Von den Bundestags- und Europawahlen in Deutschland sind zurzeit ca. 85.000 Menschen ausgeschlossen, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung bestellt worden ist oder die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in der Forensik untergebracht sind. Planen Sie auch diesen Menschen die Teilnahme an bundesweiten Wahlen zu ermöglichen?
CDU und CSU wollen ein modernes Betreuungsrecht, das zu einer assistierten Entscheidungsfindung verhilft. In dem Zusammenhang ist auch der bisherige Ausschluss dieser Menschen vom Wahlrecht zu überprüfen. | |
Die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung wollen wir abschaffen. | |
Wir haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um diesbezüglich die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umzusetzen und auch gesetzlich Betreuten das volle Wahlrecht zuzugestehen. Leider hat die Koalition diesen Entwurf immer wieder von der Tagesordnung genommen, so dass er nicht abschließend beraten werden konnte. Wir werden uns dennoch weiterhin für das volle Wahlrecht für diese Gruppe einsetzen. | |
Ja. Wir haben schon 2013 und erneut im Juni 2017 einen konkreten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses in den Bundestag eingebracht, den die Regierungsfraktionen Union und SPD abgelehnt haben. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass niemand wegen seiner Behinderung von Wahlen ausgeschlossen wird. | |
Die Wahl ermöglicht dem Bürger eine Teilhabe an der entscheidenden politischen Willensbekundung in einer Demokratie. Dazu sollte man die Tragweite und Relevanz einer Entscheidung grundsätzlich überblicken, politische Prozesse und Meinungen beurteilen und sich eine eigene Meinung bilden können. Aus diesem Grund beschränkt der Gesetzgeber nur bei sehr wenigen Personengruppen das Wahlrecht. Wir denken, es gibt sehr gute Gründe warum Personen nach § 13 Abs. 2 und 3 Bundeswahlgesetz von Wahlen ausgeschlossen sind. Allerdings ist zu überlegen, ob nicht ein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Abs. 2 explizit durch den Richter, der auch den Umfang der Betreuung zu klären hat, ausgesprochen werden sollte. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |