Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen

Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen einen einfachen Zugang zu qualifizierter Unterstützung. Wer sein*ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen möchte, sollte das nicht allein machen müssen. Wohnortnahe, niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsangebote für alle Diskriminierungsmerkmale sind eine wichtige Säule einer effektiven Antidiskriminierungspolitik und werden von Sachverständigen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren seit Längerem eingefordert. Welche Bedeutung haben wohnortnahe und niedrig-schwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen in Ihrem Verständnis von Antidiskriminierungspolitik? Wie bewerten Sie den aktuellen Stand bzw. welche Bedarfe sehen Sie?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDFür die Bereitstellung von wohnortnahen, niedrigschwelligen Anlauf- und Beratungsangeboten sind in erster Linie Kommunen zuständig. Diese müssen für solche wichtigen Aufgaben ausreichend von den Ländern ausgestattet werden.
Der Bund muss wiederum dafür sorgen, dass die Länder und Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können. Die SPD will daher Kommunen auch weiterhin finanziell entlasten. Finanziell handlungsfähige Kommunen sind die Grundlage für gelingendes diskriminierungsfreies Zusammenlaben vor Ort. Die SPD hat die Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode wirksam entlastet und wieder handlungsfähiger gemacht. Daran werden wir anknüpfen.
Die LinkeEs besteht ein dringender Bedarf für wohnortnahe Beratungsstrukturen. In den Ländern setzen sich die Fraktionen der Partei DIE LINKE hierfür ein.
Bündnis 90 / Die GrünenDie wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. In der Praxis gibt es sie aber bundesweit nicht. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der Beratungsangebote ein, sodass alle von der Diskriminierung Betroffenen einen leichten Zugang dazu finden. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
FDPDie Errichtung von geeigneten Beratungsstrukturen vor Ort liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Daran wollen wir Freie Demokraten festhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.