Die Zuordnung des Geschlechts beim Standesamt stellt für trans* und inter* Menschen immer wieder ein Problem dar, da diese Geschlechtszuordnung häufig nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmt. Sind Sie bereit, hierbei und bei anderen staatlichen Formularen ein drittes Geschlecht zuzulassen oder gar auf die Eintragung des Geschlechts zu verzichten?
CDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen. Im Übrigen kann in Deutschland auf Verlangen bereits heute darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Abs. 2 PStG). Außerdem erfolgt auch im Geburtenregister keine Angabe des Geschlechts, wenn diese nicht eindeutig möglich ist (§ 22 Abs. 3 PStG). | |
Ob es bessere oder unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“ gibt, muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und einen Mehrwert in Bezug auf deren Selbstbestimmung im Vergleich zum rechtlichen Status quo bieten. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Einige Personen würden ein „drittes Geschlecht“ vorziehen. Andere wiederum fühlen sich beiden Geschlechtern zugehörig oder empfinden eine ganz eindeutige Geschlechtszugehörigkeit. Wir müssen hier eine breite gesellschaftliche Debatte ohne Diskriminierung und Vorurteile führen. | |
Es gibt im deutschen Recht bereits ein drittes Geschlecht. „ “( Kein Geschlechtseintrag), als Zwangseintrag bestimmt durch die Medizin bestimmt bei intersexuellen Kindern. DIE LINKE vertritt die Position, das „ “ Geschlechtseintrag sowie weiter im zivilgesellschlichen Prozess gemeinsam mit Betroffenenverbänden zu erarbeitenden Geschlechtseinträgen für alle Menschen möglich (vor allem freiwillig) sein sollte. Zu weitergehenden Vorstellungen, das Geschlecht vollständig aus dem Recht zu streichen hat sich DIE LINKE noch keine abschließende Meinung gebildet. | |
Wir plädieren für eine dritte Option im Personenstandsrecht. Wir wollen das Personenstandsgesetz so novellieren, dass alle Menschen durch die Schaffung einer weiteren Geschlechtskategorie die Möglichkeit erhalten, im Geburtenregister mit Wirkung für alle Folgedokumente und mit Wirkung einer rechtlichen Gleichbehandlung, dauerhaft weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht vornehmen zu müssen. Diese neue Geschlechtskategorie ist gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln. | |
Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass Transsexuellenrecht so zu erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung diskriminierungsfrei erfolgen kann. Der Zwang zur Eindeutigkeit der geschlechtlichen Zugehörigkeit passt nicht in eine moderne Gesellschaft der Vielfalt. Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist nicht bipolar. Wo die Eintragung eines Geschlechts unverzichtbar erscheint, muss sich diese Tatsache mindestens in einer ergänzenden eigenen Kategorie - Sie nennen es "drittes Geschlecht" - möglich sein. | |
Von der AfD haben wir bis zum spätesten Abgabedatum (04.08.2017) keine Antworten auf die Wahlprüfsteine erhalten. |