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Reform des Transsexuellengesetzes

Die Vorschriften des Transsexuellengesetzes beinhalten aus Sicht vieler Betroffener ein bevormundendes, diskriminierungsproduzierendes Verfahren. Inwieweit planen Sie das Transsexuellengesetz grundsätzlich zu reformieren und welche Änderungen erscheinen Ihnen hier notwendig?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDEine punktuelle Änderung des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes ist angesichts bestehenden dringenden Reformbedarfes bei weitem nicht ausreichend. Mehrere Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für
nicht anwendbar erklärt worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der 18. Wahlperiode für eine umfassende Reform ausgesprochen, dieses war mit der CDU/CSU- Fraktion aber nicht zu machen. Grundlage einer Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung.
Die LinkeAlle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Trans*Menschen (auch geflüchtete) Zugang zu allen transspezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen wir uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*Initiativen ein.
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für eine Fortentwicklung des Transsexuellengesetzes ein. Die Personenstands- und Namensänderung sind heute gutachterpflichtig und langwierig. Diese Verfahren halten wir für überflüssig. Die aktuelle Bundesregierung war hier vier Jahre lang untätig. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Personenstands- und Namensänderungen ohne diskriminierende Hürden erfolgen. Einen Zwang zu medizinischen Maßnahmen lehnen wir ab. Daneben treten wir aber dafür ein, dass Krankenkassen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Formloses Verfahren für Namens- und Geschlechtseintragsänderungen

Trans* Menschen, die ihren Namen bzw. ihr Geschlecht ändern wollen, müssen heute ein kostspieliges gerichtliches Verfahren erdulden und bezahlen. Seit 2012 werden in etlichen Ländern Namens- und Geschlechtsänderungen in formlosen Verfahren selbstbestimmt am Standesamt auf Basis von Selbstauskunft geändert. Dies hat zu keinen gemeldeten Problemen geführt. Sind Sie bereit, ein solches Verfahren auch in Deutschland einzuführen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir wollen die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern, das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Bürokratische Hürden wollen wir insgesamt abbauen und Verfahrenskosten reduzieren (siehe Unser Regierungsprogramm für Deutschland, S.65)
Die LinkeJa, alle Menschen sollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht frei wählen können. (weiteres s. 1.12)
Bündnis 90 / Die GrünenSeit Jahren fordern wir eine Abschaffung des veralteten Transsexuellengesetzes, dass nach über 30 Jahren nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen tritt. Daher haben wir ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen, dessen Leitbild die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter ist. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen. Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen soll.
FDPAls Bestandteil der Gesetzesänderung im Transsexuellengesetz fordern wir Freie Demokraten, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgen kann.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Verzicht auf Geschlechtszuordnung oder Einführung eines dritten Geschlechts

Die Zuordnung des Geschlechts beim Standesamt stellt für trans* und inter* Menschen immer wieder ein Problem dar, da diese Geschlechtszuordnung häufig nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmt. Sind Sie bereit, hierbei und bei anderen staatlichen Formularen ein drittes Geschlecht zuzulassen oder gar auf die Eintragung des Geschlechts zu verzichten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen. Im Übrigen kann in Deutschland auf Verlangen bereits heute darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Abs. 2 PStG). Außerdem erfolgt auch im Geburtenregister keine Angabe des Geschlechts, wenn diese nicht eindeutig möglich ist (§ 22 Abs. 3 PStG).
SPDOb es bessere oder unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“ gibt, muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und einen Mehrwert in Bezug auf deren Selbstbestimmung im Vergleich zum rechtlichen Status quo bieten. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Einige Personen würden ein „drittes Geschlecht“ vorziehen. Andere wiederum fühlen sich beiden Geschlechtern zugehörig oder empfinden eine ganz eindeutige Geschlechtszugehörigkeit. Wir müssen hier eine breite gesellschaftliche Debatte ohne Diskriminierung und Vorurteile führen.
Die LinkeEs gibt im deutschen Recht bereits ein drittes Geschlecht. „ “( Kein Geschlechtseintrag), als Zwangseintrag bestimmt durch die Medizin bestimmt bei intersexuellen Kindern. DIE LINKE vertritt die Position, das „ “ Geschlechtseintrag sowie weiter im zivilgesellschlichen Prozess gemeinsam mit Betroffenenverbänden zu erarbeitenden Geschlechtseinträgen für alle Menschen möglich (vor allem freiwillig) sein sollte. Zu weitergehenden Vorstellungen, das Geschlecht vollständig aus dem Recht zu streichen hat sich DIE LINKE noch keine abschließende Meinung gebildet.
Bündnis 90 / Die GrünenWir plädieren für eine dritte Option im Personenstandsrecht. Wir wollen das Personenstandsgesetz so novellieren, dass alle Menschen durch die Schaffung einer weiteren Geschlechtskategorie die Möglichkeit erhalten, im Geburtenregister mit Wirkung für alle Folgedokumente und mit Wirkung einer rechtlichen Gleichbehandlung, dauerhaft weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht vornehmen zu müssen. Diese neue Geschlechtskategorie ist gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln.
FDPWir Freien Demokraten treten dafür ein, dass Transsexuellenrecht so zu erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung diskriminierungsfrei erfolgen kann. Der Zwang zur Eindeutigkeit der geschlechtlichen Zugehörigkeit passt nicht in eine moderne Gesellschaft der Vielfalt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist nicht bipolar. Wo die Eintragung eines Geschlechts unverzichtbar erscheint, muss sich diese Tatsache mindestens in einer ergänzenden eigenen Kategorie - Sie nennen es "drittes Geschlecht" - möglich sein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Offenbarungsverbot durchsetzen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Dies führt immer wieder dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren. Sind Sie bereit, den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen besser zu gewährleisten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch- wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir setzen uns für ein effektives Offenbarungsverbot ein und wollen das TSG sowie ggf. weitere Gesetze reformieren.
Die LinkeDas Offenbarungsverbot in § 5 Transsexuellengesetz ist aus Sicht der LINKEN für transgeschlechtliche Menschen von elementarer Bedeutung. Dies muss erhalten und ausgebaut werden. Wie dies jedoch geschehen soll, dazu haben wir uns erst in Ansätzen
Gedanken gemacht und regen an, dass bei einer gesetzlichen Neuregelung dies gemeinsam mit den Betroffenenverbänden juristisch ausgebaut und verankert wird.
Bündnis 90 / Die GrünenEin wesentlicher Schwerpunkt unseres Selbstbestimmungsgesetzes ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes. Das geltende Verbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Selbstbestimmungsgesetz sieht deshalb eine Pflicht zur unverzüglichen Anpassung amtlicher Dokumente und Register sowie zivilrechtlicher Verträge vor. Dazu statuiert es einen Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse aus früheren Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen mit ursprünglichem Datum. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verweigerungshaltung droht eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.
FDPWir Freie Demokraten sind für die Diskussion darüber, wie die Privatsphäre jedes Menschen besser geschützt und geachtet werden kann, offen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Geschlechtliche Identität als Asylgrund anerkennen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung. Sind Sie bereit, staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks (auch jenseits von sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“) als Asylgrund anzuerkennen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung in Anknüpfung an die geschlechtliche Identität etc. kann bereits nach geltendem Recht zur Flüchtlingsanerkennung führen (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 3b Absatz 1 Nummer 4 AsylG - Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe). Die geschlechtliche Identität ist überdies im Asylgesetz (§ 3b Absatz 1 Nummer 4 AsylG) als möglicher Anknüpfungspunkt für eine Verfolgungshandlung ausdrücklich genannt. Daher besteht hier aus Sicht von CDU und CSU kein Handlungsbedarf.
SPDUns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung Geflüchteter wichtig. Auch Schutzsuchende queere Menschen wollen wir schützen. Viele Frauen und Mädchen leiden in ihren Herkunftsländern unter sexualisierter Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung. Deshalb wollen wir geschlechtsspezifische Asylgründe besser anerkennen. Darüber hinaus gibt es keine explizite Position in unserem Programm in Bezug auf trans* Menschen.
Die LinkeJa, dies ist schon lange eine Forderung der LINKEN. Im Übrigen lehnt DIE LINKE das Konstrukt der sicheren Herkunfststaaten ab.
Bündnis 90 / Die GrünenDie rechtlichen Grundlagen für eine Anerkennung von verfolgten trans*Menschen als Flüchtlinge sind vorhanden, im Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz 2005 wurde dies von grüner Seite durchgesetzt. Problematisch sind aus unserer Sicht die mangelhafte Sensibilisierung und fehlende Schulungen der für die Asylverfahren zuständigen Verwaltung hinsichtlich der Verfolgungssituation von trans*Menschen in vielen Ländern. Hier muss es eine grundlegende Änderung geben, die Qualität der Verfahren muss verbessert werden. Dazu gehört auch die Einführung einer unabhängigen Rechtsberatung zu Beginn des Asylverfahrens.
FDPDas Menschenrecht auf Asyl ist für uns Freie Demokraten nicht verhandelbar. Die Anerkennung als sicheres Herkunftsland schließt den Schutz für Verfolgte im Einzelfall nicht aus.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Aktionsplan gegen Trans*-Feindlichkeit

International gibt es gute Erfahrungen mit Aktionsplänen gegen Trans*-Feindlichkeit, um die Akzeptanz von trans* Menschen deutlich zu fördern. Unterstützen Sie eine Erstellung bzw. Weiterführung eines solchen Planes?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich gegen jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissen- schaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDMenschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Identität erweitert werden. Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie werden wir verstärken. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren.
Die LinkeJa, DIE LINKE hält es für wichtig, dass innerhalb eines Aktionsplans transgeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung weiter geschützt werden. Ob dies im Rahmen eines eigenen Aktionsplans oder eines Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt oder eines Aktionsplans Vielfalt geschieht, ist aus Sicht der Linken unerheblich wenn im Ergebnis transgeschlechtliche Menschen mehr geschützt werden. Wichtig ist außerdem, die Verschränkung von Macht- und Herrschaftsverhältnis stärker zu berücksichtigen in Bezug auf Mehrfachdiskriminierung sowie den Gedanken der Intersektionalität.
Bündnis 90 / Die GrünenEs ist unser Kernanliegen, jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen, einschließlich der Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität. Mit einem bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit wollen wir Forschung, Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteuren verstärken – insbesondere im Blick auf trans* Kinder und Jugendliche, auf Prävention und eine sensible Opferhilfe. Bildungs- und Jugendpolitik soll Menschenrechte und die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten stärker berücksichtigen. Schulbücher und andere Schulmedien müssen die Vielfalt der Familien widergeben und Lehrpläne um Themen wie die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und Lebensweisen erweitert werden. In den Landesregierungen haben wir hier auch gegen Widerstände klare Akzente gesetzt, zum Beispiel mit den Bildungs- und Aktionsplänen in vielen Bundesländern.
FDPWir Freie Demokraten unterstützen Aktionspläne, die über bloße Absichtserklärungen hinausgehen, messbare Ziele verfolgen und echte Ergebnisse zeigen. Die Bemühungen der Bundesregierung um einen Nationalen Aktionsplan zeigen, wie solche Pläne nicht aussehen sollten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Diskriminierungsschutz anhand des Geschlechts

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um Diskriminierungen anhand des Geschlechts zu begegnen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUArtikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
SPDSeit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen und ihnen ermöglichen, ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen.
In einem Aktionsplan Gleichstellung werden wir alle gleichstellungspolitischen Maßnahmen bündeln, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Wir werden systematisch beobachten, messen und überwachen, ob die Ziele des Aktionsplans eingehalten werden (Monitoring). Außerdem werden wir uns für die Fortsetzung der EU-Gleichstellungsstrategie einsetzen.
Die LinkePflege- und Sorgearbeit wird in unserer Gesellschaft weiterhin vor allem von Frauen erbracht. Wir wollen Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten besser bei der Rentenberechnung berücksichtigen, um Altersarmut von Frauen entgegenzuwirken. Wir fordern umfassende Maßnahmen, um die Schlechterstellung von Frauen im Erwerbsleben mit niedrigeren Löhnen und Gehältern endlich zu beenden. Dazu gehört die konsequente Durchsetzung des Mindestlohns, denn Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Berufen mit schlechter Bezahlung, erzwungener Teilzeit und zugleich geringem gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Wir kämpfen zugleich für alle für neue Arbeitszeitmodelle, damit die Anforderungen aus Erwerbstätigkeit, Pflege- und Sorgearbeit tatsächlich gleich verteilt sind.
Bündnis 90 / Die GrünenAntidiskriminierungspolitik hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Daher haben wir zum 10. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Maßnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, den Diskriminierungsschutz zu stärken. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 18/9055. Zudem versuchen wir auch mit weiteren parlamentarischen Initiativen, wie z.B. der Reform des Behindertengleichstellungsrechts, dem grünen Entgeltgleichheitsgesetz, dem Einwanderungsgesetz, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie mit Initiativen gegen Hate Speech und Hasskriminalität die Rechte von vulnerablen Gruppen zu stärken.
FDPWir wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt und so offene Diskriminierung bekämpfen und Hemmnisse bewusst machen. Das schafft Selbstbestimmung und gleiche Chancen. Hierzu gehört zum Beispiel die Umstrukturierung der Frauenbeauftragten in einen breiteren Ansatz. Zur Förderung des Konzeptes in der Privatwirtschaft wollen wir Best-Practice-Dialoge initiieren/unterstützen. Wir wollen rechtliche Diskriminierungen wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung beseitigen und zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo-/bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz erneuern. Die Kassen sollen die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Wir fordern eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die europäische Grundrechtecharta.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.