Freie Wohnortswahl für Menschen mit Behinderung

Aus Kostengründen wird Menschen mit Behinderung immer wieder das Recht der freien Wahl ihres Wohnortes und der Wohnform vorenthalten, so dass Betroffene des Öfteren in Sonderformen der Unterbringung statt in der eigenen Wohnung leben. Inwieweit planen Sie das Recht der freien Wahl des Wohnorts auch für alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAls Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und des Ziels der Inklusion gewährleisten die Vertragsstaaten gemäß Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Um das Wunsch- und Wahlrecht zu realisieren, ist eine gut ausgebaute ambulante und wohnortnahe Infrastruktur erforderlich. CDU und CSU werden Sorge dafür tragen, Vorschriften und Fördermaßnahmen so weiterzuentwickeln, dass sie dem Wunsch der Menschen Rechnung tragen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Menschen mit Behinderung sollen in jedem Alter ihr Leben möglichst unabhängig am Wohnort ihrer Wahl führen können. Daher werden wir auch weiterhin Programme zur Förderung barrierefreier Neubauten und Umbauten aufrechterhalten. Die für den sozialen Mietwohnungsbau zur Verfügung stehenden Mittel werden schon jetzt nur noch unter der Voraussetzung vergeben, dass alle Wohnungen normgerecht barrierefrei gestaltet sind. Wohnungen, die ein betreutes oder integriertes Wohnen ermöglichen, werden verstärkt gefördert und der Neubau von Heimen auf das erforderliche Maß reduziert.
SPDDas Wunsch- und Wahlrecht wurde auch in Hinblick auf die Wohnform durch das Bundesteilhabegesetz gestärkt. Die gewünschte Wohnform muss nun im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung angemessene Berücksichtigung finden. Es sind dabei die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände einschließlich der gewünschten Wohnform angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere ist der gewünschten Wohnform dann der Vorzug zu geben, wenn diese ansonsten gleichwertig zu anderen Wohnformen ist. Damit wurde eine klare Verbesserung gegenüber dem Status Quo erreicht. Diesen Weg wollen wir weitergehen und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen weiter stärken.
Die LinkeDas BTHG wurde mit vielen Kostenvorbehalten verabschiedet. Es werden weiterhin Einweisungen in Einrichtungen gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen möglich sein. Dadurch werden das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des Wohnorts von Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend behoben werden.
Bündnis 90 / Die GrünenDas Recht zu entscheiden, wo, wie und mit wem man wohnen möchte, darf nicht aus Kostengründen eingeschränkt werden. Dasselbe gilt für die Entscheidung darüber, wer einen dabei assistiert bzw. unterstützt. Das Bundesteilhabegesetz muss in dieser Hinsicht geändert werden. Die entsprechenden Änderungen im BTHG wollen wir vornehmen.
FDPWir Freie Demokraten fordern die konsequente Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland und deren ausdrückliche Erwähnung im Bundesteilhabegesetz. Für uns sind Behinderungen auch Teil der individuellen Vielfalt, die unsere Gesellschaft ausmacht. Zentral ist für uns dabei, die Wahlfreiheit für die individuelle Gestaltung des eigenen Lebens verbunden mit größtmöglicher Selbstorganisation. Wir fordern ein Wunsch- und Wahlrecht auf Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel freie Wahl von Wohnort und Wohnform kostenneutral innerhalb eines vorgegebenen Budgets.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.