbau sozialer Grundsicherung unterstützen. Wir stehen uneingeschränkt zur europäischen Freizügigkeit.
Die LinkeJa. DIE LINKE ist gegen den Ausschluss von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus der Grundsicherung. Wir setzen uns für eine bedarfsdeckende, armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung ein, in die alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einbezogen werden, insbesondere auch hier lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Asylsuchende. Diese Mindestsicherung soll 1.050 Euro netto monatlich betragen.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Freiheit, Grenzen zu überschreiten, ist ein zentraler europäischer Wert, sie fördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit und stärkt europäische Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Pluralismus. Wir sprechen uns dafür aus, Unionsbürger*innen nach drei Monaten Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren, wenn diese bereits eine Verbindung zum hiesigen Arbeitsmarkt aufgebaut haben und aktiv nach Arbeit suchen. Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung und sonstige Maßnahmen zur Integration sollen von Anfang an zur Verfügung stehen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sollen aber auch von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht oder nicht mehr nach Arbeit suchen oder ihre Arbeitsuche keine Aussicht auf Erfolg hat.
FDPDie Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den zentralen Errungenschaften der Europäischen Union. Dies wollen wir Freien Demokraten ohne Wenn und Aber verteidigen. Denn wir wollen gleichberechtigte Chancen auf Arbeit und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger in der Union. Gleichzeitig wollen wir aber keine Transfer-Union. Sozialpolitik ist und bleibt richtigerweise Aufgabe der Mitgliedstaaten. Eine Zuwanderung in einen anderen Mitgliedstaat, um höhere Sozialleistungen zu erhalten, ist nicht Gegenstand der Freizügigkeit und nicht Gegenstand der Europäischen Verträge. Dies muss auch in der Praxis durchgesetzt werden, denn ansonsten würde die Freizügigkeit selbst politisch diskreditiert – unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Missbrauchsfälle.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Partizipations- und Integrationsgesetz

Die Möglichkeit, sich am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und diese zu nutzen, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und macht Engagement und Verantwortungsübernahme erst möglich. Werden Sie sich für ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz einsetzen? Wenn ja, was sollen die zentralen Inhalte sein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir unseren zentralen Leitsatz des Förderns und Forderns – auch für Flüchtlinge – rechtlich verbindlich gemacht, den Integrationsprozess weiter beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut. So starten zum Beispiel die Integrationskurse nun schneller als bisher und es gibt zusätzliche Unterrichtsstunden für die Vermittlung von unseren Werten. Gleichzeitig haben wir die Alphabetisierungskurse überarbeitet. Ein Bundespartizipationsgesetz, welches die anteilsmäßige Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung oder in Gremien erzwingen soll, lehnen wir hingegen ab.
SPDAls Einwanderungsland wollen wir, dass alle Menschen durch gute Integration am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, das Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb erleichtert und Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abbaut. Schutzsuchende mit Bleibeperspektive wollen wir unterstützen, sich rasch in Arbeitswelt und Gesellschaft zu integrieren. Weitere Maßnahmen werden dabei u.a. sein: Öffnung der Integrationskurse für alle Asylsuchenden und Geduldeten; Verbinden von berufsbezogener Sprachförderung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen; Kitabesuch für alle Kinder; verbesserte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie ein dauerhaftes Bleiberecht für Ausländer, die hier erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben.
Die LinkeWir stehen der Idee eines Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes aufgeschlossen gegenüber. DIE LINKE hat ein solches Gesetz bereits 2010 in Berlin in der damaligen Koalition mit der SPD eingeführt. Dort vorgesehene Maßnahmen können aber auch einzeln umgesetzt werden. Dazu gehören für uns das aktive und passive Wahlrecht für alle Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, Maßnahmen zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung, dauerhafte Unterstützung der Selbstorganisation von Migrant/innen. Zentral ist für uns, ein solches Paket von Maßnahmen und Gesetzen
gemeinsam mit den migrantischen Selbstorganisationen zu entwickeln.
Bündnis 90 / Die GrünenWer Teil dieser Gesellschaft werden soll braucht Rechte und Zugänge. Wer Teil dieser Gesellschaft sein will, braucht Sprache und Motivation. Grüne Politik fördert Teilhabe, unterstützt die Ankommenden und die hier Lebenden. Es macht daher Sinn, die geltenden migrations-, flüchtlings- integrations- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen nicht nur zu liberalisieren und zu entbürokratisieren, sondern diese auch besser aufeinander abzustimmen. So wollen wir z. B. nicht nur Sprach- und Integrationskurse für Geflüchtete vom ersten Tag an, sondern werden auch Einbürgerungen erleichtern und beschleunigen. So soll, wer in Deutschland geboren wird, auch einen deutschen Pass erhalten.
FDPWir Freie Demokraten wollen Talente von Zuwanderern fördern, ihre Potenziale und Visionen für den Arbeitsmarkt nutzbar machen und starke Personen für eine aktive Mitarbeit in Gesellschaft und Ehrenamt gewinnen. Wir Freien Demokraten fordern daher ein neues modulares Integrationsprogramm, das die individuelle Förderung entsprechend persönlicher Bedürfnisse in unterschiedlichen Stufen ermöglicht.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beitragen? Inwiefern werden Migrantinnen*organisationen Teil der Umsetzung sein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Schutz von Frauen vor Gewalt ist für uns ein wichtiges Ziel. Für den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt wurde mit der Reform des Sexualstrafrechts in dieser Legislaturperiode bereits viel erreicht. Endlich reicht es hier für die Strafbarkeit aus, gegen den erkennbaren Willen einer Person zu handeln. Auch das sogenannte „Grapschen“ sowie die Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe auf Frauen stattfinden („Antanzen“), steht nun unter Strafe.

Verletzliche Personengruppen brauchen einen höheren Schutz. Deswegen war es wichtig, dass Freier von Zwangsprostituierten endlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und die Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution verschärft wurden. Durch mehr Kontrolle, Beratung und Schutzvorschriften, vor allem das Verbot besonders frauenverachtender Praktiken, haben wir auch die Rahmenbedingungen und den Schutz für Frauen in der legalen Prostitution erhöht. Durch die Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber wird das Geschäft mit Ausbeutung und Menschenhandel für Kriminelle schwieriger und unattraktiver gemacht.

Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzuzeigen, hatte der Bund 2013 ein niederschwelliges Angebot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, mit dem betroffenen Frauen und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kostenlos eine Erstberatung gewährleistet wird. Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt weiter eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind hier Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung durch umfassende und koordinierte politische Maßnahmen wollen wir vorantreiben, Lücken im Hilfesystem schließen und den Schutz für Frauen und Kinder erhöhen.
SPDAufbauend auf der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ werden wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen. Wir brauchen zudem einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer und ihre Kinder. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen wir zudem ein Präventionsprogramm. Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen.
Die LinkeWir wollen ein Gesetz, in welchem der Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Migrationshintergrund, Beeinträchtigung oder nicht- und deren Kinder geregelt ist. Dieser muss zwingend so gestaltet sein, dass er unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen für die betroffenen Frauen gilt und keine Nachweispflichten enthält, die die Betroffenen zusätzlich belasten oder ihre Sicherheit gefährden. Wir wollen ein koordiniertes Gesamtkonzept mit konkreten Maßnahmen und ausreichend finanziellen Ressourcen. Partizipation von Migrantinnen*organisationen möchten wir dabei auf allen Ebenen ausdrücklich fördern und unterstützen. Wir wollen eine Monitoring-Stelle zur Istanbul-Konvention, die die unterschiedlichsten Akteure unterstützt.
Bündnis 90 / Die GrünenDas Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Grundlage dafür war die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“, die vor allem auf das Engagement der Frauenverbände und nicht zuletzt der Grünen zurückgeht. Nun geht es um eine effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Anforderung an ein Hilfetelefon für den niedrigschwelligen Kontakt für von Gewalt betroffene Frauen wurde bereits erfüllt. Es reicht aber nicht aus, wenn die Strukturen für die Betroffenen nicht ausgebaut werden. Dazu gehören eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann. Darüber hinaus fordern wir den Vorbehalt zur Istanbul-Konvention zurückzunehmen. Denn damit entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.
FDPDas Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention wurde mit der Zustimmung des Bundesrats am 7. Juli 2017 abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 1. Juni 2017 zugestimmt. Wir Freie Demokraten begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich. Die einzelnen Maßnahmen sehen für Opfer von Gewalt unter anderem eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen. Es ist für uns selbstverständlich, alle relevanten zivilgesellschaftlichen Gruppen, ausdrücklich auch Migrantinnenorganisationen, einzubeziehen, um Gewalt gegen Frauen wirksam entgegenzutreten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Westbalkanstaaten nicht mehr als sichere Herkunftsstaaten einstufen

2014 und 2015 wurden die Westbalkanstaaten (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo) als „sicher“ eingestuft. Dies hat weitreichende Konsequenzen insbesondere für Rom*nja, die derzeit in Deutschland Asyl suchen sowie Menschen, die bereits seit Jahren in Deutschland leben. Werden Sie sich für die Abschaffung der Einstufung der Westbalkanstaaten als „sichere Herkunftsstaaten“ einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNein. Das Instrument der Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich bewährt. Bei Abschaffung dieser Einstufung bestünde die Gefahr, dass die Zahl unbegründeter Asylanträge aus diesen Staaten erneut stark ansteigt.
Im Übrigen ist klarzustellen, dass auch bei sicheren Herkunftsstaaten der Asylanspruch nicht ausgeschlossen ist, sondern ein beschleunigtes Verfahren erfolgt. Wer im Einzelfall konkret vorbringt, aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt zu werden, dessen Antrag wird weiterhin geprüft. Ist dieser Nachweis erfolgreich, kann er seinen Anspruch auf Asyl abweichend von der Regelvermutung geltend machen.
SPDDie Westbalkanstaaten wurden vom Bundestag aufgrund der Koalitionsvereinbarung von 2013 als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Diesem haben wir unter Bedenken, aber aufgrund sehr geringer Anerkennungs- und Schutzquoten von unter einem Prozent zugestimmt. Wichtig ist, dass auch mit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat Asylbewerber ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen. Sie nunmehr geltende Regelvermutung, dass es grds. keine Verfolgung in diesen Ländern gibt, kann selbstverständlich entkräftet werden. Zudem haben wir eine sehr erfolgreiche Regelung für den Arbeitsmarktzugang eingesetzt. Bei allem werden wir die Situation in den Westbalkanstaaten weiterhin intensiv beobachten.
Die LinkeDIE LINKE hat als einzige politische Kraft im Bundestag und im Bundesrat der Einstufung der Westbalkanstaaten als vermeintlich sichere Herkunftsstaaten konsequent widersprochen und auf die besondere Diskriminierung der Roma hingewiesen (vgl. BT-Drs. 18/1616 und 18/6190). Wir sind grundsätzlich gegen das Konzept sicherer Herkunftsstaaten, weil es das individuelle Asylgrundrecht in der Praxis unzulässig verengt. Im Gesetzgebungsverfahren hat die LINKE vergeblich auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung hingewiesen, die Situation in den jeweiligen Ländern umfassend und sorgfältig zu prüfen - das ist nicht geschehen. Weitere Gesetzesverschärfungen, die an die Herkunft aus sicheren Herkunftsstaaten anknüpfen, lehnen wir ab, etwa die dauerhafte Unterbringung in Aufnahmelagern, das Arbeitsverbot, beschleunigte Asylverfahren und die Verweigerung des Zugangs zu Integrationskursen.
Bündnis 90 / Die GrünenWir halten die Ausweitung der angeblich „sicheren Herkunftsstaaten" für falsch. Mit der Bestimmung „sicherer Herkunftsstaaten“ gehen für die Betroffenen erhebliche Beschränkungen von Verfahrensrechten, sozialen und wirtschaftlichen Rechten einher. Wir lehnen das Konzept „sichere Herkunftsstaaten“ deshalb ab. Unsichere Staaten lassen sich nicht per Gesetz für „sicher“ erklären. Gerade für Minderheiten wie Rom*nja, LGBTIQ* aber auch Frauen, Oppositionelle, Journalist*innen oder die Verteidiger*innen von Menschenrechten sind viele Ländern oft nicht sicher.
FDPWir Freie Demokraten sind gegen die Aufhebung der Westbalkanländer als sichere Herkunftsländer. Wir lehnen die ungesteuerte Einwanderung ab und fordern ein vernünftiges Einwanderungsrecht, das nach Möglichkeit in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst wird. Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte bleibt dabei unantastbar. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Anerkennung kumulativer Diskriminierung und Verfolgung als Asylgrund

2011 wurde durch die Übernahme der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU in § 3 des Asylgesetzes ein neuer Verfolgungsbegriff etabliert. Werden Sie sich für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie einsetzen, welche auch die Anerkennung kumulativer Diskriminierung und Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure als Fluchtgrund bei Anträgen auf Asyl vorsieht?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Richtlinie 2011/95/EU ist bereits vollständig umgesetzt, die entsprechende Regelung ist im Asylgesetz (§ 3a Absatz 1 Nummer 2 AsylG - „... Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen ...“) enthalten. Der Schutz vor Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ist in § 3c Nr. 3 AsylG festgeschrieben. Daher besteht auch hier aus Sicht von CDU und CSU kein Handlungsbedarf.
SPDNicht nur die Qualifikationsrichtlinie wird derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der Weiterentwicklung des GEAS diskutiert. Dies warten wir ab. Wir wollen das gemeinsam beschlossene europäische Asylsystem so weiter entwickeln, dass es den aktuellen Anforderungen gerecht wird. Die aktuelle Debatte um die Weiterentwicklung des GEAS unterstützen wir.
Die LinkeJa, das tun wir. DIE LINKE hat diese Forderung wiederholt in den Bundestag durch Anträge eingebracht (vgl. BT-Drs. 18/1616 und 18/6190). In mehreren Kleinen Anfragen haben wir die Bundesregierung mit dieser Thematik konfrontiert und auf eine entsprechende Prüfpraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gedrängt (vgl. z.B.: BT-Drs. 18/2471, Fragen 19 ff). Die Abgeordnete Ulla Jelpke hat als Rednerin für DIE LINKE im Bundestag ausdrücklich auf die flüchtlingspolitische Relevanz einer Mehrfachdiskriminierung infolge der EU-Asylrichtlinien hingewiesen und überdies an die historische Verantwortung Deutschlands für die Roma und Sinti angesichts der Verbrechen des Faschismus erinnert (vgl. Plenarprotokoll 18/40, S. 3492).
Bündnis 90 / Die GrünenDie Qualifikationsrichtlinie ist in Deutschland umgesetzt worden, der entsprechende Passus findet sich in § 3a AsylG. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von kumulativer Diskriminierung sind somit gegeben. Aus unserer Sicht ist es vielmehr notwendig die zuständigen Entscheider*innen im Asylverfahren entsprechend zu schulen und fortzubilden, dass sie vorgetragene Sachverhalte entsprechend beurteilen können. Grundlegend handelt es sich hierbei um ein weiteres Qualitätsproblem im Asylverfahren, es ist dringend notwendig, dass in allen Asylverfahren – insbesondere auch von Rom*nja – qualitative und unvoreingenommene Anhörungen durchgeführt werden.
FDPWir Freie Demokraten arbeiten für eine gesamteuropäische Antwort auf die Herausforderungen des Flüchtlingszuzugs. Dazu gehören gemeinsame europäische Standards, wie sie in der Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU) und der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) festgelegt sind und in allen Mitgliedsstaaten umzusetzen sind.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Bleiberecht für Angehörige von Geflüchteten

Aus Deutschland werden derzeit Menschen abgeschoben, die als Kinder von Geflüchteten hier geboren wurden. Auch Angehörige von Geflüchteten, deren Asylgründe nicht anerkannt wurden, werden abgeschoben, obwohl Deutschland ihr Lebensmittelpunkt ist und der Ort, an dem ihre Familie lebt. Dadurch werden Familien auseinandergerissen. Befürworten Sie die Abschaffung des Duldungsstatus beziehungsweise die Einführung eines Bleiberechts/ einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis I) für Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren wurden und II) für Angehörige von Geflüchteten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUKinder teilen grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern. Bereits nach geltender Rechtslage haben die Kinder von anerkannten Flüchtlingen einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (vgl. §§ 27, 32, 33 AufenthG). Sind die Eltern nur geduldet und demzufolge vollziehbar ausreisepflichtig, gilt dies grundsätzlich auch für deren Kinder. Ausnahmen für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sieht bereits das geltende Recht vor (vgl. § 25a Aufenthaltsgesetz).
Eine Abschaffung der Duldung als Rechtsinstitut befürworten CDU und CSU nicht. Eine Duldung ist dann zu erteilen, wenn der Asylantrag abgelehnt worden ist, aber eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Dass die Zahl dieser Fälle zu minimieren ist, versteht sich von selbst.
SPDWir haben ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete geschaffen und damit die langjährige Praxis der Kettenduldung eingedämmt. Diese Menschen haben nun endlich eine Perspektive in Deutschland. Zudem haben wir die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden geschaffen und mit der sogenannten 3+2- Regelung geduldeten Azubis den Aufenthalt für die Ausbildung und anschließende 2 jährige Jobsuche gesichert. Wir prüfen, inwieweit diese Regelung auch auf aktiv Studierende anwendbar ist. Wir werden beobachten, wie sich die Neuregelungen bewähren. Darüber hinaus fördern wir die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen. Für diese Kinder haben wir die Optionspflicht abgeschafft. Außerdem: Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, so dass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.
Die LinkeDIE LINKE setzt sich seit langem für eine großzügige Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ein und hat stets die weitest gehenden Forderungen aller Parteien vertreten (vgl. z.B. BT-Drs. 17/1557). Wir argumentieren dabei menschenrechtlich und aus der Perspektive der Betroffenen, viele Vorschläge folgen hingegen einem ökonomischen Auswahlprinzip, wonach nur bleiben darf, wer den Staat nichts kostet – das lehnen wir ab. Als erste Partei haben wir uns im Bundestag zudem für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung eingesetzt, ohne Stichtage. Die Mitte 2015 in Kraft getretene Vorschrift enthält zu hohe Anforderungen, wie erste Zahlen zur Anwendungspraxis zeigen. Eine neue Bleiberechtsregelung ist deshalb weiter erforderlich, für Familien mit Kindern müssen selbstverständlich kürzere Aufenthaltszeiten gelten. Wer hier geboren und Teil der Gesellschaft geworden ist, soll nicht abgeschoben werden dürfen.
Bündnis 90 / Die GrünenFamilientrennungen im Rahmen von Abschiebungen wollen wir verhindern. Wir setzen uns für eine realitätstaugliche Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ein. Viele Menschen leben hier seit Jahren mit einer Duldung, viele haben Familie gegründet. Wir werden für diese Menschen endlich eine sichere Perspektive schaffen. Bestehende Bleiberechtsregelungen müssen realitätstauglich gestaltet und angewendet werden. Die Ausschlussgründe müssen enger gefasst werden. Zählen muss das aktuelle Verhalten. Jahrelange Benachteiligungen bei Integrationsmaßnahmen und erteilte Arbeitsverbote dürfen sich nicht negativ auswirken. Wir wollen die Voraufenthaltszeiten für ein Bleiberecht verkürzen und auch die Altersgrenze für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende auf 27 Jahre heraufsetzen.
FDPZiel muss es sein, gut Integrierten eine verlässliche Bleibeperspektive zu eröffnen, dafür aber Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kontingentlösung für Rom*nja aus den Westbalkanstaaten

Die Kontingentlösung für Jüd*innen aus der ehemaligen Sowjetunion beinhaltet ein Einwanderungs- und Bleiberecht ohne zahlenmäßige Obergrenze. Wird sich Ihre Partei für eine solche Kontingentlösung für Rom*nja aus den Westbalkanstaaten einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUEine solche Regelung müsste auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erfolgen (§ 23 Absatz 2 AufenthG). CDU und CSU sehen hier kein besonderes Interesse, so dass wir uns nicht für eine Lösung einsetzen werden, Personengruppen aus den Westbalkanstaaten zu privilegieren.
SPDZwar eröffnet das Aufenthaltsgesetz den obersten Landesbehörden bzw. dem BMI die Möglichkeit anzuordnen, dass für bestimmte Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Aus historischer Verantwortung und weiterer dortiger Verfolgung ist dies geschehen bezüglich der Jüdinnen und Juden aus den ehemaligen Sowjetrepubliken. Diese müssen Deutschkenntnisse, Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde sowie eine positive Integrationsprognose nachweisen. Auch gegenüber den Roma tragen wir eine historische Verantwortung, jedoch sind viele Balkanstaaten bereits Mitglied der EU oder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Eine Vergleichbarkeit sehen wir daher aktuell nicht.
Die LinkeDIE LINKE hat sich bereits im Jahr 2010 für ein Bleiberecht für Roma aus dem Kosovo in historischer Verantwortung eingesetzt (vgl. BT-Drs. 17/784). Wir erinnerten dabei an die Ermordung von 500.000 Sinti und Roma durch Nazi-Deutschland und an die Aufnahme von über 200.000 jüdischen Menschen und ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion. Dieser Antrag wurde leider von keiner anderen Partei im Bundestag unterstützt. Seitdem haben sich die Chancen auf eine Realisierung einer solchen Kontingent-Regelung weiter verschlechtert. DIE LINKE kämpft deshalb aktuell vor allem dafür, die jüngsten Asylrechtsverschärfungen wieder zurückzunehmen und die Politik der Abschreckung, die vor allem Roma trifft, zu beenden. Die systematische Diskriminierung und Ausgrenzung der Roma muss zur Gewährung von Flüchtlingsschutz führen.
Bündnis 90 / Die GrünenRom*nja werden in vielen europäischen Ländern diskriminiert und ausgegrenzt. Wir haben in zahlreichen Anfragen und Anträgen deutlich gemacht, dass wir uns damit niemals abfinden werden. Die Ausweitung der Liste der so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ halten wir für falsch. Einen eigenen Einwanderungskanal für Rom*nja halten wir aber nicht für zielführend. Zumal wir den Zuzug – auch von niedrig-qualifizierten - Arbeitssuchenden aus dem Westbalkan deutlich erleichtert haben. Sinnvoll wäre es jedoch, wenn das in 1.18 [Anerkennung von kumulativer Diskriminierung und Verfolgung als Asylgrund] erwähnte Institut der kumulativen Diskriminierung vor dem Hintergrund auch und gerade der Verfolgung Diskriminierung und Ausgrenzung von Rom*nja stärker in Anwendung zu bringen.
FDPWir planen keine Sonderlösung für Geflüchtete aus den Westbalkanstaaten. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Anonymisierte Bewerbungsverfahren

Der Name (ob etwa türkisch oder deutsch klingend) hat neben anderen Merkmalen nachweislich Auswirkung darauf, ob Bewerber*innen für ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Setzen Sie sich für die standardmäße Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAus Sicht der Union behebt eine anonymisierte Bewerbung nicht die Ursachen für Diskriminierung. Wir wollen, dass alle Menschen eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – und fördern ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen. Gleichzeitig begrüßen wir die Anstrengungen der Wirtschaft, wie beispielsweise die Initiative „Wir zusammen“, die sich für den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt engagiert.
SPDBei Bewerbungen kommt es – häufig auch unbewusst – zu Diskriminierungen, etwa aufgrund des Geschlechts, Aussehens, Alters oder eines Migrationshintergrundes. Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungen ein, um Fairness im Bewerbungsverfahren herzustellen.
In unserem Land haben rund 20 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. Wir wollen, dass sich der Anteil von Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten auch in der Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes niederschlägt. Zielvorgaben, Ausbildungskampagnen und faire Bewerbungsverfahren unterstützen diesen Prozess. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber unterschiedlichen Kulturen, die wir in allen gesellschaftlichen Bereichen umsetzen wollen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Dadurch kann verhindert
werden, dass Bewerberinnen und Bewerber allein aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens nicht zu Vorstellungsgesprächen
eingeladen werden.
Bündnis 90 / Die GrünenHerkunft, Hautfarbe, Behinderung, Alter, Religion, sexuelle Identität und Geschlecht dürfen bei Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen. Die Realität ist heute eine andere. Bestehende Strukturen sind verfestigt. Darum haben wir das Modelprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu anonymisierten Bewerbungsverfahren sehr begrüßt. Angesichts der positiven Ergebnisse des Projekts setzten wir uns dafür ein, dass das Verfahren im öffentlichen Dienst eine größere Verbreitung findet und auch in weiteren Unternehmen eingeführt wird.
FDPWir Freie Demokraten wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt voranbringen. Es bekämpft systematisch offene Diskriminierung und macht unbewusste Hemmnisse bewusst. So schafft es Selbstbestimmung und gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung. Anonymisierte Bewerbungsverfahren können grundsätzlich dazu beitragen, Vorurteile im ersten Schritt eines Bewerbungsprozesses zu verhindern. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Allerdings kann nicht jedes Unternehmen die Einführung eines anonymen Bewerbungsverfahrens einfach umsetzen. Insbesondere eine damit verursachte Verzögerung der betrieblichen Abläufe kann in Zeiten des Fachkräftemangels hinderlich sein. Wir wollen daher, dass es weiterhin die freiwillige Entscheidung der Unternehmen bleibt, sich für ein solches Bewerbungsverfahren zu entscheiden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Weiterbildung und Qualifizierung für ältere Migrantinnen*

Nicht zuletzt durch die Digitalisierung werden viele Migrantinnen* auf dem Arbeitsmarkt abgehängt. Älteren Migrantinnen* fehlt der Zugang zur Weiterbildung und die damit zusammenhängende Qualifizierung. Bei dem ohnehin schon geringen Angebot der Weiterbildung wird der Bedarf von älteren Frauen* und alleinerziehenden Müttern* mit Migrationsgeschichte nicht bedacht. Planen Sie Qualifizierungsangebote im Bereich der Digitalisierung auszubauen, die sich speziell auch an ältere Migrantinnen* richten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDas Thema Bildung bzw. Weiterbildung für ältere Menschen wird in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen. Für ältere Menschen können beispielsweise modulare Weiterbildungsmöglichkeiten hilfreich sein, um sich Stück für Stück heranzuarbeiten. Durch digitale Medien können zudem Weiterbildungsangebote realisiert werden (e-Learning), die einen niedrigschwelligen Zugang, z. B. von zu Hause, bieten. Zudem gibt es bereits heute bewährte Programm- und Unterstützungsangebote, die sich auch direkt an ältere Menschen richten. Neben der Bildungsprämie bietet beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit das erfolgreiche Programm zur Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) an. Diese wollen wir fortsetzen.
SPDDie Weiterbildungsbeteiligung ist bei Geringqualifizierten noch vergleichsweise gering. Deswegen haben wir mit der Einführung der Weiterbildungsprämie Anreize gesetzt, um die Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten zu erhöhen. Diesen Weg wollen wir weitergehen und zur Stärkung der Motivation und des Durchhaltevermögens für die berufliche Nachqualifizierung die Weiterbildungsprämie erhöhen. Um die Weiterbildungsbeteiligung weiter zu stärken, werden wir ein Recht auf Weiterbildung und das Arbeitslosengeld Q einführen. Wir werden die BA zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln. Sie soll als zentrale Anlaufstelle Informationen über Weiterbildungsangebote dezentral gebündelt zur Verfügung stellen und zugleich Qualifizierungsbedarf in Regionen erkennen.
Die LinkeQualifizierungsangebote im Bereich der Digitalisierung gibt es auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In der Zuständigkeit des Bundes liegen vor allem die Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Hier muss es gezielte Angebote für die Betroffenen entsprechend ihrer besonderen Lebenslage und Bedürfnisse geben. Ältere Mütter bzw. Frauen mit eigener Migrationsgeschichte stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Zielgruppe dar, für die verstärkt spezifische Angebote entwickelt und angeboten werden sollten.
Bündnis 90 / Die GrünenLebenslanges Lernen ist in dynamischen Gesellschaften, wie der unsrigen, unerlässlich. Aber: Gutverdienende und Hochqualifizierte haben öfter Zugang zu betrieblichen Bildungsangeboten oder können die Kosten leichter selbst tragen. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Geringqualifizierte, Frauen in typischen „Frauenberufen“, Menschen mit Einwanderungsgeschichte bleiben hingegen oft vom lebenslangen Lernen ausgeschlossen. Die grüne BildungsZeit Plus will Hürden abbauen, damit sich auch Menschen, die weniger verdienen, Weiterbildung leisten können. Sie unterstützt Erwachsene mit einem auf die jeweilige Einkommenssituation zugeschnittenen Mix aus Darlehen und Zuschuss. Damit sollen sowohl die Kosten der Weiterbildung finanziert als auch der Lebensunterhalt gesichert beziehungsweise Einkommensverluste gemildert werden.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Migrationshintergrund ein. Die arbeitsmarktpolitische Integration ist dabei unmittelbar mit der beruflichen Qualifizierung verbunden. Wir unterstützen zudem individuelle Anstrengungen zur Bildung in jedem Alter, zum Beispiel durch privates Bildungssparen. Arbeitssuchenden mit Migrationshintergrund stehen alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Verfügung, darunter fallen auch Qualifizierungsangebote im Bereich der Digitalisierung. Wir brauchen das Versprechen an alle Bürgerinnen und Bürger, beim digitalen Wandel mithalten zu können. Deshalb muss auch die Arbeitsmarktpolitik die Weiterbildung von Beschäftigten gerade hier stärker unterstützen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Stärkung von Frauen mit Fluchterfahrung

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Was planen Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen zu tun? Inwieweit sind diese Maßnahmen abhängig von der Bleibeperspektive der Frauen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen. Andererseits gilt für uns auch, dass wir unsere Maßnahmen vorrangig auf wirklich Schutzbedürftige konzentrieren. Daher sind für uns Maßnahmen tatsächlich abhängig von der Bleibeperspektive.
SPDWir wollen die Integrationskurse noch besser auf Zielgruppen ausrichten und damit Frauen und Mütter aus Einwanderungsfamilien erreichen. Denn sie sind entscheidend für die gelingende Integration der ganzen Familie. Insgesamt ist die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ein Marathon und kein Sprint. Ein zentrales Anliegen ist für uns die dauerhafte Öffnung der Ausbildungsförderung für alle Geflüchteten in Ausbildung. Auch die Betriebe – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – müssen besser unterstützt werden. Des Weiteren sollen Integrationskurse im Rahmen verfügbarer Plätze allen AsylbewerberInnen und Geduldeten offenstehen, auch jenen mit unklarer Bleibeperspektive. Wir setzen uns ein für zielgruppenspezifische Angebote unter anderem zur Frauenförderung. Sprachförderung wollen wir besser mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Maßnahmen zur Berufsorientierung, Ausbildung und der Beschäftigung in Betrieben verbinden – insbesondere für Frauen und Mütter aus Zuwanderungsfamilien.
Die LinkeAuf diese komplexe Frage gibt es keine einfache Antwort, zumal die konkreten Lebenssituationen der geflüchteten Frauen zum Teil sehr unterschiedlich sind. Erforderlich ist aber eine umfassende Strategie zur Stärkung geflüchteter Frauen, die an unterschiedlichen Stellen wirksam werden muss: Angefangen von einem aktiven und frühen Einbezug in Sprach- und Integrationskurse (mit Kinderbetreuung), begleitet von einem niedrigschwelligen Angebot für geflüchtete Frauen, über gezielte Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zu Förderprogrammen der Arbeitsagentur. Erforderlich ist auch ein Wandel tradierter geschlechtsspezifischer Rollenverständnisse, Anstöße hierzu können beispielsweise in Integrations- bzw. Orientierungskursen erfolgen. Die Selbstorganisierung geflüchteter Frauen muss gefördert, entsprechende Freiräume müssen ermöglicht werden.
Bündnis 90 / Die GrünenDie unter Rot-Grün eingeführten niedrigschwelligen Integrationskurse für Frauen sind hier besonders wichtig, weil damit Menschen erfolgreich adressiert werden können, die durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden. Immerhin waren 2015 und 2016 mehr als ein Drittel aller Geflüchteten Frauen, bei den drei Hauptherkunftsländern (Syrien, Afghanistan und dem Irak) lag die Quote bei 32%-39%. Die Nachfrage liegt regelmäßig deutlich über den zur Verfügung stehenden Kursplätzen. Das hängt damit zusammen, dass ausgerechnet diese Kurse seit über zehn Jahren regelrecht kaputtgespart worden sind (vgl. BT-Drs. 18/4056). Die Programmevaluation des BAMF von Ende 2016 zeigt sinnvolle Schritte zur Weiterentwicklung dieser Kurse. Das unterstützen wir. Zudem wollen wir die Maßnahmen zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt ausweiten.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns generell für eine Ausdehnung der Schulpflicht für unter 25-jährige Flüchtlinge bis zu einem Ausbildungsabschluss ein, um fehlende Qualifikation nachzuholen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Zudem brauchen wir ein Programm speziell für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, um ihnen eigenständige Teilhabe zu ermöglichen, tradierte Rollenmuster zu überwinden und Hartz-IV-Bezug in Familien mit nur einem gering qualifizierten Alleinverdiener zu vermeiden. In unserem Bundestagswahlprogramm haben wir festgehalten, dass die Schulpflicht bereits in den Landeseinrichtungen gelten soll, also unabhängig von der Bleibeperspektive angeboten wird. Das Förderprogramm für die Integration von Frauen in Arbeit soll ab Zuteilung an die Kommunen verfügbar sein. Bereits in den Landeseinrichtungen sind Sprachkurse vorgesehen. Damit diese auch für Frauen nutzbar sind, ist für Kinderbetreuung zu sorgen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Erweiterung des Zeitrahmens für die Arbeitssuche von Unionsbürger*innen

Die letzten Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes sehen vor, dass Unionsbürger*innen sich zum Zweck der Arbeitssuche maximal 6 Monate in Deutschland aufhalten dürfen – eine Zeit in der es auf dem deutschen Arbeitsmarkt kaum möglich ist, eine Stelle zu finden. Wenn die Unionsbürger*innen keinen anderen Freizügigkeitszweck vorweisen können, droht ihnen die Aberkennung der Freizügigkeit durch die Ausländerbehörde. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Begrenzung des Zeitrahmens für die Arbeitssuche von Unionsbürger*innen (FreizügG) zu verlängern oder die Zeitbeschränkung ganz aufzuheben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUFür das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche gibt es keine feste Frist. Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht es mindestens für 6 Monate. Danach darf ein Nachweis verlangt werden, dass weiterhin aktiv und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit gesucht wird. § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG legt seit Dezember 2014 fest, dass das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern/innen zur Arbeitsuche auf 6 Monate begrenzt ist, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden. § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG darf nicht dahingehend verstanden werden, dass das Aufenthaltsrecht nach 6 Monaten automatisch endet. Gesetzlichen Anpassungsbedarf sehen wir hier nicht.
SPDEin Recht auf Arbeitsuche besteht solange, wie eine "begründete Aussicht" auf Erfolg besteht, was eine ernsthafte Suche ebenso voraussetzt wie reale Einstellungschancen (Urteil des EuGH vom 26.02. 1991, Az. C-292/89) Der deutsche Gesetzgeber hat auf Grund der EU-Freizügigkeit wenig Spielräume, die Einwanderung von Unionsbürgern rechtlich zu steuern. Handlungsbedarf sehen wir derzeit nicht.
Die LinkeDIE LINKE hat sich gegen die Verschärfungen des Freizügigkeitsrechts ausgesprochen und ist von Beginn an gezielten Missbrauchskampagnen gegen so genannte „Armutszuwanderer“ aus anderen EU-Staaten energisch entgegengetreten. Wir sind für eine positive und solidarische Ausgestaltung der EU-Freizügigkeit und setzten auf sozial- und arbeitsmarktpolitische Unterstützungsmaßnahmen statt auf eine Strategie der Ausgrenzung und Entrechtung. Bund, Länder, Kommunen, Wohlfahrtverbände und Gewerkschaften müssen Konzepte und Maßnahmen entwickeln, wie die Integration insbesondere der zur Arbeitsuche eingereisten Unionsbürger*innen verbessert und der Schutz vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und Mietwucher gesichert werden kann (vgl. unseren Antrag, BT-Drs. 18/3080).
Bündnis 90 / Die GrünenDie Freiheit, Grenzen zu überschreiten, ist ein zentraler europäischer Wert. Sie fördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit und stärkt europäische Werte. Der o. g. strikten zeitlichen Begrenzung stehen wir skeptisch gegenüber. Wir sprechen uns dafür aus, dass Unionsbürger*innen nach drei Monaten Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren, wenn diese bereits eine Verbindung zum hiesigen Arbeitsmarkt aufgebaut haben und aktiv nach Arbeit suchen. Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung und sonstige Maßnahmen zur Integration sollen von Anfang an zur Verfügung stehen. Allerdings sollen Unionsbürger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII auch ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht oder nicht mehr nach Arbeit suchen oder ihre Arbeitsuche keine Aussicht auf Erfolg hat.
FDPWir Freie Demokraten stehen hinter der Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU und sind für gleichberechtigte Chancen auf Arbeit und Wohlstand für die Unionsbürger. Gleichzeitig wollen wir aber auch keine Transfer-Union. Sozialpolitik ist und bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten. Zum Schutz des Missbrauchs der sozialen Sicherung halten wir daran fest, dass Ausländerbehörden den Aufenthalt von EU-Ausländern, die sich zwischen drei und sechs Monaten im Land aufhalten und weder eine Arbeit noch eine andere Existenzgrundlage nachweisen können, konsequent zu beenden und so eine dauerhafte Zahlung von Sozialhilfe zu vermeiden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Mehrfachdiskriminierung von Migrantinnen* auf dem Arbeitsmarkt

Migrantinnen* erfahren auf dem Arbeitsmarkt Mehrfachdiskriminierungen: Sie werden nicht nur durch den Gender Pay Gap sondern auch anhand ihrer Herkunft benachteiligt. Bei geflüchteten Frauen* wird die Situation häufig noch durch die unklare Bleibeperspektiven verschlimmert. Wie haben Sie vor, diese Mehrfachdiskriminierungen am Arbeitsplatz und vor allem bei der Arbeitssuche zu bekämpfen? II) Welche Maßnahmen planen Sie gegen das daraus resultierende höhere Risiko von Altersarmut?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU setzen sich gemäß Artikel 3 Grundgesetz gegen jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiösen oder politischen Anschauung ein. Aus diesem Grund ist unsere nachhaltige Rentenpolitik grundsätzlich auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden. Seit einem Vierteljahrhundert hat es für die Rentnerinnen und Rentner keine vergleichbar positive Entwicklung gegeben. Diese Entwicklung wollen wir durch ein klares Konzept fortführen und verstetigen. Für CDU und CSU steht eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge (z. B. Riester-Renten) ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung.

Wir wollen unser Altersvorsorgesystem mit seinen drei Säulen unter Einbeziehung der Grundsicherung im Alter zukunftsfest aufstellen. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Insbesondere bei Geflüchteten haben Bund, Länder und Kommunen in den letzten Jahren vielfältige Anstrengungen unternommen, diese auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und so zur Integration beizutragen.
SPDFür geflüchtete Frauen wurde die Maßnahme „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge (PerF-W)“ gestartet. Sie benötigen im Sinne von Empowerment Hilfe zur Selbsthilfe, Zugang zu Informationen, die Stärkung ihrer Ressourcen und eine ihren Potenzialen entsprechende Unterstützung bei der Integration. PerF-W greift alle diese Aspekte auf, um den Integrationsprozess dieser Frauen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt frühzeitig zu unterstützen. Vom neuen „Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männer“ (Auskunftsanspruch, betriebliche Verfahren, Entgeltbericht) profitieren auch Migrantinnen, da so ein Beitrag für faire und transparente Vergütungsstrukturen sowie direkte und indirekte Verbesserung der Einkommensperspektiven von Frauen wird.
Die LinkeMigrantinnen und geflüchtete Frauen sind mehrfach benachteiligt und benötigen eine besondere Aufmerksamkeit, Unterstützung und gezielte Förderung. Einen selektiven Zugang zu Integrations- und Arbeitsfördermaßnahmen nach „Bleibeperspektive“ lehnen wir ab. Wir setzen uns für faire und schnelle Asylverfahren, für ein großzügiges Bleiberecht und für eine gute aufenthaltsrechtliche Absicherung von Migrant*innen ein. Unsere allgemeinen sozialpolitischen Vorschläge zu den Themen Arbeit, soziale Absicherung und Rente und zur Bekämpfung prekärer Beschäftigungsverhältnisse nutzen Migrantinnen und geflüchteten Frauen in besonderer Weise, denn sowohl Frauen als auch Eingewanderte sind überdurchschnittlich häufig in unsicheren und schlecht abgesicherten Jobs vertreten – mit entsprechenden Folgen für die Alterssicherung.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Mehrfachdiskriminierung rückt zunehmend im Fokus einer modernen Antidiskriminierungspolitik und stellt sie vor neue Herausforderungen. Da Benachteiligung aus einem Grund oft mit einer Diskriminierung aus anderem Grund oder Gründen zusammenhängt, ist es unerlässlich, komplexe Sachverhalte und strukturelle Ursachen im Blick zu haben. Deshalb fordern wir, neben einer grundlegenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Mehrfachdiskriminierung bei der Entwicklung von Programmen zur Unterstützung von benachteiligten Menschen in den Vordergrund zu stellen.
FDPWir Freie Demokraten wollen nicht nur Diskriminierungen verhindern, sondern auch
eine vielfältige Gesellschaft und Arbeitswelt fördern, in der tatsächlich jeder und jede eine reale Chance auf individuellen Aufstieg und Selbstentfaltung hat. Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung prägen die Persönlichkeit eines Menschen. Für Liberale ist es normal, verschieden zu sein. Liberale Politik schützt in besonderem Umfang vielfältige Lebensformen und Lebensentwürfe. Für die Bekämpfung von Altersarmut sind die erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entscheidend. Hierfür setzen wir uns ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Zielquoten für Personen mit Migrationshintergrund in Bundesbehörden

Menschen mit eigener bzw. familiärer Migrationsbiografie sind in politischen Parteien sowie in der öffentlichen Verwaltung massiv unterrepräsentiert. I) Haben Sie entsprechende Zielquoten bereits in ihrer Partei? Wenn nein, planen Sie die Einführung von Zielquoten? II) Befürworten Sie Zielquoten für Personen mit eigener bzw. familiärer Migrationsbiografie in den Bundesbehörden?

Antworten der Parteien
CDU / CSUJedes Mitglied ist für CDU und CSU wichtig. Wir unternehmen zusätzliche Anstrengungen, neue Mitglieder zu gewinnen und dauerhaft einzubinden. Wir streben eine Mitgliederstruktur an, die die Vielfalt der Gesellschaft vor dem Hintergrund des demographischen Wandels abbildet. Deshalb wollen wir mehr junge Leute, mehr Frauen und mehr Bürger mit Einwanderungsgeschichte, aber auch ältere Menschen, für eine Mitarbeit in CDU und CSU begeistern. Derzeit haben rund 15 Prozent der Beschäftigten in der Bundesverwaltung einen Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Anteil der abhängig Beschäftigten in der Privatwirtschaft von rund 20 Prozent sind sie in der Bundesverwaltung unterrepräsentiert. Der Bund in seiner Vorbildfunktion muss hier noch besser werden.
SPDDie SPD hat sich in ihrem Organisationspolitischen Grundsatzprogramm, beschlossen auf dem Bundesparteitag im Dezember 2011, zu einer verstärkten interkulturellen Öffnung der Partei bekannt. Die SPD setzt sich für soziale Gerechtigkeit in einer offenen und solidarischen Gesellschaft ein. Das bedeutet, allen Menschen, die in unserem Land leben, gleiche Chancen zu geben, unabhängig von ihrer Herkunft. Das ist unser historisches Selbstverständnis und unser Auftrag für die Zukunft. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung in unserem Land zusammenleben, muss auch die SPD vielfältiger werden, um Volkspartei zu bleiben. Wir eröffnen deshalb Menschen, die oder deren Vorfahren nach Deutschland eingewandert sind, bessere Chancen denn je, in unsere Partei einzusteigen und in ihr aufzusteigen.

Die SPD hat sich verpflichtet, dass in allen Führungsgremien der Bundespartei zukünftig 15 Prozent der Mitglieder über eine Migrationsgeschichte verfügen. Alle anderen Parteigliederungen sollen, auf ihre konkrete Situation bezogen, eigene Ziele abstecken. Der SPD Parteivorstand benennt aus seinen Reihen eine/einen Verantwortliche/n für die interkulturelle Öffnung der Partei, die/der den Gremien regelmäßig über die Fortschritte in diesem Bereich informiert und Handlungsempfehlungen für die weitere Öffnung gibt. Vor Ort übernehmen die Mitgliederbeauftragten eine besondere Verantwortung für die interkulturelle Öffnung der Partei. In unserem Land haben rund 20 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. In unserem Regierungsprogramm haben wir beschlossen, dass sich der Anteil von Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten auch in der Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes niederschlagen soll. Zielvorgaben, Ausbildungskampagnen und faire Bewerbungsverfahren unterstützen diesen Prozess. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber unterschiedlichen Kulturen, die wir in allen gesellschaftlichen Bereichen umsetzen wollen.
Die LinkeZielquoten können ein sinnvolles Mittel zur Erhöhung des Anteils von Migrant*innen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in privaten Unternehmen sein. Sie helfen, ein diesbezügliches Problembewusstsein zu schaffen und die Notwendigkeit entsprechender Fördermaßnahmen zu beleuchten. Was als „Migrationshintergrund“ definiert wird, ist jedoch z.T. beliebig, viele Migrant*innen möchten auch nicht hierauf reduziert werden. In der Partei DIE LINKE gibt es keine entsprechende Zielquote. Der Anteil von Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund ist bei der LINKEN mit acht Prozent im Parteienvergleich aber am höchsten (Studie von 2011: Grüne: 8%, SPD: 5%, Union und FDP: 2%). DIE LINKE hat mit 12,5 Prozent auch die meisten Abgeordneten mit Migrationshintergrund im Deutschen Bundestag (Mediendienst Integration: Grüne: 11%, SPD: 6,7%, Union: 2,9%).
Bündnis 90 / Die GrünenAkzeptanz in einer Gesellschaft der Vielfalt hängt auch davon ab, inwiefern sich Bürger*innen durch staatliche Institutionen repräsentiert fühlen. Grüne Politik setzt sich für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Wir brauchen endlich klare und überprüfbare Selbstverpflichtungen, mehr Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Und auch private Anbieter sozialer Dienste, die ja zu den größten Arbeitgebern Deutschland zählen, sollten sich öffnen und dafür Sorge tragen, dass Migrant*innen nicht benachteiligt werden.
FDPWir Freie Demokraten sind für Vielfalt und Qualität im öffentlichen Dienst. Zwar ist es Tatsache, dass in der Bundesrepublik mehr als 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben und eine angemessenere Repräsentanz zu mehr Glaubwürdigkeit des öffentlichen Dienstes beitragen würde, aber weitaus wichtiger ist, dass der Wunsch nach einer größeren Repräsentation nicht dazu führt, dass die Anforderungen an die Qualifikation von Bewerbern zurückgeschraubt würden. In der Partei selbst verfügen wir über keinerlei festgeschriebener Zielquoten. Generell lehnen wir diese Regulierung ab. Dieses Ziel kann nur über bildungspolitische Projekte und angemessene Rahmenbedingungen erreicht werden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Schutz von geflüchteten Frauen* in Geflüchtetenunterkünften

Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte kämpfen in einem skandalösen Maße mit desolaten Lebensbedingungen und mit sexuellen und rassistischen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften, die von weißen Deutschen genauso wie von Geflüchteten verübt werden. Daraus resultieren für die betroffenen Frauen* Angstzustände und Suizidgedanken. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Grund- und Menschenrechte von geflüchteten Frauen zu wahren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Schutz von Frauen vor Gewalt ist für uns ein wichtiges Ziel. Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzuzeigen, hatte der Bund 2013 ein niederschwelliges Angebot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, mit dem betroffenen Frauen und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kostenlos eine Erstberatung gewährleistet wird. Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt weiter eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind hier Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung durch umfassende und koordinierte politische Maßnahmen wollen wir vorantreiben, Lücken im Hilfesystem schließen und den Schutz für Frauen und Kinder auch in Flüchtlingsunterkünften erhöhen.
SPDMehr als die Hälfte der Geflüchteten sind Frauen und Kinder. Uns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung wichtig. Alleinreisende Frauen, Schwangere und Frauen mit Kindern wollen wir schützen. Für traumatisierte Flüchtlinge und ihre Kinder wollen wir spezielle Hilfseinrichtungen.
Die LinkeDIE LINKE tritt für eine dezentrale Unterbringung Geflüchteter ein, möglichst in privaten Wohnungen. Das ist menschenwürdig und fördert die Integration. Die verpflichtende Unterbringung in Massenunterkünften lehnen wir ab, insbesondere wenn dies nicht der Not akuter Unterbringungsprobleme geschuldet ist, sondern dem Ziel der Abschreckung dient und bewusst eine Integration verhindern soll. Übergriffe auf geflüchtete Frauen und Kinder können vor allem deshalb geschehen, weil die Unterbringung in großen Einrichtungen keine Privatsphäre und keinen Schutz bietet (Räume sind oft nicht abschließbar, gemeinsame Nutzung von sanitären Anlagen usw.). Schutzkonzepte für Gemeinschaftsunterkünfte und ein geschultes Betreuungspersonal, das diese auch in der Praxis durchsetzen kann, sind dringend erforderlich – besser noch wäre allerdings die Auflösung dieser Lager.
Bündnis 90 / Die GrünenDer wirksamste Schutz von geflüchteten Frauen ist die Unterbringung und Vermittlung von eigenem Wohnraum. Wir setzen uns für einen schnellen Wechsel aus den Massenunterkünften in Wohnungen ein. Dazu braucht es insbesondere eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte braucht es dennoch weiterhin die Etablierung von verpflichtenden Schutzstandards, so dass alle dort lebenden Menschen ohne Bedrohung und Gewalt leben können.
FDPSchon auf Landesebene, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, haben wir Freie Demokraten geeignete Maßnahmen gefordert, um Frauen und Kinder bei der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in verständlicher Form über ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, aufzuklären. Wir wollen, dass Dolmetscher, geschultes Sicherheitspersonal, Betreuer oder Sozialpädagogen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt werden, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Des Weiteren fordern wir Freie Demokraten, Frauen und Kindern eine der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) entsprechende Unterbringung zu ermöglichen sowie Schutz- und Rückzugsräume für Frauen und Kinder einzurichten, um sie vor geschlechtsspezifischer psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Reformen innerhalb der Sicherheitsbehörden

Die Aufdeckung der NSU-Mordserie war insbesondere für die türkeistämmige Bevölkerung ein Schock und die Lücken in der Aufklärung der Morde und bzgl. der Verwicklungen der einzelnen Verfassungsschutz-Behörden machen das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden äußerst fragil. Sollte es Ihrer Meinung nach grundlegende Reformen im Bundesamt für Verfassungsschutz und / oder den Strukturen der Sicherheitsbehörden um institutionellen Rassismus vorzubeugen geben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUFür das nötige – und berechtigte – Vertrauen der Menschen in die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist zunächst einmal eine seriöse Wahrnehmung und Darstellung deren wichtiger Arbeit zum Schutz der Freiheit und Sicherheit angezeigt. „Verwicklungen der einzelnen Verfassungsschutz-Behörden“ in die NSU-Morde gab es nicht. Die in die Fragestellung eingeflochtene Unterstellung beleuchtet schlaglichtartig, womit Vertrauen beschädigt wird: Mit der Propagierung von Feindbildern, die sich von der Wirklichkeit abschotten. Das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden ist nicht fragil. CDU und CSU stehen fest an der Seite derjenigen, die Tag für Tag alle Anstrengungen unternehmen, um unsere Sicherheit zu verteidigen. Ganz gleich ob Polizisten oder Feuerwehrleute, Richter oder Staatsanwälte – all diese Menschen genießen zu Recht ein besonders großes Vertrauen. Sie verdienen unsere Anerkennung, unseren Respekt und vor allem unsere Unterstützung, um Recht und Ordnung in unserem Land durchzusetzen. CDU und CSU haben den Verfassungsschutz in dieser Legislaturperiode sowohl innerbehördlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch im Verbund mit den Landesbehörden umfassend reformiert. Institutioneller Rassismus existiert bei den deutschen Sicherheitsbehörden nicht und ist auch nicht zu befürchten – zumal Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden gerade der Schutz der grundgesetzlichen Werteordnung ist: Sie sind somit eine institutionelle Vorbeugung gegen Rassismus.
SPDEine wichtige Erkenntnis aus dem NSU-Verfahren ist, dass Sicherheitsbehörden besonders sensibel auf antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Einstellungen in den eigenen Reihen reagieren müssen. Das gilt auch für die Bundeswehr. Wir werden sie dabei mit geeigneten Programmen unterstützen.
Die LinkeDas Bundesamt für Verfassungsschutz ist aus unserer Sicht unreformierbar. In einer Behörde, deren wesentliches Prinzip die Geheimhaltung ist, lässt sich die Umsetzung von Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus nicht kontrollieren. Wir wollen das Bundesamt für Verfassungsschutz abschaffen und durch eine unabhängige Stelle zur Beobachtung von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ersetzen. Hinsichtlich der Polizei wollen wir insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung gegen rassistische Einstellungen vorgehen und interkulturelle Kompetenzen stärken. Befugnisse wie anlasslose Kontrollen, die strukturell mit racial profiling einhergehen, wollen wir abschaffen.
Bündnis 90 / Die GrünenDer Staat muss Rechtsextremismus und Rassismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Das Versagen gegenüber dem rechtsterroristischen NSU hat deutlich gemacht: Der Verfassungsschutz ist dauerhaft auf dem rechten Auge blind. Wir wollen die Verfassungsschutzbehörden grundlegend reformieren. Es braucht einen Neustart. Statt des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner ineffektiven aktuellen Form wollen wir ein personell und strukturell völlig neues Bundesamt zur Gefahrenerkennung und Spionageabwehr gründen, das mit nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet. Die allgemeine Beobachtung demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen soll ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung übernehmen.
FDPWir Freie Demokraten wollen eine Reform der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Denn zurzeit sind zu viele Behörden für unsere Sicherheit zuständig: das Bundesamt für den Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Landesämter für Verfassungsschutz, die Landeskriminalämter, der Militärische Abschirmdienst, das Zoll-Kriminalamt und andere mehr. Diese Strukturen wollen wir straffen und stärken. Klare Kompetenzabgrenzung ohne Doppelzuständigkeiten ist das Ziel. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten und Informationen leichter austauschen können, wenn angemessene rechtliche Voraussetzungen, wie etwa ein Anfangsverdacht auf eine Straftat, vorliegen. Das ist zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Hierfür muss es eine funktionierende Koordinierungsstelle geben und einheitliche (unter anderem Ausbildungs-) Standards beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern. Insbesondere der Einsatz von V-Leuten und dessen Ausgestaltung sowie die Regelungen zum Austausch von wichtigen Informationen dürfen sich zwischen Bundesländern nicht unterscheiden. Denn verfassungsfeindliche Bestrebungen machen vor Ländergrenzen nicht Halt. Neben der verstärkten Koordination und Zusammenarbeit ist zudem die Möglichkeit der Arbeitsteilung, insbesondere wegen geringerer Leistungsfähigkeit der kleineren Landesämter, zu untersuchen. Wir Freie Demokraten wissen: Gerade auch ein demokratischer Staat muss sich schützen. Das macht gut organisierte geheimdienstliche Arbeit unerlässlich.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Sprach- und Informationsbarrieren im Gesundheitssystem

Insbesondere Geflüchtete, aber auch Menschen mit Migrationsgeschichte insgesamt, machen im Gesundheitssystem immer wieder die Erfahrung, dass ihnen nicht angemessen geholfen werden kann. Sprach- und Informationsbarrieren sowie eine mangelnde Diskriminierungs- und Kultursensibilität erschweren einen gleichberechtigten Zugang. Mit welchen Maßnahmen werden sie den gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen garantieren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir unseren zentralen Leitsatz des Förderns und Forderns – auch für Flüchtlinge – rechtlich verbindlich gemacht, den Integrationsprozess weiter beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut. So starten zum Beispiel die Integrationskurse nun schneller als bisher und es gibt zusätzliche Unterrichtsstunden für die Vermittlung von unseren Werten. Gleichzeitig haben wir die Alphabetisierungskurse überarbeitet.
Ein Bundespartizipationsgesetz, welches die anteilsmäßige Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung oder in Gremien erzwingen soll, lehnen wir hingegen ab. Darüber hinaus stärken wir die Rechte der Patientinnen und Patienten auch durch verständlichere Gesundheitsinformationen und mehr Transparenz im Hinblick auf die Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen. Deshalb werden wir ein „Nationales Gesundheitsportal“ schaffen, das wissenschaftlich abgesicherte und verständliche Informationen bündelt und im Internet zur Verfügung stellt.
SPDIn Bezug auf die Flüchtlinge haben wir beispielsweise mit den Regelungen zur Gesundheitskarte, zum Impfschutz oder zu Traumata-Behandlungen in dieser Legislaturperiode wichtige Regelungen auf den Weg gebracht, die sich inzwischen auch bewährt haben. Wichtig aus Sicht der SPD ist die deutliche Erhöhung der Förderung der Selbsthilfe, die wir mit dem Gesetz zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention durchsetzen konnten. Gerade beim Thema Selbsthilfe müssen Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge stärker in den Blick genommen werden. Wir brauchen mehr Selbsthilfeangebote, die kulturelle, ethnische sowie geschlechtsspezifische Anforderungen berücksichtigen. Und wir müssen mehr Multiplikatoren gewinnen, die Informationen über Möglichkeiten der Selbsthilfe weitergeben.
Die LinkeKultursensibilität lässt sich schwer in Gesetzesform gießen. Wichtig ist uns deshalb, in allen Politikfeldern zu betonen, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Wichtig zur politisch gesteuerten Reduktion der Diskriminierung ist eine Gesundheitskarte für alle in Deutschland lebenden Menschen, natürlich auch für Geflüchtete. Das haben wir im Bundestag auch u.a. in einem Antrag gefordert (BT-Drs. 18/7413; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807413.pdf). Leider haben CDU/CSU und SPD dies abgelehnt, obwohl in der Anhörung selbst der Sachverständige, der von der CDU/CSU benannt wurde, Zweifel an einer sachgerechten medizinischen Versorgung durch die Sozialämter aussprach. Neben dem gleichen Recht auf gute Gesundheitsversorgung ist wichtig, dass Dolmetscherdienste kostenfrei in Anspruch genommen werden können.
Bündnis 90 / Die GrünenWir halten es für notwendig, dass für schutzbedürftige Personen für die Dauer ihres Asylverfahrens (anders als bislang) ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung durch unabhängige DolmetscherInnen verankert wird, damit die Angebote – auf die eine schutzbedürftige Personen einen Anspruch hat – auch tatsächlich und mit nachhaltigem Erfolg wahrgenommen werden können; und dass hierfür verbindliche Verfahrensvorschriften zwischen den verschiedenen Leistungsträgern (z.B. Sozialämtern, Krankenkassen) etabliert werden. Der Einsatz von qualifizierten DolmetscherInnen ist in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
FDPSprach- und Informationsbarrieren dürfen kein Grund sein, einem Patienten nicht die optimale Gesundheitsversorgung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein vereinfachtes Gesundheitssystem ein, das die Menschen nicht vor unüberwindbare Hürden stellt. Zudem begrüßen wir den Fachkräftezuzug aus dem Ausland, die Förderung der englischen Sprache und die Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede, damit Barrieren und Vorurteile nachhaltig abgebaut werden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Abschaffung von § 19 Abs. 3

Das AGG formuliert in § 19 Abs. 3 eine Ausnahme von Gleichbehandlungsgebot für die Vermietung von Wohnraum, wenn dadurch sozial stabile Bewohner- und Siedlungsstrukturen geschaffen würden. Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf positive Maßnahmen zum Abbau bestehender Diskriminierung, die bereits an anderer Stelle im AGG ausreichend geregelt sind. In der Praxis ist das genaue Gegenteil zu beobachten. Der Absatz zu stabilen Wohnstrukturen wird von Vermieter*innen als Erlaubnis für Diskriminierungen missverstanden und benachteiligt Menschen vor allem aufgrund ihrer Herkunft, Sprache und/oder Religion statt ihnen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Inwiefern teilen Sie diese Einschätzung zu § 19 Abs. 3 AGG? Befürworten Sie eine Streichung?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU halten an der Regelung des § 19 Abs. 3 AGG fest. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung stabiler und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse. Im Übrigen gibt der Wortlaut der Vorschrift Ihre Einschätzung nicht wieder, dass diese sich ausschließlich auf positive Maßnahmen im Sinne des § 5 AGG bezieht.
SPDDie Zulässigkeit von Quotenvorgaben zugunsten bzw. zulasten bestimmter ethnischer Bevölkerungsgruppen bei der Vermietung von Wohnraum durch Großvermieter wie etwa städtische Wohnungsbaugenossenschaften wird in der wissenschaftlichen Diskussion sehr kritisch gesehen. Diskriminierungen von Menschen mit ausländischem Namen bei der Wohnungssuche verstoßen aus Sicht der SPD gegen das AGG. Eine kritische Überprüfung
des § 19 Abs. 3 AGG im Rahmen der Weiterentwicklung des AGG, die die SPD anstrebt, ist daher erforderlich.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE sieht diese Ausnahmeregelung als problematisch an. Ihre Streichung oder Änderung ist im Rahmen der Überarbeitung des AGG zu prüfen.
Bündnis 90 / Die Grünen§ 19 Abs. 3 verstößt gegen die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG und die Genderrichtlinie 2004/113/EG, weil diese Richtlinien solche Einschränkungen nicht zulassen. Zudem hat diese Regelung dazu geführt, dass beim Abschluss von Mietverträgen vermehrt Ungleichbehandlungen aus rassistischen Gründen festgestellt wurden. Deshalb wollen wir den Paragraphen ersatzlos streichen.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine diesbezüglichen Änderungen am AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Leitkultur

Eine Einschränkung der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit ist nach dem Grundgesetz nur bei der Kollision mit gleichwertigen individuellen Grundrechten anderer oder Gemeinschaftsinteressen mit Verfassungsrang möglich. Es gibt Bestrebungen, andere Werte (Stichwort Leitkultur) als verbindlich vorzuschreiben und sie zum Integrationsmaßstab zu erheben. Sind Sie der Meinung dass wir in Deutschland eine Leitkultur brauchen? Wenn ja, wie sollen die Inhalte angemessen detailliert und nachvollziehbar festgelegt werden, wer soll die Definitionshoheit besitzen und wie soll diese Leitkultur durchgesetzt werden? Welche Folgen soll eine Nicht-Befolgung dieser Leitkultur haben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDeutschland ist heute ein modernes Land mit einer starken und unverwechselbaren Identität. Vielleicht noch stärker als zuvor. Wir haben unsere kulturellen Wurzeln bewahrt und unseren Zusammenhalt gestärkt. Bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland und bei unzähligen Gelegenheiten seither haben Millionen Menschen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Es ist ein fröhliches, ungezwungenes und selbstbewusstes Bekenntnis zu einem Deutschland, auf das wir stolz sein können. Ein patriotisches Bekenntnis, das niemanden ausschließt und sich gegen niemanden richtet. In Deutschland darf kein Platz für Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Ausländerhass, Intoleranz oder Diskriminierung sein.

  • Wir erwarten von allen Menschen in Deutschland, ganz gleich, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, die Achtung des Grundgesetzes und der Gesetze. Hiervon wird es auch künftig keine Ausnahmen geben.

  • Wer unsere demokratische Grundordnung bekämpft, das Existenzrecht Israels ablehnt, den inneren Frieden gefährdet oder gegen Recht und Gesetz verstößt, muss mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaates rechnen.
Darüber hinaus ist jedes Land angewiesen auf ein einigendes Band in Form von innerem Zusammenhalt und Identität. Dies ist unsere freiheitliche Leitkultur, die wir bewahren und stärken: Für die Gegenwart und für die Zukunft. Die Leitkultur ist eine ungeschriebene Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben in Deutschland. Deshalb treten Staat, Politik und Gesellschaft für sie ein und fördern sie:

  • Zu unserem Land gehören alte und neue Deutsche, Menschen mit und ohne deutschen Pass, mit und ohne Migrationshintergrund. Die große Mehrheit ebenso wie ethnische und gesellschaftliche Minderheiten. Wir schließen niemanden aus und bitten alle, an einer guten Zukunft Deutschlands mitzuwirken.

  • Es ist in beiderseitigem Interesse, dass Integration stattfindet und gelingt. So werden wir das Entstehen von Parallelgesellschaften und von Multi-Kulti verhindern.

  • Die deutsche Sprache ist ein besonders wichtiger Teil unserer Identität und Leitkultur. Wir wollen sie künftig noch stärker fördern und wertschätzen, als Amtssprache, als Kultursprache und als Umgangssprache, in der Familie, in der Schule und im Alltag, auf allen Ebenen. Dabei haben wir durch frühkindliche Sprachförderung, durch Sprach- und Integrationskurse in den vergangenen Jahren bereits große Fortschritte gemacht.

  • Wir streben an, dass Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben wollen, Deutsch lernen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und an gesellschaftlicher Teilhabe zu verbessern. Weil wir ein weltoffenes Land mit starker internationaler Verflechtung sind, wollen wir umgekehrt auch das Erlernen von Fremdsprachen stärker unterstützen.

  • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen.

  • Unsere Geschichte mit all ihren Höhen und Tiefen ist unser gemeinsames unverwechselbares Erbe. Wir wollen sie allen vermitteln, die dauerhaft in Deutschland leben, nicht nur im Schulunterricht. Jeder, der neu zu uns kommt, soll sich damit vertraut machen.

  • Unsere Dialekte, Traditionen und Gebräuche, so regional unterschiedlich sie sind, geben Deutschland ein sympathisches Gesicht und die Kontinuität der Überlieferung. Deshalb verdienen sie staatliche Unterstützung auf allen Ebenen. Ideell und materiell.

  • Regionale und lokale Identität sind auf Öffentlichkeit angewiesen. Deshalb unterstützen wir eine starke und vitale regionale Medienlandschaft.

  • Ehrenamtliches Engagement, die Bereitschaft, sich für Andere und für die Gemeinschaft einzusetzen, sind in Deutschland besonders ausgeprägt. Sie sind vielleicht der wertvollste und wichtigste Teil unserer Leitkultur. Dies wollen wir auch jenen vermitteln, die nicht damit aufgewachsen sind. Deshalb sollte jeder Jugendliche, der dies möchte, die Gelegenheit zu einem Freiwilligendienst haben.

  • Die Bereitschaft zu persönlicher Leistung, zu Teamwork und zu Solidarität hat unser Land stark gemacht, nicht nur wirtschaftlich. Deshalb gehört unsere Arbeits- und Verantwortungskultur ebenfalls untrennbar dazu.
Das, was unser Land ausmacht, wollen wir mit allen gemeinsam mit Leben füllen – vor allem mit den jungen Menschen, denn sie sind unsere Zukunft. Eine so verstandene Leitkultur ist mit der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit nicht nur vereinbar, sondern umgekehrt sind die grundgesetzlichen Freiheiten integraler Bestandteil dieser Leitkultur.
SPDDie deutsche Leitkultur ergibt sich aus unserem Grundgesetz und beinhaltet Freiheit, Gerechtigkeit und ein gutes Miteinander. (Zitat Martin Schulz)
Die LinkeDIE LINKE sieht im Grundgesetz der Bundesrepublik den wichtigsten Leitfaden für das Zusammenleben von Menschen in diesem Land. In unserer Verfassungsordnung wird des Individuum als Träger von Rechten und Pflichten seinen Mitmenschen und der Gesellschaft gegenüber. Daran sind Gesetzgebung und -vollzug gebunden. Welchen eigenen kulturellen Traditionen sich die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sehen, ist dagegen zweitrangig. Die Formulierung einer Leitkultur ist hingegen immer auf den (vorurteilsbeladenen) Ausschluss bestimmter Traditionen gerichtet und letztlich diskriminierend. Diesen Ansatz lehnen wir daher ab.
Bündnis 90 / Die GrünenAuch in einer Gesellschaft der Vielfalt sind Toleranz, Respekt und Akzeptanz keine Selbstläufer. Gerade eine Gesellschaft, die wie die unsere auf Individualität und Heterogenität aufbaut, braucht ein einigendes Band aus gemeinsamen Werten und Regeln des Zusammenlebens. Für uns sind dies, die zentralen Grundwerte der deutschen und europäischen Verfassungstradition: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter sowie ein selbstbestimmtes Leben für alle. Wer die Freiheit anderer einschränkt, verstößt gegen diese Werte. Wir wenden uns aber gegen „Leitkultur“-Debatten, die ausgrenzen und spalten. Unsere Gesellschaft ist freiheitlich und pluralistisch, gerade darin liegt ihr zivilisatorisch-kultureller Fortschritt.
FDPWir Freie Demokraten sehen die Debatte um eine neue Leitkultur sehr kritisch und lehnen diese ab. Nach unserer Auffassung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Leitkultur genug, denn es ist offen für jeden Einzelnen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.