Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Nach aktueller Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU unterstützen den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Frauen in deutschen Behinderteneinrichtungen sind häufiger sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt als nichtbehinderte Frauen. Erschreckend ist, dass diese Gewalterfahrungen an Orten des Schutzes geschehen und sich die Frauen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Der Zugang zu Hilfe und Unterstützung ist dadurch erschwert. Betroffene müssen die Möglichkeit besitzen, schnell und einfach an qualifizierte Hilfsangebote zu kommen. Wir setzten uns daher für transparente Beratungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein. Gerade in Notsituationen müssen die Zugangsbarrieren zu Unterstützung und Hilfe so gering wie möglich gestaltet sein. Notwendig sind barrierefreie Anlaufstellen zur Präventionsberatung und für den Notfall. Auch flächendeckende Nottelefone für Frauen mit Behinderung sind von großem Nutzen.

Im Juli 2016 hatte der Bundestag eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach werden Menschen mit Behinderungen im Sexualstrafrecht umfassend geschützt und der sexuelle Missbrauch von Menschen mit einer schweren Behinderung wird als Verbrechen eingestuft.
SPDWir sind besorgt über Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wollen wir Konzepte entwickeln, die Übergriffen und Gewalt Einhalt gebieten. Außerdem wollen wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranbringen. Das inklusive Leben muss von Anfang an gelernt werden und erlebbar sein; von der Kita über die Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zu weiteren Bildungseinrichtungen. Deshalb wollen wir auch die dafür notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen verbessern. Wir wollen, dass Betroffene ohne Diskriminierung und ohne großen Aufwand Zugang zu Teilhabeleistungen bekommen. (siehe auch Antwort zu Frage 7.1 Wohnortnahe und niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstrukturen)
Die LinkeAlle Menschen sind - unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Beeinträchtigung oder nicht - vor Gewalt zu schützen. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz muss allen Betroffenen ausreichend zur Verfügung stehen. Vor allem Frauen mit Beeinträchtigungen sind am häufigsten von Gewalt betroffen. Wir wollen, dass das gesamte Schutz- und Hilfesystem barrierefrei ist und dauerhaft, bundesweit und verbindlich sichergestellt ist. Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch ohne Nachweispflichten auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bundesweit einheitlich regelt. Die Finanzierung der Frauenhäuser, die Bestandteil der Schutzpflicht ist, darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir wollen, dass sie unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung ausgestaltet ist.
Bündnis 90 / Die GrünenStudien zeigen, dass Frauen mit Behinderungen in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen sind. Wir fordern, Frauen und Mädchen mit Behinderungen systematisch und präventiv vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen und dabei auch geflüchtete Frauen und Mädchen zu berücksichtigen. Dafür könnte unter anderem eine unabhängige Stelle zuständig sein, die Einrichtungen und Programme, die für behinderte Menschen bestimmt sind, zur Verhinderung von Gewalt und Missbrauch überwacht (auch Artikel 16 Absatz 3 der Behindertenrechtskonvention sieht eine solche Stelle vor). In Einrichtungen wie Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen wäre ein unabhängiger Beschwerdemechanismus, der in Fällen von Gewalt greift, sinnvoll. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, umfassende und wirksame Konzepte für einen besseren Gewaltschutz zu entwickeln und umzusetzen.
FDPWir Freie Demokraten messen Frauenhäusern und Beratungsstellen für von Gewalt betroffenen eine hohe Bedeutung bei. Die Finanzierung ist jedoch Länderssache, deshalb setzen wir uns in den Ländern jeweils für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.