Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht

Gewichtsdiskriminierung ist eine der am häufigsten auftretenden Diskriminierungen in Deutschland. Gleichzeitig wird „Gewicht“ nicht als Diskriminierungsmerkmal vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst. Inwieweit planen Sie, das Merkmal „Gewicht“ ins AGG aufzunehmen und mit welcher Formulierung: „Gewicht“ als explizit genannte Kategorie oder subsumiert unter eine Kategorie „äußeres Erscheinungsbild“?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDEine abschließende Positionierung der SPD zu dieser Fragestellung liegt bisher nicht vor. Wir sprechen uns allerdings für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung wird neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE ist sich bewusst, dass Diskriminierung aufgrund des Gewichtes ein Problem darstellt. Wie dieses am besten angegangen werden soll, wird für uns Gegenstand der Diskussion hinsichtlich der Überarbeitung des AGG sein.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen einen breit angelegten Schutz vor Diskriminierung. Vorschlägen, die Liste der Diskriminierungsmerkmale über die EU-Richtlinien hinaus zu erweitern, stehen wir aber zurückhaltend gegenüber. Stattdessen bevorzugen wir zunächst, die Definition der bestehenden Merkmale zu erweitern. Eine Möglichkeit wäre, direkt in § 1 AGG festzuhalten, was die Begriffe genau umfassen. So fordern wir zum Beispiel eine Klarstellung, wonach eine Benachteiligung wegen des Geschlechts Benachteiligungen wegen der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks umfasst. Bei Diskriminierung aufgrund des Merkmals Gewicht bedarf es einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.
FDPWir Freie Demokraten planen gegenwärtig keine Erweiterung des AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.