Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Was planen Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen zu tun? Inwieweit sind diese Maßnahmen abhängig von der Bleibeperspektive der Frauen?
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen. Andererseits gilt für uns auch, dass wir unsere Maßnahmen vorrangig auf wirklich Schutzbedürftige konzentrieren. Daher sind für uns Maßnahmen tatsächlich abhängig von der Bleibeperspektive. | |
Wir wollen die Integrationskurse noch besser auf Zielgruppen ausrichten und damit Frauen und Mütter aus Einwanderungsfamilien erreichen. Denn sie sind entscheidend für die gelingende Integration der ganzen Familie. Insgesamt ist die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ein Marathon und kein Sprint. Ein zentrales Anliegen ist für uns die dauerhafte Öffnung der Ausbildungsförderung für alle Geflüchteten in Ausbildung. Auch die Betriebe – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – müssen besser unterstützt werden. Des Weiteren sollen Integrationskurse im Rahmen verfügbarer Plätze allen AsylbewerberInnen und Geduldeten offenstehen, auch jenen mit unklarer Bleibeperspektive. Wir setzen uns ein für zielgruppenspezifische Angebote unter anderem zur Frauenförderung. Sprachförderung wollen wir besser mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Maßnahmen zur Berufsorientierung, Ausbildung und der Beschäftigung in Betrieben verbinden – insbesondere für Frauen und Mütter aus Zuwanderungsfamilien. | |
Auf diese komplexe Frage gibt es keine einfache Antwort, zumal die konkreten Lebenssituationen der geflüchteten Frauen zum Teil sehr unterschiedlich sind. Erforderlich ist aber eine umfassende Strategie zur Stärkung geflüchteter Frauen, die an unterschiedlichen Stellen wirksam werden muss: Angefangen von einem aktiven und frühen Einbezug in Sprach- und Integrationskurse (mit Kinderbetreuung), begleitet von einem niedrigschwelligen Angebot für geflüchtete Frauen, über gezielte Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zu Förderprogrammen der Arbeitsagentur. Erforderlich ist auch ein Wandel tradierter geschlechtsspezifischer Rollenverständnisse, Anstöße hierzu können beispielsweise in Integrations- bzw. Orientierungskursen erfolgen. Die Selbstorganisierung geflüchteter Frauen muss gefördert, entsprechende Freiräume müssen ermöglicht werden. | |
Die unter Rot-Grün eingeführten niedrigschwelligen Integrationskurse für Frauen sind hier besonders wichtig, weil damit Menschen erfolgreich adressiert werden können, die durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden. Immerhin waren 2015 und 2016 mehr als ein Drittel aller Geflüchteten Frauen, bei den drei Hauptherkunftsländern (Syrien, Afghanistan und dem Irak) lag die Quote bei 32%-39%. Die Nachfrage liegt regelmäßig deutlich über den zur Verfügung stehenden Kursplätzen. Das hängt damit zusammen, dass ausgerechnet diese Kurse seit über zehn Jahren regelrecht kaputtgespart worden sind (vgl. BT-Drs. 18/4056). Die Programmevaluation des BAMF von Ende 2016 zeigt sinnvolle Schritte zur Weiterentwicklung dieser Kurse. Das unterstützen wir. Zudem wollen wir die Maßnahmen zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt ausweiten. | |
Wir Freie Demokraten setzen uns generell für eine Ausdehnung der Schulpflicht für unter 25-jährige Flüchtlinge bis zu einem Ausbildungsabschluss ein, um fehlende Qualifikation nachzuholen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Zudem brauchen wir ein Programm speziell für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, um ihnen eigenständige Teilhabe zu ermöglichen, tradierte Rollenmuster zu überwinden und Hartz-IV-Bezug in Familien mit nur einem gering qualifizierten Alleinverdiener zu vermeiden. In unserem Bundestagswahlprogramm haben wir festgehalten, dass die Schulpflicht bereits in den Landeseinrichtungen gelten soll, also unabhängig von der Bleibeperspektive angeboten wird. Das Förderprogramm für die Integration von Frauen in Arbeit soll ab Zuteilung an die Kommunen verfügbar sein. Bereits in den Landeseinrichtungen sind Sprachkurse vorgesehen. Damit diese auch für Frauen nutzbar sind, ist für Kinderbetreuung zu sorgen. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |