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Wahlrecht für Menschen mit vollumfänglicher Betreuung

Von den Bundestags- und Europawahlen in Deutschland sind zurzeit ca. 85.000 Menschen ausgeschlossen, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung bestellt worden ist oder die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in der Forensik untergebracht sind. Planen Sie auch diesen Menschen die Teilnahme an bundesweiten Wahlen zu ermöglichen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU wollen ein modernes Betreuungsrecht, das zu einer assistierten Entscheidungsfindung verhilft. In dem Zusammenhang ist auch der bisherige Ausschluss dieser Menschen vom Wahlrecht zu überprüfen.
SPDDie Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung wollen wir abschaffen.
Die LinkeWir haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um diesbezüglich die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umzusetzen und auch gesetzlich Betreuten das volle Wahlrecht zuzugestehen. Leider hat die Koalition diesen Entwurf immer wieder von der Tagesordnung genommen, so dass er nicht abschließend beraten werden konnte. Wir werden uns dennoch weiterhin für das volle Wahlrecht für diese Gruppe einsetzen.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Wir haben schon 2013 und erneut im Juni 2017 einen konkreten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses in den Bundestag eingebracht, den die Regierungsfraktionen Union und SPD abgelehnt haben. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass niemand wegen seiner Behinderung von Wahlen ausgeschlossen wird.
FDPDie Wahl ermöglicht dem Bürger eine Teilhabe an der entscheidenden politischen Willensbekundung in einer Demokratie. Dazu sollte man die Tragweite und Relevanz einer Entscheidung grundsätzlich überblicken, politische Prozesse und Meinungen beurteilen und sich eine eigene Meinung bilden können. Aus diesem Grund beschränkt der Gesetzgeber nur bei sehr wenigen Personengruppen das Wahlrecht. Wir denken, es gibt sehr gute Gründe warum Personen nach § 13 Abs. 2 und 3 Bundeswahlgesetz von Wahlen ausgeschlossen sind. Allerdings ist zu überlegen, ob nicht ein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Abs. 2 explizit durch den Richter, der auch den Umfang der Betreuung zu klären hat, ausgesprochen werden sollte.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Notwendiger Unterstützungsbedarf für Eingliederungshilfeleistung

Bei dem neuen Bundesteilhabegesetz war zwischenzeitlich geplant, dass in Zukunft lediglich diejenigen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben, die in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen einen erheblichen Unterstützungsbedarf haben. Der Punkt wurde jedoch nicht in das endgültige Gesetz übernommen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zugangsbestimmung für den Erhalt von Eingliederungshilfeleistungen für behinderte Menschen in Zukunft nicht verschlechtert werden?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Zugang zur Eingliederungshilfe wird weder eingeschränkt noch ausgeweitet. Eine Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe wird zunächst wissenschaftlich untersucht und in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt, bis auf Grundlage gesicherter Daten eine neue Regelung zum 01.01.2023 in Kraft treten soll. Bis dahin bleiben die derzeitigen Zugangskriterien bestehen.
SPDDie SPD hat sich beim Bundesteilhabegesetz erfolgreich dafür eingesetzt, dass die sogenannte „5 aus 9“-Regelung nicht umgesetzt wird. Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird stattdessen bis 2022 - und damit länger als bisher geplant - nach dem bisherigen Recht erfolgen. Bis 2018 sollen mittels einer wissenschaftlichen Untersuchung Kriterien für den neuen Zugang ab 2023 entwickelt werden. Danach ist geplant, diese Kriterien in Modellregionen in allen Bundesländern zu überprüfen. Die neuen Zugangskriterien sollen dann vor Inkrafttreten durch ein Bundesgesetz beschlossen werden. Die Kriterien sind unter der Maßgabe zu entwickeln, dass der Zugang gegenüber dem geltenden Recht weder eingeschränkt noch ausgeweitet wird.
Die LinkeDIE LINKE lehnt ebenfalls die diskriminierende 5 aus 9 Regelung ab. Alle Menschen, die Teilhabeleistungen benötigen, müssen diese auch bedarfsgerecht erhalten. DIE LINKE fordert die Entwicklung von menschenrechtskonformen (UN-BRK) und an der ICF orientierten Regelungen. Dies hat in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden zu geschehen.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Wir treten dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderungen die Teilhabeleistungen bekommen, die sie brauchen. Daher werden wir Gesetzesänderungen, die den Kreis der Leistungsberechtigten einschränken sollen, weiterhin verhindern.
FDPJa. Verschlechterungen sind mit Freien Demokraten nicht zu machen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Einkommens- und Vermögensgrenzen bei behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen

Für Menschen mit Behinderungen ist es kaum möglich, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben, da ihnen für behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Werden Sie dafür sorgen, dass behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen als Nachteilsausgleiche unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDurch die mit dem BTHG einhergehenden Veränderungen wird die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ab dem Jahr 2017 deutlich verbessert. Wenn alle gesetzlichen Verbesserungen bis zum Jahr 2020 in Kraft getreten sind, stellt der Bund jährlich ca. 766 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Großteil der Mehrausgaben wird für die Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe und der Förderung mit dem Budget für Arbeit bereitgestellt. Aber auch Menschen, die nicht am ersten Arbeitsmarkt tätig sein können, werden durch eine Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes in den Werkstätten und einen höheren Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe spürbar bessergestellt.

Die reformierte Eingliederungshilfe soll noch vor Inkrafttreten zum 01.01.2020 hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen modellhaft erprobt werden. Während der Modellphase sollen in jedem Bundesland „Modellträger der Eingliederungshilfe“ ausgewählt werden, in denen das zukünftige Recht „virtuell“ anhand konkreter Einzelfälle im Vorfeld angewandt wird. Die Modellphase soll wissenschaftlich begleitet werden. Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und die Leistungserbringer sollen beteiligt werden. Die Ergebnisse der Modellphase sollen bis Ende 2018 in einem ersten Bericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang werden wir auch überprüfen, ob und inwiefern weitere Verbesserungen in Bezug auf behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen als Nachteilsausgleiche unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden können.
SPDMit dem BTHG haben wir die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Barvermögen von 2.600 um 25.000 Euro auf dann 27.600 Euro deutlich erhöht. In einem weiteren Schritt wird ab 2020 das bisherige System durch ein neues, an das Einkommensteuerrecht anknüpfendes Verfahren ersetzt. Durch eine verbesserte Einkommensanrechnung, eine zusätzliche Barvermögensfreigrenze von rund 50.000 Euro und durch den Wegfall der Anrechnung von Partnereinkommen und –vermögen schaffen wir für die allermeisten eine deutliche Besserstellung. Damit beseitigen wir das sog. „Heiratsverbot“ und stärken die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dies ist für uns ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung.
Die LinkeLeider ist das beschlossene BTHG nicht menschenrechtskonform ausgestaltet worden. Es fehlt ein Fahrplan für den Ausstieg bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen. DIE LINKE fordert schon seit Jahren, für Menschen mit Behinderungen vollständig einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen für alle Lebensbereiche zu garantieren.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Teilhabeleistungen dienen dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Dieser Ausgleich gelingt nur, wenn die Leistungen nicht selbst mit-finanziert werden müssen. Das ist für uns ein Gebot der Menschenrechte und der Gerechtigkeit. Die entsprechenden Änderungen wollen wir vornehmen.
FDPWir Freie Demokraten wollen, dass bei den Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung Einkommen und Vermögen in Zukunft nur noch teilweise herangezogen werden. Leistungen, die die Nachteile einer Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Abschaffung des Zwangspoolens bei Assistenzbedarf

Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass zur Einsparung von Kosten mehrere Menschen mit Behinderung gemeinsam eine Assistenz in Anspruch nehmen können. Dies kann freiwillig geschehen, jedoch sieht das neue Gesetz vor, dass die Betroffenen auch gegen ihren Willen dazu gezwungen werden können, sich Leistungen mit anderen Personen zu teilen. Werden Sie dieses sogenannte Zwangspoolen wieder abschaffen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU haben sich dafür engagiert, dass mit dem „Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen“ vom 20. Dezember 2012 die Möglichkeit geschaffen wurde, dass Menschen mit Behinderungen ihre im Arbeitgebermodell beschäftigten Assistenzpflegekräfte unter Fortgewährung der entsprechenden Sozialleistungen nicht nur ins Krankenhaus und in stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation, sondern auch in stationäre Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge mitnehmen können. Wir werden in der nächsten Wahlperiode prüfen, ob und inwiefern weiterer Handlungsbedarf besteht, Assistenz zu stärken.
Demgegenüber halten CDU und CSU das "Poolen" von Leistungen, also nur gruppenweise genehmigte Leistungen etwa im Bereich der Fahrdienste oder im Freizeitbereich, wenn dies angemessen ist, für sinnvoll.
SPDDas Wunsch- und Wahlrecht wurden mit dem BTHG wesentlich gestärkt. Das sogenannten „Poolen“ von Leistungen ist heute schon gängige Praxis, war aber gesetzlich bisher nicht geregelt. Nun wurde klargestellt, dass Leistungen an mehrere Leistungsberechtigte nur dann gemeinsam erbracht werden können, soweit dies für den einzelnen Leistungsberechtigten zumutbar ist. Hierbei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Die individuelle Bedarfsdeckung steht dabei nicht in Frage. Wird die gemeinschaftliche Leistungserbringung als nicht zumutbar erachtet, kann sie auch nicht gegen den Willen des Betroffenen angewandt werden.
Die LinkeJa: DIE LINKE teilt die ablehnende Haltung von Selbstvertretungsorganisationen ausdrücklich. Diese menschenunwürdige und menschenrechtswidrige Regelung muss – wie viele weitere auch – umgehend abgeschafft werden. Auch findet sich im BTHG keine Definition von Assistenz gemäß der UN-BRK und keine bedarfsgerechte und vollständig einkommens- sowie vermögensunabhängige Gewährleistung dieser.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Für uns ist es nicht nur ein Gebot der Menschenrechte, dass jeder Mensch wohnen, leben, lernen, arbeiten und die Freizeit verbringen können, wo, wie und mit wem sie wollen. Das Gleiche gilt für die Entscheidung darüber, von wem sich Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen lassen möchten. Das gilt gerade auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Assistenzleistungen dürfen daher aus unserer Sicht nur dann gepoolt werden, wenn alle Beteiligten es wollen. Die entsprechenden Änderungen im BTHG wollen wir vornehmen.
FDPWir Freie Demokraten setzen auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Zur Normalität gehört auch die eigenverantwortliche Disposition von Ressourcen. Diesem Ziel dient am besten ein persönliches Budget. Damit entscheiden Betroffene selbst am besten, wann und wofür sie das Budget für alleinige und gemeinsame Assistenz einsetzen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Barrierefreiheit im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Regelversorgung behinderter Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen. Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie UN-Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 25 eine Gewährleistung des Zugangs zu gender-sensiblen Gesundheitsdiensten vor. Dazu gehören behindertengerechte Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette. CDU und CSU fordern ein eigenständiges Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Über Zuschüsse kann der barrierefreie Umbau von Arztpraxen vorangetrieben werden. Zudem wollen wir prüfen, ob die KV-Strukturfondsmittel gezielt für den barrierefreien (Um-)Bau von Arztpraxen eingesetzt werden können. In die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll der gleichberechtigte Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Gesundheitswesen aufgenommen werden.
SPDAls Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Unser Ziel ist es, ungleiche Gesundheitschancen bei Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung, Rehabilitation und Pflege zu erkennen und abzubauen. Dazu gehört auch, dass der spezifische Bedarf von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen ist und ein flächendeckendes Angebot an barrierefreien Arztpraxen zur Verfügung steht. Dass behinderte Frauen noch immer ganz oder teilweise auf gynäkologische Vorsorge und Versorgung verzichten, ist nicht hinnehmbar. Wir werden uns gegenüber der Ärzteschaft und den Krankenkassen dafür einsetzen, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten besser genutzt werden.
Die LinkeDIE LINKE fordert eine bundesrechtliche Klarstellung, dass die Versorgung mit barrierefreien Praxen sowie mit spezialisierten Behandlungseinrichtungen und –personal Teil der kassenärztlichen Bedarfsplanung zu sein hat. Bei der Neubesetzung oder Gründung von Praxen muss Barrierefreiheit mindestens für mobilitätseingeschränkte Menschen eine Selbstverständlichkeit sein. Die Vorhaltung von speziellen Behandlungseinrichtungen muss flächendeckend erfasst und bei der Vergabe eines kassenärztlichen Sitzes berücksichtigt werden. Bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat DIE LINKE die verpflichtende Einbeziehung von privaten Anbietern gefordert. Dies hätte auch Arztpraxen umfasst – leider wurden diese Vorschläge abgelehnt.
Bündnis 90 / Die GrünenMenschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf eine optimale Gesundheitsversorgung wie alle anderen Menschen. Die Verwirklichung dieses Rechts ist aber noch weit entfernt. Um sie zu erreichen, wollen wir eine Kombination aus rechtlichen Vorgaben und finanzieller Förderung einsetzen. Rechtliche Vorgaben sind zum Beispiel für die ärztliche Bedarfsplanung und der Zulassung anderer Leistungserbringer notwendig. Finanzielle Förderung soll es für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Praxen geben.
FDPWir Freie Demokraten wollen, dass die flächendeckende, ambulante ärztliche Versorgung wieder an Attraktivität gewinnt. Eine hervorragende Versorgung muss wohnortsnah erfolgen können und auf die realistischen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt werden. Dabei ist vor allem auch das Thema Barrierefreiheit ein sehr wichtiger Punkt.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Sensibilisierung des medizinischen Personals bezüglich behinderter Frauen

Im Umgang mit behinderten Frauen in der gesundheitlichen Versorgung ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Frauen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nicht enthalten. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention hinzuwirken?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU sind der Auffassung, dass medizinische Einrichtungen und Dienste gerade eine erhöhte Sensibilität für Menschen mit Behinderungen zeigen müssten und die medizinischen Fachkräfte im Rahmen ihrer Ausbildung auf die speziellen Problemlagen für Menschen mit Behinderungen hingewiesen werden sollten. CDU und CSU sind offen für die Weiterentwicklung von diesbezüglichen Lehrinhalten.
SPDDie Kompetenzen für die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderung müssen weiter ausgebaut werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die nach dem neuen Pflegeberufegesetz zu erarbeitende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprechende Schwerpunkte setzt. Darüber hinaus erwarten wir, dass die Länder die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention beispielsweise bei der anstehenden Reform des Medizinstudiums im Blick haben. Gleiches gilt für die für die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zuständigen Ärztekammern. Es spielt hier aber auch die Haltung der Gesellschaft insgesamt zu Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Rolle, die in unser Gesundheitswesen ausstrahlt.
Die LinkeDIE LINKE fordert gemäß der UN-BRK für die Angehörigen der Gesundheitsberufe entsprechende Schulungsprogramme in der Ausbildung und für Fort-/Weiterbildungen zu entwickeln, damit diese das Bewusstsein für die Menschenrechte, Würde, Autonomie und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und hierbei insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderungen schärfen können.
Bündnis 90 / Die GrünenKenntnisse über die Belange von behinderten Frauen sind unverzichtbare Voraussetzung für eine gute Gesundheitsversorgung. Wir wollen daher gemeinsam mit den Ländern die Lehrinhalte des Medizinstudiums und anderer Berufsordnungen überarbeiten und entsprechende Fortbildungen unterstützen.
FDPWir Freie Demokraten stehen zur UN-Behindertenrechtskonvention als Menschenrecht. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen erhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Freie Wohnortswahl für Menschen mit Behinderung

Aus Kostengründen wird Menschen mit Behinderung immer wieder das Recht der freien Wahl ihres Wohnortes und der Wohnform vorenthalten, so dass Betroffene des Öfteren in Sonderformen der Unterbringung statt in der eigenen Wohnung leben. Inwieweit planen Sie das Recht der freien Wahl des Wohnorts auch für alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAls Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und des Ziels der Inklusion gewährleisten die Vertragsstaaten gemäß Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Um das Wunsch- und Wahlrecht zu realisieren, ist eine gut ausgebaute ambulante und wohnortnahe Infrastruktur erforderlich. CDU und CSU werden Sorge dafür tragen, Vorschriften und Fördermaßnahmen so weiterzuentwickeln, dass sie dem Wunsch der Menschen Rechnung tragen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Menschen mit Behinderung sollen in jedem Alter ihr Leben möglichst unabhängig am Wohnort ihrer Wahl führen können. Daher werden wir auch weiterhin Programme zur Förderung barrierefreier Neubauten und Umbauten aufrechterhalten. Die für den sozialen Mietwohnungsbau zur Verfügung stehenden Mittel werden schon jetzt nur noch unter der Voraussetzung vergeben, dass alle Wohnungen normgerecht barrierefrei gestaltet sind. Wohnungen, die ein betreutes oder integriertes Wohnen ermöglichen, werden verstärkt gefördert und der Neubau von Heimen auf das erforderliche Maß reduziert.
SPDDas Wunsch- und Wahlrecht wurde auch in Hinblick auf die Wohnform durch das Bundesteilhabegesetz gestärkt. Die gewünschte Wohnform muss nun im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung angemessene Berücksichtigung finden. Es sind dabei die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände einschließlich der gewünschten Wohnform angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere ist der gewünschten Wohnform dann der Vorzug zu geben, wenn diese ansonsten gleichwertig zu anderen Wohnformen ist. Damit wurde eine klare Verbesserung gegenüber dem Status Quo erreicht. Diesen Weg wollen wir weitergehen und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen weiter stärken.
Die LinkeDas BTHG wurde mit vielen Kostenvorbehalten verabschiedet. Es werden weiterhin Einweisungen in Einrichtungen gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen möglich sein. Dadurch werden das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des Wohnorts von Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend behoben werden.
Bündnis 90 / Die GrünenDas Recht zu entscheiden, wo, wie und mit wem man wohnen möchte, darf nicht aus Kostengründen eingeschränkt werden. Dasselbe gilt für die Entscheidung darüber, wer einen dabei assistiert bzw. unterstützt. Das Bundesteilhabegesetz muss in dieser Hinsicht geändert werden. Die entsprechenden Änderungen im BTHG wollen wir vornehmen.
FDPWir Freie Demokraten fordern die konsequente Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland und deren ausdrückliche Erwähnung im Bundesteilhabegesetz. Für uns sind Behinderungen auch Teil der individuellen Vielfalt, die unsere Gesellschaft ausmacht. Zentral ist für uns dabei, die Wahlfreiheit für die individuelle Gestaltung des eigenen Lebens verbunden mit größtmöglicher Selbstorganisation. Wir fordern ein Wunsch- und Wahlrecht auf Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel freie Wahl von Wohnort und Wohnform kostenneutral innerhalb eines vorgegebenen Budgets.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Aufnahme angemessener Vorkehrungen in das AGG

Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht unter angemessenen Vorkehrungen „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“. Werden Sie sich dafür einsetzen, eine Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen auch in das AGG aufzunehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDBei einer Reform des AGG wird es für uns darauf ankommen, für die Privatwirtschaft verbindliche Regelungen für angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu schaffen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich umzusetzen erfordert, Behindertenpolitik als Querschnittsthema auszugestalten. Ziele der Fraktion DIE LINKE bleiben: volle soziale Teilhabe, Inklusion und umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderungen. Jederzeit und überall. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und andere Menschenrechtsverträge bleiben dabei unsere Basis.
Bündnis 90 / Die GrünenFür uns stellt die Verweigerung angemessener Vorkehrungen eine Diskriminierung dar. Deshalb fordern wir, die Verweigerung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen.
FDPNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz. Die Bekämpfung der Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist ein gesellschaftspolitisches Ziel von uns Freien Demokraten. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Immer mehr Vorschriften zu erlassen heißt nicht, dass die Praxis nachher auch besser funktioniert. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Nach aktueller Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU unterstützen den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Frauen in deutschen Behinderteneinrichtungen sind häufiger sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt als nichtbehinderte Frauen. Erschreckend ist, dass diese Gewalterfahrungen an Orten des Schutzes geschehen und sich die Frauen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Der Zugang zu Hilfe und Unterstützung ist dadurch erschwert. Betroffene müssen die Möglichkeit besitzen, schnell und einfach an qualifizierte Hilfsangebote zu kommen. Wir setzten uns daher für transparente Beratungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein. Gerade in Notsituationen müssen die Zugangsbarrieren zu Unterstützung und Hilfe so gering wie möglich gestaltet sein. Notwendig sind barrierefreie Anlaufstellen zur Präventionsberatung und für den Notfall. Auch flächendeckende Nottelefone für Frauen mit Behinderung sind von großem Nutzen.

Im Juli 2016 hatte der Bundestag eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach werden Menschen mit Behinderungen im Sexualstrafrecht umfassend geschützt und der sexuelle Missbrauch von Menschen mit einer schweren Behinderung wird als Verbrechen eingestuft.
SPDWir sind besorgt über Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wollen wir Konzepte entwickeln, die Übergriffen und Gewalt Einhalt gebieten. Außerdem wollen wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranbringen. Das inklusive Leben muss von Anfang an gelernt werden und erlebbar sein; von der Kita über die Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zu weiteren Bildungseinrichtungen. Deshalb wollen wir auch die dafür notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen verbessern. Wir wollen, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu Teilhabeleistungen bekommen. (siehe auch Antwort zu Frage 7.1 Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen)
Die LinkeAlle Menschen sind - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Beeinträchtigung oder nicht - vor Gewalt zu schützen. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz muss allen Betroffenen ausreichend zur Verfügung stehen. Vor allem Frauen mit Beeinträchtigungen sind am häufigsten von Gewalt betroffen. Wir wollen, dass das gesamte Schutz- und Hilfesystem barrierefrei ist und dauerhaft, bundesweit und verbindlich sichergestellt ist. Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch ohne Nachweispflichten auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bundesweit einheitlich regelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser, die Bestandteil der Schutzpflicht ist, darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir wollen, dass sie unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung ausgestaltet ist.
Bündnis 90 / Die GrünenStudien zeigen, dass Frauen mit Behinderungen in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen sind. Wir fordern, Frauen und Mädchen mit Behinderungen systematisch und präventiv vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen und dabei auch geflüchtete Frauen und Mädchen zu berücksichtigen. Dafür könnte unter anderem eine unabhängige Stelle zuständig sein, die Einrichtungen und Programme, die für behinderte Menschen bestimmt sind, zur Verhinderung von Gewalt und Missbrauch überwacht (auch Artikel 16 Absatz 3 der Behindertenrechtskonvention sieht eine solche Stelle vor). In Einrichtungen wie Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen wäre ein unabhängiger Beschwerdemechanismus, der in Fällen von Gewalt greift, sinnvoll. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, umfassende und wirksame Konzepte für einen besseren Gewaltschutz zu entwickeln und umzusetzen.
FDPWir Freie Demokraten messen Frauenhäusern und Beratungsstellen für von Gewalt betroffenen eine hohe Bedeutung bei. Die Finanzierung ist jedoch Länderssache, deshalb setzen wir uns in den Ländern jeweils für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Enquete-Kommission zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet auch einen Umbau von Institutionen insbesondere im medizinisch / psycho-sozialen Behandlungs- und Betreuungsbereich. Dies erfordert eine gesamtgesellschaftliche Diskussion unter Beteiligung der Betroffenen. Sind Sie bereit zu diesem Zweck eine Enquete-Kommission einzusetzen, die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt?

Antworten der Parteien
CDU / CSUUm eine umfassende inklusive Gesellschaft zu verwirklichen, steht für CDU und CSU an oberster Stelle. Falls für den Umbau im medizinisch-psycho-sozialen Bereich eine Enquete- Kommission benötigt wird, so sind wir offen für deren Einsetzung. Was den dortigen Einbezug von Betroffenen angeht, so lautet für die CDU und CSU der Grundsatz, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache bei allen Entscheidungen gewährleistet sein muss.
SPDSeit vielen Jahren wird in Praxis und Politik die Notwendigkeit diskutiert, die psychiatrische Versorgung in Deutschland menschenrechtsbasiert weiterzuentwickeln. Die zuständigen Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion haben sich eingängig mit diesem Thema beschäftigt und den Austausch mit Fachwelt und Betroffenen gesucht. Die SPD- Bundestagsfraktion wird ausgehend der Ergebnisse dieses Austausches die Einrichtung einer Enquete-Kommission für die kommende Legislatur sorgfältig prüfen.
Die LinkeDIE LINKE fordert schon seit März 2009 einen Aktionsplan des Bundes zur Umsetzung der UN-BRK in allen Lebensbereichen mit verbindlichen Zeitplänen sowie mit entsprechenden Zuweisungen ausreichender finanzieller, struktureller und personeller Mittel. Dies hat es bisher nicht gegeben. Pseudobeteiligungen und Kostenvorbehalte lehnt DIE LINKE ab. Es werden Beteiligungsstandards/-kriterien benötigt.
Bündnis 90 / Die GrünenAuch wir halten einen Umbau des derzeitigen Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderungen für notwendig. Die Leistungen müssen sich an ihren Bedürfnissen und Wünschen orientieren und, wo irgend möglich, dort erbracht werden, wo sie leben. Wir stehen einer entsprechenden Enquete-Kommission offen gegenüber, finden jedoch, dass es beim Thema Inklusive Unterstützungssysteme eher ein Umsetzungs- als ein Erkenntnisproblem gibt. Daher muss für uns sichergestellt sein, dass eine Enquete-Kommission nicht zum Vorwand genommen wird, den notwendigen Wandel zu bremsen.
FDPWir Freie Demokraten fordern die konsequente Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Um dies endlich zu erreichen, werden noch viele Schritte nötig sein, die im Einzelfall mit allen Beteiligten zu bestimmen sind.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Diskriminierungsschutz anhand von Behinderung oder Beeinträchtigung

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um Diskriminierungen anhand von Behinderungen und Beeinträchtigungen zu begegnen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU setzen sich aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung ein. In den letzten Wahlperioden haben wir ein engmaschiges Netz von Gesetzen und Regelungen geknüpft, die Menschen mit Behinderung effektiv schützt. Zu nennen wären das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das IX. Buch Sozialgesetzbuch, die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
SPDDie SPD hat noch keine abgeschlossene Positionierung, spricht sich aber für eine Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGGs aus. Bei einer Reform des AGG wird es für uns auch darauf ankommen, für die Privatwirtschaft verbindliche Regelungen für angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu schaffen.
Die LinkeWir wollen ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm für Menschen mit Behinderungen auflegen. Es soll schrittweise die Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle Beschäftigten schaffen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll an einen Mindestanteil Schwerbehinderter gekoppelt sein. So sollen die Werkstätten überflüssig werden. Wir wollen die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen stärken. Teilhabeleistungen sollen einkommens- und vermögensunabhängig sein. Wir wollen einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit einem Antrag zum vollen Wahlrecht von gesetzlich Betreuten sind wir leider am Widerstand der SPD/CDU/CSU-Koalition gescheitert. Gegen diese Diskriminierung im Wahlrecht werden wir weiter aktiv sein.
Bündnis 90 / Die GrünenAntidiskriminierungspolitik hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Daher haben wir zum 10. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Bundestag einen ausführlichen Antrag mit zahlreichen Maßnahmen erarbeitet, die darauf abzielen, den Diskriminierungsschutz zu stärken. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bundestagsdrucksache 18/9055. Zudem versuchen wir auch mit weiteren parlamentarischen Initiativen, wie z.B. der Reform des Behindertengleichstellungsrechts, dem grünen Entgeltgleichheitsgesetz, dem Einwanderungsgesetz, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie mit Initiativen gegen Hate Speech und Hasskriminalität die Rechte von vulnerablen Gruppen zu stärken.
FDPPolitik für Menschen mit Behinderung ist Bürgerrechtspolitik. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Dieses Grundrecht ist seit jeher Richtschnur liberaler Politik. Wir wollen eine tolerante, solidarische und weltoffene Gesellschaft, in der der Einzelne selbstbestimmt und gleichberechtigt mit seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in einer Wertegemeinschaft lebt; wir wollen eine inklusive Gesellschaft.

Für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung brauchen wir einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft. Um Vorurteile erst gar nicht entstehen zu lassen, muss ein frühes Miteinander behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindertagesstätten, Schulen und Freizeiteinrichtungen selbstverständlich werden. Wer schon früh gemeinsam lernt und spielt wird auch im späteren beruflichen und privaten Leben Menschen in ihrer Vielfalt anerkennen und schätzen. Wir Freie Demokraten fordern beispielsweise mehr Barrierefreiheit. Die Möglichkeit, an allen Facetten des Lebens teilzunehmen, ist Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Menschen mit Behinderung sollen Wahlfreiheit über die individuelle Gestaltung des eigenen Lebens haben. Wir fordern ein Wunsch und Wahlrecht auf Leistungen zur Teilhabe, zum Beispiel freie Wahl von Wohnort und Wohnform kostenneutral innerhalb eines vorgegebenen Budgets. Wir treten für bessere Teilhabemöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.