Mit dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden Unionsbürger*innen im Vergleich zu Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Sozialrecht noch stärker benachteiligt. Die Tendenz zur Nichtgewährung von Leistungen war zuvor bereits durch die EuGH-Urteile „Dano“ und „Alimanovic“ verstärkt worden. Werden Sie sich für die sozialrechtliche Gleichstellung und besonders die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für alle Unionsbürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten (unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes), einsetzen?
Das Recht eines jeden Bürgers der Europäischen Union (EU), den Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen, gehört zu den großen Errungenschaften der EU. Jeder Missbrauch durch Einwanderung in unsere Sozialsysteme gefährdet jedoch die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Für die Union gilt: Wer nie in Deutschland gearbeitet hat und somit nicht in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in Deutschland bestätigt. | |
Das Existenzminimum für Unionsbürger*innen ist gewährleistet. Wir streiten im Sinne der Menschen in der ganzen EU dafür, dass sich die Lage in Europa verbessert. Wir wollen ein Europa, das seine Politik an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet, soziale Mindeststandards sichert und Lohn- und Sozialdumping wirksam unterbindet. Auch auf europäischer Ebene wollen wir den Grundsatz verankern, dass es in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wirksame soziale Grundsicherungssysteme geben muss. Wir werden daher Initiativen und Programme zum Aufbau sozialer Grundsicherung unterstützen. Wir stehen uneingeschränkt zur europäischen Freizügigkeit. |
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Ja. DIE LINKE ist gegen den Ausschluss von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus der Grundsicherung. Wir setzen uns für eine bedarfsdeckende, armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung ein, in die alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einbezogen werden, insbesondere auch hier lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Asylsuchende. Diese Mindestsicherung soll 1.050 Euro netto monatlich betragen. | |
Die Freiheit, Grenzen zu überschreiten, ist ein zentraler europäischer Wert, sie fördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit und stärkt europäische Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Pluralismus. Wir sprechen uns dafür aus, Unionsbürger*innen nach drei Monaten Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren, wenn diese bereits eine Verbindung zum hiesigen Arbeitsmarkt aufgebaut haben und aktiv nach Arbeit suchen. Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung und sonstige Maßnahmen zur Integration sollen von Anfang an zur Verfügung stehen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sollen aber auch von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht oder nicht mehr nach Arbeit suchen oder ihre Arbeitsuche keine Aussicht auf Erfolg hat. | |
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den zentralen Errungenschaften der Europäischen Union. Dies wollen wir Freien Demokraten ohne Wenn und Aber verteidigen. Denn wir wollen gleichberechtigte Chancen auf Arbeit und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger in der Union. Gleichzeitig wollen wir aber keine Transfer-Union. Sozialpolitik ist und bleibt richtigerweise Aufgabe der Mitgliedstaaten. Eine Zuwanderung in einen anderen Mitgliedstaat, um höhere Sozialleistungen zu erhalten, ist nicht Gegenstand der Freizügigkeit und nicht Gegenstand der Europäischen Verträge. Dies muss auch in der Praxis durchgesetzt werden, denn ansonsten würde die Freizügigkeit selbst politisch diskreditiert – unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Missbrauchsfälle. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |