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Überarbeitung des AGG

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2016 eine umfangreiche Evaluation des AGG vorgelegt und an verschiedenen Stellen Änderungen empfohlen. Die Forderung nach einer Novellierung des AGG wird von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die tagtäglich mit dem AGG arbeiten geteilt und unterstützt. Unterstützen Sie die Forderung nach einer Überarbeitung des AGG in der kommenden Legislaturperiode?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDJa. Wir wollen das vor 11 Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickeln.
Die LinkeDie Fraktion DIE Linke unterstützt eine Überarbeitung des AGG.
Bündnis 90 / Die GrünenJa. Mehr als 10 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es Zeit für eine Reform. Wir haben dazu einen ausführlichen Antrag ausgearbeitet, in dem wir zahlreiche Forderungen formuliert haben, die denen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entsprechen. Danach soll vor allem der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt und insbesondere ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt werden.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine diesbezüglichen Änderungen am AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Erweiterung des Merkmalskataloges des AGG

Aktuell schützt das AGG vor Diskriminierung aus sechs Gründen. Über diese Merkmale hinaus gibt es weitere bedeutsame gesellschaftlich bedeutsame Gruppenzugehörigkeiten bzw. -zuschreibungen, die eng mit Teilhabe verknüpft sind. So ist insbesondere, aber nicht alleinig die soziale Herkunft bzw. der soziale Status mit einem hohen Diskriminierungsrisiko in zentralen Lebensbereiche wie Bildung, Zugang zu Wohnraum und Dienstleistungen etc. verbunden. Inwiefern sehen Sie die Notwendigkeit den Diskriminierungsschutz über die aktuell benannten sechs Gründe hinaus zu erweitern? Befürworten Sie eine Ergänzung der aktuellen Liste (wenn ja, um welche Gründe) oder die Einführung eines offenen Merkmalskatalogs?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDEine abschließende Positionierung der SPD zu dieser Fragestellung liegt bisher nicht vor. Wir sprechen uns allerdings für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG aus. Bei dieser Weiterentwicklung wird neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu
berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE fordert die Respektierung und Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen. Das AGG ist mit diesem Ziel weiterzuentwickeln.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen einen breit angelegten Schutz vor Diskriminierung. Vorschlägen, die Liste der Diskriminierungsmerkmale über die EU-Richtlinien hinaus zu erweitern, stehen wir aber zurückhaltend gegenüber. Stattdessen bevorzugen wir zunächst, die Definition der bestehenden Merkmale zu erweitern. Eine Möglichkeit wäre, direkt in § 1 AGG festzuhalten, was die Begriffe genau umfassen. So fordern wir zum Beispiel eine Klarstellung, wonach eine Benachteiligung wegen des Geschlechts Benachteiligungen wegen der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks umfasst. Bei Diskriminierung aufgrund des Merkmals Gewicht bedarf es einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.
FDPWir Freie Demokraten planen gegenwärtig keine Erweiterung des Merkmalkatalogs des AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht

Gewichtsdiskriminierung ist eine der am häufigsten auftretenden Diskriminierungen in Deutschland. Gleichzeitig wird „Gewicht“ nicht als Diskriminierungsmerkmal vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst. Inwieweit planen Sie, das Merkmal „Gewicht“ ins AGG aufzunehmen und mit welcher Formulierung: „Gewicht“ als explizit genannte Kategorie oder subsumiert unter eine Kategorie „äußeres Erscheinungsbild“?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDEine abschließende Positionierung der SPD zu dieser Fragestellung liegt bisher nicht vor. Wir sprechen uns allerdings für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung wird neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE ist sich bewusst, dass Diskriminierung aufgrund des Gewichtes ein Problem darstellt. Wie dieses am besten angegangen werden soll, wird für uns Gegenstand der Diskussion hinsichtlich der Überarbeitung des AGG sein.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen einen breit angelegten Schutz vor Diskriminierung. Vorschlägen, die Liste der Diskriminierungsmerkmale über die EU-Richtlinien hinaus zu erweitern, stehen wir aber zurückhaltend gegenüber. Stattdessen bevorzugen wir zunächst, die Definition der bestehenden Merkmale zu erweitern. Eine Möglichkeit wäre, direkt in § 1 AGG festzuhalten, was die Begriffe genau umfassen. So fordern wir zum Beispiel eine Klarstellung, wonach eine Benachteiligung wegen des Geschlechts Benachteiligungen wegen der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks umfasst. Bei Diskriminierung aufgrund des Merkmals Gewicht bedarf es einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.
FDPWir Freie Demokraten planen gegenwärtig keine Erweiterung des AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Aufnahme angemessener Vorkehrungen in das AGG

Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht unter angemessenen Vorkehrungen „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“. Werden Sie sich dafür einsetzen, eine Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen auch in das AGG aufzunehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDBei einer Reform des AGG wird es für uns darauf ankommen, für die Privatwirtschaft verbindliche Regelungen für angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu schaffen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Forderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich umzusetzen erfordert, Behindertenpolitik als Querschnittsthema auszugestalten. Ziele der Fraktion DIE LINKE bleiben: volle soziale Teilhabe, Inklusion und umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderungen. Jederzeit und überall. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und andere Menschenrechtsverträge bleiben dabei unsere Basis.
Bündnis 90 / Die GrünenFür uns stellt die Verweigerung angemessener Vorkehrungen eine Diskriminierung dar. Deshalb fordern wir, die Verweigerung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen.
FDPNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz. Die Bekämpfung der Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist ein gesellschaftspolitisches Ziel von uns Freien Demokraten. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Immer mehr Vorschriften zu erlassen heißt nicht, dass die Praxis nachher auch besser funktioniert. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Fristverlängerung im AGG

Die Beratungspraxis zeigt: eine zweimonatige Frist zur Anmeldung der Ansprüche ist zu kurz. Betroffene brauchen mehr Zeit, um ihre Erwartungen und Ziele zu klären, alle notwendigen Informationen zusammen zu tragen, vermittelnde Konfliktlösungen zu suchen und eine angemessene rechtliche Vertretung zu finden. Nach Abwägung auch der Interessen der potentiell beklagten Seite und dem Blick auf vergleichbare Regelungen in anderen Rechtsbereichen erscheint eine Ausweitung der Frist auf 6 Monate angemessen. Inwiefern unterstützen Sie eine Ausweitung der Frist zur Anmeldung der Ansprüche nach § 15 und § 21 auf 6 Monate?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDWir sprechen uns für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung werden neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen. Im Evaluationsbericht wird eine entsprechende Verlängerung der Frist empfohlen, die wir begrüßen.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE fordert eine Weiterentwicklung des AGG, eine Evaluierung und entsprechende Anpassung der Fristen ist dabei vorzunehmen.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Beratungspraxis zeigt, dass die Fristen sowohl in Bezug auf Arbeits- als auch auf Zivilrecht in keiner Weise mit der Lebensrealität der betroffenen Gruppen übereinstimmen, denn es braucht oft Zeit bis Betroffene nach der Aufdeckung der Ungleichbehandlung sich zum Handeln durchringen. Außerdem blockiert die zur Fristwahrung nötige frühzeitige schriftliche Geltendmachung des Anspruchs eine einvernehmliche Lösung. Um die Durchsetzung der Ansprüche durch eine zu kurze Geltendmachungsfrist nicht unverhältnismäßig zu beschränken sowie einen Dialog zu ermöglichen, der zu nachhaltigen Veränderungen sowie zu einem befriedigenden Ausgleich führen kann, müssen die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG auf 6 Monate verlängert werden.
FDPAus unserer Sicht gewährleistet die aktuelle Frist einen angemessenen Interessenausgleich. Zu berücksichtigen ist, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden herrschen soll. Das gilt ganz besonders, wenn das Rechtsverhältnis noch andauert. Zudem ist die Beendigung der Benachteiligung in einigen Fällen, zum Beispiel bei Einstellungen oder Wohnungsvergaben, mit zunehmendem Zeitablauf nur noch schwer zu erreichen. Die Fristen sind auch im Vergleich zu anderen Fristen nicht unangemessen kurz, zum Beispiel doppelt so lange wie die Widerspruchsfrist gegen staatliche Verwaltungsakte.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beweislasterleichterung

Betroffene müssen eine Diskriminierung vor Gericht durch Indizien glaubhaft machen, nicht beweisen. Diese Beweislasterleichterung ist zentral für die Wirksamkeit des AGG. Gleichzeitig sind die der Reichweite der Beweislasterleichterung und die Anforderungen an die Indizien umstritten. Inwiefern sehen Sie einen Handlungsbedarf bezüglich der Beweislastregelung? Wie wollen Sie eine wirksame Regelung sicherstellen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Ziel der CDU und CSU ist weiterhin eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb wollen wir bestehende Diskriminierungen weiter abbauen und setzen dabei verstärkt auf Bündnisse mit und in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Weitere Einschränkungen der Privatautonomie und zusätzliche bürokratische Belastungen lehnen wir indes ab. CDU und CSU kritisieren zudem das Verfahren zur Evaluierung des Gesetzes durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es ist zwar nachvollziehbar, dass zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG eine Überprüfung seiner Wirksamkeit vorgenommen worden ist.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Begutachtung ein Büro beauftragt, das in enger Verbindung zu der Partei der antragstellenden Fraktion steht. Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Eine Ausweitung des Merkmalskatalogs, insbesondere durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Merkmal „Gewicht“, lehnen CDU und CSU ab. Eine erweiterte Klagefrist lehnen CDU und CSU ab. Eine Ausweitung der Klagefrist auf sechs Monate würde bedeuten, dass es eine deutliche Verlängerung der Phase der Rechtsunsicherheit gibt. Außerdem ist es schwieriger, der Nachweispflicht nachzukommen, je weiter man sich zeitlich von einem Ereignis entfernt. Die Zweimonatsfrist ist im Sinne der Rechtssicherheit deshalb eine gute Frist.
SPDEine abschließende Positionierung der SPD zu dieser Fragestellung liegt bisher nicht vor. Wir sprechen uns allerdings für die Weiterentwicklung des vor 11 Jahren in Kraft getretenen
AGG ein. Bei dieser Weiterentwicklung werden neben dem Evaluationsbericht zum AGG auch der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drs. 18/13060) zu berücksichtigen sein sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der dann zu führenden Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern eingehen. Da die Durchsetzungsfähigkeit des AGG aus Sicht der SPD gestärkt werden muss, sind dabei auch die aktuellen Beweislastregelungen zu prüfen.
Die LinkeIm Rahmen der Überarbeitung des AGG wird zu evaluieren sein, ob die bisherige Beweislastregelung den Ansprüchen des AGG gerecht wird und ob und wie Anpassungen vorgenommen werden sollen.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen im Dialog mit Antidiskriminierungsverbänden, die praktische Erfahrung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gesammelt haben, weiteren Reformbedarf ausloten. Dies betrifft vor allem die Stärkung des Rechtsschutzes zugunsten diskriminierter Personen, wozu die Regelungen zu Beweislasterleichterung gehören.
FDPInnerhalb des Rechtssystems sind die heute bestehenden Beweiserleichterungen des AGG bereits sehr weitgehend. Im Rahmen einer Überprüfung des AGG sollte der Aspekt der Beweiserleichterungen auch untersucht werden. Bei allen Beweislastregelungen muss im Blick behalten werden, dass es sich um Ausnahmevorschriften handelt, die nicht zum Regelfall werden sollten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht

Das AGG ist aktuell nur anwendbar, wenn Betroffene selbst Klage führen. Die Praxis zeigt: die damit einhergehende emotionale, finanzielle und zeitliche Belastung können oder wollen viele Betroffene nicht tragen, obwohl sie sich eine Veränderung wünschen. Dies gilt insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen, etwa Geflüchtete oder Schwangere, und in zentralen Lebensbereichen, wie etwa beim Zugang zu Wohnen oder Arbeit. Die Prozessstandschaft (das Abtreten individueller Rechtsansprüche an einen klageführenden Verband) und das Verbandsklagerecht (ein Verband führt Klage unabhängig von konkret Betroffenen) sind Möglichkeiten, das Gleichbehandlungsgebot einzufordern und Betroffene zugleich entscheidend zu entlasten. Aus dem Umwelt-, Verbraucherschutz- sowie Behindertenrecht liegen Erfahrungen mit diesen Instrumenten vor. Inwiefern planen Sie, die Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht in das AGG aufzunehmen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie deutsche Rechtsordnung geht grundsätzlich vom Individualrechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes aus. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es dort, wo die Rechtsdurchsetzung aus faktischen Gründen nicht einer Einzelperson zugeordnet werden kann, wie beispielsweise im Natur- und Umweltschutzrecht; die Natur selbst kann nicht klagen. Darüber hinausgehende Ausnahmen wie in § 15 Behindertengleichstellungsgesetz oder das Klagerecht von Verbraucherschutzverbänden nach dem Unterlassungsklagengesetz sollten als systemfremd Ausnahmen bleiben. Finanzielle Hürden können durch das System der Prozesskostenhilfe ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist eine gewillkürte Prozessstandschaft bereits nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. CDU und CSU planen deshalb nicht, ein Verbandsklagerecht oder eine eigens geregelte Prozessstandschaft in das AGG aufzunehmen.
SPDDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln und wollen ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE spricht sich für ein Verbandsklagerecht aus.
Bündnis 90 / Die GrünenDiskriminierung ist nicht nur ein individuelles Problem, vielmehr gibt es in unserer Gesellschaft strukturelle Diskriminierung. Es ist klar, dass Opfer von Diskriminierung hohe emotionale Hürden überspringen müssen, bevor sie etwa ihre Arbeitgeber verklagen. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, fehlende Rechtsberatung oder die Prozesskosten sind nur einige der Gründe. Häufig fehlen aber schlicht die Daten und die Kenntnisse, um eine Diskriminierung im Sinne des AGG mit Indizien untermauern zu können. Deswegen ist es notwendig, dass auch die Antidiskriminierungsverbände grundsätzlich in die Lage versetzt werden, ohne die Verletzung eigener Rechte darlegen zu müssen, Klage zu erheben auf Feststellung, dass gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wurde. Soweit eine betroffene Person selbst Klage erheben kann oder hätte erheben können, soll nach unserem Vorschlag die Verbandsklage nur zulässig sein, wenn der Antidiskriminierungsverband geltend macht, dass es sich bei der Maßnahme um einen Fall von allgemeiner Bedeutung handelt. Dies soll insbesondere der Fall sein, wenn eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle vorliegt.
FDPWir sehen für die Aufnahme der von Ihnen vorgeschlagenen Instrumente ins AGG keinen Bedarf. Das zivilrechtliche Rechtssystem beruht auf der Individualklage. Gerade bei sehr persönlichen Fallkonstellationen, in denen es um Diskriminierung geht, ist es sachgerecht, dass der Betroffene auch selbst über eine Klage und in einem Rechtsstreit über die Prozesshandlungen maßgeblich mitentscheidet. Dies wäre insbesondere bei Einführung eines Verbandsklagerechts, aber auch bei der Prozessstandschaft, nicht mehr gegeben. Die bei Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG typische individuelle Betroffenheit aufgrund einer konkreten Lebenssituation besteht zudem bei umweltrechtlichen oder verbraucherschutzrechtlichen Verbandsklagen nicht.
Zudem können sich Betroffene anwaltlich vertreten lassen und Prozesskostenhilfe beantragen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Konkretisierung bzw. Erweiterung der Rechtsansprüche und Sanktionen im AGG

Die europäischen Vorgaben für das AGG formulieren, dass Sanktionen wirksam und abschreckend sein sollen. Sie sollen Beklagte von zukünftigen Verstößen abhalten und Dritte zu einem rechtskonformen Verhalten motivieren. Das AGG nimmt die Regelungen der Rechtsansprüche im AGG ist bezüglich der abschreckenden Wirkung unbestimmt. In der Rechtsprechung wird dieser Aspekt regelmäßig zu wenig beachtet. Inwiefern planen Sie eine Konkretisierung bzw. Erweiterung der Rechtsansprüche und Sanktionen im Sinne einer abschreckenden Wirkung?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU sehen keinen Bedarf für eine Konkretisierung und Erweiterung der Rechtsansprüche.
SPDDie Durchsetzungsfähigkeit des AGG soll aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gestärkt werden. Daher wollen wir härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das AGG verankern sowie Wiederherstellungs- und Schadenersatzansprüche bei ungerechtfertigten Diskriminierungen im Sozialrecht.
Die LinkeEine Erweiterung ist im Rahmen der Überarbeitung des AGG zu prüfen.
Bündnis 90 / Die GrünenDie EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sehen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot vor: „Die Sanktionen, die auch Schadenersatzleistungen an die Opfer umfassen können, müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Ob die Regelungen des AGG dieser Vorgaben genügend Rechnung tragen und ob für die Gewährleistung eines wirksamen Schutzes vor Benachteiligungen zusätzlicher Regelungsbedarf besteht, soll nach unserem Vorschlag von einer unabhängigen Stelle evaluiert werden.
FDPDie bestehenden Regelungen des AGG setzen die zugrunde liegende Richtlinie unserer Auffassung nach hinreichend um.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Abschaffung von § 19 Abs. 3

Das AGG formuliert in § 19 Abs. 3 eine Ausnahme von Gleichbehandlungsgebot für die Vermietung von Wohnraum, wenn dadurch sozial stabile Bewohner- und Siedlungsstrukturen geschaffen würden. Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf positive Maßnahmen zum Abbau bestehender Diskriminierung, die bereits an anderer Stelle im AGG ausreichend geregelt sind. In der Praxis ist das genaue Gegenteil zu beobachten. Der Absatz zu stabilen Wohnstrukturen wird von Vermieter*innen als Erlaubnis für Diskriminierungen missverstanden und benachteiligt Menschen vor allem aufgrund ihrer Herkunft, Sprache und/oder Religion statt ihnen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Inwiefern teilen Sie diese Einschätzung zu § 19 Abs. 3 AGG? Befürworten Sie eine Streichung?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU halten an der Regelung des § 19 Abs. 3 AGG fest. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung stabiler und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse. Im Übrigen gibt der Wortlaut der Vorschrift Ihre Einschätzung nicht wieder, dass diese sich ausschließlich auf positive Maßnahmen im Sinne des § 5 AGG bezieht.
SPDDie Zulässigkeit von Quotenvorgaben zugunsten bzw. zulasten bestimmter ethnischer Bevölkerungsgruppen bei der Vermietung von Wohnraum durch Großvermieter wie etwa städtische Wohnungsbaugenossenschaften wird in der wissenschaftlichen Diskussion sehr kritisch gesehen. Diskriminierungen von Menschen mit ausländischem Namen bei der Wohnungssuche verstoßen aus Sicht der SPD gegen das AGG. Eine kritische Überprüfung
des § 19 Abs. 3 AGG im Rahmen der Weiterentwicklung des AGG, die die SPD anstrebt, ist daher erforderlich.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE sieht diese Ausnahmeregelung als problematisch an. Ihre Streichung oder Änderung ist im Rahmen der Überarbeitung des AGG zu prüfen.
Bündnis 90 / Die Grünen§ 19 Abs. 3 verstößt gegen die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG und die Genderrichtlinie 2004/113/EG, weil diese Richtlinien solche Einschränkungen nicht zulassen. Zudem hat diese Regelung dazu geführt, dass beim Abschluss von Mietverträgen vermehrt Ungleichbehandlungen aus rassistischen Gründen festgestellt wurden. Deshalb wollen wir den Paragraphen ersatzlos streichen.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine diesbezüglichen Änderungen am AGG.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ausweitung des Mandats der ADS

Das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Unterstützung von Betroffenen ist aktuell auf allgemeine Auskünfte zum AGG und das Ersuchen von Stellungnahmen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung begrenzt. In anderen europäischen Ländern bieten vergleichbare Stellen Ratsuchenden auch eine explizite Rechtsberatung an und führen Klagen mit übergeordneter juristischer oder gesellschaftlicher Bedeutung. Wie bewerten Sie die Handlungsmöglichkeiten der ADS und wie stehen Sie zu der Forderung das Mandat der ADS im Sinne von Betroffenen zu erweitern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Anzahl der Klagen, die einen Verstoß gegen das AGG geltend machen, ist viel geringer als erwartet. Dies liegt auch an der guten Beratung der Antidiskriminierungsstelle. Sie trägt offenbar viel zur Aufklärung bei, ob es sich um einen ein Diskriminierungsfall im Sinne des AGG handelt oder nicht. Eine Ausweitung des Mandates der ADS lehnen CDU und CSU insoweit ab.
SPDDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen Ausbau der Kapazitäten der ADS ein, ein Beratungsangebot begrüßen wir.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen dafür sorge tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig finanziell und institutionell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden und beispielsweise öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen entgegenzutreten und vorzubeugen. Daher setzen wir uns seit Jahren für die Erhöhung des Budgets der ADS ein. Was ihre Handlungsmöglichkeiten betrifft, wollen wir zusammen mit Antidiskriminierungsverbänden und der ADS prüfen, inwiefern die Erweiterung ihres Mandats den diskriminierenden Menschen zugutekommen könnte.
FDPWir Freie Demokraten planen derzeit keine Änderungen beim Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Antidiskriminierungsstelle.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Finanzielle Ausstattung der ADS

Die ADS soll als zentrale Anlaufstelle Betroffene mit konkreten Anliegen unterstützen, thematische Forschung initiieren, die Öffentlichkeit informieren und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten. Dafür stehen ihr circa 3,6 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bezüglich der finanziellen Ausstattung der staatlichen Antidiskriminierungsstruktur auf den hinteren Plätzen. Wie bewerten Sie die finanzielle Ausstattung der ADS und werden Sie sich für eine Aufstockung des Etats einsetzen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie CDU und CSU sind der Auffassung, dass die Antidiskriminierungsstelle mit dem ihr zur Verfügung stehenden Etat ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.
SPDWir setzen uns für ein gerechtes Miteinander in einer offenen und inklusiven Gesellschaft ein. Darin hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wichtige Aufgaben. Sie informiert die Öffentlichkeit, berät und unterstützt Betroffene, kann Beratungen durch andere Stellen vermitteln, trifft Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch. Sie hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit u.a. Nichtregierungsorganisationen in geeigneter Form einzubeziehen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausreichend finanziell ausstatten.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen Ausbau der Kapazitäten der ADS ein, ein Beratungsangebot begrüßen wir.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen dafür sorge tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig finanziell und institutionell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden und beispielsweise öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen entgegenzutreten und vorzubeugen. Daher setzen wir uns seit Jahren für die Erhöhung des Budgets der ADS ein. Was ihre Handlungsmöglichkeiten betrifft, wollen wir zusammen mit Antidiskriminierungsverbänden und der ADS prüfen, inwiefern die Erweiterung ihres Mandats den diskriminierenden Menschen zugutekommen könnte.
FDPWir Freie Demokraten werden den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2018 sorgfältig prüfen und dafür Sorge tragen, dass die ADS ihren gesetzlichen Auftrag gut erfüllen kann.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Ernennung der Leitung der ADS

Aufgrund der Unabhängigkeit der ADS kommt der Leitung eine besondere Bedeutung bezüglich der Programmatik und inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle zu. Aktuell wird die Leitung auf Vorschlag der Bundesregierung durch den*die Bundesministerin des BMSFSJ ernannt. Im Sinne eines demokratischen und transparenten Besetzungsverfahrens wäre eine Ernennung durch den Bundestag wünschenswert. Inwiefern unterstützen Sie die Forderung nach einer Ernennung der Leitung der ADS durch den Bundestag?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAn dem Besetzungsverfahren der Antidiskriminierungsstelle halten wir fest. Die Leitung wird von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister des BMFSFJ auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Es handelt sich dabei um ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, welches an die Legislaturperiode des Bundestages gekoppelt ist, im Normalfall also vier Jahre dauert. Das Amtsverhältnis wird durch einen Vertrag zwischen der Leitung und dem BMFSFJ geregelt und bedarf der Zustimmung der Bundesregierung. Insoweit befinden CDU und CSU das demokratische Verfahren als gewahrt.
SPDWir schätzen die Arbeit der Leiterin der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. Deshalb sehen wir aktuell keinen Anlass, das vom Gesetz vorgesehene Besetzungsverfahren für die Stelle zu verändern.
Die LinkeZunächst steht für die Fraktion DIE LINKE die Überarbeitung des AGG im Vordergrund.
Bündnis 90 / Die GrünenDie bisherigen Erfahrungen mit der Ernennung der Leitung der ADS haben gezeigt, dass das bestehende Verfahren je nach politischem Willen diametral unterschiedlich ausfallen kann. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass sich auch die künftige Leitung der ADS durch eine große Expertise im Bereich der Antidiskriminierungspolitik sowie durch absolute Unabhängigkeit auszeichnet.
FDPWir Freie Demokraten planen aktuell keine Veränderungen an der bestehenden Ernennungspraxis bei der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.