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Verzicht auf Geschlechtszuordnung oder Einführung eines dritten Geschlechts

Die Zuordnung des Geschlechts beim Standesamt stellt für trans* und inter* Menschen immer wieder ein Problem dar, da diese Geschlechtszuordnung häufig nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmt. Sind Sie bereit, hierbei und bei anderen staatlichen Formularen ein drittes Geschlecht zuzulassen oder gar auf die Eintragung des Geschlechts zu verzichten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen. Im Übrigen kann in Deutschland auf Verlangen bereits heute darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Abs. 2 PStG). Außerdem erfolgt auch im Geburtenregister keine Angabe des Geschlechts, wenn diese nicht eindeutig möglich ist (§ 22 Abs. 3 PStG).
SPDOb es bessere oder unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“ gibt, muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und einen Mehrwert in Bezug auf deren Selbstbestimmung im Vergleich zum rechtlichen Status quo bieten. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Einige Personen würden ein „drittes Geschlecht“ vorziehen. Andere wiederum fühlen sich beiden Geschlechtern zugehörig oder empfinden eine ganz eindeutige Geschlechtszugehörigkeit. Wir müssen hier eine breite gesellschaftliche Debatte ohne Diskriminierung und Vorurteile führen.
Die LinkeEs gibt im deutschen Recht bereits ein drittes Geschlecht. „ “( Kein Geschlechtseintrag), als Zwangseintrag bestimmt durch die Medizin bestimmt bei intersexuellen Kindern. DIE LINKE vertritt die Position, das „ “ Geschlechtseintrag sowie weiter im zivilgesellschlichen Prozess gemeinsam mit Betroffenenverbänden zu erarbeitenden Geschlechtseinträgen für alle Menschen möglich (vor allem freiwillig) sein sollte. Zu weitergehenden Vorstellungen, das Geschlecht vollständig aus dem Recht zu streichen hat sich DIE LINKE noch keine abschließende Meinung gebildet.
Bündnis 90 / Die GrünenWir plädieren für eine dritte Option im Personenstandsrecht. Wir wollen das Personenstandsgesetz so novellieren, dass alle Menschen durch die Schaffung einer weiteren Geschlechtskategorie die Möglichkeit erhalten, im Geburtenregister mit Wirkung für alle Folgedokumente und mit Wirkung einer rechtlichen Gleichbehandlung, dauerhaft weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht vornehmen zu müssen. Diese neue Geschlechtskategorie ist gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln.
FDPWir Freien Demokraten treten dafür ein, dass Transsexuellenrecht so zu erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung diskriminierungsfrei erfolgen kann. Der Zwang zur Eindeutigkeit der geschlechtlichen Zugehörigkeit passt nicht in eine moderne Gesellschaft der Vielfalt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist nicht bipolar. Wo die Eintragung eines Geschlechts unverzichtbar erscheint, muss sich diese Tatsache mindestens in einer ergänzenden eigenen Kategorie - Sie nennen es "drittes Geschlecht" - möglich sein.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Offenbarungsverbot durchsetzen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Dies führt immer wieder dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren. Sind Sie bereit, den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen besser zu gewährleisten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch- wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
SPDWir setzen uns für ein effektives Offenbarungsverbot ein und wollen das TSG sowie ggf. weitere Gesetze reformieren.
Die LinkeDas Offenbarungsverbot in § 5 Transsexuellengesetz ist aus Sicht der LINKEN für transgeschlechtliche Menschen von elementarer Bedeutung. Dies muss erhalten und ausgebaut werden. Wie dies jedoch geschehen soll, dazu haben wir uns erst in Ansätzen
Gedanken gemacht und regen an, dass bei einer gesetzlichen Neuregelung dies gemeinsam mit den Betroffenenverbänden juristisch ausgebaut und verankert wird.
Bündnis 90 / Die GrünenEin wesentlicher Schwerpunkt unseres Selbstbestimmungsgesetzes ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes. Das geltende Verbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Selbstbestimmungsgesetz sieht deshalb eine Pflicht zur unverzüglichen Anpassung amtlicher Dokumente und Register sowie zivilrechtlicher Verträge vor. Dazu statuiert es einen Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse aus früheren Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen mit ursprünglichem Datum. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verweigerungshaltung droht eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.
FDPWir Freie Demokraten sind für die Diskussion darüber, wie die Privatsphäre jedes Menschen besser geschützt und geachtet werden kann, offen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Umgang mit Diversity und Antidiskriminierung im Vergaberecht berücksichtigen

Im Rahmen des Vergaberechts spielen Diversity und Antidiskriminierung bislang keine Rolle. Als auftragsvergebende Stelle hat der Staat die Möglichkeit, grundsätzliche Mindeststandards einzufordern bzw. als Kriterium bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Setzen Sie sich dafür ein, im Vergaberecht festzuschreiben, dass Auftragnehmende I) sich dazu verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu achten und auch gegenüber Dritten durchzusetzen sowie II) konkrete Maßnahmen nachzuweisen, die der Beseitigung bestehender Nachteile und der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Chancengleichheit und Diversity über die gesamte Laufzeit des Vertrages dienen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUCDU und CSU sind der Auffassung, dass das Vergaberecht grundsätzlich nicht durch die Überfrachtung mit vergabefremden Kriterien kompliziert und undurchsichtig werden sollte. Vielmehr ist ein entscheidendes Kriterium die Gesetzestreue der Auftragnehmer nach § 123 GWB. Das geltende Vergaberecht sieht darüber hinaus in § 127 Abs. 1 S. 3 GWB die Möglichkeit vor, neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu bereits 2009 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag Hinweise für die kommunale Praxis zur Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht herausgegeben.
SPDDas öffentliche Vergaberecht ist in Deutschland sehr stark von der europäischen Gesetzgebung zu öffentlichen Aufträgen beeinflusst. Gemäß § 97 Abs. 2 des einschlägigen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren grundsätzlich gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. Solche Ausnahmen betreffen zum Beispiel die Anforderungen an Bewerber und Bieter im Vergabeverfahren, die durch das Gesetz und Verordnungen im Hinblick auf Ausschlussgründe oder Eignungsanforderungen eröffnet sind. Zum Diskriminierungsverbot im Hinblick auf Bewerber oder Bieter aus dem EU-Ausland ist Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu beachten, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet. Das ist selbstverständlich auch im Vergabeverfahren zu beachten.

Allerdings eröffnet das Vergaberecht nach den jüngsten Reformen verstärkt die Möglichkeit, nach sozialen Kriterien auszuschreiben. Es liegt in der Hoheit der jeweiligen öffentlichen Körperschaft, sich dieser sozialen Kriterien zu bedienen. Ob darüber hinaus noch Änderungen im Gesetz notwendig sind, wird sich nach einer sorgfältigen Evaluation der letzten Novellierung entscheiden.
Die LinkeJa: DIE LINKE fordert ein diskriminierungsfreies Vergaberecht und entsprechende Förderungen und Anreize, um Diversity und Chancengleichheit zu gewährleisten. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen bedeutet dies beispielsweise, dass Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen nur in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen dürfen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört.
Bündnis 90 / Die GrünenDie Stärkung von umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Verpflichtungen sollte zentral bei der öffentlichen Auftragsvergabe sein. Zwar werden nach der bisherigen Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei der Vergabe unter anderem soziale Aspekte berücksichtigt. Wir wollen dort dennoch explizit erläutern, dass darunter Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Einhaltung anderer antidiskriminierungsrechtlichen Bestimmungen wie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des darin umfassend normierten Diskriminierungsschutzes zu verstehen sind.
FDPEs gibt viele Gesichtspunkte, unter denen das Vergaberecht neu definiert werden sollte. Leitend ist für uns aber die Funktionstüchtigkeit des Systems und die Zumutbarkeit des zusätzlichen Aufwands. Diversity ist in sehr vielen Lebensbereichen ein wichtiger Aspekt, beim Vergaberecht ist er jedoch als Kriterium kaum zu kontrollieren. Und Vorschriften sind nur so stark wie ihre Kontrollmöglichkeiten.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Angleichung des Diskriminierungsschutzes im staatlichen Bereich an den zivilrechtlichen Bereich

Aktuell haben Betroffene rechtlich eine stärkere Position, wenn die Diskriminierung von anderen Bürger*innen ausgeht als wenn sie auf staatlichem Handeln beruht. Gegenüber dem Staat haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Schadensersatz und es gibt keine Regelung der Beweislasterleichterung. Inwiefern planen Sie den rechtlichen Diskriminierungsschutz für den Bereich des staatlichen Handelns an das Niveau im zivilrechtlichen Bereich anzugleichen?

Antworten der Parteien
CDU / CSUEine Ausweitung der geltenden Regelungen auf den Bereich des staatlichen Handelns lehnen CDU und CSU ab. Ein Umdenken in der Gesellschaft zu einem diskriminierungsfreien Miteinander lässt sich nicht allein durch Rechtsvorschriften erzwingen. Im Übrigen sind öffentliche Stellen anders als private Unternehmen unmittelbar an den Gleichheitssatz des Art. 3 GG gebunden.
SPDDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus.
Die LinkeEiner Reform des Staatshaftungsrechts steht die Fraktion DIE LINKE im Bundestag aufgeschlossen gegenüber. Hierbei müsste dieses den zivilrechtlichen Standards angepasst werden.
Bündnis 90 / Die GrünenIn der Praxis kann der Bereich staatlichen Handelns ebenfalls diskriminierungsrelevant sein. Das belegen empirische Untersuchungen, wie auch Klagen im Bereich des Verwaltungsrechts. Dies zeigt sich nicht zuletzt an Berichten, dass bei deutschen Sicherheitsbehörden „racial profiling“ zum Einsatz kommt. Deshalb fordern wir den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um öffentlich-rechtliche Leistungsgewährungen durch Hoheitsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag, wie sie gerade im Bildungsbereich in Deutschland üblich sind, zu erweitern. Auch die staatliche Eingriffsverwaltung, zum Beispiel im Rahmen polizeilichen Handelns, soll erfasst werden.
FDPUns Freien Demokraten ist als Rechtsstaatspartei die Gleichbehandlung auch im staatlichen Bereich sehr wichtig. Gesetze müssen jedoch auch immer in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehen, den sie bereiten. Gerade die staatlichen Behörden sind bereits jetzt in besonderem Maße an die im Grundgesetz festgeschriebenen Diskriminierungsverbote und den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden und fühlen sich diesem Grundsatz besonders verpflichtet. Der Rechtsschutz gleicht dem im nichtstaatlichen Bereich. Inwieweit einzelne Änderungen notwendig sind, muss umfassend geprüft werden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Zielquoten für Personen mit Migrationshintergrund in Bundesbehörden

Menschen mit eigener bzw. familiärer Migrationsbiografie sind in politischen Parteien sowie in der öffentlichen Verwaltung massiv unterrepräsentiert. I) Haben Sie entsprechende Zielquoten bereits in ihrer Partei? Wenn nein, planen Sie die Einführung von Zielquoten? II) Befürworten Sie Zielquoten für Personen mit eigener bzw. familiärer Migrationsbiografie in den Bundesbehörden?

Antworten der Parteien
CDU / CSUJedes Mitglied ist für CDU und CSU wichtig. Wir unternehmen zusätzliche Anstrengungen, neue Mitglieder zu gewinnen und dauerhaft einzubinden. Wir streben eine Mitgliederstruktur an, die die Vielfalt der Gesellschaft vor dem Hintergrund des demographischen Wandels abbildet. Deshalb wollen wir mehr junge Leute, mehr Frauen und mehr Bürger mit Einwanderungsgeschichte, aber auch ältere Menschen, für eine Mitarbeit in CDU und CSU begeistern. Derzeit haben rund 15 Prozent der Beschäftigten in der Bundesverwaltung einen Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Anteil der abhängig Beschäftigten in der Privatwirtschaft von rund 20 Prozent sind sie in der Bundesverwaltung unterrepräsentiert. Der Bund in seiner Vorbildfunktion muss hier noch besser werden.
SPDDie SPD hat sich in ihrem Organisationspolitischen Grundsatzprogramm, beschlossen auf dem Bundesparteitag im Dezember 2011, zu einer verstärkten interkulturellen Öffnung der Partei bekannt. Die SPD setzt sich für soziale Gerechtigkeit in einer offenen und solidarischen Gesellschaft ein. Das bedeutet, allen Menschen, die in unserem Land leben, gleiche Chancen zu geben, unabhängig von ihrer Herkunft. Das ist unser historisches Selbstverständnis und unser Auftrag für die Zukunft. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung in unserem Land zusammenleben, muss auch die SPD vielfältiger werden, um Volkspartei zu bleiben. Wir eröffnen deshalb Menschen, die oder deren Vorfahren nach Deutschland eingewandert sind, bessere Chancen denn je, in unsere Partei einzusteigen und in ihr aufzusteigen.

Die SPD hat sich verpflichtet, dass in allen Führungsgremien der Bundespartei zukünftig 15 Prozent der Mitglieder über eine Migrationsgeschichte verfügen. Alle anderen Parteigliederungen sollen, auf ihre konkrete Situation bezogen, eigene Ziele abstecken. Der SPD Parteivorstand benennt aus seinen Reihen eine/einen Verantwortliche/n für die interkulturelle Öffnung der Partei, die/der den Gremien regelmäßig über die Fortschritte in diesem Bereich informiert und Handlungsempfehlungen für die weitere Öffnung gibt. Vor Ort übernehmen die Mitgliederbeauftragten eine besondere Verantwortung für die interkulturelle Öffnung der Partei. In unserem Land haben rund 20 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. In unserem Regierungsprogramm haben wir beschlossen, dass sich der Anteil von Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten auch in der Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes niederschlagen soll. Zielvorgaben, Ausbildungskampagnen und faire Bewerbungsverfahren unterstützen diesen Prozess. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber unterschiedlichen Kulturen, die wir in allen gesellschaftlichen Bereichen umsetzen wollen.
Die LinkeZielquoten können ein sinnvolles Mittel zur Erhöhung des Anteils von Migrant*innen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in privaten Unternehmen sein. Sie helfen, ein diesbezügliches Problembewusstsein zu schaffen und die Notwendigkeit entsprechender Fördermaßnahmen zu beleuchten. Was als „Migrationshintergrund“ definiert wird, ist jedoch z.T. beliebig, viele Migrant*innen möchten auch nicht hierauf reduziert werden. In der Partei DIE LINKE gibt es keine entsprechende Zielquote. Der Anteil von Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund ist bei der LINKEN mit acht Prozent im Parteienvergleich aber am höchsten (Studie von 2011: Grüne: 8%, SPD: 5%, Union und FDP: 2%). DIE LINKE hat mit 12,5 Prozent auch die meisten Abgeordneten mit Migrationshintergrund im Deutschen Bundestag (Mediendienst Integration: Grüne: 11%, SPD: 6,7%, Union: 2,9%).
Bündnis 90 / Die GrünenAkzeptanz in einer Gesellschaft der Vielfalt hängt auch davon ab, inwiefern sich Bürger*innen durch staatliche Institutionen repräsentiert fühlen. Grüne Politik setzt sich für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Wir brauchen endlich klare und überprüfbare Selbstverpflichtungen, mehr Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Und auch private Anbieter sozialer Dienste, die ja zu den größten Arbeitgebern Deutschland zählen, sollten sich öffnen und dafür Sorge tragen, dass Migrant*innen nicht benachteiligt werden.
FDPWir Freie Demokraten sind für Vielfalt und Qualität im öffentlichen Dienst. Zwar ist es Tatsache, dass in der Bundesrepublik mehr als 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben und eine angemessenere Repräsentanz zu mehr Glaubwürdigkeit des öffentlichen Dienstes beitragen würde, aber weitaus wichtiger ist, dass der Wunsch nach einer größeren Repräsentation nicht dazu führt, dass die Anforderungen an die Qualifikation von Bewerbern zurückgeschraubt würden. In der Partei selbst verfügen wir über keinerlei festgeschriebener Zielquoten. Generell lehnen wir diese Regulierung ab. Dieses Ziel kann nur über bildungspolitische Projekte und angemessene Rahmenbedingungen erreicht werden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Kopftuch in Bundesbehörden

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch (das Gesicht ist nicht bedeckt) der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?

Antworten der Parteien
CDU / CSUAus unserer Sicht verbietet sich im öffentlichen Dienst das Tragen des Kopftuchs. Insbesondere in der Justiz muss die Neutralität des Gerichts schon in der Kleidung zum Ausdruck kommen, was auch andere offen sichtbare religiös motivierte Kleidungsstücke ausschließt.
SPDDas für den Bundesdienst geltende Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung erscheint ausreichend.
Die LinkeWir treten für die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen unabhängig ihrer weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung schützen. Zugleich schließt das Menschenrecht auf freie Religionsausübung das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE spricht sich deshalb grundsätzlich gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt die Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Zugleich muss aber auch die Neutralität staatlich Beschäftigter im direkten Umgang mit den Bürger*innen gewährleistet sein. Ein Gesetz, das den Zugang zum Öffentlichen Dienst für Frauen mit Kopftuch pauschal erschwert oder verbietet, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar.
Bündnis 90 / Die GrünenNein, denn das Recht zum Tragen eines Kopftuchs ist von der Religionsausübungsfreiheit gedeckt.
FDPDas Tragen des Kopftuchs ist eine individuelle Entscheidung und darf nicht von religiösen Autoritäten vorgeschrieben werden, es entspricht der Ausübung der Religionsfreiheit. Wir folgen der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es kein pauschales beziehungsweise vorsorgliches Verbot zum Tragen von Kopftüchern geben darf. Gleichzeitig muss die weltanschauliche Neutralität des Staates gewahrt bleiben. Das Prinzip der Selbstbestimmung ist ein zentraler Wert einer offenen Gesellschaft. Im öffentlichen Dienst muss der Staat dafür Sorge tragen, dass das Tragen eines Kopftuches keinesfalls Einfluss auf die Eignung einer Person bei der Berufsausübung hat.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Beratung von Frauen mit Kopftuch in der Arbeitsagentur und Umgang mit diskriminierenden Arbeitgeber*innen

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten, (1) ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt? (2) Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?

Antworten der Parteien
CDU / CSUOb es sich tatsächlich um Diskriminierung handelt, wenn Mitarbeiter der Arbeitsagentur derartige Ratschläge lediglich unverbindlich und aus bewerbungstaktischen Gründen erteilen, ist fraglich. Siehe auch Antwort auf Frage 2.12 Kopftuch bei privaten Arbeitgeber*innen.
SPDWir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter wie bisher nach Recht und Gesetz ihre Kundinnen und Kunden optimal beraten und bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit hat sich mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt klar zu den Zielen – der Förderung von Vielfalt und Antidiskriminierung – verpflichtet und zahlreiche Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, um möglichen Diskriminierungsrisiken präventiv entgegenzuwirken. Die Beschäftigten in den Agenturen für Arbeit und in den gemeinsamen Einrichtungen werden seit vielen Jahren zu den verschiedenen Themenfeldern des „Diversiy Managements“ geschult.
Die LinkeDiskriminierungen im Alltag, bei der Wohnungssuche und bei der Beschäftigung müssen am besten wirksam bekämpft – und nicht trickreich umgangen werden. Wie betroffene Frauen in ihrem Leben mit konkreten Diskriminierung umgehen, ist allein ihre Entscheidung – da kann auch die geschilderte Vorgehensweise legitim sein. Seitens staatlicher Behörden sollten Frauen aber nicht zu einem resignativen Umgang mit Benachteiligungen angehalten werden. Vielmehr wäre es wichtig, die Betroffenen in entsprechenden Fällen zu stärken, ihnen ihre Rechte und Möglichkeiten, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen, aufzuzeigen. Anfragen nach Bewerber*innen ohne Kopftuch sollten von der Arbeitsagentur ohnehin unter Hinweis auf die Verfassungs- und Rechtslage zurückgewiesen werden.
Bündnis 90 / Die GrünenNiemand darf wegen seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden – das ist nicht nur in der Verfassung verankert, sondern für den Bereich Beschäftigung und Beruf auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) näher geregelt. In der Praxis kommt es freilich immer noch oft zu Benachteiligungen, wie sie von Ihnen beschrieben werden. Wir wollen daher das AGG effektiver gestalten, den Anwendungsbereich auf staatliches Handeln erweitern und zur besseren Rechtsdurchsetzung ein Verbandsklagerecht vorsehen. Vor allem aber setzen wir auf die Förderung von Diversität in Hinblick auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Identität, Alter oder Behinderung.
FDPWir Freie Demokraten haben keinerlei Initiativen in dieser Richtung geplant. Das von Ihnen beschriebene Verhalten entspricht nicht geltendem Recht und steht den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätzen entgegen. Wir lehnen es daher ab.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Schutz von geflüchteten Frauen* in Geflüchtetenunterkünften

Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte kämpfen in einem skandalösen Maße mit desolaten Lebensbedingungen und mit sexuellen und rassistischen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften, die von weißen Deutschen genauso wie von Geflüchteten verübt werden. Daraus resultieren für die betroffenen Frauen* Angstzustände und Suizidgedanken. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Grund- und Menschenrechte von geflüchteten Frauen zu wahren?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDer Schutz von Frauen vor Gewalt ist für uns ein wichtiges Ziel. Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzuzeigen, hatte der Bund 2013 ein niederschwelliges Angebot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, mit dem betroffenen Frauen und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kostenlos eine Erstberatung gewährleistet wird. Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt weiter eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind hier Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung durch umfassende und koordinierte politische Maßnahmen wollen wir vorantreiben, Lücken im Hilfesystem schließen und den Schutz für Frauen und Kinder auch in Flüchtlingsunterkünften erhöhen.
SPDMehr als die Hälfte der Geflüchteten sind Frauen und Kinder. Uns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung wichtig. Alleinreisende Frauen, Schwangere und Frauen mit Kindern wollen wir schützen. Für traumatisierte Flüchtlinge und ihre Kinder wollen wir spezielle Hilfseinrichtungen.
Die LinkeDIE LINKE tritt für eine dezentrale Unterbringung Geflüchteter ein, möglichst in privaten Wohnungen. Das ist menschenwürdig und fördert die Integration. Die verpflichtende Unterbringung in Massenunterkünften lehnen wir ab, insbesondere wenn dies nicht der Not akuter Unterbringungsprobleme geschuldet ist, sondern dem Ziel der Abschreckung dient und bewusst eine Integration verhindern soll. Übergriffe auf geflüchtete Frauen und Kinder können vor allem deshalb geschehen, weil die Unterbringung in großen Einrichtungen keine Privatsphäre und keinen Schutz bietet (Räume sind oft nicht abschließbar, gemeinsame Nutzung von sanitären Anlagen usw.). Schutzkonzepte für Gemeinschaftsunterkünfte und ein geschultes Betreuungspersonal, das diese auch in der Praxis durchsetzen kann, sind dringend erforderlich – besser noch wäre allerdings die Auflösung dieser Lager.
Bündnis 90 / Die GrünenDer wirksamste Schutz von geflüchteten Frauen ist die Unterbringung und Vermittlung von eigenem Wohnraum. Wir setzen uns für einen schnellen Wechsel aus den Massenunterkünften in Wohnungen ein. Dazu braucht es insbesondere eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte braucht es dennoch weiterhin die Etablierung von verpflichtenden Schutzstandards, so dass alle dort lebenden Menschen ohne Bedrohung und Gewalt leben können.
FDPSchon auf Landesebene, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, haben wir Freie Demokraten geeignete Maßnahmen gefordert, um Frauen und Kinder bei der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in verständlicher Form über ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, aufzuklären. Wir wollen, dass Dolmetscher, geschultes Sicherheitspersonal, Betreuer oder Sozialpädagogen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt werden, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Des Weiteren fordern wir Freie Demokraten, Frauen und Kindern eine der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) entsprechende Unterbringung zu ermöglichen sowie Schutz- und Rückzugsräume für Frauen und Kinder einzurichten, um sie vor geschlechtsspezifischer psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Reformen innerhalb der Sicherheitsbehörden

Die Aufdeckung der NSU-Mordserie war insbesondere für die türkeistämmige Bevölkerung ein Schock und die Lücken in der Aufklärung der Morde und bzgl. der Verwicklungen der einzelnen Verfassungsschutz-Behörden machen das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden äußerst fragil. Sollte es Ihrer Meinung nach grundlegende Reformen im Bundesamt für Verfassungsschutz und / oder den Strukturen der Sicherheitsbehörden um institutionellen Rassismus vorzubeugen geben?

Antworten der Parteien
CDU / CSUFür das nötige – und berechtigte – Vertrauen der Menschen in die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist zunächst einmal eine seriöse Wahrnehmung und Darstellung deren wichtiger Arbeit zum Schutz der Freiheit und Sicherheit angezeigt. „Verwicklungen der einzelnen Verfassungsschutz-Behörden“ in die NSU-Morde gab es nicht. Die in die Fragestellung eingeflochtene Unterstellung beleuchtet schlaglichtartig, womit Vertrauen beschädigt wird: Mit der Propagierung von Feindbildern, die sich von der Wirklichkeit abschotten. Das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden ist nicht fragil. CDU und CSU stehen fest an der Seite derjenigen, die Tag für Tag alle Anstrengungen unternehmen, um unsere Sicherheit zu verteidigen. Ganz gleich ob Polizisten oder Feuerwehrleute, Richter oder Staatsanwälte – all diese Menschen genießen zu Recht ein besonders großes Vertrauen. Sie verdienen unsere Anerkennung, unseren Respekt und vor allem unsere Unterstützung, um Recht und Ordnung in unserem Land durchzusetzen. CDU und CSU haben den Verfassungsschutz in dieser Legislaturperiode sowohl innerbehördlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch im Verbund mit den Landesbehörden umfassend reformiert. Institutioneller Rassismus existiert bei den deutschen Sicherheitsbehörden nicht und ist auch nicht zu befürchten – zumal Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden gerade der Schutz der grundgesetzlichen Werteordnung ist: Sie sind somit eine institutionelle Vorbeugung gegen Rassismus.
SPDEine wichtige Erkenntnis aus dem NSU-Verfahren ist, dass Sicherheitsbehörden besonders sensibel auf antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Einstellungen in den eigenen Reihen reagieren müssen. Das gilt auch für die Bundeswehr. Wir werden sie dabei mit geeigneten Programmen unterstützen.
Die LinkeDas Bundesamt für Verfassungsschutz ist aus unserer Sicht unreformierbar. In einer Behörde, deren wesentliches Prinzip die Geheimhaltung ist, lässt sich die Umsetzung von Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus nicht kontrollieren. Wir wollen das Bundesamt für Verfassungsschutz abschaffen und durch eine unabhängige Stelle zur Beobachtung von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ersetzen. Hinsichtlich der Polizei wollen wir insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung gegen rassistische Einstellungen vorgehen und interkulturelle Kompetenzen stärken. Befugnisse wie anlasslose Kontrollen, die strukturell mit racial profiling einhergehen, wollen wir abschaffen.
Bündnis 90 / Die GrünenDer Staat muss Rechtsextremismus und Rassismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Das Versagen gegenüber dem rechtsterroristischen NSU hat deutlich gemacht: Der Verfassungsschutz ist dauerhaft auf dem rechten Auge blind. Wir wollen die Verfassungsschutzbehörden grundlegend reformieren. Es braucht einen Neustart. Statt des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner ineffektiven aktuellen Form wollen wir ein personell und strukturell völlig neues Bundesamt zur Gefahrenerkennung und Spionageabwehr gründen, das mit nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet. Die allgemeine Beobachtung demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen soll ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung übernehmen.
FDPWir Freie Demokraten wollen eine Reform der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Denn zurzeit sind zu viele Behörden für unsere Sicherheit zuständig: das Bundesamt für den Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Landesämter für Verfassungsschutz, die Landeskriminalämter, der Militärische Abschirmdienst, das Zoll-Kriminalamt und andere mehr. Diese Strukturen wollen wir straffen und stärken. Klare Kompetenzabgrenzung ohne Doppelzuständigkeiten ist das Ziel. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten und Informationen leichter austauschen können, wenn angemessene rechtliche Voraussetzungen, wie etwa ein Anfangsverdacht auf eine Straftat, vorliegen. Das ist zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Hierfür muss es eine funktionierende Koordinierungsstelle geben und einheitliche (unter anderem Ausbildungs-) Standards beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern. Insbesondere der Einsatz von V-Leuten und dessen Ausgestaltung sowie die Regelungen zum Austausch von wichtigen Informationen dürfen sich zwischen Bundesländern nicht unterscheiden. Denn verfassungsfeindliche Bestrebungen machen vor Ländergrenzen nicht Halt. Neben der verstärkten Koordination und Zusammenarbeit ist zudem die Möglichkeit der Arbeitsteilung, insbesondere wegen geringerer Leistungsfähigkeit der kleineren Landesämter, zu untersuchen. Wir Freie Demokraten wissen: Gerade auch ein demokratischer Staat muss sich schützen. Das macht gut organisierte geheimdienstliche Arbeit unerlässlich.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.

Diversitymanagement in der Justiz

Die Notwendigkeit, für verschiedene Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren und vielfältige Erfahrungshintergründe gleichwertig in einer Institution zu repräsentieren sind Herausforderungen, denen sich auch die Justiz stellen muss. Aktuell ist das noch nicht flächendeckend der Fall und kann in Verfahren zu Einseitigkeiten und einer Reproduktion von Diskriminierung führen. Gleichzeitig gibt es Ansätze, etwa im Bereich der Strafjustiz, die Diversitykompetenz und fachliche Auseinandersetzung etwa mit Rassismus zu stärken und entsprechende Inhalte in den Aus- und Fortbildungsstrukturen zu verankern. Inwiefern und wie planen Sie, Diversitymanagement als Organisationsentwicklungsstrategie und die fachliche Auseinandersetzung mit den im AGG genannten Merkmalsbereichen im Bereich der Justiz zu befördern?

Antworten der Parteien
CDU / CSUDie Vielfalt der Gesellschaft muss sich in der Justiz ebenso widerspiegeln wie im Umgang der Justiz mit allen Verfahrensbeteiligten. Die Richterschaft, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Justizbehörden sowie die Anwaltschaft stehen in der Verantwortung, vorurteilsfrei und wertschätzend mit den vielfältigen Parteien zu kommunizieren, um Beschwerde- und Gerichtsverfahren fair und angemessen führen zu können. Inwieweit es zu einer Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei Strafverfolgungsbehörden und Richterschaft kommen kann, wie es im Rahmen der Diskussionen zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages mehrfach als notwendige Begleitmaßnahme betont wurde, etwa im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen, wollen CDU und CSU prüfen.
SPDOrganisationsentwicklung und fachliche Auseinandersetzung innerhalb der Justizbehörden betreffen in erster Linie die jeweils betroffenen Organisationen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und fördert deshalb Maßnahmen, die Behörden oder Unternehmen ergreifen, mit denen sie sich zu einer Organisationskultur der Vielfalt und einem Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen bekennen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterzeichnete 2013 bzw. 2014 zum Beispiel die "Charta der Vielfalt", genau wie bereits einige Justizverwaltungen auf Landesebene.
Die LinkeDie Fraktion DIE LINKE begrüßt ausdrücklich Schulungen und Fortbildungen, die dazu dienen, tradierte Vorurteile in der Justiz und auch bei den Polizeibehörden abzubauen. Dass dies dringend notwendig ist, zeigen auch die bisherigen Ergebnisse der NSU
Untersuchungsausschüsse. In den Ländern, welche für den Bereich zuständig sind, wirkt DIE LINKE ebenfalls auf einen Ausbau dieser Angebote hin.
Bündnis 90 / Die GrünenWir wollen die Verringerung von Disparität zwischen Frauen und Männern in der Justiz und eine stärkere Abbildung der gesellschaftlichen Pluralität fördern. Bei der Besetzung der Bundesgerichte wollen wir durch eine quotierte Kandidatenliste und mehr Transparenz die Chancengleichheit von Richterinnen und Richtern erhöhen. Gemeinsam mit den für Justiz zuständigen Ländern wollen wir die Fortbildungsstruktur für Gerichte und Staatsanwaltschaften weiterentwickeln. Dazu wollen wir besondere Eingangsvoraussetzungen zum Richteramt oder Richterqualifikationen vor allem für sensible Bereiche wie im Familien- oder Strafrecht prüfen.
FDPDie Organisation der Justiz einschließlich der Aus- und Fortbildung der bei der Justiz beschäftigten Personen fällt in den originären Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Bundestagswahlprogramm der Freien Demokraten enthält aus diesem Grund hierzu keine Festlegungen. In den drei Ländern, in denen die Freien Demokraten mitregieren, haben sich die Koalitionspartner jeweils zur Stärkung von Vielfalt und Akzeptanz - auch im öffentlichen Dienst - verpflichtet. So sieht der rheinland-pfälzische Koalitionsvertrag vor, dass alle Menschen in Rheinland- Pfalz selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können, unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, Herkunft, Beeinträchtigung oder religiöser und weltanschaulicher Überzeugung. Die Initiativen „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen - Akzeptanz für queere Lebensweisen“ und die „Strategie Vielfalt“ sollen unter Beteiligung der Interessengruppen auf Basis der Zielvereinbarung mit QueerNet Rheinland-Pfalz weiter entwickelt werden. Zur Verstärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz in Rheinland-Pfalz soll ein/e ehrenamtliche/r Beauftragte/r für Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTIQ) auf Ebene der Landesverwaltung/Fachabteilung eingeführt werden. Die Landesantidiskriminierungsstelle soll weiter entwickelt werden, indem die Aufklärungs-, Informations- und Beratungsangebote der Landesantidiskriminierungsstelle ausgebaut werden. Die Landesregierung möchte die „Strategie Vielfalt“ auf Basis ihres Leitbilds weiterentwickeln.

Der Koalitionvertrag von Schleswig-Holstein sieht die Stärkung von Diversity im gesamten öffentlichen Dienst vor, das Diversity-Management soll gestärkt und die Aufgaben der verschiedenen Beauftragten sollen nach Möglichkeit gebündelt beziehungsweise abgestimmt werden. In Nordrhein-Westfalen schließlich sieht der Koalitionsvertrag die Gründung einer „Allianz für Vielfalt und Chancengerechtigkeit“ vor. Dabei soll „Vielfalt“ Menschen jeden Geschlechts, Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund, LSBTTI, Menschen jedweden Alters oder Religion erfassen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen beim Diversity Management und bei der Einführung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik im Wege von best-practice-Dialogen unterstützt werden. Das heutige Beauftragtenwesen innerhalb der Landesregierung soll zu einem ganzheitlichen Diversity-Management zusammengeführt werden.
AfDVon der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten.