Unter anderem in pflegenden Berufen, wie dem der*des Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in sind Frauen häufig Opfer von sexuellen Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen. Was planen Sie gegen sexuelle Belästigungen im Beruf zu tun?
CDU und CSU haben das Sexualstrafrecht umfassend reformiert. Opfer von sexueller Gewalt müssen nach einem Übergriff nicht mehr belegen, dass sie sich hinreichend gewehrt haben. Vielmehr gilt, was bei anderen Delikten längst selbstverständlich ist: Wer sich über den erkennbaren Willen einer anderen Person hinwegsetzt, macht sich strafbar. Mit einem ausdrücklichen Verbot der sexuellen Belästigung stellen wir außerdem unmissverständlich klar: Das Recht auf körperliche und sexuelle Integrität gilt – selbstverständlich auch im Beruf. | |
Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt – unter anderem mit einem dritten Aktionsplan der Bundesregierung. Die Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern. Das wird es Beschäftigten leichter machen, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren. | |
Das AGG vermittelt keinen ausreichenden Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz. Entschädigungen brauchen eine abschreckende Wirkung. Insbesondere Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat brauchen eine Anlaufstelle für ihre Beschwerden. Hierfür könnte bei der Antidiskrimnierungsstelle des Bundes eine Ombudsstelle geschaffen werden. Wir werden die Prozessstandschaft erweitern und eine echte Verbandsklage ermöglichen. | |
Sexistische Bemerkungen, „Witze", anzügliche Sprüche oder Übergriffe schränken Frauen ein und grenzen sie aus. Das ist weder in der Arbeitswelt, noch in der Politik oder im Alltag akzeptabel. Notwendig sind deshalb vor allem eine Verlängerung der Geltendmachungsfristen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – die bisherigen zwei Monate sind viel zu kurz. Darüber hinaus müssen ein Verbandsklagerecht eingeführt, der Schutzbereich bei sexuellen Belästigungen erweitert, die Beschwerdemöglichkeiten gestärkt und die Beweislast erleichtert werden. | |
Für uns Freie Demokraten ist der Schutz von Frauen gegen sexuelle Belästigung ein wichtiges Thema. Die bestehenden Rechte zum Schutz der Betroffenen sind bislang jedoch nicht ausreichend bekannt. Dies bestätigt eine repräsentative Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums Duisburg zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Hier ist mehr Aufklärungsarbeit dringend erforderlich, sowohl im Hinblick auf die Pflichten der Arbeitgeber als auch die Rechte der Betroffenen. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |