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Partizipations- und Integrationsgesetz

Die Möglichkeit, sich am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und diese zu nutzen, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und macht Engagement und Verantwortungsübernahme erst möglich. Werden Sie sich für ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz einsetzen? Wenn ja, was sollen die zentralen Inhalte sein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir unseren zentralen Leitsatz des Förderns und Forderns – auch für Flüchtlinge – rechtlich verbindlich gemacht, den Integrationsprozess weiter beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut. So starten zum Beispiel die Integrationskurse nun schneller als bisher und es gibt zusätzliche Unterrichtsstunden für die Vermittlung von unseren Werten. Gleichzeitig haben wir die Alphabetisierungskurse überarbeitet. Ein Bundespartizipationsgesetz, welches die anteilsmäßige Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung oder in Gremien erzwingen soll, lehnen wir hingegen ab.
SPDAls Einwanderungsland wollen wir, dass alle Menschen durch gute Integration am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, das Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb erleichtert und Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abbaut. Schutzsuchende mit Bleibeperspektive wollen wir unterstützen, sich rasch in Arbeitswelt und Gesellschaft zu integrieren. Weitere Maßnahmen werden dabei u.a. sein: Öffnung der Integrationskurse für alle Asylsuchenden und Geduldeten; Verbinden von berufsbezogener Sprachförderung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen; Kitabesuch für alle Kinder; verbesserte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie ein dauerhaftes Bleiberecht für Ausländer, die hier erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben.
Die LinkeWir stehen der Idee eines Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes aufgeschlossen gegenüber. DIE LINKE hat ein solches Gesetz bereits 2010 in Berlin in der damaligen Koalition mit der SPD eingeführt. Dort vorgesehene Maßnahmen können aber auch einzeln umgesetzt werden. Dazu gehören für uns das aktive und passive Wahlrecht für alle Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, Maßnahmen zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung, dauerhafte Unterstützung der Selbstorganisation von Migrant/innen. Zentral ist für uns, ein solches Paket von Maßnahmen und Gesetzen
gemeinsam mit den migrantischen Selbstorganisationen zu entwickeln.
Bündnis 90 / Die GrünenWer Teil dieser Gesellschaft werden soll braucht Rechte und Zugänge. Wer Teil dieser Gesellschaft sein will, braucht Sprache und Motivation. Grüne Politik fördert Teilhabe, unterstützt die Ankommenden und die hier Lebenden. Es macht daher Sinn, die geltenden migrations-, flüchtlings- integrations- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen nicht nur zu liberalisieren und zu entbürokratisieren, sondern diese auch besser aufeinander abzustimmen. So wollen wir z. B. nicht nur Sprach- und Integrationskurse für Geflüchtete vom ersten Tag an, sondern werden auch Einbürgerungen erleichtern und beschleunigen. So soll, wer in Deutschland geboren wird, auch einen deutschen Pass erhalten.
FDPWir Freie Demokraten wollen Talente von Zuwanderern fördern, ihre Potenziale und Visionen für den Arbeitsmarkt nutzbar machen und starke Personen für eine aktive Mitarbeit in Gesellschaft und Ehrenamt gewinnen. Wir Freien Demokraten fordern daher ein neues modulares Integrationsprogramm, das die individuelle Förderung entsprechend persönlicher Bedürfnisse in unterschiedlichen Stufen ermöglicht.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Anonymisierte Bewerbungsverfahren

Der Name (ob etwa türkisch oder deutsch klingend) hat neben anderen Merkmalen nachweislich Auswirkung darauf, ob Bewerber*innen für ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Setzen Sie sich für die standardmäße Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAus Sicht der Union behebt eine anonymisierte Bewerbung nicht die Ursachen für Diskriminierung. Wir wollen, dass alle Menschen eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – und fördern ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen. Gleichzeitig begrüßen wir die Anstrengungen der Wirtschaft, wie beispielsweise die Initiative „Wir zusammen“, die sich für den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt engagiert.
SPDBei Bewerbungen kommt es – häufig auch unbewusst – zu Diskriminierungen, etwa aufgrund des Geschlechts, Aussehens, Alters oder eines Migrationshintergrundes. Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungen ein, um Fairness im Bewerbungsverfahren herzustellen.
In unserem Land haben rund 20 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. Wir wollen, dass sich der Anteil von Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten auch in der Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes niederschlägt. Zielvorgaben, Ausbildungskampagnen und faire Bewerbungsverfahren unterstützen diesen Prozess. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber unterschiedlichen Kulturen, die wir in allen gesellschaftlichen Bereichen umsetzen wollen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Dadurch kann verhindert
werden, dass Bewerberinnen und Bewerber allein aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens nicht zu Vorstellungsgesprächen
eingeladen werden.
Bündnis 90 / Die GrünenHerkunft, Hautfarbe, Behinderung, Alter, Religion, sexuelle Identität und Geschlecht dürfen bei Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen. Die Realität ist heute eine andere. Bestehende Strukturen sind verfestigt. Darum haben wir das Modelprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu anonymisierten Bewerbungsverfahren sehr begrüßt. Angesichts der positiven Ergebnisse des Projekts setzten wir uns dafür ein, dass das Verfahren im öffentlichen Dienst eine größere Verbreitung findet und auch in weiteren Unternehmen eingeführt wird.
FDPWir Freie Demokraten wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt voranbringen. Es bekämpft systematisch offene Diskriminierung und macht unbewusste Hemmnisse bewusst. So schafft es Selbstbestimmung und gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung. Anonymisierte Bewerbungsverfahren können grundsätzlich dazu beitragen, Vorurteile im ersten Schritt eines Bewerbungsprozesses zu verhindern. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Allerdings kann nicht jedes Unternehmen die Einführung eines anonymen Bewerbungsverfahrens einfach umsetzen. Insbesondere eine damit verursachte Verzögerung der betrieblichen Abläufe kann in Zeiten des Fachkräftemangels hinderlich sein. Wir wollen daher, dass es weiterhin die freiwillige Entscheidung der Unternehmen bleibt, sich für ein solches Bewerbungsverfahren zu entscheiden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ausübung von Berufen in der Kirche

In einigen Kirchen unterschiedlicher Denominationen und Konfessionen sind Frauen immer noch von der Ausübung bestimmter Tätigkeiten ausgeschlossen, können z.B. nicht Pfarrerin werden oder in Führungspositionen gelangen. Handelt es sich aus Ihrer Sicht hierbei um Diskriminierung? Wenn ja, was planen sie dagegen zu unternehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUNach unserem Grundgesetz verleiht jede Religionsgemeinschaft „ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde“ (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung). Damit können die Religionsgemeinschaften „innerhalb der Schranken des für alle geltendes Gesetzes“ selbstständig ihre Angelegenheiten ordnen und regeln. Dies gilt insbesondere für die Besetzung von kirchlichen Ämtern. Inwiefern Religionsgemeinschaften den Zugang zu bestimmten Ämtern auch für Frauen öffnen wollen, obliegt der Entscheidung der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Dieses grundgesetzlich verankerte Recht stellen CDU und CSU nicht in Frage.
SPDZu dieser Frage hat die SPD bisher keine abschließende Positionierung. Nach aktueller Rechtslage sind die Ausnahmen vom Antidiskriminierungsgesetz für berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wegen des in Art. 140 GG i.V.m. Art. 136, 137, 138 und 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung garantierten sog. kirchlichen Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich erlaubt. Ob diese Ausnahmeregelung Bestand hat, ist gerade Gegenstand in zwei Verfahren vor dem EuGH, dessen Entscheidung abzuwarten bleibt. Bei einer Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG, die die SPD befürwortet, werden ferner die Ergebnisse des Evaluationsberichts zum AGG zu berücksichtigen sein, in denen eine differenzierende Lösung vorgeschlagen wird: Danach könnten entsprechende Anforderungen im verkündungsnahen Bereich gerechtfertigt sein, für Ärzt*innen, Krankenschwestern und Erzieher*innen z.B. sollten die allgemeinen Regeln hingegen auch dann gelten, wenn sie Beschäftigte von Caritas oder Diakonie sind.
Die LinkeWir würden es befürworten, wenn in allen Bereichen die gleichen Chancen für die verschiedenen Geschlechter bestehen. Deshalb unterstützen wir diejenigen in der Kirche, die sich für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung einsetzen.
Bündnis 90 / Die GrünenFür uns als Bürgerrechtspartei spielt das Grundrecht der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle, denn es gestattet Religionsgemeinschaften, im Bereich der Verkündigung vom Diskriminierungsverbot abzuweichen. Dieses sog. religiöse Selbstbestimmungsrecht steht nicht zur staatlichen Disposition. In Einrichtungen des Sozial- und Wohlfahrtsbereichs, die von den Kirchen und ihren diakonischen und karitativen Verbänden getragen werden, gestaltet sich dies jedoch anders (siehe Antwort auf Frage 2.9. Kirchenklausel).
FDPFür uns Freie Demokraten ist die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit ein hohes Gut. Das Selbstbestimmungsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfasst auch das Recht, bestimmte berufliche Anforderungen eigenständig festzulegen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert (Art.140 GG i.v.m. Art.137 Abs.3 Weimarer Reichverfassung). Für die Sonderrechte außerhalb des Verkündungsbereiches setzen wir Freie Demokraten auf den Dialog mit Kirchen, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Beteiligten, mit dem Ziel, dass die Interessen der Beschäftigten hinreichend berücksichtigt werden. Hierbei sind insbesondere die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kirchenklausel

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz räumt Religionsgemeinschaften einen weiten Spielraum bei ihrer Einstellungspolitik ein (Kirchenklausel). Über den Verkündigungsbereich hinaus ist dies umstritten. Vor allem, da davon viele Arbeitsplätze betroffen sind und nicht danach gehandelt wird, wenn es dem Arbeitgeber Vorteile (Fachpersonal) bringt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieses Recht der Tendenzbetriebe auf den Verkündigungsbereich beschränkt und das AGG entsprechend geändert wird?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie in den Kirchen vorhandenen Beschäftigungsverhältnisse werden i. d. R. über den sog. Dritten Weg geregelt. Die evangelische und die katholische Kirche haben dabei Regelungen geschaffen, die Tarifverträgen ähnlich sind, aber von kircheninternen Gremien erstellt werden. Das kirchliche Arbeitsrecht gilt für die eigentliche Kirchenorganisation, aber auch für privatrechtliche Organisationen wie Caritas und Diakonie sowie z. B. für kirchliche Kindergärten oder Schulen in kirchlicher Trägerschaft, soweit sie nach kirchlichem Selbstverständnis entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen. Durch gerichtliche Entscheidungen wurde das kirchliche Arbeitsrecht in seiner Auslegung weiter präzisiert. CDU und CSU sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.
SPDZu dieser Frage hat die SPD bisher keine abschließende Positionierung. Nach aktueller Rechtslage sind die Ausnahmen vom Antidiskriminierungsgesetz für berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wegen des in Art. 140 GG i.V.m. Art. 136, 137, 138 und 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung garantierten sog. kirchlichen Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich erlaubt. Ob diese Ausnahmeregelung Bestand hat, ist gerade Gegenstand in zwei Verfahren vor dem EuGH, dessen Entscheidung abzuwarten bleibt. Bei einer Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG, die die SPD befürwortet, werden ferner die Ergebnisse des Evaluationsberichts zum AGG zu berücksichtigen sein, in denen eine differenzierende Lösung vorgeschlagen wird: Danach könnten entsprechende Anforderungen im verkündungsnahen Bereich gerechtfertigt sein, für Ärzt*innen, Krankenschwestern und Erzieher*innen z.B. sollten die allgemeinen Regeln hingegen auch dann gelten, wenn sie Beschäftigte von Caritas oder Diakonie sind.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Beschäftigten bei den Kirchen und kirchlichen Einrichtungen die gleichen Rechte bekommen wie andere Beschäftigte auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Das Streikrecht und die betrieblichen Mitbestimmungsrechte müssen ebenfalls auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten: Der § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes mit Ausnahmen für Religionsgemeinschaften und Tendenzbetriebe muss gestrichen werden.
Bündnis 90 / Die GrünenWir streben an, durch Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 9 Abs. 1 AGG) und der arbeitsrechtlichen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (Art. 4 Abs. 2) die Ausnahmen für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften enger zu fassen und damit den individuellen Rechten deutlich mehr Geltung zu verschaffen. Im Ergebnis soll klargestellt werden, dass diese Ausnahmeklausel nur auf den Kernbereich der Glaubensverkündigung ihre Anwendung findet.
FDPFür uns Freie Demokraten ist die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit ein hohes Gut. Das Selbstbestimmungsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfasst auch das Recht, bestimmte berufliche Anforderungen eigenständig festzulegen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert (Art.140 GG i.v.m. Art.137 Abs.3 Weimarer Reichverfassung). Für die Sonderrechte außerhalb des Verkündungsbereiches setzen wir Freie Demokraten auf den Dialog mit Kirchen, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Beteiligten, mit dem Ziel, dass die Interessen der Beschäftigten hinreichend berücksichtigt werden. Hierbei sind insbesondere die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kopftuch bei privaten Arbeitgeber*innen

Der Europäische Gerichtshof hat im März dieses Jahres unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen über die Rechtslage aufzuklären? Planen Sie konkrete Maßnahmen, um kopftuchtragende Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern oder um ihre Diskriminierung abzubauen? Wenn ja, welche?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, denn sie hat für Rechtssicherheit gesorgt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vorschreiben, sich gegenüber den Kunden politisch, philosophisch oder weltanschaulich bzw. religiös neutral zu verhalten. Unter den genannten Bedingungen bleibt es den entsprechenden Arbeitgebern selbst überlassen, ob und wie stark sie von der Regelung Gebrauch machen. Wichtig dabei ist, dass die Regeln allgemein formuliert sind und somit nicht nur bestimmte Symbole oder Religionen betreffen. Gemeinsam mit der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzen wir uns gegen jede Form der Diskriminierung ein.
SPDWir gehen davon aus, dass sich Arbeitgeber*innen an Recht und Gesetz halten. Daher sehen wir keine besonderen Hinweispflichten seitens des Bundes, diese über die Rechtslage aufzuklären. Auftretende Verunsicherungen von Arbeitgeber*innen durch eine Berichterstattung zur Rechtsprechung werden durch die vorhandenen Informationsstrukturen von Arbeitgeberverbänden, Handelskammern etc. sicherlich beseitigt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bietet vielfältige Informationen und Beratung an, an die sich von Diskriminierung betroffene oder potentiell betroffene Frauen wenden können. Wir werden das AGG weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die ADS und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeFrauen müssen Zugang zu gesellschaftlichen Positionen haben, ohne dass ihnen Lebensformen aufgedrängt werden. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu wären eine Einschränkung ihrer Entfaltungsmöglichkeiten. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung, wie sie sich kleiden, nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben. Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. Wir sind gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung und lehnen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Die wirksame Bekämpfung entsprechender Diskriminierungen ist eine zentrale staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einer solidarischen Einwanderungsgesellschaft, die an vielen Orten geleistet werden muss. Neben steter Aufklärungsmaßnahmen braucht es dafür unter anderem wirksamer Antidiskriminierungsstellen und ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Bündnis 90 / Die GrünenAlle Menschen müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben oder abzulegen, keinen Glauben zu haben oder gemeinsam einen Glauben zu pflegen – seien sie jüdisch oder christlich, muslimisch oder alevitisch, Humanist*innen, Atheist*innen oder frei von religiös-weltanschaulichem Bekenntnis. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet eindeutig Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung. Eine Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches – außer der vom Europäischen Gerichtshof eng definierten Situationen – stellt daher einen klaren Verstoß gegen das AGG dar. Um das Gesetz wirkungsvoller zu machen, wollen wir den Rechtsschutz für Betroffene stärken.
FDPWir Freie Demokraten wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt voranbringen, das auch die heute vielfach unbeachtete Dimension der Religion berücksichtigt. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich jedoch nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kopftuch in Bundesbehörden

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch (das Gesicht ist nicht bedeckt) der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAus unserer Sicht verbietet sich im öffentlichen Dienst das Tragen des Kopftuchs. Insbesondere in der Justiz muss die Neutralität des Gerichts schon in der Kleidung zum Ausdruck kommen, was auch andere offen sichtbare religiös motivierte Kleidungsstücke ausschließt.
SPDDas für den Bundesdienst geltende Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung erscheint ausreichend.
Die LinkeWir treten für die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen unabhängig ihrer weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung schützen. Zugleich schließt das Menschenrecht auf freie Religionsausübung das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE spricht sich deshalb grundsätzlich gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt die Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Zugleich muss aber auch die Neutralität staatlich Beschäftigter im direkten Umgang mit den Bürger*innen gewährleistet sein. Ein Gesetz, das den Zugang zum Öffentlichen Dienst für Frauen mit Kopftuch pauschal erschwert oder verbietet, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar.
Bündnis 90 / Die GrünenNein, denn das Recht zum Tragen eines Kopftuchs ist von der Religionsausübungsfreiheit gedeckt.
FDPDas Tragen des Kopftuchs ist eine individuelle Entscheidung und darf nicht von religiösen Autoritäten vorgeschrieben werden, es entspricht der Ausübung der Religionsfreiheit. Wir folgen der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es kein pauschales beziehungsweise vorsorgliches Verbot zum Tragen von Kopftüchern geben darf. Gleichzeitig muss die weltanschauliche Neutralität des Staates gewahrt bleiben. Das Prinzip der Selbstbestimmung ist ein zentraler Wert einer offenen Gesellschaft. Im öffentlichen Dienst muss der Staat dafür Sorge tragen, dass das Tragen eines Kopftuches keinesfalls Einfluss auf die Eignung einer Person bei der Berufsausübung hat.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beratung von Frauen mit Kopftuch in der Arbeitsagentur und Umgang mit diskriminierenden Arbeitgeber*innen

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten, (1) ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt? (2) Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUOb es sich tatsächlich um Diskriminierung handelt, wenn Mitarbeiter der Arbeitsagentur derartige Ratschläge lediglich unverbindlich und aus bewerbungstaktischen Gründen erteilen, ist fraglich. Siehe auch Antwort auf Frage 2.12 Kopftuch bei privaten Arbeitgeber*innen.
SPDWir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter wie bisher nach Recht und Gesetz ihre Kundinnen und Kunden optimal beraten und bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit hat sich mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt klar zu den Zielen – der Förderung von Vielfalt und Antidiskriminierung – verpflichtet und zahlreiche Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, um möglichen Diskriminierungsrisiken präventiv entgegenzuwirken. Die Beschäftigten in den Agenturen für Arbeit und in den gemeinsamen Einrichtungen werden seit vielen Jahren zu den verschiedenen Themenfeldern des „Diversiy Managements“ geschult.
Die LinkeDiskriminierungen im Alltag, bei der Wohnungssuche und bei der Beschäftigung müssen am besten wirksam bekämpft – und nicht trickreich umgangen werden. Wie betroffene Frauen in ihrem Leben mit konkreten Diskriminierung umgehen, ist allein ihre Entscheidung – da kann auch die geschilderte Vorgehensweise legitim sein. Seitens staatlicher Behörden sollten Frauen aber nicht zu einem resignativen Umgang mit Benachteiligungen angehalten werden. Vielmehr wäre es wichtig, die Betroffenen in entsprechenden Fällen zu stärken, ihnen ihre Rechte und Möglichkeiten, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen, aufzuzeigen. Anfragen nach Bewerber*innen ohne Kopftuch sollten von der Arbeitsagentur ohnehin unter Hinweis auf die Verfassungs- und Rechtslage zurückgewiesen werden.
Bündnis 90 / Die GrünenNiemand darf wegen seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden – das ist nicht nur in der Verfassung verankert, sondern für den Bereich Beschäftigung und Beruf auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) näher geregelt. In der Praxis kommt es freilich immer noch oft zu Benachteiligungen, wie sie von Ihnen beschrieben werden. Wir wollen daher das AGG effektiver gestalten, den Anwendungsbereich auf staatliches Handeln erweitern und zur besseren Rechtsdurchsetzung ein Verbandsklagerecht vorsehen. Vor allem aber setzen wir auf die Förderung von Diversität in Hinblick auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Identität, Alter oder Behinderung.
FDPWir Freie Demokraten haben keinerlei Initiativen in dieser Richtung geplant. Das von Ihnen beschriebene Verhalten entspricht nicht geltendem Recht und steht den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätzen entgegen. Wir lehnen es daher ab.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Abschaffung von § 19 Abs. 3

Das AGG formuliert in § 19 Abs. 3 eine Ausnahme von Gleichbehandlungsgebot für die Vermietung von Wohnraum, wenn dadurch sozial stabile Bewohner- und Siedlungsstrukturen geschaffen würden. Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf positive Maßnahmen zum Abbau bestehender Diskriminierung, die bereits an anderer Stelle im AGG ausreichend geregelt sind. In der Praxis ist das genaue Gegenteil zu beobachten. Der Absatz zu stabilen Wohnstrukturen wird von Vermieter*innen als Erlaubnis für Diskriminierungen missverstanden und benachteiligt Menschen vor allem aufgrund ihrer Herkunft, Sprache und/oder Religion statt ihnen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Inwiefern teilen Sie diese Einschätzung zu § 19 Abs. 3 AGG? Befürworten Sie eine Streichung?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU halten an der Regelung des § 19 Abs. 3 AGG fest. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung stabiler und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse. Im Übrigen gibt der Wortlaut der Vorschrift Ihre Einschätzung nicht wieder, dass diese sich ausschließlich auf positive Maßnahmen im Sinne des § 5 AGG bezieht.
SPDDie Zulässigkeit von Quotenvorgaben zugunsten bzw. zulasten bestimmter ethnischer Bevölkerungsgruppen bei der Vermietung von Wohnraum durch Großvermieter wie etwa städtische Wohnungsbaugenossenschaften wird in der wissenschaftlichen Diskussion sehr kritisch gesehen. Diskriminierungen von Menschen mit ausländischem Namen bei der Wohnungssuche verstoßen aus Sicht der SPD gegen das AGG. Eine kritische Überprüfung
des § 19 Abs. 3 AGG im Rahmen der Weiterentwicklung des AGG, die die SPD anstrebt, ist daher erforderlich.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE sieht diese Ausnahmeregelung als problematisch an. Ihre Streichung oder Änderung ist im Rahmen der Überarbeitung des AGG zu prüfen.
Bündnis 90 / Die Grünen§ 19 Abs. 3 verstößt gegen die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG und die Genderrichtlinie 2004/113/EG, weil diese Richtlinien solche Einschränkungen nicht zulassen. Zudem hat diese Regelung dazu geführt, dass beim Abschluss von Mietverträgen vermehrt Ungleichbehandlungen aus rassistischen Gründen festgestellt wurden. Deshalb wollen wir den Paragraphen ersatzlos streichen.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine diesbezüglichen Änderungen am AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Leitkultur

Eine Einschränkung der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit ist nach dem Grundgesetz nur bei der Kollision mit gleichwertigen individuellen Grundrechten anderer oder Gemeinschaftsinteressen mit Verfassungsrang möglich. Es gibt Bestrebungen, andere Werte (Stichwort Leitkultur) als verbindlich vorzuschreiben und sie zum Integrationsmaßstab zu erheben. Sind Sie der Meinung dass wir in Deutschland eine Leitkultur brauchen? Wenn ja, wie sollen die Inhalte angemessen detailliert und nachvollziehbar festgelegt werden, wer soll die Definitionshoheit besitzen und wie soll diese Leitkultur durchgesetzt werden? Welche Folgen soll eine Nicht-Befolgung dieser Leitkultur haben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDeutschland ist heute ein modernes Land mit einer starken und unverwechselbaren Identität. Vielleicht noch stärker als zuvor. Wir haben unsere kulturellen Wurzeln bewahrt und unseren Zusammenhalt gestärkt. Bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland und bei unzähligen Gelegenheiten seither haben Millionen Menschen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Es ist ein fröhliches, ungezwungenes und selbstbewusstes Bekenntnis zu einem Deutschland, auf das wir stolz sein können. Ein patriotisches Bekenntnis, das niemanden ausschließt und sich gegen niemanden richtet. In Deutschland darf kein Platz für Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Ausländerhass, Intoleranz oder Diskriminierung sein.

  • Wir erwarten von allen Menschen in Deutschland, ganz gleich, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, die Achtung des Grundgesetzes und der Gesetze. Hiervon wird es auch künftig keine Ausnahmen geben.

  • Wer unsere demokratische Grundordnung bekämpft, das Existenzrecht Israels ablehnt, den inneren Frieden gefährdet oder gegen Recht und Gesetz verstößt, muss mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaates rechnen.
Darüber hinaus ist jedes Land angewiesen auf ein einigendes Band in Form von innerem Zusammenhalt und Identität. Dies ist unsere freiheitliche Leitkultur, die wir bewahren und stärken: Für die Gegenwart und für die Zukunft. Die Leitkultur ist eine ungeschriebene Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben in Deutschland. Deshalb treten Staat, Politik und Gesellschaft für sie ein und fördern sie:

  • Zu unserem Land gehören alte und neue Deutsche, Menschen mit und ohne deutschen Pass, mit und ohne Migrationshintergrund. Die große Mehrheit ebenso wie ethnische und gesellschaftliche Minderheiten. Wir schließen niemanden aus und bitten alle, an einer guten Zukunft Deutschlands mitzuwirken.

  • Es ist in beiderseitigem Interesse, dass Integration stattfindet und gelingt. So werden wir das Entstehen von Parallelgesellschaften und von Multi-Kulti verhindern.

  • Die deutsche Sprache ist ein besonders wichtiger Teil unserer Identität und Leitkultur. Wir wollen sie künftig noch stärker fördern und wertschätzen, als Amtssprache, als Kultursprache und als Umgangssprache, in der Familie, in der Schule und im Alltag, auf allen Ebenen. Dabei haben wir durch frühkindliche Sprachförderung, durch Sprach- und Integrationskurse in den vergangenen Jahren bereits große Fortschritte gemacht.

  • Wir streben an, dass Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben wollen, Deutsch lernen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und an gesellschaftlicher Teilhabe zu verbessern. Weil wir ein weltoffenes Land mit starker internationaler Verflechtung sind, wollen wir umgekehrt auch das Erlernen von Fremdsprachen stärker unterstützen.

  • Die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen.

  • Unsere Geschichte mit all ihren Höhen und Tiefen ist unser gemeinsames unverwechselbares Erbe. Wir wollen sie allen vermitteln, die dauerhaft in Deutschland leben, nicht nur im Schulunterricht. Jeder, der neu zu uns kommt, soll sich damit vertraut machen.

  • Unsere Dialekte, Traditionen und Gebräuche, so regional unterschiedlich sie sind, geben Deutschland ein sympathisches Gesicht und die Kontinuität der Überlieferung. Deshalb verdienen sie staatliche Unterstützung auf allen Ebenen. Ideell und materiell.

  • Regionale und lokale Identität sind auf Öffentlichkeit angewiesen. Deshalb unterstützen wir eine starke und vitale regionale Medienlandschaft.

  • Ehrenamtliches Engagement, die Bereitschaft, sich für Andere und für die Gemeinschaft einzusetzen, sind in Deutschland besonders ausgeprägt. Sie sind vielleicht der wertvollste und wichtigste Teil unserer Leitkultur. Dies wollen wir auch jenen vermitteln, die nicht damit aufgewachsen sind. Deshalb sollte jeder Jugendliche, der dies möchte, die Gelegenheit zu einem Freiwilligendienst haben.

  • Die Bereitschaft zu persönlicher Leistung, zu Teamwork und zu Solidarität hat unser Land stark gemacht, nicht nur wirtschaftlich. Deshalb gehört unsere Arbeits- und Verantwortungskultur ebenfalls untrennbar dazu.
Das, was unser Land ausmacht, wollen wir mit allen gemeinsam mit Leben füllen – vor allem mit den jungen Menschen, denn sie sind unsere Zukunft. Eine so verstandene Leitkultur ist mit der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit nicht nur vereinbar, sondern umgekehrt sind die grundgesetzlichen Freiheiten integraler Bestandteil dieser Leitkultur.
SPDDie deutsche Leitkultur ergibt sich aus unserem Grundgesetz und beinhaltet Freiheit, Gerechtigkeit und ein gutes Miteinander. (Zitat Martin Schulz)
Die LinkeDIE LINKE sieht im Grundgesetz der Bundesrepublik den wichtigsten Leitfaden für das Zusammenleben von Menschen in diesem Land. In unserer Verfassungsordnung wird des Individuum als Träger von Rechten und Pflichten seinen Mitmenschen und der Gesellschaft gegenüber. Daran sind Gesetzgebung und -vollzug gebunden. Welchen eigenen kulturellen Traditionen sich die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sehen, ist dagegen zweitrangig. Die Formulierung einer Leitkultur ist hingegen immer auf den (vorurteilsbeladenen) Ausschluss bestimmter Traditionen gerichtet und letztlich diskriminierend. Diesen Ansatz lehnen wir daher ab.
Bündnis 90 / Die GrünenAuch in einer Gesellschaft der Vielfalt sind Toleranz, Respekt und Akzeptanz keine Selbstläufer. Gerade eine Gesellschaft, die wie die unsere auf Individualität und Heterogenität aufbaut, braucht ein einigendes Band aus gemeinsamen Werten und Regeln des Zusammenlebens. Für uns sind dies, die zentralen Grundwerte der deutschen und europäischen Verfassungstradition: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter sowie ein selbstbestimmtes Leben für alle. Wer die Freiheit anderer einschränkt, verstößt gegen diese Werte. Wir wenden uns aber gegen „Leitkultur“-Debatten, die ausgrenzen und spalten. Unsere Gesellschaft ist freiheitlich und pluralistisch, gerade darin liegt ihr zivilisatorisch-kultureller Fortschritt.
FDPWir Freie Demokraten sehen die Debatte um eine neue Leitkultur sehr kritisch und lehnen diese ab. Nach unserer Auffassung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Leitkultur genug, denn es ist offen für jeden Einzelnen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Gesamtgesellschaftlicher Dialog zu Religiöser Vielfalt

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten), sondern auch in anderen Bereichen zeigen, auf der Bundesebene sowie im gesamtgesellschaftlichen Dialog. Werden Sie auf der Bundesebene Konzepte unterstützen, die in die Landesebene hineinwirken und dazu führen, dass Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder die bereits etablierter (religiöser) Gruppen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUStaat und Religion sind aus guten Gründen getrennt. Glaube, Kirchen und Religionsgemeinschaften haben aber ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Hierzu bekennen sich CDU und CSU. Die Religionsfreiheit gilt für alle Menschen in Deutschland. Sie können sich frei entfalten und ihren Glauben leben, soweit und solange dies mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Wir wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann. Religionsgemeinschaften können auf Antrag die gleichen Rechte wie (religiöse) Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten oder selbst eine solche werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
SPDDas Grundgesetz enthält in Artikel 4 das Grundrecht der Glaubensfreiheit und regelt in Art. 140 das Verhältnis von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Staat. Die authentische Interpretation wird in Konfliktfällen durch die Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit gewährleistet. Wir unterstützen die organisatorische Entwicklung von religiösen/muslimischen Gemeinden und Organisationen, wenn sie sich in Deutschland nach deutschem Recht gründen und wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung achten. Erfüllen sie die Voraussetzungen, dann stehen ihnen auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen.
Die LinkeDIE LINKE tritt für eine rechtliche Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Dies schließt auch den Zugang zur Förderung von karitativen und Bildungseinrichtungen ein. Alle Religionsgemeinschaften sollten die Möglichkeit erhalten, einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht in Schulen als Wahlfach anbieten zu können. Religionsgemeinschaften sollten die Beiträge ihrer Mitglieder selbst eintreiben können. Verpflichtend sollte lediglich ein Ethikunterricht sein, in dem Kinder und Jugendliche die unterschiedlichen Bekenntnisse kennenlernen und vor dem Hintergrund ihrer weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründe gemeinsam ethische Fragen diskutieren können.
Bündnis 90 / Die GrünenDer Anspruch aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Gleichberechtigung ist aus unserer Sicht nicht nur legitim, sondern verfassungsrechtlich geboten und gesellschaftspolitisch erwünscht. Unser politisches Ziel ist die rechtliche Anerkennung und Integration des Islams in das deutsche Religionsverfassungsrecht. Ebenso wollen wir unter anderem Konzepte zur kultursensiblen und pluralistischen Fortentwicklung der Wohlfahrtspflege unterstützen, und wir treten für eine Besetzung der Rundfunk- und Fernsehräte ein, in der sich die heutige gesellschaftliche, religiöse und weltanschauliche Pluralität Deutschlands widerspiegelt.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften durch den Staat ein. Die entscheidende Frage muss sein, ob das Menschen- und Gesellschaftsbild der jeweiligen Religionsgemeinschaft die Werteordnung der Verfassung achtet. Die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates ist in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religionsgemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Verständnis einer offenen, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernden Neutralität

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUStaat und Religion sind aus guten Gründen getrennt. Glaube, Kirchen und Religionsgemeinschaften haben aber ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Hierzu bekennen sich CDU und CSU. Die Religionsfreiheit gilt für alle Menschen in Deutschland. Sie können sich frei entfalten und ihren Glauben leben, soweit und solange dies mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Wir wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann. Religionsgemeinschaften können auf Antrag die gleichen Rechte wie (religiöse) Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten oder selbst eine solche werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
SPDDie SPD führt in ihrem Grundsatzprogramm aus: „Wir bekennen uns zum jüdisch-christlichen und humanistischen Erbe Europas und zur Toleranz in Fragen des Glaubens. Wir verteidigen die Freiheit des Denkens, des Gewissens, des Glaubens und der Verkündigung. Grundlage und Maßstab dafür ist unsere Verfassung. Für uns ist das Wirken der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch nichts zu ersetzen, insbesondere wo sie zur Verantwortung für die Mitmenschen und das Gemeinwohl ermutigen und Tugenden und Werte vermitteln, von denen die Demokratie lebt.“
Die LinkeWeltanschauliche Neutralität und die in Deutschland noch nicht vollständig vollzogene institutionelle Trennung von Staat und Kirche schließen nicht aus, dass der Staat zugleich der Diskriminierung religiöser Bekenntnisse entgegentritt. Wir wenden uns daher gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung in der Öffentlichkeit oder Bauverbote von Sakralbauten. Nur als weltanschaulich neutraler Staat, der keine Religionsgemeinschaft privilegiert, kann der Staat zugleich glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Hierfür werden wir gemäß unsers Wahlprogramms werben.
Bündnis 90 / Die GrünenNeutralität und Trennung von Religion, Weltanschauung und Staat bedeuten für uns kein Kooperationsverbot. Grüne Religionspolitik möchte das in Deutschland historisch gewachsene kooperative Modell weiterentwickeln. Angesichts der gewachsenen Vielfalt darf der Staat als Modell für Kooperationspartner nicht nur die beiden großen christlichen Kirchen im Blick haben. Wir treten deshalb für Reformen ein, die der gewachsenen Vielfalt, der Individualisierung und Pluralisierung der religiösen und weltanschaulichen Realität in Deutschland gerecht werden, z.B. durch Erweiterung der öffentlichen Gedenk- und Trauerkultur über die christlichen Kirchen hinaus oder durch die Öffnung der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen für andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften durch den Staat ein. Die entscheidende Frage muss sein, ob das Menschen- und Gesellschaftsbild der jeweiligen Religionsgemeinschaft die Werteordnung der Verfassung achtet. Die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates ist in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religionsgemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Diskriminierungsschutz anhand der Religion

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um Diskriminierungen anhand der Religion zu begegnen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUArtikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
SPDWir wollen eine offene Gesellschaft, Toleranz und Vielfalt festigen. Dazu wollen wir insbesondere den interreligiösen Dialog und das Wissen über Religionen und Kulturen fördern. Ein aufgeklärtes Wissen über die eigene und andere Religionen beugt Diskriminierungen aufgrund der Religion vor. Wir wollen allen Kindern Religions- und Ethikunterricht ermöglichen. Selbstverständlich muss sein, dass dabei unsere freiheitliche demokratische Grundordnung die Basis ist. Die SPD steht für religiöse und weltanschauliche Vielfalt, für soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. In den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften arbeiten viele für ein solidarisches Miteinander. Sie sind wichtige Partner für uns auf dem Weg zu einer besseren Gesellschaft und im Diskurs ethischer Fragen.
Die LinkeAngaben zur Religion sollten im Verkehr mit den Behörden nicht erhoben werden, solange kein unmittelbarer Sachbezug zum Vorgang besteht (bspw. Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkennt ist). Jüdische und muslimische Feiertage sollen als staatlich geschützte Feiertage anerkannt werden. Für Menschen, die aufgrund der Nicht- Befolgung bestimmter religiöser Gebote (Ablegen religiös motivierter Kleidung etc.), des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft oder eines Konfessionswechsels Diskriminierung, Ausgrenzung oder gar Gewalt erfahren, wollen wir Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung schaffen.
Bündnis 90 / Die GrünenAntidiskriminierungspolitik hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Daher haben wir zum 10. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Maßnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, den Diskriminierungsschutz zu stärken. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 18/9055. Zudem versuchen wir auch mit weiteren parlamentarischen Initiativen, wie z.B. der Reform des Behindertengleichstellungsrechts, dem grünen Entgeltgleichheitsgesetz, dem Einwanderungsgesetz, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie mit Initiativen gegen Hate Speech und Hasskriminalität die Rechte von vulnerablen Gruppen zu stärken.
FDPWir Freie Demokraten vertrauen auf den Diskriminierungsschutz, den Art. 4 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereitstellen. Im Einzelfall formen unabhängige Gerichte diesen Schutz aus. Wir setzen uns darüber hinaus für die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung von Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Denn zur Freiheit des Einzelnen gehört die Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens, die viele Menschen in ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung finden. Jeder soll seine Religion ausüben oder seiner atheistischen oder agnostischen Überzeugung folgen können. Deshalb lehnen wir auch beispielsweise ein generelles Verbot der freiwilligen Verschleierung ab, soweit dies nicht, etwa in öffentlichen Einrichtungen, im Einzelfall zur Identifizierung der Personalien oder nach dem Versammlungsrecht notwendig ist. Wir achten darauf, dass unser Staat seine religiös-weltanschauliche Neutralität wahrt.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.