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Schutz vor sexueller Belästigung im Beruf

Unter anderem in pflegenden Berufen, wie dem der*des Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in sind Frauen häufig Opfer von sexuellen Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen. Was planen Sie gegen sexuelle Belästigungen im Beruf zu tun?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU haben das Sexualstrafrecht umfassend reformiert. Opfer von sexueller Gewalt müssen nach einem Übergriff nicht mehr belegen, dass sie sich hinreichend gewehrt haben. Vielmehr gilt, was bei anderen Delikten längst selbstverständlich ist: Wer sich über den erkennbaren Willen einer anderen Person hinwegsetzt, macht sich strafbar. Mit einem ausdrücklichen Verbot der sexuellen Belästigung stellen wir außerdem unmissverständlich klar: Das Recht auf körperliche und sexuelle Integrität gilt – selbstverständlich auch im Beruf.
SPDWir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt – unter anderem mit einem dritten Aktionsplan der Bundesregierung. Die Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern. Das wird es Beschäftigten leichter machen, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren.
Die LinkeDas AGG vermittelt keinen ausreichenden Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz. Entschädigungen brauchen eine abschreckende Wirkung. Insbesondere Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat brauchen eine Anlaufstelle für ihre Beschwerden. Hierfür könnte bei der Antidiskrimnierungsstelle des Bundes eine Ombudsstelle geschaffen werden. Wir werden die Prozessstandschaft erweitern und eine echte Verbandsklage ermöglichen.
Bündnis 90 / Die GrünenSexistische Bemerkungen, „Witze", anzügliche Sprüche oder Übergriffe schränken Frauen ein und grenzen sie aus. Das ist weder in der Arbeitswelt, noch in der Politik oder im Alltag akzeptabel. Notwendig sind deshalb vor allem eine Verlängerung der Geltendmachungsfristen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – die bisherigen zwei Monate sind viel zu kurz. Darüber hinaus müssen ein Verbandsklagerecht eingeführt, der Schutzbereich bei sexuellen Belästigungen erweitert, die Beschwerdemöglichkeiten gestärkt und die Beweislast erleichtert werden.
FDPFür uns Freie Demokraten ist der Schutz von Frauen gegen sexuelle Belästigung ein wichtiges Thema. Die bestehenden Rechte zum Schutz der Betroffenen sind bislang jedoch nicht ausreichend bekannt. Dies bestätigt eine repräsentative Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums Duisburg zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Hier ist mehr Aufklärungsarbeit dringend erforderlich, sowohl im Hinblick auf die Pflichten der Arbeitgeber als auch die Rechte der Betroffenen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Schutz von geflüchteten Frauen* in Geflüchtetenunterkünften

Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte kämpfen in einem skandalösen Maße mit desolaten Lebensbedingungen und mit sexuellen und rassistischen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften, die von weißen Deutschen genauso wie von Geflüchteten verübt werden. Daraus resultieren für die betroffenen Frauen* Angstzustände und Suizidgedanken. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Grund- und Menschenrechte von geflüchteten Frauen zu wahren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Schutz von Frauen vor Gewalt ist für uns ein wichtiges Ziel. Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzuzeigen, hatte der Bund 2013 ein niederschwelliges Angebot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, mit dem betroffenen Frauen und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kostenlos eine Erstberatung gewährleistet wird. Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt weiter eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind hier Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung durch umfassende und koordinierte politische Maßnahmen wollen wir vorantreiben, Lücken im Hilfesystem schließen und den Schutz für Frauen und Kinder auch in Flüchtlingsunterkünften erhöhen.
SPDMehr als die Hälfte der Geflüchteten sind Frauen und Kinder. Uns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung wichtig. Alleinreisende Frauen, Schwangere und Frauen mit Kindern wollen wir schützen. Für traumatisierte Flüchtlinge und ihre Kinder wollen wir spezielle Hilfseinrichtungen.
Die LinkeDIE LINKE tritt für eine dezentrale Unterbringung Geflüchteter ein, möglichst in privaten Wohnungen. Das ist menschenwürdig und fördert die Integration. Die verpflichtende Unterbringung in Massenunterkünften lehnen wir ab, insbesondere wenn dies nicht der Not akuter Unterbringungsprobleme geschuldet ist, sondern dem Ziel der Abschreckung dient und bewusst eine Integration verhindern soll. Übergriffe auf geflüchtete Frauen und Kinder können vor allem deshalb geschehen, weil die Unterbringung in großen Einrichtungen keine Privatsphäre und keinen Schutz bietet (Räume sind oft nicht abschließbar, gemeinsame Nutzung von sanitären Anlagen usw.). Schutzkonzepte für Gemeinschaftsunterkünfte und ein geschultes Betreuungspersonal, das diese auch in der Praxis durchsetzen kann, sind dringend erforderlich – besser noch wäre allerdings die Auflösung dieser Lager.
Bündnis 90 / Die GrünenDer wirksamste Schutz von geflüchteten Frauen ist die Unterbringung und Vermittlung von eigenem Wohnraum. Wir setzen uns für einen schnellen Wechsel aus den Massenunterkünften in Wohnungen ein. Dazu braucht es insbesondere eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte braucht es dennoch weiterhin die Etablierung von verpflichtenden Schutzstandards, so dass alle dort lebenden Menschen ohne Bedrohung und Gewalt leben können.
FDPSchon auf Landesebene, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, haben wir Freie Demokraten geeignete Maßnahmen gefordert, um Frauen und Kinder bei der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in verständlicher Form über ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, aufzuklären. Wir wollen, dass Dolmetscher, geschultes Sicherheitspersonal, Betreuer oder Sozialpädagogen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt werden, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Des Weiteren fordern wir Freie Demokraten, Frauen und Kindern eine der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) entsprechende Unterbringung zu ermöglichen sowie Schutz- und Rückzugsräume für Frauen und Kinder einzurichten, um sie vor geschlechtsspezifischer psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Nach aktueller Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU unterstützen den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Frauen in deutschen Behinderteneinrichtungen sind häufiger sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt als nichtbehinderte Frauen. Erschreckend ist, dass diese Gewalterfahrungen an Orten des Schutzes geschehen und sich die Frauen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Der Zugang zu Hilfe und Unterstützung ist dadurch erschwert. Betroffene müssen die Möglichkeit besitzen, schnell und einfach an qualifizierte Hilfsangebote zu kommen. Wir setzten uns daher für transparente Beratungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein. Gerade in Notsituationen müssen die Zugangsbarrieren zu Unterstützung und Hilfe so gering wie möglich gestaltet sein. Notwendig sind barrierefreie Anlaufstellen zur Präventionsberatung und für den Notfall. Auch flächendeckende Nottelefone für Frauen mit Behinderung sind von großem Nutzen.

Im Juli 2016 hatte der Bundestag eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach werden Menschen mit Behinderungen im Sexualstrafrecht umfassend geschützt und der sexuelle Missbrauch von Menschen mit einer schweren Behinderung wird als Verbrechen eingestuft.
SPDWir sind besorgt über Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wollen wir Konzepte entwickeln, die Übergriffen und Gewalt Einhalt gebieten. Außerdem wollen wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranbringen. Das inklusive Leben muss von Anfang an gelernt werden und erlebbar sein; von der Kita über die Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zu weiteren Bildungseinrichtungen. Deshalb wollen wir auch die dafür notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen verbessern. Wir wollen, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu Teilhabeleistungen bekommen. (siehe auch Antwort zu Frage 7.1 Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen)
Die LinkeAlle Menschen sind - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Beeinträchtigung oder nicht - vor Gewalt zu schützen. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz muss allen Betroffenen ausreichend zur Verfügung stehen. Vor allem Frauen mit Beeinträchtigungen sind am häufigsten von Gewalt betroffen. Wir wollen, dass das gesamte Schutz- und Hilfesystem barrierefrei ist und dauerhaft, bundesweit und verbindlich sichergestellt ist. Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch ohne Nachweispflichten auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bundesweit einheitlich regelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser, die Bestandteil der Schutzpflicht ist, darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir wollen, dass sie unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung ausgestaltet ist.
Bündnis 90 / Die GrünenStudien zeigen, dass Frauen mit Behinderungen in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen sind. Wir fordern, Frauen und Mädchen mit Behinderungen systematisch und präventiv vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen und dabei auch geflüchtete Frauen und Mädchen zu berücksichtigen. Dafür könnte unter anderem eine unabhängige Stelle zuständig sein, die Einrichtungen und Programme, die für behinderte Menschen bestimmt sind, zur Verhinderung von Gewalt und Missbrauch überwacht (auch Artikel 16 Absatz 3 der Behindertenrechtskonvention sieht eine solche Stelle vor). In Einrichtungen wie Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen wäre ein unabhängiger Beschwerdemechanismus, der in Fällen von Gewalt greift, sinnvoll. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, umfassende und wirksame Konzepte für einen besseren Gewaltschutz zu entwickeln und umzusetzen.
FDPWir Freie Demokraten messen Frauenhäusern und Beratungsstellen für von Gewalt betroffenen eine hohe Bedeutung bei. Die Finanzierung ist jedoch Länderssache, deshalb setzen wir uns in den Ländern jeweils für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.