Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2016 eine umfangreiche Evaluation des AGG vorgelegt und an verschiedenen Stellen Änderungen empfohlen. Die Forderung nach einer Novellierung des AGG wird von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die tagtäglich mit dem AGG arbeiten geteilt und unterstützt. Unterstützen Sie die Forderung nach einer Überarbeitung des AGG in der kommenden Legislaturperiode?
Dank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist. |
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Ja. Wir wollen das vor 11 Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickeln. | |
Die Fraktion DIE Linke unterstützt eine Überarbeitung des AGG. | |
Ja. Mehr als 10 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es Zeit für eine Reform. Wir haben dazu einen ausführlichen Antrag ausgearbeitet, in dem wir zahlreiche Forderungen formuliert haben, die denen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entsprechen. Danach soll vor allem der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt und insbesondere ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt werden. | |
Wir Freie Demokraten planen derzeit keine diesbezüglichen Änderungen am AGG. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |