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Stärkung von Frauen mit Fluchterfahrung

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Was planen Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen zu tun? Inwieweit sind diese Maßnahmen abhängig von der Bleibeperspektive der Frauen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen. Andererseits gilt für uns auch, dass wir unsere Maßnahmen vorrangig auf wirklich Schutzbedürftige konzentrieren. Daher sind für uns Maßnahmen tatsächlich abhängig von der Bleibeperspektive.
SPDWir wollen die Integrationskurse noch besser auf Zielgruppen ausrichten und damit Frauen und Mütter aus Einwanderungsfamilien erreichen. Denn sie sind entscheidend für die gelingende Integration der ganzen Familie. Insgesamt ist die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ein Marathon und kein Sprint. Ein zentrales Anliegen ist für uns die dauerhafte Öffnung der Ausbildungsförderung für alle Geflüchteten in Ausbildung. Auch die Betriebe – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – müssen besser unterstützt werden. Des Weiteren sollen Integrationskurse im Rahmen verfügbarer Plätze allen AsylbewerberInnen und Geduldeten offenstehen, auch jenen mit unklarer Bleibeperspektive. Wir setzen uns ein für zielgruppenspezifische Angebote unter anderem zur Frauenförderung. Sprachförderung wollen wir besser mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Maßnahmen zur Berufsorientierung, Ausbildung und der Beschäftigung in Betrieben verbinden – insbesondere für Frauen und Mütter aus Zuwanderungsfamilien.
Die LinkeAuf diese komplexe Frage gibt es keine einfache Antwort, zumal die konkreten Lebenssituationen der geflüchteten Frauen zum Teil sehr unterschiedlich sind. Erforderlich ist aber eine umfassende Strategie zur Stärkung geflüchteter Frauen, die an unterschiedlichen Stellen wirksam werden muss: Angefangen von einem aktiven und frühen Einbezug in Sprach- und Integrationskurse (mit Kinderbetreuung), begleitet von einem niedrigschwelligen Angebot für geflüchtete Frauen, über gezielte Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zu Förderprogrammen der Arbeitsagentur. Erforderlich ist auch ein Wandel tradierter geschlechtsspezifischer Rollenverständnisse, Anstöße hierzu können beispielsweise in Integrations- bzw. Orientierungskursen erfolgen. Die Selbstorganisierung geflüchteter Frauen muss gefördert, entsprechende Freiräume müssen ermöglicht werden.
Bündnis 90 / Die GrünenDie unter Rot-Grün eingeführten niedrigschwelligen Integrationskurse für Frauen sind hier besonders wichtig, weil damit Menschen erfolgreich adressiert werden können, die durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden. Immerhin waren 2015 und 2016 mehr als ein Drittel aller Geflüchteten Frauen, bei den drei Hauptherkunftsländern (Syrien, Afghanistan und dem Irak) lag die Quote bei 32%-39%. Die Nachfrage liegt regelmäßig deutlich über den zur Verfügung stehenden Kursplätzen. Das hängt damit zusammen, dass ausgerechnet diese Kurse seit über zehn Jahren regelrecht kaputtgespart worden sind (vgl. BT-Drs. 18/4056). Die Programmevaluation des BAMF von Ende 2016 zeigt sinnvolle Schritte zur Weiterentwicklung dieser Kurse. Das unterstützen wir. Zudem wollen wir die Maßnahmen zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt ausweiten.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns generell für eine Ausdehnung der Schulpflicht für unter 25-jährige Flüchtlinge bis zu einem Ausbildungsabschluss ein, um fehlende Qualifikation nachzuholen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Zudem brauchen wir ein Programm speziell für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, um ihnen eigenständige Teilhabe zu ermöglichen, tradierte Rollenmuster zu überwinden und Hartz-IV-Bezug in Familien mit nur einem gering qualifizierten Alleinverdiener zu vermeiden. In unserem Bundestagswahlprogramm haben wir festgehalten, dass die Schulpflicht bereits in den Landeseinrichtungen gelten soll, also unabhängig von der Bleibeperspektive angeboten wird. Das Förderprogramm für die Integration von Frauen in Arbeit soll ab Zuteilung an die Kommunen verfügbar sein. Bereits in den Landeseinrichtungen sind Sprachkurse vorgesehen. Damit diese auch für Frauen nutzbar sind, ist für Kinderbetreuung zu sorgen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen

Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen einen einfachen Zugang zu qualifizierter Unterstützung. Wer sein*ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen möchte, sollte das nicht allein machen müssen. Wohnortnahe, niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsangebote für alle Diskriminierungsmerkmale sind eine wichtige Säule einer effektiven Antidiskriminierungspolitik und werden von Sachverständigen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren seit Längerem eingefordert. Welche Bedeutung haben wohnortnahe und niedrig-schwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen in Ihrem Verständnis von Antidiskriminierungspolitik? Wie bewerten Sie den aktuellen Stand bzw. welche Bedarfe sehen Sie?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDFür die Bereitstellung von wohnortnahen, niedrigschwelligen Anlauf- und Beratungsangeboten sind in erster Linie Kommunen zuständig. Diese müssen für solche wichtigen Aufgaben ausreichend von den Ländern ausgestattet werden.
Der Bund muss wiederum dafür sorgen, dass die Länder und Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können. Die SPD will daher Kommunen auch weiterhin finanziell entlasten. Finanziell handlungsfähige Kommunen sind die Grundlage für gelingendes diskriminierungsfreies Zusammenlaben vor Ort. Die SPD hat die Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode wirksam entlastet und wieder handlungsfähiger gemacht. Daran werden wir anknüpfen.
Die LinkeEs besteht ein dringender Bedarf für wohnortnahe Beratungsstrukturen. In den Ländern setzen sich die Fraktionen der Partei DIE LINKE hierfür ein.
Bündnis 90 / Die GrünenDie wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. In der Praxis gibt es sie aber bundesweit nicht. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der Beratungsangebote ein, sodass alle von der Diskriminierung Betroffenen einen leichten Zugang dazu finden. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
FDPDie Errichtung von geeigneten Beratungsstrukturen vor Ort liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Daran wollen wir Freie Demokraten festhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Finanzierung des Aufbaus und der Entwicklung von Beratungsstrukturen

Qualifizierte Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für Betroffene brauchen eine sichere Basis. Hier stehen der Bund, die Länder und die Kommunen in der Verantwortung. Denkbar ist die Berücksichtigung qualifizierter Antidiskriminierungsberatung im Rahmen eines/ des Demokratiefördergesetzes, die Erweiterung des Programmteils B des Bundesprogramms Demokratie leben! um eine entsprechende vierte Beratungssäule und/oder die Entwicklung eines eigenständigen Bundesprogrammes bzw. Aktionsplanes. Inwiefern und in welcher Form planen Sie, den Aufbau und die Entwicklung von Beratungsstrukturen mit Schwerpunkt Antidiskriminierung zu unterstützen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDSozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen seit über 150 Jahren auf allen staatlichen Ebenen für Toleranz und gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir die Mittel im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr als verdreifacht. Diesen Weg der Vorbeugung führen wir fort. Darum werden wir die Strukturen der Präventionsarbeit mit einem Gesetz zur Demokratieförderung langfristig sichern. Wir würdigen das große Engagement vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen, die sich für neu Hinzugezogene einsetzen und die sich gegen Diskriminierung stemmen.
Die LinkeEs besteht ein dringender Bedarf für wohnortnahe Beratungsstrukturen. In den Ländern setzen sich die Fraktionen der Partei DIE LINKE hierfür ein.
Bündnis 90 / Die GrünenDie wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen haben eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Antidiskriminierungspolitik. In der Praxis gibt es sie aber bundesweit nicht. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau der Beratungsangebote ein, sodass alle von der Diskriminierung Betroffenen einen leichten Zugang dazu finden. In Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir einen guten Anfang gemacht und die Antidiskriminierungsarbeit institutionell wie finanziell ausgebaut.
FDPAus Sicht von uns Freien Demokraten hat sich Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Beratungsstelle etabliert. Eine zusätzliche Beratungsstruktur auf Bundesebene ist aus unserer Sicht derzeit nicht erforderlich. Darüber hinaus obliegt es den Ländern und Kommunen, ihrerseits Beratungsstellen vor Ort einzurichten. An dieser Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern wollen wir festhalten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Institutionelle Förderung von Verbänden der Antidiskriminierungsarbeit

Antidiskriminierungspolitik spielt in Deutschland leider auch im europäischen Vergleich bisher eine untergeordnete Rolle, was sich etwa in der Tatsache ausdrückt, dass Organisationen, welche die Interessen von Betroffenengruppen vertreten oder sich ansonsten gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen, ihre Arbeit im Rahmen prekär finanzierter Modellprojekte leisten müssen und keine Regelförderungen erhalten. Setzen Sie sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur institutionellen Förderung von Organisationen durch den Bund ein, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAntidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allen Lebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z.B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ ausgewählt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz des Themas auf europäischer sowie Bundes- und Landesebene ist eine Weiterentwicklung zu diskutieren.
SPDWir werden mit einem Gesetz zur Demokratieförderung und Extremismusprävention die Strukturen der Präventionsarbeit langfristig sichern. (siehe auch Antwort zu Frage 7.2 Finanzierung des Aufbaus und der Entwicklung von Beratungsstrukturen).
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE fordert mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit bei der Förderung. Hierfür fordern wir die Einrichtung einer Bundesstiftung, von der Initiativen und Projekte gegen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dauerhaft gefördert werden können. In diese Stiftung sollen wichtige zivilgesellschaftliche Träger in diesem Bereich auch institutionell, etwa im Rahmen eines Beirates, einbezogen sein. Diese Forderung ist für uns zentral in den Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Antidiskriminierungsverbände leisten eine hervorragende Arbeit zugunsten von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Nur mit einem bundesweiten, dezentralen und vom Staat unabhängigen Beratungsnetzwerk kann die Antidiskriminierungspolitik praktisch funktionieren und können Benachteiligungen wirkungsvoll bekämpft werden. Die Unterstützung dieser Arbeit einschließlich institutioneller Förderung muss deshalb langfristig gesichert werden. Hier stehen der Bund, die Länder und die Kommunen in der Verantwortung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, eine angemessene Förderung erhalten.
FDPDie Schaffung einer allgemeinen (bundes-)gesetzlichen Grundlage zur institutionellen Regelförderung von Organisationen, die Antidiskriminierungsarbeit betreiben, lehnen wir Freie Demokraten ab. In dem speziellen Bereich der Antidiskriminierungsarbeit wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung, insbesondere zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie, wollen wir hingegen die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Die Bekämpfung und der Abbau von Diskriminierungen sind uns Freien Demokraten wichtig. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in unserer Gesellschaft, in der Toleranz und Akzeptanz nach wie vor und immer wieder gestärkt werden müssen. Deswegen fordern wir eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Nach aktueller Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU unterstützen den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Frauen in deutschen Behinderteneinrichtungen sind häufiger sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt als nichtbehinderte Frauen. Erschreckend ist, dass diese Gewalterfahrungen an Orten des Schutzes geschehen und sich die Frauen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Der Zugang zu Hilfe und Unterstützung ist dadurch erschwert. Betroffene müssen die Möglichkeit besitzen, schnell und einfach an qualifizierte Hilfsangebote zu kommen. Wir setzten uns daher für transparente Beratungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein. Gerade in Notsituationen müssen die Zugangsbarrieren zu Unterstützung und Hilfe so gering wie möglich gestaltet sein. Notwendig sind barrierefreie Anlaufstellen zur Präventionsberatung und für den Notfall. Auch flächendeckende Nottelefone für Frauen mit Behinderung sind von großem Nutzen.

Im Juli 2016 hatte der Bundestag eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach werden Menschen mit Behinderungen im Sexualstrafrecht umfassend geschützt und der sexuelle Missbrauch von Menschen mit einer schweren Behinderung wird als Verbrechen eingestuft.
SPDWir sind besorgt über Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wollen wir Konzepte entwickeln, die Übergriffen und Gewalt Einhalt gebieten. Außerdem wollen wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranbringen. Das inklusive Leben muss von Anfang an gelernt werden und erlebbar sein; von der Kita über die Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zu weiteren Bildungseinrichtungen. Deshalb wollen wir auch die dafür notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen verbessern. Wir wollen, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu Teilhabeleistungen bekommen. (siehe auch Antwort zu Frage 7.1 Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen)
Die LinkeAlle Menschen sind - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Beeinträchtigung oder nicht - vor Gewalt zu schützen. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz muss allen Betroffenen ausreichend zur Verfügung stehen. Vor allem Frauen mit Beeinträchtigungen sind am häufigsten von Gewalt betroffen. Wir wollen, dass das gesamte Schutz- und Hilfesystem barrierefrei ist und dauerhaft, bundesweit und verbindlich sichergestellt ist. Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch ohne Nachweispflichten auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bundesweit einheitlich regelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser, die Bestandteil der Schutzpflicht ist, darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir wollen, dass sie unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung ausgestaltet ist.
Bündnis 90 / Die GrünenStudien zeigen, dass Frauen mit Behinderungen in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen sind. Wir fordern, Frauen und Mädchen mit Behinderungen systematisch und präventiv vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen und dabei auch geflüchtete Frauen und Mädchen zu berücksichtigen. Dafür könnte unter anderem eine unabhängige Stelle zuständig sein, die Einrichtungen und Programme, die für behinderte Menschen bestimmt sind, zur Verhinderung von Gewalt und Missbrauch überwacht (auch Artikel 16 Absatz 3 der Behindertenrechtskonvention sieht eine solche Stelle vor). In Einrichtungen wie Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen wäre ein unabhängiger Beschwerdemechanismus, der in Fällen von Gewalt greift, sinnvoll. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, umfassende und wirksame Konzepte für einen besseren Gewaltschutz zu entwickeln und umzusetzen.
FDPWir Freie Demokraten messen Frauenhäusern und Beratungsstellen für von Gewalt betroffenen eine hohe Bedeutung bei. Die Finanzierung ist jedoch Länderssache, deshalb setzen wir uns in den Ländern jeweils für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.