Befürwortung einer Überarbeitung der Presseratsrichtlinie hinsichtlich der Nennung der ethnischen Herkunft von Personen

Am 22.03.2017 änderte der Presserat die Richtlinie 12.1 zur Kriminalitätsberichterstattung. Befürworten Sie eine Rücknahme dieser Änderung bzw. die Ergänzung der Richtlinie um ein Antidiskriminierungsgebot, etwa eine Formulierung wie: „Die Erwähnung der Zugehörigkeit von Personen zur Gruppe der Rom*nja oder Sinti erfolgt nur bei inhaltlicher Relevanz für den Bericht und mit Einverständnis der betroffenen Personen. Eine inhaltliche Relevanz stellt bspw. die Thematisierung der Diskriminierung oder einer Zwangslage der Betroffenen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Rom*nja oder Sinti dar“?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Deutsche Presserat wurde 1956 gegründet, um ein geplantes Bundespressegesetz zu verhindern. Er ist damit quasi eine institutionelle Selbstkontrolle der Presse und insoweit unabhängig. Die CDU und CSU unterstützen und befürworten diese Unabhängigkeit und sehen deshalb davon ab, zu Entscheidungen des Presserates Stellung zu nehmen bzw. inhaltliche Vorgaben zu machen.
SPDDer Pressekodex ist eine seit Jahrzehnten gut funktionierende Selbstregulierung/Selbst- Kontrolle der Print- und Onlinemedien. Die Überarbeitung des Art. 12.1 hat das grundlegende Diskriminierungsverbot in Art. 12 unverändert gelassen. Mittels Praxis- Leitsätzen werden den Redaktionen nun Abwägungsbeispiele aufgezeigt, wann ein begründeter Sachzusammenhang vorliegen kann, der eine Nennung der Ethnie, Religion, Nationalität rechtfertigten kann. Jede Redaktion bleibt aber zur Einzelfall-Entscheidung verpflichtet. Die Weiterentwicklung des Pressekodex obliegt nicht der Politik. Wir werden aber gerade die Veränderung in Art. 12.1 Pressekodex in ihrer Wirkung genau verfolgen. Eine Absenkung des Diskriminierungsschutzes lehnen wir ab.
Die LinkeDie Richtlinie sollte unseres Erachtens schärfer gegen eine Erwähnung jeglicher ethnischer Gruppenzugehörigkeit gefasst sein. Schon die Regelbeispiele der Richtlinie zeigen, dass sie derzeit ohne größere Hindernisse bei fast jedem Ereignis so ausgelegt werden kann, dass eine Verbindung der Tat zur ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit des mutmaßlichen Täters/der mutmaßlichen Täterin im Bericht nahegelegt werden kann. Gerade in Bezug auf Roma und Sinti zeigt die Erfahrung, dass Journalist/innen häufig auf Formulierungen ausweichen, die bei den Leser/innen gleichwohl die "richtige" Assoziation auslösen. Ob die namentliche Erwähnung einer Gruppe für das von uns in Gänze unterstützte Anliegen zielführend ist, bedarf aus unserer Sicht weiterer Diskussion.
Bündnis 90 / Die GrünenRoma und Sinti sind seit Jahrhunderten in vielen Ländern Europas ganz besonders rassistischen Anfeindungen und Ausgrenzungen ausgesetzt – auch bei uns in Deutschland. Auf deutscher wie europäischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Situation der Roma nachhaltig zu verbessern. Die seit März dieses Jahres geltende Richtlinie 12.1 zur Kriminalitätsberichterstattung versucht das öffentliche Interesse an der Berichterstattung einerseits und den Diskriminierungsschutz andererseits im Einklang zu bringen. Sollte sich herausstellen, dass in der Praxis das nicht gelingt, müsste die Richtlinie nachbearbeitet werde. Allerdings sprechen wir uns dafür aus, dass in solchen Richtlinien ein generelles Verbot diskriminierender Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens sowie Schutz aller Minderheiten verankert ist, ohne einzelne Gruppen besonders hervorzuheben.
FDPWir Freie Demokraten befürworten ausdrücklich, dass sich die deutschen Print- und Onlinemedien mit Ziffer 12 des Pressekodexes zum Diskriminierungsverbot bekennen. Der Presserat hat die Änderung der Richtlinie 12.1 zur Kriminalitätsberichterstattung vom 22.03.2017 durch so genannte Praxis-Leitsätze präzisiert. Diese präzisierte Selbstbindung der Presse halten wir für geeignet, um den Schutz bestimmter Gruppen vor diskriminierenden Verallgemeinerungen sicherzustellen. Darüber hinausgehenden Rücknahme- bzw Ergänzugsbedarf der Richtlinie sehen wir nicht.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.