Gesamtgesellschaftlicher Dialog zu Religiöser Vielfalt

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten), sondern auch in anderen Bereichen zeigen, auf der Bundesebene sowie im gesamtgesellschaftlichen Dialog. Werden Sie auf der Bundesebene Konzepte unterstützen, die in die Landesebene hineinwirken und dazu führen, dass Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder die bereits etablierter (religiöser) Gruppen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUStaat und Religion sind aus guten Gründen getrennt. Glaube, Kirchen und Religionsgemeinschaften haben aber ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Hierzu bekennen sich CDU und CSU. Die Religionsfreiheit gilt für alle Menschen in Deutschland. Sie können sich frei entfalten und ihren Glauben leben, soweit und solange dies mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Wir wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann. Religionsgemeinschaften können auf Antrag die gleichen Rechte wie (religiöse) Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten oder selbst eine solche werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
SPDDas Grundgesetz enthält in Artikel 4 das Grundrecht der Glaubensfreiheit und regelt in Art. 140 das Verhältnis von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Staat. Die authentische Interpretation wird in Konfliktfällen durch die Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit gewährleistet. Wir unterstützen die organisatorische Entwicklung von religiösen/muslimischen Gemeinden und Organisationen, wenn sie sich in Deutschland nach deutschem Recht gründen und wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung achten. Erfüllen sie die Voraussetzungen, dann stehen ihnen auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen.
Die LinkeDIE LINKE tritt für eine rechtliche Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Dies schließt auch den Zugang zur Förderung von karitativen und Bildungseinrichtungen ein. Alle Religionsgemeinschaften sollten die Möglichkeit erhalten, einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht in Schulen als Wahlfach anbieten zu können. Religionsgemeinschaften sollten die Beiträge ihrer Mitglieder selbst eintreiben können. Verpflichtend sollte lediglich ein Ethikunterricht sein, in dem Kinder und Jugendliche die unterschiedlichen Bekenntnisse kennenlernen und vor dem Hintergrund ihrer weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründe gemeinsam ethische Fragen diskutieren können.
Bündnis 90 / Die GrünenDer Anspruch aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Gleichberechtigung ist aus unserer Sicht nicht nur legitim, sondern verfassungsrechtlich geboten und gesellschaftspolitisch erwünscht. Unser politisches Ziel ist die rechtliche Anerkennung und Integration des Islams in das deutsche Religionsverfassungsrecht. Ebenso wollen wir unter anderem Konzepte zur kultursensiblen und pluralistischen Fortentwicklung der Wohlfahrtspflege unterstützen, und wir treten für eine Besetzung der Rundfunk- und Fernsehräte ein, in der sich die heutige gesellschaftliche, religiöse und weltanschauliche Pluralität Deutschlands widerspiegelt.
FDPWir Freie Demokraten setzen uns für die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften durch den Staat ein. Die entscheidende Frage muss sein, ob das Menschen- und Gesellschaftsbild der jeweiligen Religionsgemeinschaft die Werteordnung der Verfassung achtet. Die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates ist in einer Weise auszulegen, welche Religion und Religionen bewusst in den öffentlichen Raum mit einbezieht. Die weltanschauliche Neutralität des Staates gegenüber den Glaubens- und Religionsgemeinschaften ist daher nicht negativ-ausgrenzend zu verstehen, sondern im Sinne einer positiv-kooperativen und partnerschaftlichen Zuordnung.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.