Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um Diskriminierungen anhand des Lebensalters zu begegnen?
Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. | |
Altersdiskriminierung - wie auch jede andere Form der Diskriminierung - sind Gift für unsere Gesellschaft. Die umfassende und chancengleiche Möglichkeit der Teilhabe ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen sich als Teil der Gesellschaft verstehen und sich in ihr engagieren. Deshalb werden wir auch weiterhin Diskriminierungen wegen des Alters bekämpfen. Dazu veranlassen wir einerseits gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Andererseits stellen wir alle Altersgrenzen auf den Prüfstand. Dazu gehören insbesondere auch die Altersgrenzen beim bürgerschaftlichen Engagement, beispielsweise als Schöffe oder Schöffin. Wir wollen, dass ältere Menschen so lange wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben und selbst über ihr Leben bestimmen können. | |
Weiterhin kann eine große Zahl von Menschen aufgrund ihres Lebensalters de facto nicht in Beschäftigungsverhältnisse eintreten, die mit einer Verbeamtung einhergehen. Hier müssen deutlich flexiblere Lösungen für die Beschäftigten gefunden werden. Aber auch das allgemeine Arbeitsrecht muss auf Regelungen hin angeguckt werden, die zu Diskriminierung aufgrund des Alters führen oder diese jedenfalls ermöglichen, wie beispielsweise unterschiedliche Bezahlung aufgrund des Alters. Besonders im Fokus stehen für uns Erscheinungsweisen von Altersdiskriminierung, durch die soziale Unterschiede weiter verschärft werden. | |
Antidiskriminierungspolitik hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Daher haben wir zum 10. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Maßnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, den Diskriminierungsschutz zu stärken. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 18/9055. Zudem versuchen wir auch mit weiteren parlamentarischen Initiativen, wie z.B. der Reform des Behindertengleichstellungsrechts, dem grünen Entgeltgleichheitsgesetz, dem Einwanderungsgesetz, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie mit Initiativen gegen Hate Speech und Hasskriminalität die Rechte von vulnerablen Gruppen zu stärken. | |
Das Alter eines Menschen ist bereits eines von sechs Merkmalen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt. Wir Freie Demokraten planen derzeit keine darüber hinausgehenden Regelungen. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |